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IGNORED

welche staaten haben ein gutes waffengesetz?


jagdfreggel

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Och, gefordert (eher gewünscht / erträumt) wird doch so Einiges.

..

Eine Einheit (wie USA) in der Sache wirds hier wohl nie geben; neiden, anscheißen, diskriminieren, spielverderben macht doch viel mehr Spaß, oder ?

Naja, wenn viele etwas mit Chancen auf Erfolg richtig fordert bekommt man es anscheinend auch in Deutschland (siehe SD für Jäger) Die gewünschte Einheit scheitert in Deutschland nicht am Neid oder dem Anscheißen usw. sondern an der verschiedenen Interessen der LWB. Sportschützen, Jäger und Sammler bringt man halt nur schwer unter einem Hut wie man ja bei WO sehr schön an den Beiträgen zu Jagdthemen sehen kann. Man schafft es ja nicht einmal alle Sportschützen zu vereinen.

Aber das geht ja seit 25 Jahren auch nimmer ...

Stimmt.. die sind ja schon alle da :)

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Soweit ich weiß, ist CZ ziemlich liberal. Dort geht auch das Führen von KW nach einer Prüfung.

In Polen ist der Jagdschein ähnlich schwierig, wie bei uns nur zeitintensiver. Und soweit ich weiß, sind Waffen zur Selbstverteidigung im Haus möglich. Über das Führen dort, kann ich keine Aussage machen.

In beiden Ländern ist IDPA legal.

Ich glaube du meinst die Slowakei. Nicht Tschechien. Soweit ich weiß ist es in CZ ähnlich wie bei uns.

1 Schweiz, nur Hohlspitzmunition fü KW's liegt nicht drin weil verboten, für Vollautos und Schallis braucht es eine Ausnahmegenehmigung. Ansonsten ist man frei bei den halbautomatischen Waffen, das zu erwerben was man möchte.

2 Luxembourg und/oder die Niederlande solle je nach Betrachtungsweise und Hörensagen (noch) ein recht liberales Waffenrecht besitzen.

1 Dürfen Ausländer auch in der Schweiz Waffen besitzen wie die im Anfangsthread genannte USA?

2 Aus sicht der Engländer haben wir Deutschen auch ein liberales Waffenrecht.

Was mir persönlich wieder mal auffällt:

1. Thread: In welchen Ländern sind die Waffengesetze liberal?

irgendwann: Das Bedürftnisprinzip sollte hier abgeschafft werden...

Schrecklich bei WO!

Bearbeitet von prassekoenig
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Soweit ich weiß ist es in CZ ähnlich wie bei uns.

Nein; nach meiner Information:

In CZ geht auf jeden Fall Waffenführen für Leute, die (z.B. als Schützen) ohnehin eine Besitz-Lizenz haben, und einen zusätzlichen Führens-/SV-Sachkundekurs machen.

Nachweis einer individuell "besonderen Gefährdung", wie beim deutschen Waffenschein, ist nicht erforderlich.

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Neuseeland soll wohl nicht schlecht sein, zumindest kann man alles erwerben. Auch Vollauto.

War einmal. Die Segeln im Schatten Australiens. HAs sind inzwischen härter kontigentiert als hier und mit Bedürfniszwang versehen. Beim Einwandern den eigenen BMI nicht vergessen! Wer zu kurz für seine Körpermasse ist, darf nur als Gast rein - auch wenn man noch so gesund ist.

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@Karly

Führen geht bei uns doch auch für jedermann. Sonst würdest du niemals vom Waffenladen heim oder von zuhause aus in den Schießstand kommen.

(Transportieren ist Führen)

Nur die Form des Führens ist entscheidend. Und da sollte man den genauen Wortlaut des tschechischen Gesetzes oder das von anderen Ländern kennen.

Ich vermute aber, dem TE gehts hier um die Regelungen des reinen Erwerbs und nicht um das Führen in allen erdenklichen Formen.

Bearbeitet von prassekoenig
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Führen geht bei uns doch auch für jedermann. Sonst würdest du niemals vom Waffenladen heim oder von zuhause aus in den Schießstand kommen.

(Transportieren ist Führen). Nur die Form des Führens ist entscheidend.

Mir ging es dabei natürlich um das zugriffs-/schussbereite Führen zum SV-Zweck.

Das, was ich gesagt habe, bezog sich hierauf. Waffenlizenzinhaber in CZ (vergleichbar unserer WBK) können mit spezifischer Zusatz-Sachkunde die Lizenz zum Führen im oben genannten Sinne, also zur SV, erwerben.

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Dürfen Ausländer auch in der Schweiz Waffen besitzen wie die im Anfangsthread genannte USA?

Auszug aus dem Waffengesetz:

WOHNSITZ IM AUSLAND UND AUSLÄNDER OHNE NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG

Art. 9a, 10 Abs. 2 WG, Art. 21 WV

Personen mit Wohnsitz im Ausland und Personen ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) benötigen für den Erwerb aller Waffen einen Waffenerwerbsschein und zusätzlich eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz-oder Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffe oder des wesentlichen Waffenbestandteils berechtigt sind.

ANGEHÖRIGE BESTIMMTER STAATEN Art. 7 WG, Art. 12 WV

Erwerb, Besitz, Anbieten, Vermitteln, Übertragung von Waffen, Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition, Tragen von Waffen und Schiessen mit Feuerwaffen ist Angehörigen folgender Staaten grundsätzlich verboten:

• Albanien • Algerien • Sri Lanka • Kosovo • Mazedonien • Bosnien und Herzegowina • Serbien • Türkei

Syrien wird seut neuestem auch inoffiziell dazu gezählt... und alle anderen Nahoststaaten, in denen es zur Zeit brodelt.

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In CZ geht auf jeden Fall Waffenführen für Leute, die (z.B. als Schützen) ohnehin eine Besitz-Lizenz haben, und einen zusätzlichen Führens-/SV-Sachkundekurs machen.

Es geht auch in Gänze ohne zusätzlich Schütze oder Jäger zu sein, SV ist ein eigener Bedürfnisgrund in der CR (Kat. E): https://en.wikipedia.org/wiki/Gun_politics_in_the_Czech_Republic

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@mausebär,

also wennich mir das Angebot bei Gun City in Auckland ( nach eigenen Angaben der größte Waffenladen der Welt )anschaue, kann man schon ins schwärmen kommen. Auch auf der Seite buy-sell.( sowas wie Ebay für NZ ) werden AR 15 mit Schalli und Laserpointer angeboten.

Allerdings hatte die letztes Jahr alle noch den "bösen" Handgriff, jetzt haben die gleichen Waffen einen Steg zwischen Handgriff und Kolben. Sieht gleich total harmlos aus. Damit könnte ich leben. Ansonsten haben die Fullautos, AKs, M16 etc bei Gunworld noch die Originalgriffe. Diese Waffen gibts wohl nicht mal eben "over the counter", aber es muss doch realistisch erwerbbar sein, sonst wär das Angebot nicht so gross.

Das man regelmäßig zum Schießen muss um ein Bedürfnis zu haben ist doch OK, wer kauft denn diese tollen Waffen und nagelt sie dann an die Wand. Dafür fallen die ganzen Beschränkungen weg, die einem hier dem Spass am schießen nehmen.

Bearbeitet von DAK
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Welche Bedingung beschränkt Dich denn konkret?

Darf ja auch nicht meine (harmlose, nix Fullauto-, nix SD-, nix Zielpunktprojektor-Wunsch, o. Ä.) Wunschwaffe kaufen.

Zu langer Lauf,

zu kurzer Lauf (betr. "Snubbie"-Freunde, nicht mich),

zu schwer,

Kal. nicht in Sportorfnung gelistet,

oder keine Disziplin vorhanden.

einfach nur albern.

Hast Appetit auf was bestimmtes, wäre auch kein triftiger Verzichtsgrund vorhanden; gibts aber nicht.

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Sicher ist das ok.

Wer Schußwaffen erwirbt und nicht damit schießt, der sammelt.

Wer sagt denn was von "gar nicht Schießen" ?

Und selbst wenn, ist der Sammler wieder was besseres, weil er nicht schießen MUß ?

Genau diese Selbstverstümmelungen noch gut zu heißen meinen wir mit "Uneinigkeit", oder "Elitedenken".

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Was ist das für eine Waffe genau?

Könnte ein Rev. nach "Buntline-Prinzip" sein, jedoch "modern" (15" wäre mene Wunsch-LL bei einem Super-Mag.-Kal (beginnt mit 357 Maximum / 357 AMP, 10 3/4" sind mir dafür einfach zu kurz).

Oder eine funktionierende Pistole (357 GWM, 357 AMP, 357 Wildey, 357-44 B&D, oder 357-50 AE-Wildcat) ohne den Zwang, nicht direkt mit langem Lauf erwerben zu können.

Oder schlicht die Option, eine Grizzly, oder DE direkt in 357 GWM, bzw. 357-44 B&D zu erwerben.

Das sind nur Beispiele.

Extra dafür in einen weiteren Verband (DSU / BDMP) eintreten zu müssen, halte ich für überzogen.

BDS muß genügen, die Hindernisse müssen teuer umgangen werden.

Langer Lauf nur als WL, beim Revolver dann das utopisch teure Janz-Wechsellaufsystem (bei 357 AMP von Patronenlänge her möglich, bieten z. B. auch 45 Win Mag an).

Ebenso nicht gelistete Kaliber nur als WL / WS, usw..

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Sicher ist das ok.

Wer Schußwaffen erwirbt und nicht damit schießt, der sammelt.

Halt, kleine Korrektur:

Nach deutscher, gesetzgeberischer Auffassung ist einer, der nicht schießt, aber auch nicht systematisch und anhaltend sammelt (sondern eben nur seine Lieblingsstücke "an die Wand hängt" (oder in den Schrank), auch kein Sammler. Was er tut, ist nur "Ansammeln"...

Was können sich unsere eidgenössischen Nachbarn glücklich schätzen, einstweilen von solchen "Ziselierungen" noch verschont zu sein.

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Könnte ein Rev. nach "Buntline-Prinzip" sein, jedoch "modern" (15" wäre mene Wunsch-LL bei einem Super-Mag.-Kal (beginnt mit 357 Maximum / 357 AMP, 10 3/4" sind mir dafür einfach zu kurz).

Oder eine funktionierende Pistole (357 GWM, 357 AMP, 357 Wildey, 357-44 B&D, oder 357-50 AE-Wildcat) ohne den Zwang, nicht direkt mit langem Lauf erwerben zu können.

Oder schlicht die Option, eine Grizzly, oder DE direkt in 357 GWM, bzw. 357-44 B&D zu erwerben.

Das sind nur Beispiele.

Extra dafür in einen weiteren Verband (DSU / BDMP) eintreten zu müssen, halte ich für überzogen.

BDS muß genügen, die Hindernisse müssen teuer umgangen werden.

Langer Lauf nur als WL, beim Revolver dann das utopisch teure Janz-Wechsellaufsystem (bei 357 AMP von Patronenlänge her möglich, bieten z. B. auch 45 Win Mag an).

Ebenso nicht gelistete Kaliber nur als WL / WS, usw..

Um die ganzen Waffenwünsche die du hier in den letzten Jahren so abgelassen hast wahr werden zu lassen, bräuchte es wahrscheinlich 8 verschiedene Verbände, einen Jagdschein und 20 rote WBK mit ebensovielen Sammelthemen.

Was davon (und ich meine nicht nur die unmöglichen Wünsche) hast du dir denn wirklich zugelegt?

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