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IGNORED

Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?


P22

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Update:

Antrag wurde am Montag zugestellt, heute Anruf auf der Mailbox.....es würde noch der Nachweis bzgl. einer Ausschreibung einer Vereinsmeisterschaft fehlen, ich sollte mich doch mal melden.

:D

Mit der Argumentation könnte ich bei uns nicht mal Trap mit der BDF schießen. Für Trap haben wir nämlich gar keine Vereinsmeisterschaft, dafür für allen anderen Furz und Feuerstein, incl. BDS Disziplinen, die sind nämlich auch beim DSB nicht verboten. Allerdings ist unser Verein AUCH Mitgleid im BDS, deswegen gibt es auch bspw. eine Fallscheibenanlage :king:

Mann,. wir haben es richtig gut hier in Sachsen!

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Mit der Argumentation könnte ich bei uns nicht mal Trap mit der BDF schießen. Für Trap haben wir nämlich gar keine Vereinsmeisterschaft, ...

wie war das Thema noch gleich? SLF? grüne WBK?

jetzt kommst du mit ner BDF......... welche WBK i.d.R. ..... brauchts da den Verband/Verein für den Erwerb?

kleiner Tip: Äpfel & Birnen!

und betreffs Ausrichtung von Vereinsmeisterschaften in DSB-Vereinen.....einfach mal die SpO lesen! iirc......wurde das aber schon erwähnt......

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"0.9.3.3 Wettkampfarten

...

Vereinsmeisterschaften

...

Die Vereinsmeisterschaft ist auch durchzuführen, wenn nur ein Schütze startet.

...

Die Durchführung der Vereinsmeisterschaft ist Angelegenheit des Vereins.

...

Nach Abschluss der Vereinsmeisterschaft sind die Ergebnisse mit den Namen der Schützen, die teilgenommen ... haben, der nächsthöheren Sportstelle zu melden.

...

"

Wenn Du eine VM schießen willst, dann hast der Verein diese auszurichten!

D.h. nicht, dass er dafür einen Stand haben muss oder Waffen, aber der Verein hat Dir die Möglichkeit zu geben diese Disziplin als VM zu schießen!

Folglich hat er spätestens nach Deiner Aufforderung diese Disziplin auch für die VM anzubieten und auszuschreiben.

-> Du hast Deine Ausschreibung!

....zumindest lese ich das so......

hättest Du die SpO mal selbst gelesen, bräuchte ich jetzt nicht wieder mal vorlesen ...

Bearbeitet von alzi
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"0.9.3.3 Wettkampfarten

...

Vereinsmeisterschaften

...

Die Vereinsmeisterschaft ist auch durchzuführen, wenn nur ein Schütze startet.

...

Die Durchführung der Vereinsmeisterschaft ist Angelegenheit des Vereins.

...

Wenn Du eine VM schießen willst, dann hat der Verein diese auszurichten!

Das gefällt mir !

Ich werde gleich morgen eine Vereinsmeisterschaft beantragen wo mir gewiss ist das

ich der einzige Schütze sein werde ;-)

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Ich werde gleich morgen eine Vereinsmeisterschaft beantragen wo mir gewiss ist das

ich der einzige Schütze sein werde ;-)

Ist ja geil! Andererseits könnte das vielleicht zu Spannungen führen--von daher sollte man sich vielleicht mit einem anderen "aktiven Schützen" zusammentun, so daß der eine sich um die Ausrichtung der Disziplinen kümmert, die nur der andere schießen will.

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Schön und gut, jetzt weiß ich, dass ich Anspruch auf eine VM habe.

Darauf kommt es mir aber nicht an, da ich in der Liste B/WaffG das Merkmal einer VM als Bedürfnisvoraussetzung nirgends finde - allein hierum geht es; zumindest mir.

ich mag mich ja irren..... aber hast Du nicht irgendwas von Verbandsanforderungen geschrieben?

und wenn das in dessen Beführwortungsrichtlinien so drinsteht....und das Bestandteil seiner Anerkennung als Schießsportverband nach §15 WaffG ist.....

...UPS... es steht im WaffG (indirekt).... MUSS MAN HALT MAL LESEN!

im Übrigen, gibts da doch noch einen parallelen thread... keiner MUSS eine VM schießen! ...waffenrechtlichen...

keiner MUSS eine Ausschreibung hierzu (VM) nachweisen....waffenrechtlich....

etc.

pp.

Bearbeitet von alzi
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Schön und gut, jetzt weiß ich, dass ich Anspruch auf eine VM habe.

Darauf kommt es mir aber nicht an, da ich in der Liste B/WaffG das Merkmal einer VM als Bedürfnisvoraussetzung nirgends finde - allein hierum geht es; zumindest mir.

Dann lad doch mal die Bedürfnisvoraussetzungen Deines Verbandes hier hoch oder verlinke die Voraussetzungen. Im Waffg wirst Du nur ab der dritten Kurzwaffe was zu Wettkämpfen finden aber wie sind die Richtlinien Deines Verbandes?

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@ alzi

Ich dachte eigentlich die ganze Zeit, du hattest auch meine Ansicht vertreten. Auf meine Frage vom 5.1.

Nachfrage:

Ich möchte mein Bedürfnis aus der Disziplin BD 3.01.02 herleiten.

Bei vielen Disziplinen steht unter der Nr. 7 in der jeweiligen Tabelle wie viele Schüsse auf welcher Distanz/in welcher Zeit absolviert werden müssen - bei der von mir genannten Disziplin steht dort jedoch "Ausschreibung"

Kann es sein, dass der BSV deshalb eine Ausschreibung einer Vereinsmeisterschaft o.ä. fordert? :rtfm:

antwortest du

das ist doch schnuppe, die Waffe ist definiert....was juckt da die jeweilige Schußzahl?

wobei....gabs da nicht mal im/für den DSB irgendwo ne Mindestschußzahl für (also solche anerkannte) Wettkämpfe?

....aber selbst dann...isses eigentlich egal und bedürfte ja keiner Ausschreibung.....die Disziplin ist da!

Und jetzt soll es völlig logisch sein, dass konkrete Wettkämpfe/VM als Termin nachgewiesen werden sollen?

Ich bin immer noch im Grundkontingent, § 14 II WaffG fordert die 12 monatige Mitgliedschaft/regelmäßiges schießen sowie eine Disziplin nach der Sportordnung, wofür es genau diese Waffe bedarf - das erfülle ich alles.

Ich kann weder aus der BSV-Satzung noch aus der Liste B (weder allgemeiner Teil noch bei der Auflstung der Disziplinen) die Voraussetzung einer VM finden. Den einzigen Anknüpfungpunkt bei der von mir beantragten Disziplin BD 3.01.02 sehe ich deren Zeile Nr. 7 - diesbezüglich hatte ich oben zitierten Beitrag gepostet und von alzi die entsprechende Antwort erhalten.

Ich verstehe die Regelung aber eher so, als dass es je nach Wettkampf darauf ankommt, die von der Disziplin BD 3.01.02 geforderten 6 mal 5 Schuss in einer bestimmten Zeit/stehend usw. abzugeben - und das kann dem befürwortenden Verband doch herzlich egal sein.

Beim Erwerb einer SpoPi/KK-LW muss ich doch auch keine Meldung zum Rundenwettkampf, Vereinsmeisterschaft o.ä. vorlegen.'

Hier kann die Liste B (AT und Auflistung) des BSV eingesehen/heruntergeladen werden:

http://www.bsvleimen.de/new_bsv/items/liste-b-des-deutschen-schuetzenbundes-genehmigt.html

Bearbeitet von P22
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...

Hintergrund:

Es besteht meinerseits ein Interesse für eine Selbstladeflinte in der Liste B (Speedschießen) im BSV/DSB. Ich wäre der erste im Verein und wie ich dem "B-Listen"-Topic entnehmen konnte, fordert der BSV ja eine Wettkampfteilnahme (Vereinmeisterschaft oder ähnliches). Diese Voraussetzung finde ich weder im WaffG noch in der Satzung noch sonstwo.

...

Dein Verband verlangt das.

Ja, das steht weder im WaffG noch in der SpO!

Drum wurdest Du ja auch schon mehrfach auf die Beführwortungsrichtlinien hingewiesen, diese stehen NICHT im WaffG und i.d.R. auch nicht in der Liste-B der SpO!

Beführwortungsrichtlinie des Verbandes LESEN!

In der SpO des DSB gibts auch eine Passage die ausführt, was als Wettkampf anerkannt wird (Schußzahl). LESEN!

Auch wurde Dir schon erklärt dass diese Beführwortungsrichtline NICHT im WaffG und auch nicht in der SpO zu finden ist, aber Voraussetzung ist ( bzw. sein kann ) für die Anerkennung Deines Verbandes nach §15 WaffG. LESEN!

Und wenn es die gibt, dann hast Du auch die Voraussetzungen daraus zu erfüllen. Wenn Dein Verband demzufolge eine VM oder einen anderen ausgeschriebenen Wettkampf fordert, dann hast eben die Arschkarte gezogen und dem nachzukommen.

lesen...denken..lesen...denken...lesen....denken..lesen.....

DANN klärst das in einem direkten Gespräch mit Deinem Verband....... und wenn Du dann heulen musst... komm einfach wieder her und kotz Dich aus.....

dann wird man Dir raten "wozu der ganze Aufriß? wenn die sich so anstellen, machs einfach übern BDS, Du Idiot!.... wozu bist Du schließlich in dem Verband!"

oder wie der Ami das so salopp formuliert "keep it simple stupid!"

man muss nicht durch die Stromschnellen brettern und absaufen, wenn man sie umfahren kann.

oder bevorzugst Du einen anderen Spruch: warum einfach, wenns auch kompliziert geht!

Bearbeitet von alzi
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Eine Mail an die zuständige Dame mit den von mir im Voreintrag erwähnten Einwänden ist raus. Auf die Rückmeldung bin ich gespannt.

Es wäre nett, wenn der Verband solche Befürwortungsrichtlinien veröffentlicht oder zumindest auf dem Antrag darauf hinweist. Da wäre dann - sofern es solche Richtlinien gibt - immer noch die Frage offen, ob das auch das zutreffende Organ beschlossen hat (nach dem "warum" will ich gar nicht fragen....).

Mit Antworten wie "das ist halt so" oder ein Verstecken hinter dem Schlagwort "Befürwortungsrichtlinien" ist mir persönlich etwas zu dünn.

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Ach alzi, wieso steigerst du dich denn da so rein?

Bereits zu Beginn wurde ausgeführt, dass mein BDS-LV eine Wartefrist von 6 Monaten hat, also erübrigt sich die Beantragung hierüber.

Von solchen Richtlinien habe ich zuvor nichts gelesen oder gehört; vielmehr entsteht bzw. entstand der Eindruck, dass hier nach Gutdünken verfahren wird (Liste B = böse) wie sich auch aus dem anderen BSV-Topic im Verbandsunterforum ergabe.

Normalerweise sind alle Dinge im Verband öffentlich und abrufbar (Satzungen usw.) - solche Richtlinien gibt es beim BSV aber nicht online; nein, sie werden nichtmal auf dem Antragsformular genannt. :pilot:

Jetzt soll ich (oder jeder andere BSVler) wissen, dass es solche "offiziellen Verbandsregeln" gibt? :unknw:

Darum geht es mir hier im Kern: Gibt es solche nachvollziehbare Regeln? Wenn ja, alles gut, kein Problem, dann muss man sie primär erfüllen. Angesprochen war allerdings auch die Frage, ob die Verbände grdsl. ggü. ihren (meist nur mittelbaren) Mitgliedern höhere Voraussetzungen knüpfen dürfen als grdsl. zum Waffenerwerb vom Gesetzgeber gefordert.

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Dein Ansprechpartner ist die GESCHÄFTSSTELLE Deines Verbandes! Dort bekommst Du alle Unterlagen! Auch evtl. Beführwortungsrichtlinien!

...hatte ich schon angeregt Du mögest Dich an Die Geschäftsstelle wenden?

hier ist nicht Dein Verband, hier ist nicht die Geschäftsstelle Deines Verbandes. Wende Dich also an die Stelle, die alle Unterlagen und Informationen hat und auch haben muss!

btw. hast Du in Deinem Eingangsbeitrag nur geschrieben dass Du auch im BDS organisiert bist ( von Wartefrist hast Du im Eingangsbeitrag nix geschrieben ) ...... ja ich bin jetzt auch mal faul und erspar mir den ganzen thread nochmals durchzulesen.

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Danke nochmal für die Klarstellung.

Wie du in meinem Beitrag vorher lesen konntest, wird es dem gewöhnlichen Antragsteller nicht mitgeteilt, welche weitere Vss. im Rahmen einer "Befürwortungsrichtlinie" erfüllt werden müssen. Darauf wurde seitens meines Ansprechpartners nirgends hingewiesen. Entsprechende Mail ist raus, steht auch im Beitrag zuvor.

Bzgl deines Einwandes


btw. hast Du in Deinem Eingangsbeitrag nur geschrieben dass Du auch im BDS organisiert bist ( von Wartefrist hast Du im Eingangsbeitrag nix geschrieben ) ...... ja ich bin jetzt auch mal faul und erspar mir den ganzen thread nochmals durchzulesen.

möchte ich auf mein Eingangspost verweisen


Ja, ich bin auch im BDS, aber im LV 7. Ich muss dort also auch noch warten, obwohl ich gut 14 Jahre schon im DSB bin.

:hi:

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"noch warten" und "mein BDS-LV eine Wartefrist von 6 Monaten hat" sind zwei Paar Stiefel.... ausserdem hast Du keine konkreten Angeben zu Deiner Person gemacht, also inwiefern und in welchem Maße Dich dies betrifft! sprich: wielange DU noch warten müsstest....nur dass und wie lange das in Deinem LV ist.

ist ja auch Wurscht!....LV7 ist GSVBW?.......oje.... dann sind wir ja wohl im selben .....zumindest in Kürze :hi:

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Mir ist hier ein paarmal die Frage aufgefallen, warum der Verband in seinen Befürwortungsrichtlinien über die Forderungen des Waffengesetzes bzw. der WaffGVwV hinausgehe.

Wir haben, nachdem der BDMP seine "Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BDMP e.V. (OBwrB)" verabschiedet hatte, hier im Forum darüber eine ziemlich heftige Diskussion geführt. Tragfähige Antworten gab es "coram publico" dazu nicht. Wirklich genannt wurden die Beweggründe auch auf Nachfrage außerhalb des Forums nicht.

Aus der Diskussion hier im Forum sind dann auch nicht alle Teilnehmer unbeschadet herausgekommen, sie war allerdings auch sehr verbissen geführt worden - was aus meiner Sicht ein Kennzeichen von Diskussionen über den BDMP ist.

Ich nehme das mittlerweile hin und fahre damit ganz gut. Wir sind auch noch im BDS. Auch da liegt die Messlatte für, sagen wir die 8. KW, sehr hoch. Ich stelle den Antrag halt nur, wenn ich die geforderten Wettkämpfe und Meisterschaften besucht habe. Verpflichtungsklagen gegen den Verband halte ich für wenig erfolgversprechend. Da wird man in Deutschlands Justiz nicht unbedingt auf Begeisterung oder Unterstützung treffen:

Ich habe den Eindruck, dass außerhalb dieses Forums es eher heißt: Waffen -> böse / Halbautomaten -> sehr böse / halbautomatische Flinte / PumpGun -> potentielles Mordwerkzeug! Oder bin ich nur zufällig von einer außergewöhnlich großen Anzahl von Gutmenschen umgeben?

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"noch warten" und "mein BDS-LV eine Wartefrist von 6 Monaten hat" sind zwei Paar Stiefel.... ausserdem hast Du keine konkreten Angeben zu Deiner Person gemacht, also inwiefern und in welchem Maße Dich dies betrifft! sprich: wielange DU noch warten müsstest....nur dass und wie lange das in Deinem LV ist.

ist ja auch Wurscht!....LV7 ist GSVBW?.......oje.... dann sind wir ja wohl im selben .....zumindest in Kürze :hi:

Ja alzi, nimms nicht zu persönlich. Es geht um unsere (die der Schützen) Interessen und ich mag nicht, wenn unsere (Interessen-)Verbände dem noch Steine in den Weg legen, die der Gesetzgeber (noch) nicht vorgesehen hat. :victory:

@ sitting bull

sehr blöde Situation.... :sleep:

Zur Sache:

Ich hatte eben wieder einen Anruf aus Leimen. Schriftlich möchte man das anscheinend nicht fixieren, obwohl ich darum in meiner letzten Mail ausdrücklich gebeten hatte.

Ich hätte da wohl etwas fasch verstanden. Es wird keine Vereinsmeisterschaft gefordert sondern eine Ausschreibung. Wo das genau steht kann man mir nicht sagen, das ist aber so, weil es die Liste B ist und nicht die normale Sportordnung. Auf Nachfrage, warum das nicht auf dem Antrag stehe, wurde mir gesagt, der OSM müsse das wissen. Die Liste gibt es schon seit 10 Jahren und das Erfordernis der Ausschreibung "sei klar".

Auf Nachfrage was für eine Ausschreibung das sein soll ... ja üblich halt, so eine die am schwarzen Brett hängt mit Datum, Uhrzeit, Gebühr, ob man allein schießt usw. auf jeden Fall mit Stempel und Unterschrift.

Schließlich müsse der Verband ja wissen bzw. sich Sicherheit verschaffen, ob der Stand des Vereins usw. das schießen mit dieser Waffe hergibt. Auf Nachfrage, dass dies doch schon im Antrag bestätigt wurde (Vorstand muss unterschreiben, dass man über 12 Monate Mitglied ist und ein Stand vorhanden ist, auf dem die dem Antrag zu Grunde liegende Disziplin geschossen werden kann), wurde ausgewichen bzw. wieder mit der B-Liste also außerhalb der Sportordnung liegend argumentiert.

Sinngemäß wurde noch nachgefragt, warum ich genau die Waffe für die Disziplin möchte, ob ich mir die einfach so ins Blaue ausgesucht hätte.

Auf meine Frage ob das ausdrücklich irgendwo geregelt ist, in einem Unterabsatz der SpO, Nebenbestimmung oder sonstwo wurde mir nur mitgeteilt, dass dies Liste B sei und so ist, weil es nicht in der Sportordnung selbst ist.

Mein Fazit:

Eine ausdrückliche Antwort, woher das Ausschreibungserfordernis stammt, habe ich immer noch nicht.

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Mein Fazit:

Eine ausdrückliche Antwort, woher das Ausschreibungserfordernis stammt, habe ich immer noch nicht.

Du erwartest aber jetzt keine "ausdrückliche Antwort" zu diesem Problem hier im Forum wenn selbst Dein Verband keine Antwort gibt. ;-)

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Aus Deinem letzten post #72 ergibt sich doch m.E. recht eindeutig, daß Du von dem Verband keine vernünftige Entscheidung bzw. Antwort erhalten wirst. Wenn Du das wirklich durchsetzen willst - meine Segen und die besten Wünsche hättest Du - dann mußt Du dagegen klagen. Der Zivilrechtsweg steht Dir offen, also Klage beim für den Verbandssitz zuständigen Landgericht. So, wie die Verbandsyogis anscheinend herumeiern, halte ich es aber für gut möglich, daß die nach Zustellung der Klageschrift, wenn sie es merken, daß wirklich ein Mitglied es ernst meint und wissen will, zurückrudern. Lieber im Einzelfall unter der Hand nachgeben als den Damm für alle öffnen. Also, hopp-hopp, mach Nägel mit Köpfen.

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