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IGNORED

Doppelbüchse auf WBK gelb von 1993


witog

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Weißt du, was in der Juristerei ein Rückwirkungsverbot ist ? Vlt. sollte man es auch den höchstrichterlichen Richtern mal erklären. Die WBK Gelb Alt ist und bleibt wie sie ist und da es das AffG 03 z Zt ihrer Erstellung noch nicht gab, können dessen Regularien für diese auch nicht gelten, es gilt der Bestandsschutz und somit ist die WBK Gelb Alt auch nicht an eine SpO gebunden. Ist im Baurecht so, im Zulassungsrecht für Kfz usw. Es MUSS immer gelten, auch im Waffen"recht". Und nun du wieder.

Ich weiß, was ein Rückwirkungsverbot ist. Und Du weißt sicherlich, das alle (zumindest mir bekannten) Urteile zu dem Thema immer wieder festgestellt haben, dass die Anwendung des neuen WaffG auf alte Erlaubnisse eine unechte Rückwirkung ist. Die entscheidende Passage in dem Urteil steht unter Randziffer 50 und die bezieht sich nicht nur auf die Frage der Zuverlässigkeit, sondern allgemein auf die Anwendung neuen Rechts auf alte Erlaubnisse.

Ganz abgesehen davon, selbst WENN die alte Gelbe auch heute noch den Erwerb einer Waffe ohne entsprechende Disziplin zuließe, dann wäre spätestens bei der Anmeldung der Waffe, also der notwendigen Erlaubnis zum Besitz, das neue Recht anzuwenden, denn eine (automatische) Besitzerlaubnis beinhaltet weder die alte, noch die neue Gelbe. Folglich gibt es da auch keine "Besitzstandswahrung". Die Eintragung der Waffe, also die Erlaubnis zum Besitz, ist laut VG Hamburg eine eigenständige Erlaubnis und bedarf der Erfüllung der aktuellen Erteilungsvoraussetzungen, somit auch eines Bedürfnisses.

Ich kaufte mir einen alten Drilling auf Alt-Gelb (hihihi, für 30,- Ocken)–Auf der Behörde hole ich eine Gelbe aus dem Mäppchen, und versehentlich ist es eine Neu-Gelbe. Kommentar vom SB: „Herr Blackbull, auf die geht es nicht, oder haben Sie da eine Disziplin dafür? Aber Sie haben doch auch eine alte Gelbe für Einzellader-LWs?!“ Alt-Gelbe rausgeholt, und schwupps, war der Drilling eingetragen, nach Zahlung des Obulus.

Aber vermutlich hat meine Behörde ja keine Ahnung... :gaga:

Ach, sind die Handlungen von Waffenbehörden neuerdings immer richtig? Oder zeugen nur die Entscheidungen von Ahnung, die zu Deinen Gunsten ausfallen?

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Was spräche in dem hier diskutierten Fall eigentlich dagegen, daß man sich zusätzlich zur alt-gelben eine neu-gelbe WBK ausstellen läßt?

Diszipline, die mit Doppelbüchsen geschossen werden können, gibt es nachweislich, und wenn es einen öffentlich zugänglichen Stand in Deutschland gibt, auf dem das gewählte Kaliber geschossen werden kann, wäre auch dieser Punkt erfüllt.

Gunsmoker

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...

Ach, sind die Handlungen von Waffenbehörden neuerdings immer richtig? Oder zeugen nur die Entscheidungen von Ahnung, die zu Deinen Gunsten ausfallen?

Nun, erstens war dies nur ein Punkt von mehreren (und eigentlich der nachgeordnetste), deine Auslegung zu falsifizieren, und zweitens: Zwar sind die Handlungen von WBehörden (über alle Behörden) sicher häufig nicht richtig, in der Summe aber sicher "richtiger" als exotische oder kontroverse Interpretationen von Urteilen.

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Was spräche in dem hier diskutierten Fall eigentlich dagegen, daß man sich zusätzlich zur alt-gelben eine neu-gelbe WBK ausstellen läßt?

Diszipline, die mit Doppelbüchsen geschossen werden können, gibt es nachweislich, und wenn es einen öffentlich zugänglichen Stand in Deutschland gibt, auf dem das gewählte Kaliber geschossen werden kann, wäre auch dieser Punkt erfüllt.

Gunsmoker

Da keine Antwort, zitiere ich mich selber, und stelle ergänzend die provokante Frage in den Raum, warum euch das zu einfach wäre ?

Gunsmoker

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Nun, erstens ...und zweitens: ...

Und drittens, dabei wäre auch die Frage zu stellen, wenn alt ja genau wie neu behandelt werden sollte, warum hat man denn dann eigentlich überhaupt erst neu erschaffen ? Man hätte dann auch einfach alt weiterverwenden können, oder ? Hat man nicht und beide sind unterschiedlich, was schon am Textzusatz auf neu zu erkennen ist, weil neu eben andere NEUE Bedingungen hat als alt. Meine SBine zB hat mir explizit davon abgeraten, alt in neu umschreiben zu lassen, weil ich dann, Zitat: "Die weniger strengen Regeln von alt beim Erwerb einbüßen würde". Was sagt mir das jetzt ?

Bearbeitet von BigMamma
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Und drittens, dabei wäre auch die Frage zu stellen, wenn alt ja genau wie neu behandelt werden sollte, warum hat man denn dann eigentlich überhaupt erst neu erschaffen ? Man hätte dann auch einfach alt weiterverwenden können, oder ? Hat man nicht und beide sind unterschiedlich, was schon am Textzusatz auf neu zu erkennen ist, weil neu eben andere NEUE Bedingungen hat als alt. Meine SBine zB hat mir explizit davon abgeraten, alt in neu umschreiben zu lassen, weil ich dann, Zitat: "Die weniger strengen Regeln von alt beim Erwerb einbüßen würde". Was sagt mir das jetzt ?

Sehr guter Punkt !

Wenn das so wäre, wie in solch "exotischen" Urteilsauslegungen, dann hätte ich mir meinen Perk-Revolver ja auch auf Alt-Gelb kaufen können (müssen).

Wahrscheinlich hat aber deine Behörde auch schlicht keinerlei Ahnung...

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Spricht gar nix dagegen; das haben Viele gemacht, als die Neu-Gelbe "auf den Markt" kam.

Aber für eine E-Lader-LW reicht halt auch die Alt-Gelbe.

Aber halt nicht für eine Doppelbüchse, wenn ich das richtig verstanden habe, weil mehrschüssig (ich habe selbst keine solche, deshalb die 'dummen' Fragen).

Ich gehe auch davon aus, daß diese alt-gelb-WBK bereits an die Sportschützeneigenschaft gekoppelt war, und der Inhaber einer solchen Erlaubnis diese auch weiterhin behalten kann, wenn er zusätzlich eine neu-gelbe beantragt?

Gruß

Gunsmoker

PS: meine letzte Frage wurde bereits durch post #32 beantwortet.

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
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Also ein VG-Urteil ist nicht "höchstrichterlich". Da brauch sich nicht mal der Richter im Nebenzimmer dran halten.

Ich habe, glücklicherweise, letztes Jahr den alt-gelben Vordruck bekommen, der auf Seite 6 um Neu-gelb erweitert wurde.

Der alt-gelbe Vordruck hat den entscheidenden Vorteil beim Mun-Erwerb ;-)

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"mehrschüssig" ist da nicht das Kriterium, sondern "Einzellader", vgl. Doppelflinte.

Dazu fällt mir aber jetzt noch was ein. Als ich in den 1970er Jahren meine erlaubnispflichtig gewordenen Waffen - von Perkussions-Revolvern bis zum K98 angemeldet habe, dachte ich mir blöderweise, ich könnte mir die Prozedur für eine Perkussions-Doppelflinte sparen, da es sich bei ihr ja um einen VL-Einzellader handelt, und Mehrschüssigkeit im damaligen WaffG als Kriterium nicht vorkam (oder ich nicht gefunden habe).

Das Erwachen folgte 2003, als ich mir von meiner Waffenbehörde die Legalität des Besitzes meiner Einzellader-VL-Doppelflinte bestätigen lassen wollte. Die Auskunft war negativ, und ich mußte - da ich zu dieser Zeit noch nicht Sportschütze war - das gute Stück einem Berechtigten überlassen. Eine nachträgliche Anerkennung als Altbestand wurde abgelehnt.

Gruß

Gunsmoker

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
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(alzi war schneller)

Was ist denn das für eine Schlußfolgerung ?

Hast Du mal eine SK-Prüfung gemacht ? :rtfm:

Solltest wissen, was man unter "Einzellader" (=EL) versteht ?!?!!!

Ja doch, und mir brauchst du nicht erklären, was ein EL ist (siehe mein post #39), nur unsere Experten, die Gesetzes- und Verordnungstexte formulieren, schmeissen da manchmal Verschiedenes in einen Topf..

Gunsmoker

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Perkussionswaffen haben andere Vorraussetzungen als Patronenwaffen!

Mensch Leute lernt doch mal lesen ...... und wozu muss man in D denn sachkundig sein.....

lässt sich doch am 14/4 (neuGELB) wunderbar durchexerzieren!

apropos....."damaliges WaffG".....2003.....? :rolleyes:

Bearbeitet von alzi
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Perkussionswaffen haben andere Vorraussetzungen als Patronenwaffen!

......

Das sehe ich. Aber daß sie für Perkussionswaffen strenger sein sollten, als für Patronenwaffen, wäre ich nicht drauf gekommen.

Mensch Leute lernt doch mal lesen ......

...und Zusammenhänge erkennen, möchte ich da ergänzend hinzufügen. Nach dieser/deiner Logik müßten auch mehrläufige Perkussionswaffen wie einläufige behandelt werden, da sie ebenfalls EL sind, oder nicht?

Sie waren aber m.W. nach 1976 nie frei ab 18J erwerbbar.

apropos....."damaliges WaffG".....2003.....? [ :rolleyes:]

Wenn du den zitierten Begriff in den Kontext betrachtest, in dem ich ihn geschrieben habe, wirst du unschwer erkennen können, daß damit nur das WaffG von 1976 gemeint gewesen sein konnte.

Gruß

Gunsmoker

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
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....

...und Zusammenhänge erkennen, möchte ich da ergänzend hinzufügen. Nach dieser/deiner Logik müßten auch mehrläufige Perkussionswaffen wie einläufige behandelt werden, da sie ebenfalls EL sind, oder nicht?

...

einfach mal den 14/4 lesen, dann merkst Du auch welchen Fehler Du machst. .....ich hatte darauf schon hingewiesen!

(Beitrag #35 könnte da hilfreich sein)

Bearbeitet von alzi
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einfach mal den 14/4 lesen, dann merkst Du auch welchen Fehler Du machst. .....ich hatte darauf schon hingewiesen!

(Beitrag #35 könnte da hilfreich sein)

Danke für den Hinweis. 14/4 kenne ich, da ich seit ein paar Jahren selber eine neu-gelbe WBK habe (in der - welch ein Zufall - sogar eine Doppelbüchse eingetragen ist).

Wir reden aber doch hier in diesen thread über den möglichen(?) Erwerb einer Doppelbüchse auf alt-gelb nach 1993 .

Es leuchtet nicht ein, daß man einerseits Repetierer in (einschüssige!) Einzellader umbauen mußte, um sie mit dieser Erlaubnis erwerben zu dürfen (was ja scheinbar damals viele gemacht haben), wenn man andererseits mit vielläufigen Einzelladern (2, 3, 4 oder mehr, was technisch geht) mehrschüssige Langwaffen auf der gleichen Grundlage bekommen kann.

Gruß

Gunsmoker

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Was Du tust ist einerseits Äpfel mit Birnen zu vergleichen, und gleichzeitig den Gaul von hinten aufzuzäumen.

Obst:

Wenn Du wirlich weißt, was der Unterschied zwischen EL und E-schüssig ist, verstehe ich dein Problem nicht, sorry.

Gaul:

Zu Zeiten des "Alt-Gelb-only" MUßTE man gar nix. Man hätte Repetierer auch mit Voreintrag unverändert auf GRÜN erwerben können. Die (Alt-)Gelbe stellte lediglich eine Vereinfachung für EL-LWs dar (wohl weil "wen'ger böse").

DANN haben findige Buben ausklamüsert, daß man ja Repetierer-LWs auch zu ELs kastrieren könnte, um sich so den Weg über den Voreintrag zu sparen.

So rum wird ein Schuh draus.

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ja genau da ist Dein Verständnisproblem inden Begrifflichkeiten.

Einzellader ist nicht gleich Einschüssig oder Einläufig.

Mehrlader ist nicht gleich Mehrschüssig oder Mehrläufig.

genau DAS musst Du unterscheiden lernen, drum hab ich Dir ja angeraten mal den aktuellen 14/4 zu LESEN... da wird das nämlich durchexerziert!

...um mich jetzt zum wiederholten Male zu wiederholen....

Edit: danke BlackBull!

Bearbeitet von alzi
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