Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

waffenkauf auf der WBK


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich beabsichtige eine Langwaffe in Kassel auf der WBK zu kaufen.Wie läuft das ab?

Muss ich für ein abschliessbares behältniss selbst sorgen?kann ich mit der waffe auf der messe rumlaufen..

Keine Ahnung..Ich bedanke mich im Voraus!

Geschrieben

Wenn du eine Langwaffe kaufen willst solltest du eine Langwaffenfutteral mitnehmen. In dem Kannst du mit der Waffe auch in der Halle rumlaufen. Offen würde ich vermeiden. Da sind mehr zivile Aufpasser da als man denkt. Und raus mit der offenen Waffe...........viel Glück dabei

Geschrieben

Am Ausgang wird man ja eh nochmal kontrolliert.

Hallo

diese Kontrolle ist aber freiwillig. Wenn du nein sagst, werden sie dich nicht kontrollieren. Keine gesetzliche Grundlage vorhanden. Ist ungefähr so, wie wenn die dich fragen, ob sie beim rausgehen dir einen Finger in den Hintern stecken dürfen. Wer drauf steht, kann ja sagen. Wer es nicht mag, sagt nein und geht.

Steven

Mit Eintritt stimmt man der Kontrolle am Ausgang zu!

Klar kann man das verweigern. Dann war es vielleicht der letzte Besuch dort.

Mache ich seit Jahren. Und habe es schriftlich, dass es freiwillig ist.

Steven

Geschrieben

Ausgangskontrolle ist hier doch in die zweite Reihe zu stellen. Wenn du dort kaufst und den Verkaufsbereich des Händlers verlässt, wobei das sehr weiträumig sein kann, Waffe in ein Futteral und verschließen. Machst du nicht falsch mit. Wobei die ganze Messehalle wohl das Waffengeschäft ist in dem du dich bewegen darfst mit der Waffe über der Schulter. Ich denke aber das ist mit einer "Hausordnung" geregelt, die dir der Händler erklären kann.

Geschrieben

der Kontrolleur am Ausgang dir sagen wird, dass das offene führen auf dem Parkplatz keine gute Idee ist.

Hallo

die Jungs am Ausgang haben keine Waffenrechtlichen Erlaubnisse. Ja, sie haben von Waffenrecht keinerlei Ahnung.

Und lustig ist, dass mir ein Staatsanwalt erklärte, dass wenn in der Öffentlichkeit irgendjemand deine Waffe aus deinem Behältnis nimmt und du daneben stehst, dies von demjenigen ohne waffenrechtliche Erlaubnis kein führen ist, da du immer die Möglichkeit des Eingreifens hast. Auch das habe ich schriftlich.

Scheinbar hat die Justiz in Hessen ein anderes Waffengesetz.

Steven

Geschrieben

Mit Eintritt stimmt man der Kontrolle am Ausgang zu!

Klar kann man das verweigern. Dann war es vielleicht der letzte Besuch dort.

Wo steht das und wer will kontrollieren, dass ich das beim Betreten überhaupt wahrgenommen habe (war vielleicht gerade abgelenkt)?

Ist es überhaupt zulässig mit so einem dämlichen Aushang / Text auf der Eintrittskarte o. ä. Bürgerrechte einzuschränken?

M. W. ist das Schild im Supermarkt, dass man mit Betreten mit Taschenkontrollen einverstanden ist keine verbindliche Einverständniserklärung.

Mit welcher Begründung sollte das der letzte Besuch gewesen sein und wie wollen die kontrollieren, dass man nicht bei der nächsten WBK wieder kommt?

Vielmehr verstoßen die dort gegen geltendes Recht!

"Natürlich ist eine anlasslose Durchsuchung unzulässig!" meinte ein Bekannter dazu, als ich ihm das erzählte - aber der hat bestimmt keine Ahnung - so als Richter ...

Als ich die Durchsuchung meines Rucksacks beim Verlassen verweigerte rief der unqualifizierte Wachfuzzi den Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der mit völlig blödsinnigen Vergleichen ("Auf dem Flughafen werden Sie doch auch kontrolliert ...") kam, etwas von einem Diebstahl in der Messehalle faselte und immer noch meinen Rucksack durchsuchen wollte.

Als ich ihm dann das HSOG um die Ohren gehauen habe ("... wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen ...") konnte er mir natürlich keine "Tatsachen" nennen und nach ein paar dämlichen "Rückzugsgefechten" durfte ich dann OHNE Durchsuchung gehen.

Vielleicht sollte mal die richtige Mannschaft die WBK besuchen und dem Herrn richtig "Feuer unterm Hintern" machen - so mit Nötigung, Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger oder was noch so relevant sein könnte.

Wär' das nix für unseren Carcano?

Könnte natürlich sein, dass man damit die Waffenbörse aus Kassel vertreibt.

Geschrieben

M. W. ist das Schild im Supermarkt, dass man mit Betreten mit Taschenkontrollen einverstanden ist keine verbindliche Einverständniserklärung.

Als ich die Durchsuchung meines Rucksacks beim Verlassen verweigerte rief der unqualifizierte Wachfuzzi den Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der mit völlig blödsinnigen Vergleichen ("Auf dem Flughafen werden Sie doch auch kontrolliert ...") kam, etwas von einem Diebstahl in der Messehalle faselte und immer noch meinen Rucksack durchsuchen wollte.

Als ich ihm dann das HSOG um die Ohren gehauen habe ("... wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen ...") konnte er mir natürlich keine "Tatsachen" nennen und nach ein paar dämlichen "Rückzugsgefechten" durfte ich dann OHNE Durchsuchung gehen.

Vielleicht sollte mal die richtige Mannschaft die WBK besuchen und dem Herrn richtig "Feuer unterm Hintern" machen - so mit Nötigung, Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger oder was noch so relevant sein könnte.

Schön, dass Ihr in solchen Zeiten, wo es überall links und rechts mehr als brodelt, nichts anderes zu tun habt!

Wenn ich, wie in Deinem Beispiel mit dem Supermarkt angeführt, solch einen Markt betreibe, dann ist das MEIN Eigentum bzw. MEIN Grundstück.

Und da bestimme ich, "welche Musik" gespielt wird. Falls jemand sich nicht an meine Spielregeln hält, soll er halt woanders einkaufen...

Geschrieben

Letztes Jahr war es am Ticketschalter direkt und unübersehbar der Hinweis ausgehangen.

Dein Bürgerrecht wird nicht eingeschränkt, da Du nicht zur Taschenkontrolle gezwungen werden kannst. Das kann nur die Polizei!

Der letzte Besuch, weil der Veranstalter dir ein Hausverbot erteilen kann.

Ich weiß nicht warum sie mit Taschenkontrollen gegen geltendes Recht verstoßen. Nochmal: sie dürfen sich nicht zwingen! Aber fragen und bitten ist nicht verboten.

Aber natürlich ist es viel sinnvoller nur um Stress zu machen, Eintritt zu bezahlen, dann den Ober-Hampelmamn raus hängen zu lassen obwohl man es wusste und sich nächstes Jahr zu beschweren, dass es ja gar keine Waffenbörsen mehr gibt.

Dann hast es denen ja richtig gezeigt!

Geschrieben

Schön, dass Ihr in solchen Zeiten, wo es überall links und rechts mehr als brodelt, nichts anderes zu tun habt!

Ach! DIR ist es also egal, wenn man DIR Deine Rechte nimmt?

Wenn DU Dir Deine Grundrechte so einschränken lässt, ohne auch nur ein bisschen zu widersprechen, dann darfst Du Dich nicht wundern, wenn man Dir demnächst auch das Recht auf Waffenbesitz wegnimmt!

Da wirst Du dann bestimmt genau so brav stillhalten - und genau darauf verlassen die sich!

Wenn ich, wie in Deinem Beispiel mit dem Supermarkt angeführt, solch einen Markt betreibe, dann ist das MEIN Eigentum bzw. MEIN Grundstück.

Und da bestimme ich, "welche Musik" gespielt wird. Falls jemand sich nicht an meine Spielregeln hält, soll er halt woanders einkaufen...

Nur in gewissen Grenzen!

Oder glaubst Du Du dürftest dann z.B. auch Videoüberwachung in den Umkleidekabinen installieren oder neben Taschenkontrollen auch Leibesvisitationen durchführen?

Und wer sich nicht an die Gesetze hält, der sollte das entsprechend "beigebogen" kriegen - egal, ob Ladendieb, Supermarktbetreiber oder eben auch größenwahnsinniger Behördenvertreter!

Geschrieben

Letztes Jahr war es am Ticketschalter direkt und unübersehbar der Hinweis ausgehangen.

Mein letzter Besuch ist schon etwas länger her.

Da gab es wohl an der Kasse noch einen entsprechenden Zettel zusätzlich zur Eintrittskarte.

Keine Ahnung, warum ich keinen bekommen habe, aber selbst wenn muss man den ja nicht zwangsweise lesen.

Dein Bürgerrecht wird nicht eingeschränkt, da Du nicht zur Taschenkontrolle gezwungen werden kannst. Das kann nur die Polizei!

...

Ich weiß nicht warum sie mit Taschenkontrollen gegen geltendes Recht verstoßen. Nochmal: sie dürfen sich nicht zwingen! Aber fragen und bitten ist nicht verboten.

EBEN!

Aber der Wachfuzzi nötigte mich zu bleiben bis der Mitarbeiter des Ordnungsamtes sich bequemte zu erscheinen, als ich der Taschenkontrolle widersprach.

Da ich allein, die Wachfuzzies aber zu zweit waren habe ich halt auf den gewartet, bei zwei Aussagen gegen eine hat man vor Gericht meist die schlechteren Karten.

Der letzte Besuch, weil der Veranstalter dir ein Hausverbot erteilen kann.

Warum sollte der Veranstalter das tun?

Ist etwa das Ordnungsamt der Veranstalter der WBK?

Aber natürlich ist es viel sinnvoller nur um Stress zu machen, Eintritt zu bezahlen, dann den Ober-Hampelmamn raus hängen zu lassen obwohl man es wusste und sich nächstes Jahr zu beschweren, dass es ja gar keine Waffenbörsen mehr gibt.

Dann hast es denen ja richtig gezeigt!

Deine Unverschämtheiten solltest Du Dir abgewöhnen!!!

Was bitte ist daran "Ober-Hampelmamn", wenn man sich seine Grundrechte nicht nehmen lässt und denjenigen, die gegen geltendes Recht verstoßen, obwohl sie in ihrem Diensteid geschworen haben sich an alle geltenden Gesetze zu halten, ihre Grenzen aufzeigen will?

DU lässt Dir offenbar auch noch gerne Deine Rechte so lange widerstandslos beschneiden, bis Du keine mehr hast!

Das spricht sicherlich dafür, dass Du ein mündiger Staatsbürger bist ...

Geschrieben

Warum der Veranstalter das tut, muss er dir nicht sagen.

Der Veranstalter hat Hausrecht und wenn Du Dich nicht an seine Regeln hälst, kann er sich des Hauses verweisen.

Du glaubst irgendwie, du befindest sich auf der WBK auf öffentlichen Grund und kannst da irgendwelche Bürgerrechte beanspruchen, die dir dort weder beschnitten noch genommen werden, aber auch nicht geduldet werden müssen.

Meinungsfreiheit ist auch ein Bürgerrecht. Passt mir deine Meinung nicht, schmeiß ich dich von meinem Grund und Boden. Da muss ich keine Rücksicht auf dein Bürgerrecht nehmen!

Genau so verhält es sich auf der WBK.

Du kannst die Taschenkontrolle boykottieren. Der Veranstalter kann dann aber auch die Polizei rufen und die Regeln das dann. Das Ordnungsamt hat auch nicht die Befugnis dich zu kontrollieren.

Wenn ich mit den Spielregeln des Veranstalters nicht einverstanden bin, meide ich ihn.

Dein Sinn ist es, die Spielregeln nicht zu lesen, zu ignorieren und dich dann als Held der Bürgerrechtsbewegung aufzuspielen obwohl deine Bürgerrechte dort gar keine Rolle spielen.

Geschrieben

. Der Veranstalter kann dann aber auch die Polizei rufen und die Regeln das dann. Das Ordnungsamt hat auch nicht die Befugnis dich zu kontrollieren.

Hallo

das hatte ich vor einigen Jahren komplett durchgespielt.

Ich hatte mich geweigert, meinen Rucksack zu öffnen. Der zuständige Mann vom Ordnungsamt kam und lies mich festnehmen. Es gab dabei eine Rauferei zwischen den 4 Mann und mir. Incl. Prellungen und Blauen Flecken. Der Mensch vom Ordnungsamt war mit der Situation vollkommen überfordert. Auf meine Frage nach der Festnahme, wie es jetzt weitergeht, erklärte er mir: "Sie bleiben so lange hier, bis Sie Ihren Rucksack aufmachen." Ein nach ca. 10 Minuten zufällig vorbeikommender Polizist im Dienst klärte die Sache innerhalb 2 Minuten und riet dem Ordnungsamtsmitarbeiter, mich wieder frei zu lassen, was dieser auch tat. Das anschließende Procedere hat dem Mann vom Ordnungsamt viel Schreiberei gekostet. Er log, was das Zeug hielt. Obwohl er den Polizist beim Vornahmen benannte, konnte der Polizist nicht mehr festgestellt werden. Die Mitarbeiter der Security, die sich mit mir rauften, konnten auch nicht mehr festgestellt werden. Und eine Festnahme ist nie erfolgt. Auch keine Drohung, dass ich solange hier bleiben werde, bis.... Im übrigen schrieb man mir, dass keiner daran dachte, die Taschen zu durchsuchen, sondern lediglich mich freundlich fragte, ob ich freiwillig den Rucksack öffne. Mehr nicht. Auf den Strafantrag gegen die Security-Mannschaft wegen Führen von Waffen (die Jungs nehmen massenweise Schusswaffen aus ihren Behältnissen) erklärte mir der Staatsanwalt, dass es kein Führen wäre, da der Besitzer immer dabei wäre und eingreifen könnte.

Steven

Geschrieben

Hallo Andreas

wegen des Führens? Ja. Der Staatsanwalt von Kassel sieht es nicht als Führen an, wenn der Besitzer der Waffe direkt auf den Führenden einwirken kann. Die Schlussfolgerung ist, dass es nach diesem Staatsanwalt erlaubt ist, wenn ich meine Waffe offen mit mir rumtrage. Denn warum sollte das Führen meiner Waffe durch einen Fremden in der Öffentlichkeit erlaubt sein, wohingegen das Führen meiner Waffe in der Öffentlichkeit verboten wäre.

Steven

Geschrieben

Und lustig ist, dass mir ein Staatsanwalt erklärte, dass wenn in der Öffentlichkeit irgendjemand deine Waffe aus deinem Behältnis nimmt und du daneben stehst, dies von demjenigen ohne waffenrechtliche Erlaubnis kein führen ist, da du immer die Möglichkeit des Eingreifens hast. Auch das habe ich schriftlich.

Scheinbar hat die Justiz in Hessen ein anderes Waffengesetz.

Der Staatsgewaltige darf es sich mit der Nachtwächterbranche halt nicht verscherzen, sonst haben wir niemand mehr der im Asylfordererheim die vollge... Duschen putzt.

Btw.: Kann mir jetzt noch jemand erklären was einen Besuch auf der WBK lohnenswert macht? Ich war zwei mal da, nämlich das erste und das letzte mal und da ich keine Bücher von WK1 Gefreiten kaufen möchte wüßte ich nicht was ich dort soll und nicht anderswo viel besser befummeln und kaufen könnte.

Geschrieben

Warum der Veranstalter das tut, muss er dir nicht sagen.

Ist es der Veranstalter oder das Ordnungsamt?

Gerade das Ordnungsamt Kassel legt auch bei der Kontrolle der ordnungsgemäßen Waffenaufbewahrung Methoden an den Tag, die seit Jahrzehnten aus der Mode sein sollten.

Komischerweise haben andere Ordnungsbehörden es gar nicht nötig solche Methoden an den Tag zu legen - wie die das nur machen ...

Der Veranstalter hat Hausrecht und wenn Du Dich nicht an seine Regeln hälst, kann er sich des Hauses verweisen.

Das mit dem Hausrecht stimmt, das macht die Messehallen (und auch Deine Wohnung) aber nicht zum rechtsfreien Raum!

Du glaubst irgendwie, du befindest sich auf der WBK auf öffentlichen Grund und kannst da irgendwelche Bürgerrechte beanspruchen, die dir dort weder beschnitten noch genommen werden, aber auch nicht geduldet werden müssen.

Eine Messehalle, die öffentlichen Veranstaltungen dient, ist jedenfalls keine Wohnung (mit dem entsprechend starken Grundrechteschutz) und wie schon geschrieben gelten auch dort die Grundrechte und alle anderen Gesetze - bei konkurrierenden Rechten ist zu prüfen, welches das höherrangige ist.

Meinungsfreiheit ist auch ein Bürgerrecht. Passt mir deine Meinung nicht, schmeiß ich dich von meinem Grund und Boden. Da muss ich keine Rücksicht auf dein Bürgerrecht nehmen!

So pauschal stimmt auch das nicht!

Wenn Dir meine geäußerte Meinung nicht passt, dann kannst Du mich Deiner Wohnung verweisen, herausschmeißen darfst Du mich erst, wenn ich mich Deiner Aufforderung Deine Wohnung zu verlassen widersetze.

Wendest Du dabei unnötig übermäßige Gewalt an machst Du Dich evtl. trotzdem der Körperverletzung strafbar.

Du siehst also, dass die Rechte anderer sogar in Deiner Wohnung gelten; Du hast dort zwar Hausrecht und kannst einige Rechte anderer einschränken, aber "In meiner Wohnung habe ich jedes Recht, kann tun und lassen was ich will und andere haben dort gar keine Rechte." stimmt jedenfalls nicht.

Genau so verhält es sich auf der WBK.

Eben nicht!

Die Messehallen sind keine Privatwohnung, sondern dienen öffentlichen Veranstaltungen.

Zur Taschenkontrolle (mit Hinweisschild am Ladeneingang) ist das schon seit Jahrzehnten geklärt, auch wenn es manche Läden immer wieder probieren.

Aber das habe ich ja in einem früheren Posting schon ausgeführt.

Du kannst die Taschenkontrolle boykottieren. Der Veranstalter kann dann aber auch die Polizei rufen und die Regeln das dann. Das Ordnungsamt hat auch nicht die Befugnis dich zu kontrollieren.

Eben!

Die Wachfuzzies haben noch weniger Rechte, als das Ordnungsamt.

Bei einem konkreten Verdacht hätte der Typ vom Ordnungsamt sicher die Polizei gerufen, aber auch die darf nicht "einfach so" Personen oder mitgeführte Taschen durchsuchen:

§ 36 HSOG – Durchsuchung und Untersuchung von Personen

(1) Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können eine Person durchsuchen, wenn

1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen, oder

2. sie sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet.

Also ist eine generelle Taschenkontrolle, ohne weiteren konkreten Verdacht gegen den Willen des Betroffenen unzulässig - sogar für die Polizei!

Und was ist es, wenn jemand einen anderen gegen geltendes Recht daran hindert zu gehen?

Normalerweise nennt man das Freiheitsberaubung, "Ohne Taschenkontrolle kommen Sie hier nicht raus!" würde ich als Nötigung bezeichnen, bei Amtspersonen kommt dann noch "im Amt" dazu, was den Strafrahmen erhöht.

ICH bin der Meinung, dass das dem Ordnungsamt KS endlich mal klar gemacht werden sollte (DU darfst das gerne anders sehen).

Die hoplophoben Dortmunder haben die Waffenbörse rausgeekelt (Dass auf der Jagd & Hund ebenfalls Waffen verkauft werden haben sie wohl irgendwie noch nicht so richtig mitgekriegt), daraufhin ist sie nach Kassel verlegt worden, das dortige Ordnungsamt arbeitet auch daran.

Vielleicht findet die Waffenbörse ja einen Ort, an dem die Behörden weniger gegen geltendes Recht verstoßen - mir wäre das recht, auch wenn ich dann vielleicht weiter fahren müsste.

Wenn ich mit den Spielregeln des Veranstalters nicht einverstanden bin, meide ich ihn.

Nochmal:

Sind das Spielregeln des Veranstalters oder entspringen sie den Allmachtsphantasien des Ordnungsamtes?

Dein Sinn ist es, die Spielregeln nicht zu lesen, zu ignorieren und dich dann als Held der Bürgerrechtsbewegung aufzuspielen obwohl deine Bürgerrechte dort gar keine Rolle spielen.

Wie weiter oben schon geschrieben:

Ich möchte mir von "der Obrigkeit" nicht rechtswidrig meine Rechte beschränken lassen, die dort sehr wohl eine Rolle spielen, wie mir ja auch ein Richter, dem ich den Vorfall schilderte bestätigte - aber der hat von Recht wahrscheinlich noch weniger Ahnung als ich ...

-

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.