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Geschrieben

Ich habe einen Ordner mit Vorsorgevollmachten, die regelmäßig auch von Zeugen abgezeichnet werden, so dass unser letzter Wille klar geregelt ist!

? Wieso abzeichnen ?

Die Generalvollmacht welche man dem Partner gibt, ist immer gültig sobald man sie ausgehändigt hat.

DIe Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung ist gültig wenn das eintritt was drinnen steht.

Und das Testament ist gültig sobald man den Löffel abgegeben hat.

Wenn man das alles beim Notar macht hat man da eine rechtssicherheit, auch dass das Testament bekannt ist durch die Registrierung und vor allem auch die Patientenverfügung usw.

Was muss das regelmässig abgezeichnet werden ?

Geschrieben

Gute Waffen und vor allem gute Zieloptiken haben immer einen Wert. Die Angebote der Händler resultieren auch aus dem Wunsch der Nachlassnehmer sich möglichst schnell von den ach so bedrohlichen Gegenständen zu trennen. Gegen Dummheit und Hoplophobie ist halt kein Kraut gewachsen, gegen die Habgier freundlicher ausgedrückt "Schnäppchensucht" der "guten Freunde" auch nicht.

Spätestens im Testament sollte man den Hinterbliebenen die Wahrheit über den Anschaffungspreis der Waffen sagen. Sonst ist man selbst schuld, wenn das Zeug für den Preis weggeht, den man angbelich dafür bezahlt hat. Auch der Hinweis auf die mögliche Trennung von Zieloptik und Waffe könnte einnahmesteigernd sein.

Geschrieben

DIe Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung ist gültig wenn das eintritt was drinnen steht.

Was muss das regelmässig abgezeichnet werden ?

Ich mache das, weil es im Leben auch Verwandte gibt, die urplötzlich auftauchen und behaupten dass man nicht mehr bei "Sinnen" war, als man die Vollmachten erteilte.

Es ist reine Vorsicht und heißt nichts anderes, dass ich nach wie vor darauf bestehe und voll bei Verstand war, als ich das aufsetzte.

Von daher kann es nichts schaden wenn man bei einer Familienzusammenkunft auch die Vollmachten abzeichnen lässt.

Außerdem kann sich die Familienzusammensetzung auch mal schnell ändern und dann wieder zum Notar.

Ich mache das eben so und daran kann nichts falsch sein.

Na ja, das Testament wurde notariell veranlasst, aber wozu soll ich für die anderen Vollmachten einen Notar reich machen?

Geschrieben

naja was heisst reich machen ? Das teuerste ist das Testament....

Kann ja jeder machen wie er möchte , bin da lieber auf der sicheren Seite, weil diese 10 Seiten Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht und die 5 Seiten Generalvollmacht, sollten schon rechtsicher sein und nachdem ich mich da nicht auskenne mit dem Rechtsdeutsch, lasse ich dies lieber machen.

Und da ist auch drinnen bestätigt , dass ich beim erteilen bei Sinnen war :)

Das mit der Generalvollmacht und so weiter hätte ich auch nicht gewusst, wenn ich die Beratung so nicht gehabt haette.

Da waren die paar Euronen ( glaube das waren insg keine 200 ) gut angelegt.

Das mit dem Tresor habe ich bezogen auf das Testament und Generalvollmacht usw angesprochen. Und da wurde mir geraten die Kombination verschlossen zu hinterlegen, sodass dann im Falle des Falles drauf zugegriffen werden kann.

Wenn man sich gegenseitig eine Generalvollmacht erteilt hat man soviel gegenseitiges Vertrauen gezeigt, dass der Rest dann eher nebensächlich ist.....

Geschrieben (bearbeitet)

Zur Ausgangsfrage: Es gibt keine spezielle gesetzliche Regelung. Man sollte das Problem praktisch betrachten: Wenn man dem fast zweitbesten Lieblingsfreund, Sportschützen-Sohn oder der besten Ehefrau von allen, denen man allesamt bedingunglos zu vertrauen zu können glaubt, einen Zweitschlüssel gibt oder die Kombination verrät, ist man, solange man dies im Gedächtnis behält und aktuellen Entwicklungen (Zwist, Verstoßen, Scheidung zw. ernsthafter Ehekrach) entsprechend anpaßt, auf der praktisch sicheren Seite. Wobei das Rückfordern des Schlüssels bzw. Ändern des Schlüssel-Schlosses problematisch sein kann, da ist ein Kombinationsschloß natürlich besser. Und nach dem Tode kann es naturgemäß egal sein und man kann es den Betreffenden überlassen, sich eine Erklärung einfallen zu lassen, falls überhaupt jemand nachfragen sollte.

OT Testament:

Wer nicht wirklich vermögend ist und/oder in problematischen Familienverhältnissen lebt, der braucht entweder kein Testament oder kann sich den "erforderlichen" marginalen Inhalt aus dem Netz ziehen. Dort lernt er auch, daß er das Testament eigenhändig aufsetzen kann - das ist nun wirklich kein Geheimwissen mehr.

Als Waffenbesitzer stellt sich nur die Frage, ob man damit leben kann (hahaha), daß die damit nicht selten ungewollt beglückten Erben diese verscherbeln oder - jedenfalls aus meiner Sicht viel schlimmer - zur Vernichtung abgeben. Wer keine Nachkommen bzw. Erben hat, von denen er weiß, daß sie die Waffen gerne weiterbehalten und sich über die Waffen (nicht das Ableben des Erblassers) freuen, der soll sich bei seinen (Schützen-, Jäger- oder Sammler-)Kollegen/Freunden umtun, wer die Waffen ganz oder teilweise gerne übernehmen und in Ehren halten würde. Von dem Problem des Unterbringen bzw. Unterstellen des mitvererbten Tresors abgesehen dürfte sich doch jeder waffeninteressierte Sportschütze, Sammler oder Jäger darüber freuen - denn was ist besser eine eine Waffe? Natürlich zwei Waffen, nach oben offen. Sie genießen den nach § 20 III WaffG privilegierten Weiterbesitz ....

Also verschafft euch das gute Gefühl, daß eure Schätze nicht der Vernichtung oder Mißachtung anheimfallen, und setzt passende Leute als Vermächtnisnehmer für Waffen, Mun und Schrank ein. Und zwar nicht "heimlich", daß diese dann überraschend zur einer drastischen Vermehrung ihres Waffenbestandes kommen, sondern in Ansprache, was auch die Möglichkeit bietet, eine Ausgleichspflicht zugunsten der dies vielleicht mit Mißfallen betrachtenden gesetzlichen oder testamentarischen Erben vorzusehen, ohne zu riskieren, daß die Vermächtnisnehmer deswegen ausschlagen. Denn auch wenn man als Vermächtnisnehmer etwas für die Waffen "bezahlen" muß - dies ist der einzige Weg, ohne Bedürfnisgedöns bzw. überhaupt an mehr Waffen zu gelangen. Wenn ihr niemanden kennt - ich nehme sie gerne ;-).

Mich persönlich würde es sehr stören - falsch: Mich persönlich würde _jetzt_ die Aussicht stören, daß meine Schätze von Erben, die keine Waffen wertschätzen sondern Pickel beim Gedanken daran bekommen, abgegeben und vernichtet werden. Nein, niemals! Aber wenigstens einer meiner Kinder ist selbst Sportschütze und waffeninteressiert, der übernimmt zur Not alles alleine. Ich habe bestimmt, daß diejenigen Erben, die Waffen haben wollen, die Voraussetzungen für deren unblockierten Erbenbesitz binnen Zweijahresfrist schaffen müssen, und sich dann über die wertmäßig gleiche Verteilung einigen müssen - man kann nicht alles vorher bestimmen. Und wer diese Bedingung nicht erfüllt muß hinnehmen, daß eben nur der/die mit WBK die Waffen ohne Ausgleich erhalten. Wenn derart begünstigte Erbem/Vermächtnisnehmer erst mal ihr eigenen Bestände aufbauen und dann per Testament bedacht werden, dann kann über Generationen schon einiges zusammenkommen. So kann ich beruhigt meinem Ableben mit dem Wissen entgegensehen, daß die gekauften und ererbten Waffen nicht vernichtet sondern von wenigstens einem meiner Erben/Kinder weiterbesessen werden und er immer, wenn er sie in die Hand nimmt, an mich denken wird ....

P.S.: Das ist ja auch eines der ungelösten Rätsel - wieso diese dämlichen Politiker nicht auf die Erkenntnis stoßen, daß diese extreme Bedrüfnis-Reglementierung natürlich dazu führt, daß jeder, der Waffen mag, im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten so viel anschafft wie nur möglich. Könnte man - alles im Rahmen der Zuverlässigkeit - kaufen was man gerade mag und halt wieder verkaufen, wenn sich der Geschmack ändert, dann müßte man nichtmitnehmen was geht sondern könnte sich dm unverkampft wie bei allen anderen Dingen auch nähern. Natürlich gibt es Ausnahmen, notorische Sammler und Horter, aber das ist nur eine kleine Minderheit.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben

[...]

Dass dann nur Berechtigte an den Schrank dürfen stelle ich nicht in Abrede.

Uwe Du kannst machen was Du magst, Gleiches gilt für den TS. Meine Ansicht habe ich gepostet. Ich werde nicht versuchen Dich oder einen anderen davon zu überzeugen.
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Umgang mit meinen Schlüsseln oder der Safe-Kombination, sondern nur für die sichere Aufbewahrung der Waffen/Munition. (zu mindestens ist mir keine derartige Vorschrift bekannt)

Dass dann nur Berechtigte an den Schrank dürfen stelle ich nicht in Abrede.

die braucht es auch nicht - es muss sichergestellt sein, dass kein unberechtigter zugriff hat. haben die angehörigen die kombinaiton oder den schlüssel oder eine möglichkeit diese "irgendwie" in erfahrung zu bringen oder darauf zugriff zu erhalten - dann ist die vorgabe NICHT erfüllt. die ganze diskussion mit den kombis/schlüsseln finde ich von daher extrem gefährlich ...

wo kein kläger, da kein richter - aber wer das mal einem richter erklären muss, wenn es schief ging - viel glück dem !

Geschrieben

Genau deshalb liegt mein Schlüssel für den großen Tresor im kleinen Tresor, der ein Zahlenschloß hat. Die Kombination kennt niemand außer mir. Wenn ich hops gehe ist es NICHT das wichtigste Problem den Schrank auf zu bekommen.

Geschrieben

wo kein kläger, da kein richter - aber wer das mal einem richter erklären muss, wenn es schief ging - viel glück dem !

Das Problem sehe ich heute darin dass sich der Richter nicht in der Materie auskennt, sondern ihm andere erklären, wie sie die Rechtslage auslegen, oder sehen!

Geschrieben

das ist die gefahr bei jedem etwas komplexeren gesetzlichen zusammenhang und schwebt immer über dem verfahren. dafür gibt es ja unterschiedliche instanzen, um dieses risiko zu senken und manches amt- oder verwaltungsgerichtsurteil vielleicht noch einmal durchzugehen ...

im konkreten fall dürfte es aber sehr weit zu vereinfachen sein: wer zwar das richtige behältnis benutzt, den zugang aber ermöglicht, in dem er den schlüssen liegen lässt, die kombination auf die rückseite schreibt oder diese wie in unserem beispiel einer nichtberechtigten person zur aufbewahrung überlässt, handelt (unter umständen) evlt. rechtswidrig und darf sich dann hinterher eben nicht beklagen ...

und ja, dass das ganze öffentlich wird, ist recht unwahrscheinlich - wie beschrieben, wo kein kläger ...

also: ob jemand mit dem risiko leben möchte, ist ja jedem selbst überlassen ... - mehr gibt es in der diskussion eigentlich nicht zu sagen.

Geschrieben (bearbeitet)

Ist ja mit der EC PIN ähnlich!

P.S.:

Wer seinem Ehepartner eine Kontoberechtigung erteilte, kommt trotzdem erst nach dem Todesfall mit einem Testament an das Konto.

Gibt eben viele Zwickmühlen und jeder muss für sich entscheiden was sicher ist, aber sicher ist eben fast gar nichts.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

Ist ja mit der EC PIN ähnlich!P.S.:Wer seinem Ehepartner eine Kontoberechtigung erteilte, kommt trotzdem erst nach dem Todesfall mit einem Testament an das Konto.

Stimmt nicht. Eine Kontovollmacht gilt i.d.R. über den Tod hinaus und der Bevollmächtigte braucht eben keinen Erbnachweis, um über das Konto zu verfügen.

Geschrieben

Stimmt nicht. Eine Kontovollmacht gilt i.d.R. über den Tod hinaus und der Bevollmächtigte braucht eben keinen Erbnachweis, um über das Konto zu verfügen.

Du kannst mir glauben dass ich andere Erfahrungen habe, denn derzeit habe ich mehr Sterbefälle als Geburten in der Familie und weiß über die Schwierigkeiten der Gemeinschaftskonten, denn die sind schneller gesperrt als du vom Tode des Verwandten erfährst.

Somit ist die Kontovollmacht für den A....!

Geschrieben

Du kannst mir glauben dass ich andere Erfahrungen habe, denn derzeit habe ich mehr Sterbefälle als Geburten in der Familie und weiß über die Schwierigkeiten der Gemeinschaftskonten, denn die sind schneller gesperrt als du vom Tode des Verwandten erfährst.

Somit ist die Kontovollmacht für den A....!

Kommt auf die vereinbarte Verfügung an. Bei Oder-Konten oder wenn für Sperrungen Einzelberechtigung vereinbart ist stimmt das. Unter Ehegatten (und ähnlichem/gleichgestellten neumodischen Kram) ist eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht aber von Vorteil. Da gibt es ja keinen anderen mehr, der in die Suppe spucken könnte, nur die Bank/Spk kann stören. Sofern man so dumm ist, und sie vom Ableben des anderen Kontoinhaber informiert. So etwas gibt es wirklich ...

Geschrieben

Genau deshalb liegt mein Schlüssel für den großen Tresor im kleinen Tresor, der ein Zahlenschloß hat. Die Kombination kennt niemand außer mir. Wenn ich hops gehe ist es NICHT das wichtigste Problem den Schrank auf zu bekommen.

Das reduziert doch aber die Einstufung des großen Tresors auf die Stufe des kleinen Tresors ...

Geschrieben

Ganz im Ernst:

Ihr habt Sorgen!

1. Sind die Waffen tatsächlich das Wertvollste, das ihr vermacht?

2. Wenn ich Tod bin....interessiert es mich nicht mehr...

3. Auch ganz praktische Überlegungen (Schlüssel verloren, Kombi vergessen, ...)

Führen immer wieder zum gleichen, schon 100x diskutieren Ergebnis...

Geschrieben

1. Sind die Waffen tatsächlich das Wertvollste, das ihr vermacht?

Vielleicht nicht das Wertvollste, aber wichtig sind sie schon.

2. Wenn ich Tod bin....interessiert es mich nicht mehr...

Sicher, philosophisch betrachtet ist danach alles egal. Ebenso könnte es dem Familienernährer egal sein, ob nach seinem Tod die Familie versorgt ist oder in Armut und Chaos versinkt. Den meisten ist es aber nicht egal und daher ist es auch mir nicht jetzt wurscht, ob nach meinem Ableben meine Schätze verscherbelt oder vernichtet werde oder meine Erben damit Ärger bekommen.

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