Zum Inhalt springen
IGNORED

Code vom Safe


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage an euch. Ich bewahre meine Waffen in einem Tresor der Stufe 1 auf. Der Tresor ist mit einem digitalen Zahlenschloss ausgestattet. Wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, dann darf von meiner Familie keiner den Code kennen, da sie nicht zum Umgang mit Schusswaffen berechtigt sind. Was ist, wenn mir aber etwas passiert? Die Waffen und ja eigentlich auch der Tresor haben ja selbst einen Wert. Deshalb mal zwei Fragen:

1) Dürfte ich den Code jemandem anderen geben, der zum Umgang mit Schusswaffen berechtigt ist?

2) Der Tresor verfügt über verschiedene Schutzfunktionen. So könnte ich das Schloss so einstellen, dass er nach der Eingabe eines Codes z.B. einen Monat wartet, bis das Schloss aufgeht. Oder z.B. auch eine Zeit einstellen, nach der das Schloss automatisch geöffnet wird. Z.B. die letzte richtige Codeeingabe ist ein Jahr her, also ist davon auszugehen, dass dem Besitzer etwas passiert ist. Also wird nach einem Jahr der Tresor entriegelt.

Ich frage mich momentan, ob so eine Einstellung rechtens wäre.

Denn eins steht ja fest. Mein Tresor ist zwar nicht aus Kuchenblech, gibt aber auch irgendwann mal auf. Wer an den Tresor kommt und unendlich Zeit hat, der kommt auch an den Inhalt ran.

Geschrieben

Ist ja total modern dein Tresor .

Der Link ist super ... das Video seh ich immer wieder gern :icon14:

Deine Fragen kann ich nicht Beantworten aber warte ab .... die Sachkundigen stehen bestimmt schon bereit ...

Geschrieben (bearbeitet)

hola amigp d_r,

schreibe dein CODE auf und stecke den Zettel in einem Umschalg der zugeklebt wird, diesem verschlossnenen Umschlag gibst du einem vertrauenswürdigen Schützenfreund mit WBK, der dir unterschreibt daß der Umschlag nur bei eintreten der vorgenanten Umstände zu öffnen ist, z.B. Tod, Schwere Krankheit und evtl. Verkauf des Ihalts...usw. Wobei deine Familie auch darüber informiert ist wer den Umschlag hat.

saludos de pancho lobo

Bearbeitet von pancho lobo
Geschrieben

Hab es mit einem guten Schützenkamerad so gelöst:

Ich hab seinen Zweitschlüssel in meinem Tresor, er meinen Code im Umschlag in seinem.

Wir beide haben voneinander keine Wohnungsschlüssel, ein direkter Zugang ist also nicht möglich.

Wenn dann mal etwas sein sollte, wissen die jeweiligen Familienangehörigen von der Abmachung und man kann sich helfen.

Geschrieben

Ich hatte auch einen Klasse 1 Schrank mit Codeschloss, der hat 2 Wochen nach Ablaufen der Garantie den Code nicht mehr angenommen. Die Herstellerfirma hatte auch nach 2 Wochen keine Zeit für mich. Mit ner 2kW Flex hab ich dann 30min gebraucht um ihn zu öffnen. Das ist dann kein Problem aber ne Riesensauerei. Von daher ist das öffnen des Schrankes nach Deinem Ableben das geringste.

Geschrieben (bearbeitet)

Welches Gesetz regelt die Code- oder Schlüsselaufbewahrung?

Im Todesfall hat der Angehörige doch Zeit den Fund der Waffen anzugeben, bzw. das Erbe anzutreten!

Macht Euch das Leben doch nicht ganz so schwer!

P.S.:

Wenn ich mal sterben sollte, nimmt meine Frau als berechtigte Erbin den Schlüssel aus meiner Tasche, ruft die Polizei und öffnet mit denen den Safe, damit die die Waffen sicherstellen.

Meine wird die Waffen nicht erben wollen.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

30 min für einen Klasse 1 Schrank ist wirklich kurz.

Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass mein Schrank die richtigen Mittel lange aushalten wird. Motortrenner mit einer 400er All-Cut Scheibe und ab geht die Post.

Geschrieben

30 min für einen Klasse 1 Schrank ist wirklich kurz.

Ich hab die Tür frontal und grossflächig angegriffen. Sie war 3 Lagig und mit Katzenstreu gefüllt. Dann liess sich das Riegelwerk einfach aufziehen. Die vierte Schicht hinter dem Riegelwerk hat den Tresorinhalt ganz passabel vor Verschmutzung geschützt. Es war ein Klasse 1 für 2200€ das fand ich das Schlimmste.

Geschrieben

Man kann immer wieder Themen finden, die "genau so" natürlich im WaffG nicht geregelt sind.

Oftmals hilft aber ein klein wenig gesunder Menschenverstand.

Daß die letztgenannte Option gesetzlich Unsinn sind, nun, dazu muß man nicht studiert haben.

Auf Schützenkamerad/Bankschließfach/Notar/Verwandte/Feunde zur Hinterlegung kann man durchaus selbst kommen, finde ich...

Geschrieben

...

Wenn ich mal sterben sollte, nimmt meine Frau als berechtigte Erbin den Schlüssel aus meiner Tasche, ruft die Polizei und öffnet mit denen den Safe, damit die die Waffen sicherstellen.

Meine wird die Waffen nicht erben wollen.

Wenn keine Aussicht besteht das die Dinger mal was wert werden könnten... auch eine Methode Schrott kostenfrei zu entsorgen.

Geschrieben (bearbeitet)

zu 1. - nein

zu 2. - nein

zur Frage: Wenn Du verletzt krank oder sonstwas bist, bist noch immer Du Verantwortlicher. Erst wenn Du einen Pfleger hast, trägt der die Verantwortung. In einem beim Notar oder bei Gericht hinterlegten Testament könnte die Kombination hinterlegt sein. Das begegnet aber praktischen Schwierigkeiten, wenn die Kombination gewechselt wird. Was man ja tun sollte.

Bearbeitet von Godix
Geschrieben

Berliner Testament wurde notariell hinterlegt, genau wie die Pflegevollmacht u.s.w.!


Wenn keine Aussicht besteht das die Dinger mal was wert werden könnten... auch eine Methode Schrott kostenfrei zu entsorgen.

Durch die Amnestien und die freiwilligen Waffenabgaben hat man kaum noch eine Chance dass die Waffen noch einen Wert erlangen.


zu 1. - nein

Rechtliche Begründung?

Geschrieben

Ich weiß was Händler im Berliner Raum für Jagd-, Sport- oder Sammlerwaffen zu zahlen bereit sind, da könnte man heulen. Aber immerhin, sie zahlen den einen oder anderen Euro. Für ein Fläschchen Likör um auf dein Ableben anzustoßen reicht es allemal. Wieso verschenken?

Geschrieben

[...]

P.S.:

Wenn ich mal sterben sollte, nimmt meine Frau als berechtigte Erbin den Schlüssel aus meiner Tasche, ruft die Polizei und öffnet mit denen den Safe, damit die die Waffen sicherstellen.[...]

"Wenn ich mal sterben sollte" ist eine nette, realitätsverdrängende Einleitung. Du wirst sterben. Danach nehmen Deine Erben den Schlüssel und verfahren mit den Waffen nach ihrem Gusto. Wenn Du was anderes willst, solltest Du das rechtzeitig letztwillig verfügen und für schnelle Bekannmachung der Verfügung und ggf. Durchsetzung bei den Erben sorgen.
Geschrieben

Ich weiß was Händler im Berliner Raum für Jagd-, Sport- oder Sammlerwaffen zu zahlen bereit sind, da könnte man heulen.

Die meisten nehmen die Waffen nur auf Kommission an.

Aber immerhin, sie zahlen den einen oder anderen Euro. Für ein Fläschchen Likör um auf dein Ableben anzustoßen reicht es allemal.

Wenn ich nichts mehr trinken kann, warum sollen das denn andere?

Wieso verschenken?

Diese Lauferei wird meine Frau und meine Kinder nicht wollen.

Geschrieben

Rechtliche Begründung?

Du dürftest die Kombination jemandem geben, der zum Umgang mit DEINEN Waffen berechtigt ist. Danach ist aber (bezogen auf den Fragesteller) nicht gefragt gewesen.
Geschrieben (bearbeitet)

"Wenn ich mal sterben sollte" ist eine nette, realitätsverdrängende Einleitung. Du wirst sterben.

Ich weiß, aber eben nur nicht wann! Könnte zu jeder Zeit passieren.

Danach nehmen Deine Erben den Schlüssel und verfahren mit den Waffen nach ihrem Gusto. Wenn Du was anderes willst, solltest Du das rechtzeitig letztwillig verfügen und für schnelle Bekannmachung der Verfügung und ggf. Durchsetzung bei den Erben sorgen.

Ich habe einen Ordner mit Vorsorgevollmachten, die regelmäßig auch von Zeugen abgezeichnet werden, so dass unser letzter Wille klar geregelt ist!

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

Du dürftest die Kombination jemandem geben, der zum Umgang mit DEINEN Waffen berechtigt ist. Danach ist aber (bezogen auf den Fragesteller) nicht gefragt gewesen.

Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Umgang mit meinen Schlüsseln oder der Safe-Kombination, sondern nur für die sichere Aufbewahrung der Waffen/Munition. (zu mindestens ist mir keine derartige Vorschrift bekannt)

Dass dann nur Berechtigte an den Schrank dürfen stelle ich nicht in Abrede.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.