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IGNORED

Sicherheit durchs Gewaltmonopol? Fehlanzeige


Katja Triebel

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"In derzeit im Internet kursierenden Videoaufzeichnungen ist zu sehen, wie effektiv in Israel private Waffen gegen Gewalttäter zum Einsatz gebracht und diese – lange vor dem Eintreffen der Polizei – neutralisiert werden (siehe link am Beitragsende). Offensichtlich erhöht der Umstand, dass eine große Zahl von Privatpersonen über Schusswaffen verfügt, die Chance deutlich, einen Gewaltverbrecher zu stoppen, noch ehe er allzu viel Schaden anrichten kann."

Andreas Tögel sollte jedem als Autor des ef-Magazins bekannt sein, wo er häufig Artikel für das Waffen-Dossier schreibt. (Die einzig lesbaren nach Winnenden).

http://ef-magazin.de/dossier/waffen/

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Wenn wir uns die vielen Messerstechereien und anderen Gewalttaten im öffentlichen Raum anschauen, wird die Bewaffnung mit Schusswaffen die Situation eher nicht verbessern.

Benutzt wird was verfügbar ist.

Vom Staat muss man die Erfüllung seiner Pflichten einfordern.

Bearbeitet von Gast
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Das staatliche Gewaltmonopol bedeutet ja nur, daß die Einzelnen auf Selbstjustiz verzichten, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen, und ihre Sache vor Gericht bringen.

Politiker verwenden zwar gern das Wort auch im Zusammenhang mit Notwehrsituationen.

So ist es aber nicht gedacht.

Notwehr hat also mit dem Gewaltmonopol nichts zu tun und widerspricht ihm auch nicht.

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Ich langweile mich gerade, und zwar im doppelten Sinn, deshalb schreibe ich hier SCHON WIEDER das hin, was ich leider immer wieder gebetsmühlenartig schreiben muss:

Es gibt kein GEWALTmonopol des Staates.

Es gibt ein STRAFmonopol des Staates.

Wenn ich mir die Liebe tun wollt, diese zwei simplen Begriffe zu lernen ....vielen Dank, Ihr Süßen!

Carsten

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Ich langweile mich gerade, und zwar im doppelten Sinn, deshalb schreibe ich hier SCHON WIEDER das hin, was ich leider immer wieder gebetsmühlenartig schreiben muss:

Es gibt kein GEWALTmonopol des Staates.

Es gibt ein STRAFmonopol des Staates.

Wenn ich mir die Liebe tun wollt, diese zwei simplen Begriffe zu lernen ....vielen Dank, Ihr Süßen!

Carsten

Na klar gibt es das Gewaltmonopol. Zur Not darf der Staat in vielerlei Couleur Gewalt (dort heißt es etwas moderater "Zwang"), um Strafverfolgung zu gewährleisten oder Gefahren abzuwehren. Gewalt gegen Personen und Sachen. Wie sollen Polizei und Justiz funktionieren, wenn sie das nicht dürften? dann kommt es gar nicht erst zur Strafverfolgung, weil der Schutzmann den Einbrecher nicht mehr festhalten darf, in einer Demo nur noch still als Wurfziel dastehen muss und den besoffenen Aggro-Familienvater lediglich freundlich bitten darf, mit dem Anspitzen der Möbel aufzuhören. Und dass das nicht so ist, finde ich gut.

Der Ottonormalo darf das nicht, nur im Rahmen der Notwehr/Nothilfe ist es u.U. und ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn staatlicher Schutz nicht ausreichend schnell zu erlangen ist. Derzeit leider eher die Regel, denn die Ausnahme. Aber er muss persönlich dafür haften, wenn die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, "Überschreitung der Notwehr durch Furcht oder Schrecken" mal ausgenommen. Das ist die Bedeutung des Begriffes Gewaltmonopol.

Bearbeitet von schopy
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Das staatliche Gewaltmonopol bedeutet ja nur, daß die Einzelnen auf Selbstjustiz verzichten, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen, und ihre Sache vor Gericht bringen.

Politiker verwenden zwar gern das Wort auch im Zusammenhang mit Notwehrsituationen.

So ist es aber nicht gedacht.

Notwehr hat also mit dem Gewaltmonopol nichts zu tun und widerspricht ihm auch nicht.

Genau das. Das sog. "Gewaltmonopol des Staates" ist nichts weiter, als der Ersatz des innerstaatlichen Federechts durch eine staatliche Gerichtsbarkeit und Vollzug. In Deutschland wurde es faktisch mit dem "Ewigen Landfrieden" eingeführt, der auf dem Reichstag zu Worms per Gesetz am 07.08.1495 beschlossen wurde. :hi:

Euer

Mausebaer

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Dann irrst du anscheinend zum wiederholten Male.

Du kannst natürlich gerne die Meinung haben, dass es KEIN Notwehr-Recht gibt...was der Begriff "Gewaltmonopol des Staates" impliziert.

Das macht es aber natürlich in keinster Weise zur Wahrheit, ein Blick in die Paragraphen hilft Dir hier weiter.

Ich wiederhole hier einfach zur Verdeutlichung:

Natürlich kann ich als (natürliche) Person gesetzlich vollkommen gedeckt Gewalt gegen Personen und Dinge ausüben.

Das widerspricht aber der Idee des Gewaltmonopols des Staates, und zwar zu 100%, was die Falschheit des Begriff offensichtlich macht.

Ein Recht, das auch natürlichen Personen explizit eingeräumt ist, kann per definitionem kein Monopol des Staates sein.

Es hat sich hier halt eine sprachliche Unschärfe eingeschlichen, die rechtlich aber sofort aufzudecken ist.

(Und dass die Verwendung des Begriffs beredter Beweis einer devoten Staatshörigkeit ist sollte auch unschwer zu erkennen sein....)

Und exakt deshalb ist der bessere Begriff das "Strafmonopol".

Liebe Grüße

Carsten

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[...] Das ist die Bedeutung des Begriffes Gewaltmonopol.

Quatsch...oder in Schulsprech "Themaverfehlung, Note 6"

Versuch mal rauszufinden, was Monopol bedeutet...zur Not mit Hilfe meines ^^ Posts.

Was Du zu erklären versuchst ist das Recht des Staates, Gewalt auszuüben, was hier in keinster Weise Gegenstand der Diskussion ist.

Dieses hat aber nichts mit einem Monopol zu tun.

Carsten

Bearbeitet von carsten1911
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Hier noch ein interessanter Artikel zum Thema:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/israel-tausende-israelis-beantragen-waffenscheine-a-1058446.html

Reaktion auf tödliche Attacken: Tausende Israelis beantragen Waffenscheine

Immer wieder sterben in Israel Menschen bei Attentaten, zuletzt an einem Busbahnhof in Berscheba. Nun gibt es eine Gegenbewegung: Offenbar wollen sich viele Zivilisten bewaffnen, tausendfach gehen Anträge ein.

Jerusalems Bürgermeister Nir Barkat hatte die Menschen in seiner Stadt bereits vor zehn Tagen aufgefordert, in der Öffentlichkeit Waffen zu tragen. "Eine zugelassene Pistole zu tragen und zu wissen, wie man mit ihr umgeht, ist absolut wichtig. So, als ob man als Reservist dient", hatte der Politiker im Armeeradio gesagt.

Beste Grüße

Empty8sh

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Du kannst natürlich gerne die Meinung haben, dass es KEIN Notwehr-Recht gibt...was der Begriff "Gewaltmonopol des Staates" impliziert.

Das macht es aber natürlich in keinster Weise zur Wahrheit, ein Blick in die Paragraphen hilft Dir hier weiter.

Ich wiederhole hier einfach zur Verdeutlichung:

Natürlich kann ich als (natürliche) Person gesetzlich vollkommen gedeckt Gewalt gegen Personen und Dinge ausüben.

Das widerspricht aber der Idee des Gewaltmonopols des Staates, und zwar zu 100%, was die Falschheit des Begriff offensichtlich macht.

Ein Recht, das auch natürlichen Personen explizit eingeräumt ist, kann per definitionem kein Monopol des Staates sein.

Es hat sich hier halt eine sprachliche Unschärfe eingeschlichen, die rechtlich aber sofort aufzudecken ist.

(Und dass die Verwendung des Begriffs beredter Beweis einer devoten Staatshörigkeit ist sollte auch unschwer zu erkennen sein....)

Und exakt deshalb ist der bessere Begriff das "Strafmonopol".

Liebe Grüße

Carsten

Du irrst schon wieder. Ich bin ganz und gar nicht der Meinung es gäbe kein Recht auf Notwehr oder Notstand. Wie kommst du denn darauf?

Wenn du den Sinn des Begriffes und seinen Wesensgehalt nicht begriffen hast oder ihn einfach nur umdeuten möchtest, bitte schön. Ich kann sehr gut mit dem staatlichen Gewaltmonopol leben das sich so nennt ohne eines zu sein weil die Idealvorstellung leider an der Wirklichkeit zerschellt.

Du solltes aber auch so konsequent sein das Strafmonopol als nichtexistent zu beschreiben. Dazu musst du nur mal in das Dickicht der Schiedsbarkeiten hinabsteigen.

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Der Staat (sprich die Polizei) ist nicht mehr in der Lage der wachsenden Kriminalität Herr zu werden, das sieht z.B. an der wachsenden Zahl von Einbrüchen bei gleichzeitig sinkender Aufklärungsquote.

Ein weiteres Beispiel aus meiner Gegend:

http://www.myheimat.de/erlangen/blaulicht/erlangen-busfahrer-ueberfallen-d2717249.html

Jetzt muss man wissen, dass Eltersdorf zu Fuß/per Fahrrad relativ abgelegen ist und um diese Nachtzeit sich praktisch keiner auf der Straße befindet. Auch hatte der Busfahrer sofort nach dem Überfall die Zentrale per Funk um Hilfe gebeten. Trotz solch "idealer" Bedingungen (es wurde sogar ein Polizei-Hubschrauber eingesetzt) gelang es der Polizei nicht, den auffällig gekleideten Täter dingfest zu machen.

Bearbeitet von tto
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Du irrst schon wieder. Ich bin ganz und gar nicht der Meinung es gäbe kein Recht auf Notwehr oder Notstand. Wie kommst du denn darauf?

Wenn du den Sinn des Begriffes und seinen Wesensgehalt nicht begriffen hast oder ihn einfach nur umdeuten möchtest, bitte schön. Ich kann sehr gut mit dem staatlichen Gewaltmonopol leben das sich so nennt ohne eines zu sein weil die Idealvorstellung leider an der Wirklichkeit zerschellt.

Du solltes aber auch so konsequent sein das Strafmonopol als nichtexistent zu beschreiben. Dazu musst du nur mal in das Dickicht der Schiedsbarkeiten hinabsteigen.

Das Problem ist, dass nahezu niemand der den fraglichen Begriff verwendet, ihn auch in der wahren Bedeutung erfasst.

Beantworte die simple Frage, bitte hier in diesem Forum:

WAS BEDEUTET "MONOPOL"?

Was Du möchtest ist, dass ich mich der dummen Mehrheit anschließe, die einen Begriff falsch verwendet, weil "die anderen es halt auch tun". Also ein echtes Bombenargument.

Nur weil alle anderen eine rothaarige Frau "Hexe" nennen werde ich das aber keinesfalls auch tun.

Ich sage "rothaarige Frau".

Warum?

Weil es richtig ist.

Meine begriffliche Differentiation zwischen Strafmonopol und Gewaltmonopol fußt nicht auf Umsetzungen und ggf. Fehlentscheidungen.

Sie fußt auf der korrekten Verwendung der deutschen Sprache und der Grundhaltung, dass Falschverwendung von Begrifflichkeiten der Verdummung und dem Missbrauch Vorschub leisten.

Hier also nochmals die Frage: Was bedeutet "Monopol"?

Und weil Du es bist hier als Extra-Dienstleistung [EDIT: Das ist nicht ironisch gemeint, sondern tatsächlich als kleine Hilfe und Verdeutlichung] noch einmal der Kernsatz meines Posts #13:

"Ein Recht, das auch natürlichen Personen explizit eingeräumt ist, kann per definitionem kein Monopol des Staates sein."

Liebe Grüße

Carsten

Bearbeitet von carsten1911
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Ooooooche Menno !

PAX, liebe Foristi, PAX !

Ich erlaube mir mal, mich da kurz einzuklinken:

Ich glaube, daß Ihr Euch inhaltlich ja völlig einig seid, wer was darf oder nicht, richtig ?

Gem. Art 20GG darf nur "der Staat" unmittelbaren Zwang ausüben, jedoch definiert er gleichzeitig auch Ausnahmen von dieser Regel (NW, NS, Jedermannsparagraph, ...- haben wir doch auch in der SK gelernt, gell?). Und über diese besteht hier ja keine Streitigkeit.

(Vielleicht ist das ein hinkendes Beispiel aus unserer Praxis, aber wir haben ja auch "nur " Waffenbesitzkarten", und trotzdem erlauben die Dinger uns mehr als nur den bloßen Besitz: Munitionserwerb wenn abgestempelt, Erwerb weiterer Waffen (zB. gelb), ...)

Ergo haben wir hier ja "nur" (wobei dieser Einwand gegen "Gewalt..." sprachlich ja auch korrekt ist) einen mVn. reinen "Etikettenstreit".

Nennt es doch einfach "Sanktionierungsmonopol des Staates" (nur ein Wortvorschlag) oder "ausnahmenbehaftetes Gewaltmonopol", oder "weitgehendes Gewaltmonopol" (auch dies ist sicher sprachlich wieder etwas unscharf, aber alle wissen, was gemeint ist).

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Die derzeitige Stimmung im Land wurde meiner Meinung nach auch durch das faktische Waffenverbot mitverursacht.

Die auf diese Weise wehrlos gemachten "Angstbürger" geraten nun bei jedem Anlaß in Panik.

und der Bürger wird zum "Problembürger"

http://www.tagesschau.de/inland/pegida-347.html

Bearbeitet von JDHarris
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Es wird langsam albern. Es gibt nicht das Monopol, es gibt verschiedene. Du scheinst dir deine Definition aus den Wirtschaftswissenschaften zu holen oder gar aus der Physik, wir befinden uns aber auf dem Gebiet des Staatsrechts. Auf diesem Gebiet ist das staatliche Gewaltmonopol seit mehr als 500 Jahren quasi so definiert wie wir es heute kennen. Das viel ältere (römische) Recht auf Selbstverteidigung war da immer mit bei.

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Nein es wird nicht albern...denn wie ich sagte:

Die falsche Verwendung von Begrifflichkeiten führt zur Verdummung und zum Missbrauch.

Mein Beispiel mit der rothaarigen Frau war durchaus mehr als ein kleines Spiel, ich bin sicher, Du hast die Implikationen erkannt.

Genauso verhält es sich mit dem Begriff "Gewaltmonopol":

Dieser wird von "oben" missbräuchlich verwendet, um das Recht auf SV zu unterminieren.

Und da bin ich massiv gegen...(und ich vermute fast, Du auch!)

Wie lange waren rothaarige Frauen als Hexen...vielleicht nicht definiert, aber sozial akzeptiert "verdächtig"?

Die Dauer und Verbreitung der Verwendung eines falschen Begriffs kann ich als pragmatisches Argument gelten lassen, wenn das keine negativen Folgen hat.

Beim Gewaltmonopol HAT es aber Folgen, deshalb bestehe ich darauf, dass der Begriff falsch ist.

Inhaltlich habe ich hier recht, da gibt es nix zu deuteln....

....was Du ja auch mit Deiner Weigerung bestätigst, auf die Frage nach der Bedeutung des Wortes "Monopol" zu antworten.

Du WEISST, dass der Begriff falsch ist.

Carsten

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Quatsch...oder in Schulsprech "Themaverfehlung, Note 6"

Versuch mal rauszufinden, was Monopol bedeutet...zur Not mit Hilfe meines ^^ Posts.

Was Du zu erklären versuchst ist das Recht des Staates, Gewalt auszuüben, was hier in keinster Weise Gegenstand der Diskussion ist.

Dieses hat aber nichts mit einem Monopol zu tun.

Carsten

Der Staat in der Konstruktion Judikative, Legislative, Exekutive hat als Einziger das verbriefte Recht, Gewalt auszuüben. Ist kein Quatsch. Ich denke, das kann man aus meinem Post herauslesen.

Wenn über die Notwehrparagraphen eim Einzelfall gerechtfertigt sein kann, dass auch die Einzelperson diese ausüben kann, um sich oder andere in höchst brenzligen Situationen zu schützen, ändert das nichts an der Grundlage, dem "Monopol", der Einzelstellung des Staates. Ist aber eine völlig anderes Rechtskonstrukt.

Oder einfach ausgedrückt:

Der Staat darf. Als Einziger. Er hat gesetzliche Befugnisse dafür. Daher der Begriff Monopol.

Der einzelne Bürger darf nicht. Er kann sich aber u.U. rechtfertigen, wenn er es trotzdem tut, weil staatlicher Schutz unzumutbar oder unerreichbar ist (§32-35 StGB). Ein Rechtfertigungsgrund für ein Handeln ist aber nicht das Gleiche, wie eine vorher (Grund-)gesetzlich erteilte Erlaubnis. Dieser Rechtfertigungsgrund ändert nichts daran, dass der Staat als einzige Institution das grundsätzliche Recht hat, Gewalt auszuüben. Er führt nur dazu, dass an sich verbotenes Handeln in besonderen Situationen auch mal gerechtfertigt sein kann.

Jetzt den Unterschied verstanden? Ansonsten hier der link dazu: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22300/gewaltmonopol

Gruß

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Der Staat in der Konstruktion Judikative, Legislative, Exekutive hat als Einziger das verbriefte Recht, Gewalt auszuüben. Ist kein Quatsch. Ich denke, das kann man aus meinem Post herauslesen.

Der Umkehrschluss hierzu bedeutet also: Das GG bietet KEINE verbrieften Rechte? Im GG wird die Notwehr nämlich in keinster Weise als "Ausnahme" definiert. (Alles andere ist Interpretation von ...Staatsorganen!!!!)

Und die Nennung der Staatsorgane definiert schon "den Staat"?

(Fehlen da nicht noch wichtige "Kleinigkeiten"?)

Das finde ich...spannend, in beiden Fällen.

Carsten

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Du kannst natürlich gerne die Meinung haben, dass es KEIN Notwehr-Recht gibt...was der Begriff "Gewaltmonopol des Staates" impliziert.

Das macht es aber natürlich in keinster Weise zur Wahrheit, ein Blick in die Paragraphen hilft Dir hier weiter.

Ich wiederhole hier einfach zur Verdeutlichung:

Natürlich kann ich als (natürliche) Person gesetzlich vollkommen gedeckt Gewalt gegen Personen und Dinge ausüben.

Das widerspricht aber der Idee des Gewaltmonopols des Staates, und zwar zu 100%, was die Falschheit des Begriff offensichtlich macht.

Ein Recht, das auch natürlichen Personen explizit eingeräumt ist, kann per definitionem kein Monopol des Staates sein.

Es hat sich hier halt eine sprachliche Unschärfe eingeschlichen, die rechtlich aber sofort aufzudecken ist.

(Und dass die Verwendung des Begriffs beredter Beweis einer devoten Staatshörigkeit ist sollte auch unschwer zu erkennen sein....)

Und exakt deshalb ist der bessere Begriff das "Strafmonopol".

Liebe Grüße

Carsten

Der liegt genauso daneben. OK, für manchem mag das auch Strafe sein, aber auch die Rückführung eines entzogenen Kindes zu der Person mit dem Auffenthaltbestimmungsrecht über das Kind durch den Gerichtsvollzieher gehört zum "Gewaltmonopol des Staates". :hi: Es ersetzt halt innerstaatlich das Federecht - nicht weniger aber auch nicht mehr. Der Begriff "Gewaltmonopol des Staates" ist halt propandistisch nindestens so überzogen wie ".38 Spec.". Das ist ja auch nur eine .357er und war es auch immer schon (bei der .44 Mag. besaß ja wenigstens mal eine Vorgänderpatrone das Kaliber .44 - nein noch älter als die .44 Russian). :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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