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IGNORED

Wie können Ausländer bei uns eine Waffenbesitzkarte erhalten?


prassekoenig

Empfohlene Beiträge

Durch einen Thread im anderen Bereich bin ich auf die Frage gestoßen, wie "Reichsbürger" eine WBK in der Bundesrepublik Deutschland beantragen können.

Hier der Link zum Zeitungsbericht:

http://www.otz.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Trotz-Leugnung-der-Bundesrepublik-58-8222-Reichsb-252-rger-8220-d-252-rf-1848619309

Anscheinend hat der Richter im Prozess die Personalausweise der Beklagten anerkannt und Sie als Bundesbürger eingestuft. Das führte dazu, dass Sie ihre WBK behalten durften.

Nun aber: Wie kommt man als Bürger eines anderen Landes darauf bei uns eine WBK zu beantragen? Darf das dann auch jeder Afrikaner, Asiate oder Amerikaner bei uns?

Wenn man die BRD so nicht akzeptiert und glaubt man lebe im deutschen Reich, darf man dann nicht einfach Waffen kaufen und führen so wie es "damals" üblich war?

Kann man eigentlich noch weiter weg von der Realität leben? Hat diese Ideologie am Ende etwas mit Glaube oder Religion zu tun?

Ich weiß ganz genau dass es auch hier im Forum solche Menschen gibt, die dieser Religion angehören und trotzdem Straßen benutzen die die BRD und nicht das dt. Reich gebaut hat... deswegen meine Frage hier.

Erklärt mir das doch mal!

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Hallo Leute - hallo Prassekönig,

die Einstufung als "Reichsbürger" und/oder "Nazis" nahmen nicht die Betroffenen Personen vor, sondern sind Bezeichnungen ,die sie von Behörden und Presse erhalten haben.

Ich kenne alle im O.g. Artikel benannten Leute persönlich - und alle drei hatten durchaus nachvollziehbare Gründe ,sich gegen ungerechtfertigte Behandlung seitens Unternehmen und (verbandelten) Behörden zu wehren. Dabei kam man wohl bei Recherchen im Netz von einem zum anderen und jetzt stehen sie da,wo sie sind.

Alle drei sind Bürger dieses Landes,zahlen brav ihre Steuern und halten sich an die geltenden Gesetze! Klar waren abstruse Auswüchse wie der erwerb eines sog. Reichsführerscheines ein lustiger Zeitvertreib - was aber niemandem geschadet hat!! Und auch liegen all diese Vorkommnisse schon länger zurück (irgendwann um 2008-2010 rum) und nach einem freundlichen gespräch mit dem Sachbearbeiter stellte man dann auch afaik sämtliche "Aktivitäten" ein.

Soweit-sogut...leider bekam der Thüringer Verfassungsschutz 2013 wegen der NSU-affäre richtig Druck und mann musste wohl mal dem Bürger zeigen, das man was tut.

Das Ergebniss war die Entwaffnung von politisch unliebsamen - wie z.B.:NPD-mitgliedern , möchtegernselbstverwaltern und sog. Reichsbürgern,die mann alle fix in die rechte Ecke drängen kann.

MfG:Steam (der hier nur seine persönliche Meinung zum besten gibt - ohne Anspruch auf vollkommene Richtigkeit)

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... und selbst wenn nicht. Nach 5 Jahren Wohnsitz in Germanisthan kann der Katalog des § 4 WaffG wieder sauber erfüllt werden und die Herkunft sowie der Passaussteller spielen keine Rolle. Ob Afghane, Buschmann, Nigerianer, Syrer, von Vanuatu oder aus dem türkischen Teil Zyperns, wer den Katalog erfüllt, der hat auch eine WKB zu bekommen und das ist auch gut so (das Bekommen, nicht alle Katalogposition :closedeyes:) :good:

Dein

Mausebaer

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haben die drei gar nicht bestritten Bürger der BRD zu sein? War also alles nur ein Spaß?

....faseln und machen....sind 2 unterschiedliche paar Schuhe - oder? ...Also ausbürgern lassen hat sich noch keiner :sla:

Und den Rest deckt die Meinungsfreiheit!

DDR und Gesinnungsstaat hatten wir lange genug - danke!

MfG. Steam

edit sagt: Zitat eingefügt zwecks besserer lesbarkeit weil sich einer reingedrängelt hat :drinks:

Bearbeitet von Steam
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Alle drei sind Bürger dieses Landes, zahlen brav ihre Steuern und halten sich an die geltenden Gesetze! Klar waren abstruse Auswüchse wie der Erwerb eines sog. Reichsführerscheines ein lustiger Zeitvertreib

Nö, sie hielten sich eben nicht an geltende Gesetze und deswegen gibt es für Fahren mit einem "Reichsführerschein" empfindliche Strafen bishin zur Haftstrafe.

Ob das am Ende lustig für die betroffenen Leute war, wage ich zu bezweifeln.

Gelohnt hat sich das nicht....

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Nö, sie hielten sich eben nicht an geltende Gesetze und deswegen gibt es für Fahren mit einem "Reichsführerschein" empfindliche Strafen bishin zur Haftstrafe.

Ok, die rechtliche Bewertung,ob ein Fantasieführerschein eine Urkundenfälschung o.ä. darstellt überlasse ich jetzt mal dem jeweiligen Richter....da ich aus dem gedächtniss geschrieben habe und mir die entsprechenden Vorwürfe nicht schriftlich vorliegen kann es auch sein,das ich da was verwechsele.

Im übrigen :

Anscheinend hat der Richter im Prozess die Personalausweise der Beklagten anerkannt und Sie als Bundesbürger eingestuft

"Beklagte" war hier das LRA Altenburg und die untere Waffenbehörde und nicht etwa die LWB - die haben auf herausgabe ihrer WBK´s geklagt!

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Ja.

Ich verstehe die Verwunderung nicht. Ich hatte auch mal 'nen US-Führerschein, obwohl ich kein US-Staatsbürger bin.

dachte es ginge in diesem fall um waffenrechtliche erlaubnisse! was hat das jetzt mit einer drivers licence zu tun? hast du in den usa mal versucht, legal eine waffe zu erwerben, oder gar ein "class-III"-gerät, welche jeder unbescholtene us-bürger auf antrag und zahlung einer gebühr erwerben darf?

bitte nicht äppel mit birnen vergleichen.

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@Steam

da du die drei ja persönlich kennst, kannst du mir bestimmt sagen wie sie darauf kommen dass sie Reichsbürger sind.

Es ist mir schon klar dass sie sich auf die angeblich fehlenden Verträge zwischen den Siegermächten und dem dt. Reich beziehen, aber hey, wo wohnen dieses Leute denn? Ist das ihr fester Glaube, oder machen sich die Herren nur einen Spaß drauß wenn sie rum erzählen sie seien keine Bundesbürger?

Und jetzt sag mal ob sie ihren Personalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben- oder ihn noch haben.

Das mit dem Führerschein ist auch interessant: Hat derjenige gar keinen oder hat er den Lappen ganz normal in der Fahrschule gemacht und sich zusätzlich noch selbst einen Reichsführerschein ausgestellt?

Kommen diese drei Männer ursprünglich aus dem Osten/ DDR? Haben sie, wenn es so wäre ihr Land damals auch schon öffentlich geleugnet? Trauen sie sich das erst jetzt?

Auf welchem Bildungsniveau sind diese Herren?

Irgendwie kommt mir das ganze auch nicht besser vor, als wenn ein Fanatiker hier den Gottesstaat ausruft.

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Hallo Leute - hallo Prassekönig,

die Einstufung als "Reichsbürger" und/oder "Nazis" nahmen nicht die Betroffenen Personen vor, sondern sind Bezeichnungen ,die sie von Behörden und Presse erhalten haben.

Ich kenne alle im O.g. Artikel benannten Leute persönlich - und alle drei hatten durchaus nachvollziehbare Gründe ,sich gegen ungerechtfertigte Behandlung seitens Unternehmen und (verbandelten) Behörden zu wehren. Dabei kam man wohl bei Recherchen im Netz von einem zum anderen und jetzt stehen sie da,wo sie sind.

Alle drei sind Bürger dieses Landes,zahlen brav ihre Steuern und halten sich an die geltenden Gesetze! Klar waren abstruse Auswüchse wie der erwerb eines sog. Reichsführerscheines ein lustiger Zeitvertreib - was aber niemandem geschadet hat!! Und auch liegen all diese Vorkommnisse schon länger zurück (irgendwann um 2008-2010 rum) und nach einem freundlichen gespräch mit dem Sachbearbeiter stellte man dann auch afaik sämtliche "Aktivitäten" ein.

Soweit-sogut...leider bekam der Thüringer Verfassungsschutz 2013 wegen der NSU-affäre richtig Druck und mann musste wohl mal dem Bürger zeigen, das man was tut.

Das Ergebniss war die Entwaffnung von politisch unliebsamen - wie z.B.:NPD-mitgliedern , möchtegernselbstverwaltern und sog. Reichsbürgern,die mann alle fix in die rechte Ecke drängen kann.

MfG:Steam (der hier nur seine persönliche Meinung zum besten gibt - ohne Anspruch auf vollkommene Richtigkeit)

 

Gestatte dass ich widerspreche.

Die stufen sich selbst als Reichsbürger ein und treten auch entsprechend auf. Mit allen Dokumenten ... und so weiter.

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dachte es ginge in diesem fall um waffenrechtliche erlaubnisse! was hat das jetzt mit einer drivers licence zu tun?

Beides wird durch Gesetze geregelt. In den Gesetzen steht drin, wer die entsprechenden Papierchen bekommen kann. Im deutschen WaffG steht mWn nicht drin, dass waffenrechtliche Erlaubnisse eine deutsche Staatsbürgerschaft zwingend voraussetzen.

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Beides wird durch Gesetze geregelt. In den Gesetzen steht drin, wer die entsprechenden Papierchen bekommen kann. Im deutschen WaffG steht mWn nicht drin, dass waffenrechtliche Erlaubnisse eine deutsche Staatsbürgerschaft zwingend voraussetzen.

Wir hatten einen Spanier im Verein, der leider vor 5 Jahren gestorben ist und der hatte Waffen. Die hat er genauso beantragt und bekommen wie die deutschen Mitglieder.....

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