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IGNORED

Vorderschaftrepetierschaftflinten


nemrod

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Hallo in die Runde - hätte mal die Frage, ob sog "Pumguns" in der Schweiz erlaubt sind oder wie in D unter einer gewissen Gesamtlänge verboten sind. Hintergrund ist, dass meine Imperator unbenutzt sein Jahren in der Asservatenkammer der Waffenbehörde lagert, weil das Teil ein paar Zentimeter zu kurz für unsere Gesetzesgewaltigen ist :traurig_16::bump:

...weil, wenn eine solche Flinte in der Schweiz legal ist, dann müsste es doch möglich sein zu versuchen diese dort zum Verkauf anbieten zu können - anstatt hierzulande kalt enteignet zu werden..... :bad_15:

Bearbeitet von nemrod
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Ich habe auch eine Imperator, erworben 1989 u.a. auch mit einem Pistolengriff. Nach dem ganzen Pump Gedöhns war sie trotz normalem Schaft immer noch zu kurz.

Es gab dann einen Wechsellauf mit Einbau, Gesetzeskonform hat das 2009 , dann € 338 gekostet.

Da bin ich mit 250 €ronen für den langen Lauf günstiger weg gekommen, den zu kurzen hab ich bei der Behörde entsorgt und die haben kostenlos die Seriennummer des neuen Laufes in die WBK eingetragen!

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Also ist da auch nix mit Klappschaft?

Nein. Bei Vorderschaftrepetierflinten nicht.

Vorderschaftrepetierflinten sind ja auch wesentlich gefährlicher als Selbstladeflinten. :rolleyes: Denn für die gelten diese Vorgaben (Lauflänge, Gesamtlänge) nicht. :crazy:

So ist das eben, wenn unkundige Schwachköpfe Gesetze erlassen dürfen.

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Das war nach Erfurt eben das kleinste erreichbare Übel um den Volk vorzugaukeln "wir tun was".

Die Verbände waren zufrieden und die Politiker konnten fleißig und richtig sagen "Wir haben diese Pumpguns, wie sie Steinhäuser dabei hatte, verboten."

Dumm ist der, der dummes tut. Oder so ähnlich.

Aus der Pumpe wurde doch kein einziger Schuss abgefeuert...von daher eine für die BRD typische Schwachkopfaktion von Schwachköpfen (und das schliesst die Speichellecker der involvierten Schwachkopfverbände mit ein).

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