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IGNORED

Vermögensaufstellung WBK-Antrag


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Geschrieben

Wenn der Sachbearbeiter einer Waffenbehörde ein Urteil auslegen will, dann sollte er darüber nachdenken, ob seine Sicht der Dinge gerichtsfest ist.

Nach welchen Kriterien bzw. aufgrund welcher Angaben soll denn ein Sachbearbeiter "... das erwartete Sammelverhalten beurteilen"?

Folgendes würde mir jetzt spontan einfallen:

1. Vorhandener Platz / Aufbewahrungsmöglichkeiten

2. Finanzielle Möglichkeiten

3. Unterstützung des Hobbys durch den Partner bzw. die Familie

o.k., 3. ist evtl. wirklich schwer für den Sachbearbeiter zu beurteilen, aber mir sind keine weiteren "harten Fakten" eingefallen, nach denen ein SB das erwartete Sammelverhalten beurteilen könnte. Was gibt es da sonst noch für Möglichkeiten wenn im Sammelplan kein "Zeitplan" enthalten ist?

Geschrieben

Wie hat ein Mitforisto hier schon mal trefflich geschrieben (Sinngemäß):

"Es gibt Kriege, die kann man führen, muß es aber nicht."

Nun ist es offenbar so, daß sowohl die Paragraphenlage wie auch die Rechtsprechung hier einiges an Spielraum offenläßt (was oft ja auch in unsereiner Sinne genutzt werden kann).

Wenn also dein SB sowas will, dann gib ihm (schön elaboriert und sauber aufgelistet, als "Anhang" zu deiner Beantragung)

- einen Einkommensnachweis (ist ja wohl schon vorhanden),

- eine voraussichtliche Schätzung der in den nächsten zwei Jahren geplanten Modelle/Teile deiner Sammlung, inklusive geschätzter Kosten,

- zusammen mit einem Statement, daß Du das Kapital (sagen wir einfach mal 2.000,-€) dafür bereits bereitgelegt hast, um bei entsprechender Angebotslage auch "zuschlagen" zu können

und der Käse sollte gegessen sein.

Eine detailliertere Aufstellung brauchst Du bestimmt nicht - ich kann mir schwerlich vorstellen, daß ein Waffenbehörden-SB genau von dir wissen will (und eine belastbare Rechtfertigung dafür vorbringen kann) aufzulisten, was für

- Immobilien,

- Gesamtvermögen,

- Familien-Rembrandts,

- Wertgegenstände in Form von Omas Halskette,

- und Spargroschen in schweizer Kohlekellern oder auf den Cayman-Inseln (ok, das würde vielleicht dein Finanzamt interessieren...)

Du sonst noch hast.

Geschrieben

Wie hat ein Mitforisto hier schon mal trefflich geschrieben (Sinngemäß):

"Es gibt Kriege, die kann man führen, muß es aber nicht."

Nun ist es offenbar so, daß sowohl die Paragraphenlage wie auch die Rechtsprechung hier einiges an Spielraum offenläßt (was oft ja auch in unsereiner Sinne genutzt werden kann).

Wenn also dein SB sowas will, dann gib ihm (schön elaboriert und sauber aufgelistet, als "Anhang" zu deiner Beantragung)

Hallo

Es ist unglaublich, wie weit die Obrigkeitshörigkeit unter uns Waffenbesitz schon fortgeschritten ist. Und wie wenig Arsch vorhanden ist.

Steven

Geschrieben

Hallo

.... Und wie wenig Arsch vorhanden ist.

Steven

Falsch, nicht nur einer, sondern viele Ärsche !

Hallo

Es ist unglaublich, wie weit die Obrigkeitshörigkeit unter uns Waffenbesitz schon fortgeschritten ist. ...

Steven

Nochmal (in Anlehnung auch an Rüdiger Hoffmann: "Kann man, muß man aber nicht..:"):

Es steht dem TE und jedem Anderen offen, für derartige Fälle bis zum Rechtsweg durch x-Instanzen zu gehen - man frage sich nur, wann es sich lohnt & Sinn macht.

Für mich wäre das, wenn ich es durch 1-3 Seiten Blafasel abfrühstücken kann, kein Grund, um Welle zu machen: Ist eine reine Aufwand-/Nutzen-Abwägung. Dann kriegt er halt noch ein wenig Geschreibsel...

Auch falls Du es dir vielleicht nicht vorstellen kannst: Das ist keine Obrigkeitshörigkeit, sondern Aufwandsminimierung, um trotzdem zügig, einfach und günstig ans Ziel zu kommen.

Aber in ähnlichem Falle bleibt dir natürlich dein grundgesetzlich verbrieftes Recht, auch zu kleinen Themen Welle zu machen - wahrscheinlich (oder zumindest vielleicht) würdest Du ja auch schließlich Recht bekommen - so in 3-6 Jahren nach Abarbeitung aller Instanzen, und könntest dann endlich anfangen, deinem angestrebten Hobby nachzugehen.

Du hast dann zwar einige Jahre verloren, aber -hey, was soll`s- Du hast es denen mal so richtig gezeigt, wo der Hammer hängt !

Geschrieben

Gerichtsurteilen von "Obrigkeitshörigkeit" posten kann.

Hallo

welches der Gerichtsurteile meinst du? Das pro oder das contra für Bonitätsprüfung ausgegangen ist?

Leute, seid ihr wirklich schon soweit, eurem SB Gehaltsnachweise vorzulegen? Wenn ein Angestellter mit 1.500 Euro Netto im Monat Korth sammeln möchte, soll ein nein kommen? Er hat zwar ein exzellentes Wissen und hohe Motivation, aber der SB meint, er kann sich das nicht leisten. Das nenne ich OBRIGKEITSHÖRIGKEIT.

Steven

Geschrieben

Du hast dann zwar einige Jahre verloren, aber -hey, was soll`s- Du hast es denen mal so richtig gezeigt, wo der Hammer hängt !

Hallo,

genau so ist meine Vorgehensweise. Nicht der einfachste Weg, aber effektiv und konsequent. Deshalb habe ich 3 "normale" und eine technisch-wissenschaftliche Rote. Und wenn das alle so machen würden, hätten wir weniger SBs mit Allmachtallüren

Geschrieben

Also wenn der Verwaltungsbeamte im mittleren Dienst als Breitbandsachverständiger schon beurteilen kann, ob ich mir die geplante Sammlung auch leisten kann, dann müssen die Hosen schon bis unter die Knöchel runter:

Einkommen netto, zu erwartende Einkommensveränderungen, Sicherheit des Einkommens (die Buschzulage für AFG oder als Unterwasserschweißer auf der Bohrinsel kommt nicht lebenslang), Alimente, welche Schulden auf der Bank oder bei Igor am Bahnhof, Schulden auf der Hütte, die Oma schon beerbt oder wann stirbt die Verwandtschaft denn nun und so weiter. Den Koffer mit dem Bimbes bei BMWs hatten wir schon?

Frohes Hosen - runter - lassen wünsche ich!

Dein VP70Z

Geschrieben

Du hast dann zwar einige Jahre verloren, aber -hey, was soll`s- Du hast es denen mal so richtig gezeigt, wo der Hammer hängt !

Hallo,

genau so ist meine Vorgehensweise. ...

Du darfst wahrlich stolz auf dich sein!

Also wenn der Verwaltungsbeamte im mittleren Dienst als Breitbandsachverständiger schon beurteilen kann, ob ich mir die geplante Sammlung auch leisten kann, dann müssen die Hosen schon bis unter die Knöchel runter:

Einkommen netto, zu erwartende Einkommensveränderungen, Sicherheit des Einkommens (die Buschzulage für AFG oder als Unterwasserschweißer auf der Bohrinsel kommt nicht lebenslang), Alimente, welche Schulden auf der Bank oder bei Igor am Bahnhof, Schulden auf der Hütte, die Oma schon beerbt oder wann stirbt die Verwandtschaft denn nun und so weiter. Den Koffer mit dem Bimbes bei BMWs hatten wir schon?

Frohes Hosen - runter - lassen wünsche ich!

Dein VP70Z

Ach, und das weißt Du ?!? Alle Achtung...ich bin tief beeindruckt !

Geschrieben

@Wolfgang Seel

.... VG Gelsenkirchen (Urteil vom 07.12.1989 - 16 K 1885/88) ....

Also bedarf es nach diesem Urteil sehr wohl einer Überprüfung der finanziellen Möglichkeiten des Antragstellers.

Den Unterschied zwischen der Entscheidung eines OVG und eines VG mögen hier andere erklären.

Zur Erläuterung der von mir zitierten Entscheidung des OVG Koblenz: Kläger war der sogenannte Berufsjäger oder auch "byf" genannt, weil er als Mauser-Sammler in der Verhandlung nicht die Bedeutung dieses Kürzels byf erklären konnte. Da lag bei ihm der Hase im Pfeffer. Er hatte wissensmäßig nichts drauf. Dass er als Messi in einem abbruchreifen Haus "wohnte", war zwar vom Gerichtssachverständigen erkannt und genannt worden - ein Steigbügel für seinen Anwalt, der dem SV Befangenheit unterschieben wollte, aber vom Gericht nicht für ausschlaggebend erachtet wurde.

Geschrieben

Trotzdem hat das Gericht so geurteilt, wie es geurteilt hat. Und gerade dieses Urteil findet sich zumindest in der Textsammlung und dem Kommentar von r.v.decker.

Den Unterschied zwischen der Entscheidung eines OVG und eines VG mögen hier andere erklären.

Beide Urteile sind rechtskräftig, und beide Urteile sind letztlich Einzelfallentscheidungen ohne Bindung für andere Einzelfallentscheidungen.

Geschrieben

Du hast dann zwar einige Jahre verloren, aber -hey, was soll`s- Du hast es denen mal so richtig gezeigt, wo der Hammer hängt !

Hallo,

genau so ist meine Vorgehensweise. Nicht der einfachste Weg, aber effektiv und konsequent. Deshalb habe ich 3 "normale" und eine technisch-wissenschaftliche Rote. Und wenn das alle so machen würden, hätten wir weniger SBs mit Allmachtallüren

Habs schon mal in einem anderen Thread geschrieben:

Du hast bis jetzt grosses Glück gehabt, mehr nicht.

Nicht jede Gerichtsverhandlung geht in deinem Sinne aus, das kann auch in eine ganz andere

Richtung gehen.

Da nützt weder dein auftreten, dein Fachwissen oder der von dir beauftragte Sachverständige.

Kannst ja deine Anträge noch mal in meinem Wohnort stellen........ich wette gerne darum was dir erteilt wird und was nicht, auch bei einer

Herbeiführung eines Gerichtsurteils.

Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand, das ist die Wahrheit.

Geschrieben

Habs schon mal in einem anderen Thread geschrieben:

Du hast bis jetzt grosses Glück gehabt, mehr nicht.

Nicht jede Gerichtsverhandlung geht in deinem Sinne aus, das kann auch in eine ganz andere

Richtung gehen.

Da nützt weder dein auftreten, dein Fachwissen oder der von dir beauftragte Sachverständige.

Kannst ja deine Anträge noch mal in meinem Wohnort stellen........ich wette gerne darum was dir erteilt wird und was nicht, auch bei einer

Herbeiführung eines Gerichtsurteils.

Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand, das ist die Wahrheit.

Wahre Worte !!!!

Geschrieben

Habs schon mal in einem anderen Thread geschrieben:

Du hast bis jetzt grosses Glück gehabt, mehr nicht.

Hallo chapmen

Ich darf kurz eine kleine Geschichte aus meinem Leben zum Besten geben:

Ich war ungefähr in der 5. Klasse, da gab es einen Mitschüler, 2 Klassen über mir und somit 2 Jahre älter. Das ist in der Jugend viel. Dieser Knabe hänselte mich des öfteren. Dann gab er mir einen Spitznamen und merkte, ich mag das nicht. Als er mich irgendwann schubste, ging ich auf ihn los, krallte mich voller Wut in seine Haare, kratzte, biss und spuckte. Ich steckte eine Menge Prügel ein und es gelang ihm, mich weg zu stoßen. Seit diesem Tag mied er mich, und der Spitzname fiel nie wieder. Weder von ihm, noch von jemand anders. Halt Glück gehabt.

So lebe ich mein Leben. Und glaube mir, ich habe lange nicht alles gewonnen. Aber der Schnitt stimmt. Eben Glück gehabt.

Steven

Geschrieben

Das mag alles so sein, nur sollte der Eindruck vermieden werden das Gerichtsverfahren grundsätzlich positiv für

Waffensammler ausgehen. Ist immer, scheint es auch noch so unsinnig, mit einem Risiko verbunden.

Sicher sollte man bei weitem nicht alles klaglos akzeptieren, aber wie schon vorher gesagt, es gibt Kriege

die muss man nicht führen.

Geschrieben

.... sollte der Eindruck vermieden werden das Gerichtsverfahren grundsätzlich positiv für

Waffensammler ausgehen....

Wenn der klagende Antragsteller ungeschickt argumentiert und von einem nur mäßig talentierten Fachanwalt vertreten wird, dann allerdings geht's in die Hose.

Der genannte "Berufsjäger" ist ein Beispiel dafür.

Geschrieben (bearbeitet)

Auch bei einem geschickt argumentierenden Antragsteller und top "Fach" Anwalt kann es schief gehen.

"byf" ist nicht der einzige, wenn auch der am meisten genannte......

Sie sind lang genug dabei, also mal ehrlich aus dem Nähkästchen plaudern.......

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Irgendwie doch eine Monddiskussion: Wenn die Rote leer bleibt weil die Knete zum Kaufen fehlt ist doch aus obrigkeitsstaatlicher Sicht alles i.O. - es landen so wenig Waffen wie möglich beim Sammler.

Insofern kann ich das finanzielle "sich leisten können" als Sammlerqualifikationsmerkmal nicht nachvollziehen. Zumal sich die individuelle finanzielle Lage heutzutage ja auch recht dynamisch ändern kann.

Geschrieben

Man stelle sich mal vor die Obrigkeit interessierte sich gar nicht für das fabulierte "Angst vorm Bürger also entwaffnen" sondern hält sich einfach an die für das jeweilige Bedürfnis unterschiedlich formulierte.

Ei der Daus, da bricht die Argumentationskette weg.

Viel einfacher gedacht hält sich die Verwaltung einfach an einem billigen bedrucktem Stück Papier, deren Buchstaben dort heilig sind und die mit dem gleichen Eifer wie der Koran zu befolgen sind.

Steht da was anderes wird dies dann mit eben dem gleichen Eifer verfolgt.

Wollte der Staat an alle Waffen, wäre schon lange Schluss. Eine Sitzung, ein Text-Schlussstrich.

Geschrieben (bearbeitet)

Wollte der Staat an alle Waffen, wäre schon lange Schluss. Eine Sitzung, ein Text-Schlussstrich.

:s75:

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

...

Wollte der Staat an alle Waffen, wäre schon lange Schluss. Eine Sitzung, ein Text-Schlussstrich.

Das wollten die Allierten '45 schon probieren. Sogar unter Androhung der Todesstrafe... Ist aber voll OT.

Eine Zeitbeschränkung zur Zielerreichung "Sammlung" kann ich im Gesetz nicht erkennen. Je nach Sammelgebiet ist es ja wohl auch so, dass es nicht leicht ist sammelwürdige Stücke überhaupt zu finden, dann wird es mit kontinuierlichem Einkauf schon ohne finanzielles Limit schwer.

Geschrieben

Es ist natürlich einfacher, den Antragsteller zu fragen, ob er genug Knete zum Waffensammeln hat, als das waffengeschichtliche + waffentechnische Fachgespräch mit ihm zu führen. Dazu wäre Wissen (des Sachbearbeiters) nötig. Ob das in den über 500 unteren Waffenbehörden vorhanden ist ?

Geschrieben

Hallo allerseits,

Danke für die zahlreichen Antworten.

Ich kann die Empörung nachvollziehen (ging mir ja anfangs ähnlich).

Es wurde aber nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wurde.

Eine Vermögensaufstellung habe ich nicht gemacht, sondern bin mit einer Gehaltsabrechnung aufs Amt gegangen und habe mit dem Sachbearbeiter ein Gespräch geführt.

Es ging ihm grundsätzlich darum, dass er derzeit 2 Sammler in seiner Zuständigkeit hat, die über mehrere Jahre hinweg rote WBKs haben und lediglich 1 oder 2 Waffen erworben haben.

Dies ist keine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung und deshalb die (auch von ihm telefonisch ungeschickt formulierte) Nachfrage nach den Finanzen.

Ich versicherte ihm, dass ich genügend finanziellen Spielraum (und auch die ernsthafte Absicht) habe meine Sammlung schrittweise aber regelmäßig zu erweitern.

Der Sachbearbeiter warf dann noch einen Blick auf meine Gehaltsabrechnung und der Drops war gelutscht.

Es läuft jetzt noch eine Abfrage beim Gericht, ob ich hohe Schulden habe.

Wenn dort die Antwort eintrifft, werde ich meine rote WBK erhalten (werde ich nochmal hier posten).

Klar ist es eine private Offenlegung gewesen, aber mir war in dem Fall die Offenlegung lieber als der offensive Weg mit Gericht etc. zumal ich auch während des Gespräches nicht das Gefühl hatte, dass der Sachbearbeiter mir (über die gesetzlichen Vorschriften hinaus) Steine in den Weg legen oder mich schikanieren wollte.

beste Grüße,

Globetrotter09

Geschrieben

Es läuft jetzt noch eine Abfrage beim Gericht, ob ich hohe Schulden habe.

Das königlich bayerische Amtsgericht oder Harrys wundersames Strafgericht? :rotfl2:

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