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IGNORED

Waffen im Wohnwagen ?


hase52

Empfohlene Beiträge

@ Qnkel:

Es soll bringen, dass jemand der kriminelle Energie genug hat um einzubrechen keine funktionsfähige Waffe in die Hand bekommt.

Polizei und Justiz sind nicht schwachsinnig, die können immer noch richtig und falsch unterscheiden.

Dass mein Mythos, wie du es nennst, auf einer lange angekündigte und dann breit diskutierten Verwaltungsvorschrift basiert durftest Du ja schon lernen.

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Hey,

um sicher zu gehen würde ich bei deiner Behörde nachfragen. Da ein Wohnwagen wie eine Wohnung zu sehen ist, hätte ich da keine Bedenken. Auch in eine Wohnung kann man einbrechen und die ist ja auch nicht 24 Std. bewohnt. Da ein Wohnwagen ja auch nicht irgend wo in der Landschaft abgestellt wird, sondern im Normalfall auf einem gesicherten Platz ist das mit Tresor bestimmt ok. Aber lieber nachfragen, recht haben und recht bekommen sind zweierlei.

Viel Glück

black count

Ein Blick in das Gesetz erleichtert in die Rechtsfindung.

Bei der Aufbewahrung geht es um dauerhaft bewohnte GEBÄUDE und nicht dauerhaft bewohnte Gebäude. Ein Wohnwagen kann Wohnung sein, was hinsichtlich der Vorschriften zum Führen wichtig ist, er ist aber niemals ein Gebäude.

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Ein Blick in das Gesetz erleichtert in die Rechtsfindung.

Bei der Aufbewahrung geht es um dauerhaft bewohnte GEBÄUDE und nicht dauerhaft bewohnte Gebäude. Ein Wohnwagen kann Wohnung sein, was hinsichtlich der Vorschriften zum Führen wichtig ist, er ist aber niemals ein Gebäude.

Doch, kann er sein.

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...und ist glücklich wieder zu Hause angekommen ohne Diebstähle und Einbrüche...

Hoffentlich! Denn das Risiko eines Einbruchs während man im Urlaub ist, ist heutzutage das grösste Problem an dem ganzen Konstrukt.

Bearbeitet von LWB
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Jo und dann bist du wegen “führen“ dran!

Kann man denn einzelne Waffenteile die der Besitzberechtigung unterliegen eigentlich führen?

Wenn Du die Berechtigung und die dazugehörigen Papiere dabei hast wohl nicht, denn sie sind ungeladen!

Wenn ich als "Schutzmann" jemanden kontrolliere der lediglich seinen Verschluss seiner Waffe in der Jackentasche hat, seine Berechtigung vorweist und mir erklärt, dass er seine Waffe nicht anders sichern kann, da er gerade auf Urlaubsreise ist, würde ich ihm auf die Schulter klopfen und einen schönen Urlaub wünschen.

Ich kann aber nicht dafür garantieren, dass das ein anderer "Schutzmann" auch so sieht, wobei ich aber davon ausgehe dass die überwiegende Anzahl das wohl genauso sieht und der Rest eine Nachfrage halten würde.

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Da wesentliche Teile den Schusswaffen gleich gestellt sind reicht eine Besitzberechtigung zum Führen nicht aus sondern man benötigt eine Führberechtigung.

Denn auch eine ungeladene Waffe darf man nicht einfach so führen.

Er bräuchte ja nur ein Schloss an seine Jackentasche machen und schon wäre es erlaubnisfreies Führen.

Man könnte sich auf den Passus der WaffVwV berufen wegen "in Anschlag bringen" und das man ein einzelnen Verschluss, egal wie, nie in Anschlag bringen kann und daher das Führen unter den Umständen erlaubnisfrei sei.

Aber vor Gericht und auf hoher See...

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Er bräuchte ja nur ein Schloss an seine Jackentasche machen und schon wäre es erlaubnisfreies Führen.

Aber vor Gericht und auf hoher See...

Ein Schloss ist eben nicht gefordert, dafür hat die nun gültige Verwaltungsvorschrift gesorgt, eben nur für Waffen und Gegenstände nach § 42 a WaffG.

P.S.:

Ein wesentliches Teil bedarf zwar der Besitzerlaubnis ist aber noch keine Waffe!

Anders wäre es, wenn man die Waffe ohne Schloss mit sich führen würde, was dann schon ein Unterschied wäre.

Wichtig ist eben, dass ich nachweisen kann, dass ich während meiner Reise alles mögliche unternommen habe, um eben Unbefugten das Benutzen meiner Waffe erschwert, bzw. unmöglich gemacht habe.

Aber wie schon gesagt, man kann nicht alles bedenken, aber nachweisen dass man alles versucht hat schon!

Bearbeitet von uwewittenburg
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Hab auch nicht gesagt dass es gefordert ist, aber von der WaffVwV empfohlen weil es die 3-Handschläge/3-Sekunden-Regel simpel erschlägt.

Wie immer muss es jeder für sich entscheiden.

Ich würde nicht mit nem Verschluss in der Jacke rumrennen ohne dass die Tasche sicher verschlossen ist. Die Diebstahlwahrscheinlichkeit ist in _meinen_ Augen höher und dann darf man melden warum der Verschluss fehlt.

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Zumal erlaubnisfreies Führen an weitere Bedingungen geknüpft ist. Auch sonst wird das "Führen" hier von einigen deutlichst falsch ausgelegt.

Die Debatte ist eher hysterisch.

Bearbeitet von Gast
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Ich kann aber nicht dafür garantieren, dass das ein anderer "Schutzmann" auch so sieht, wobei ich aber davon ausgehe dass die überwiegende Anzahl das wohl genauso sieht und der Rest eine Nachfrage halten würde.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer! Ein Verschluss ist wie zb eine Trommel ein waffenrechtlich relevantes Teil, ich darf es nicht durch die Gegend schleppen! Der Sinn wird wohl sein das ein anderer nicht das Griffstück dabei hat. Am einfachsten wäre bei einer Pistole ja nur der Lauf, aber geht ebenso nicht.

Schlagbolzen ausbauen würde gehen, dürfte aber deutlich zu Aufwendig sein. Um den schnellen Einsatz zu verhindern könnte man die Feder einstecken. Ich mach immer nen richtig fettes Schloss durch den Abzugsbügel.

P.S. Auf Reisen allg. habe keinen Bumscontainer :-)

Bearbeitet von callahan44er
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Waffentransport im Wohnwagen.

Ich möchte mit dem Wohnwagen einige Schießstände in Deutschland besuchen.

Dazu muss ich die Waffen für ein paar Tage im Wagen transportieren und auch mal im Wohnwagen lassen können,ohne Beaufsichtigung.

Meine Frage, wie ist das Rechtlich zu sehen ? Und ist dem Gesetz genüge getan wenn ich im Wohnwagen einen Tresor einbauen würde.

Dem Gesetz wäre auch genüge getan wenn du keinen Tresor einbaust. In den Koffer mit den den Dingern, Wohnwagen abschließen (oder ins Hotelzimmer damit), fertig.

Wird jedes Jahr zig tausendfach in Deutschland praktiziert.

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Genau da liegt der Hase im Pfeffer! Ein Verschluss ist wie zb eine Trommel ein waffenrechtlich relevantes Teil, ich darf es nicht durch die Gegend schleppen! Der Sinn wird wohl sein das ein anderer nicht das Griffstück dabei hat. Am einfachsten wäre bei einer Pistole ja nur der Lauf, aber geht ebenso nicht.

Schlagbolzen ausbauen würde gehen, dürfte aber deutlich zu Aufwendig sein. Um den schnellen Einsatz zu verhindern könnte man die Feder einstecken. Ich mach immer nen richtig fettes Schloss durch den Abzugsbügel.

P.S. Auf Reisen allg. habe keinen Bumscontainer :-)

Also das habe ich noch nie gehört. Einen Verschluß einer Langwaffe darf man also nicht führen?

Einen Schlitten (ohne Lauf) auch nicht?

Wo genau steht denn das schon wieder?

Abgesehen davon wird dich kein Richter bestrafen wenn du zum Zweck der Diebstahlsicherung einen Verschluß dabei hast. (Eher belohnen, weil du katholischer bist als der Papst)

Bearbeitet von prassekoenig
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Also das habe ich noch nie gehört. Einen Verschluß einer Langwaffe darf man also nicht führen?

Einen Schlitten (ohne Lauf) auch nicht?

Wo genau steht denn das schon wieder?

Abgesehen davon wird dich kein Richter bestrafen wenn du zum Zweck der Diebstahlsicherung einen Verschluß dabei hast. (Eher belohnen, weil du katholischer bist als der Papst)

Wie wo das steht? So was lernt man in der Sachkunde. Waffenrechtlich relevante Teile darf man nicht einfach so mit rumschleppen! Beisp. Trommel vom Revolver geht nicht. Lauf geht nicht. Magazin geht. Hammer geht. Bearbeitet von callahan44er
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Mein Sachkundelehrgang ist leider schon länger her. Diese Regelung wurde dort entweder nicht vermittelt oder es ist eine neue Regel (oder ich habs vergessen weils mich eh nicht betrifft).

Wenn du so gut aufgepasst hast, dann sag mal wo das steht. Wenn man was in der SK lernt, muß es auch irgendwo stehen.

Ich bin gerade ein wenig das Waffengesetz durchgegangen und konnte leider keine derartige Aussage dort finden.

Leider bin ich nicht allwissend, behaupte aber, dass es zur Schadensabwehr sehr wohl erlaubt ist ein Teil einer Waffe zu entfernen und mitzunehmen.

Klar, jetzt kann man auch auf die Idee kommen den Verschluß im Tresor zu lassen und den Karabiner mitzuschleppen, aber welcher Idiot würde das machen?

Bearbeitet von prassekoenig
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Die waffenrechtlichen Verschärfungen haben hier schon für reichlich unbegründete Hysterie gesorgt.

@callahan44er: wie selbst aus Deinem verlinkten Beispiel zu entnehmen ist, ist die Rechtsprechung bezüglich einer Trommel umstritten!

Wie kommst Du denn mit dem Teil vom Waffenhändler nach Hause?

Der Zusammenhang warum man das Teil in der Tasche hat ist schon sehr bedeutend!

Für mich wäre es schon wichtig lieber das Teil in der Tasche zu haben, als das jemand den Revolver komplett aus dem Wohnwagen klaut!

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Sehe ich genau wie Uwe: Den Polizisten will ich sehen der einen Strafzettel ausstellt weil einer seine Waffe im Falle eines Einbruchs für Unbefugte unbrauchbar macht.

So harte Auflagen wie wir uns selber machen, macht nicht mal der Gesetzgeber.

Aber Hut ab, das Thema wurde vor Jahrzehnten noch nicht in meiner WSK drangenommen.

Bearbeitet von prassekoenig
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Uwe, jetzt mal ehrlich. Du darfst die Waffe führen um dein Bedürfnis zu erfüllen. Dazu gehört natürlich auch der Transport von und zum Waffenhändler! Und ja, die Trommel ist umstritten, aber nur die.

Ich gebe auch nur das wieder.was.ich gelernt habe und was im.Gesetz steht. Ob es sinnig ist einen Verschluss mitzunehmen oder nicht, pff wegen mir. Eigentlich kann man die ganze Knarre jeden Tag mit sich rumschleppen. Oder ist einer von euch schon mal auf offener Straße durchsucht worden? Dann musst du auch nicht erklären warum nur ein Teil fehlt.

Bearbeitet von callahan44er
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Ich gebe auch nur das wieder.was.ich gelernt habe und was im.Gesetz steht.

Soso, im Gesetz steht dass man eine Trommel führen kann, bzw. es sich um eine Waffe handelt?

Es handelt sich um ein wesentliches Waffenteil und das es erlaubnispflichtig ist.

Eine Trommel kann man auch nicht in Anschlag bringen, oder willst Du mit einer Trommel in einer Bank von allen Konten Geld abheben?

Wenn ich mit einem Wohnwagen zu einem Schießstand fahre, ist dies mein Bedürfnis und wenn ich den Wohnwagen mit einem Teil einer Waffe aus Sicherheitsgründen verlasse, ist das auch noch im Rahmen des Bedürfnisses.

Macht es euch doch nicht schwerer als es ist!

Komplizierter könnte es werden, wenn ich mit dem Wohnwagen in den Urlaub fahre, die Waffe mitnehme ohne meinem Bedürfnis nachgehen zu wollen!

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Ich sags ja. Du machst es so wie du meinst, andere so wie sie meinen. Es kann ja sein das du recht hast. Ich habe es anders gelernt und tue es nicht. Da mich das auch nur sehr wenig betrifft versuche ich auch nicht das gelernte in Frage zu stellen. Wenn ich wie der TE mit dem BuCo durch die Gegend fahren würde um zu schießen, ist das eine Reise und das ist ohne Tresor erlaubt. Einen einzubauen, gerade wenn man das öfters macht, über den Sinn muss jeder selbst entscheiden.

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