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IGNORED

Begründung dritte kalibergleiche Kurzwaffe


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Geschrieben

Ich oute mich: ich will eine Desert Eagle .50AE. Einfach weil sie geil ist und es ein fettes Kaliber ist!

Treffen? Wurscht. Der Rumms macht Spaß und das Gefühl in der Hand, egal wo die Murmel locht.

Es darf jetzt gesteinigt werden.

Geschrieben

Bin auf der Arbeit und konnte mir nicht alle Beiträge dazu durchlesen aber solltest du nicht egal mit welcher Disziplin das Bedürfnis bekommen? Die 9mm Nummer 1&2 sind doch vom Grundbedürfnis gedeckt?

Beste Grüße

Geschrieben

Bin auf der Arbeit und konnte mir nicht alle Beiträge dazu durchlesen aber solltest du nicht egal mit welcher Disziplin das Bedürfnis bekommen? Die 9mm Nummer 1&2 sind doch vom Grundbedürfnis gedeckt?

Beste Grüße

Auch das Grundkontingent ist auf Disziplinen abgestellt.

Deswegen ist es im DSB ja so schwer zwei Gebrauchspistolen im selben Kaliber zu bekommen.

Geschrieben

Sag ich doch.

Ich habe etwas anderes gesagt und Du hast sinn-entstellend verkürzt. Sowas ist ein NO-GO. :peinlich:

Geschrieben

Ich habe es sinngemäß zusammengefaßt.

Eigentlich meine Aussage ins Gegenteil verkehrt. Aber was erwarte ich von Dir ...

Geschrieben

Eigentlich meine Aussage ins Gegenteil verkehrt. Aber was erwarte ich von Dir ...

Nicht aufregen, es ist nun mal guter Forenbrauch eine Aussage so zu interpretieren wie man sie haben will.

Sepp

Geschrieben

[...]es ist nun mal guter Forenbrauch [...]

Ich hätte zwar gesagt "bezeichnend für einige Leute" aber so kann man das auch sehen.

Geschrieben (bearbeitet)

Es ist schlichtweg falsch zu behaupten es gäbe keine Begrenzung, und eben jene (nicht existierende) Begrenzung im nächsten Satz selbst zu nennen.

Es gibt keine Begrenzung im Gesetz. Wer etwas nicht bekommt hat offensichtlich kein Bedürfnis oder hat auf dem Weg seine Rechte durchzusetzen aufgegeben. Um Beide tut es mir nicht leid. Umgekehrt kenn ich keinen Fall, bei dem eine Erwerbserlaubnis (entgültig) verweigert worden wäre, wenn es eine stichhaltige Begründung - vulgo ein Bedürfnis - dafür gab. (Die Fälle von unzuverlässigkeit etc. nicht gezählt.)

Bearbeitet von Godix
Geschrieben

Es gibt keine Begrenzung im Gesetz. Wer etwas nicht bekommt hat offensichtlich kein Bedürfnis oder hat auf dem Weg seine Rechte durchzusetzen aufgegeben.

Wenn es keine Begrenzung gibt, dann ist der Erwerb der dritten kalibergleichen Kurzwaffe doch vom Gesetz gedeckt. Wo soll denn dann da das Problem sein? Und hier fragt er ja nur nach, wie er den Antrag korrekt ausfüllen soll, weil er dem Sachbearbeiter ja auch nicht unnötig Arbeit machen will.

bye knight

Geschrieben

[...]Und hier fragt er ja nur nach, wie er den Antrag korrekt ausfüllen soll, weil er dem Sachbearbeiter ja auch nicht unnötig Arbeit machen will.[...]

Nicht so ganz, eigentlich überhaupt nicht. Er fragt nach: "Welche Begründung wird vom BDS akzeptiert?" Offenbar hält er seine eigene Begründung für so schlecht, dass er am Erfolg seines Antrags zweifelt oder er hat keine. Hätte er einen stichhaltigen Grund - ein Bedürfnis - könnte er das auch angeben und bräuchte keine Anleitung dazu (seine Schreibe ist ja nicht so schlecht, dass es daran scheitern könnte). Bedürfnis hat er aber ganz offensichtlich keines. Also geht es um bedürfnislosen (nicht bedürfnisfreien) Erwerb. Das sollte man - auch aus Eigennutz - nicht unterstützen.
Geschrieben

Doch: per Bedürfnis. Ist das etwa keine Einschränkung der freien persönlichen Entfaltung?

Hätte er ein Bedürfnis, würde er die Waffe bekommen. Seine "freie persönliche Entfaltung" findet ihre Grenzen in der "freien persönlichen Entfaltung" seiner Mitmenschen. Das Bedürfnisprinzip trägt genau dem Rechnung indem es eine Interessenabwägung vorschreibt. Wenn seine Interessen die schützenswerten Interessen anderer überwiegen bekommt er die Waffe, wenn nicht wird sie ihm verweigert.
Geschrieben (bearbeitet)

Eigentlich ist der Sachverhalt doch relativ klar. Die ersten beiden Waffen sind im Grundkontingent und durch unterschiedliche Disziplinen abgedeckt.

Eine ist eine offene Waffe, die andere halt Standard mit Kimme und Korn.

Um eine 3/4 etc. Waffe im gleichen Kaliber zu erhalten geht eigentlich nur als Wettkampfschütze. Dazu sollte man für die 3. Kurzwaffe im BDS mindestens an der LM teilgenommen haben, für 4 und 5 Kurzwaffe sind mindestens die Teilnahme an der DM vorgesehen. Soviel erst einmal zum Bedürfnis.

Schwieriger wird da schon die Begründung bei der Waffenbehörde. Die wollten bei mir damals eine schriftliche Begründung, warum die ersten beiden Kurzwaffen nicht ausreichen (gleiche Konstellation wie beim TS mit einmal Standard und einmal Open).

BDS Ausweis gezückt, die ausländischen Wettkampfnachweise gezeigt und den mal die Kosten für ein Wochenende hochgerechnet und beschrieben, was passiert, wenn eine Wettkampfwaffe bei einem Match defekt ist und man kein Backup dabei hat.

War danach kein Thema mehr und wurde auch dort befürwortet. Bei einer dritten Disziplin dürfte die Diskussion dann schon schwieriger werden.

Bearbeitet von RS207
Geschrieben

Nicht so ganz, eigentlich überhaupt nicht. Er fragt nach: "Welche Begründung wird vom BDS akzeptiert?" Offenbar hält er seine eigene Begründung für so schlecht, dass er am Erfolg seines Antrags zweifelt oder er hat keine.

Bist du Jurist? ;) Ich würde das nämlich nicht wörtlich lesen und auf die Goldwaage legen sondern eher pragmatisch als "Ich habe ein Bedürfnis aber wie formuliere ich es korrekt?" verstehen. Und wenn er eben zweifelt, ja warum soll er dann nicht fragen dürfen?

bye knight

Geschrieben

Leider ist die Geschichte mit der Begründung nicht immer so ganz einfach.

Der Verband hat zu prüfen, ob eine im Besitz befindliche Waffe die Disziplin schießen kann.

Kann sie es, ist das Bedürfnis zu verweigern.

Bei 9mm Pistolen mit off. Visierung kann man das gesamte Standardprogamm schießen. Das gilt auch für Waffen mit Optik in der freien Klasse.

Somit wird es etwas schwierig, dass neue Bedürfnis zu begründen.

Es gilt für so einen Fall nur ein Grundsatz: Sich vorher Gedanken machen und dann klever kaufen

@daviddalo: Ruf mich doch einfach mal an

Gruß Wede

Geschrieben (bearbeitet)

Leider ist die Geschichte mit der Begründung nicht immer so ganz einfach.

Der Verband hat zu prüfen, ob eine im Besitz befindliche Waffe die Disziplin schießen kann.

Kann sie es, ist das Bedürfnis zu verweigern.

Bei 9mm Pistolen mit off. Visierung kann man das gesamte Standardprogamm schießen. Das gilt auch für Waffen mit Optik in der freien Klasse.

Somit wird es etwas schwierig, dass neue Bedürfnis zu begründen.

Schon schlimm, dass man genötigt wird "taktisch" zu erwerben. Aber lasst uns einmal clever kaufen:

1. 9 Para Pistole mit einem Kompensator für die Disziplin Fallscheibe Freie Klasse Pistole [1316]

2. 9 Para Pistole mit Optik für IPSC Open

3. 9 Para Pistole mit einem Gewicht zwischen 1300g und 1500g, überarbeitetem Abzug, Lichtfängerkorn, darf nicht in die IPSC Box passen für die Disziplin Fallscheibe Pistole [1306]

4. 9 Para Pistole mit einem Gewicht bis 1300g, überarbeitetem Abzug, Lichtfängerkorn, Griff mit Daumenauflage, darf nicht in die IPSC Box passen für die Disziplin 25m Pistole bis 9 mm [1001]

5. 9 Para Pistole mit einem Gewicht bis 1300g, überarbeitetem Abzug, Lichtfängerkorn, darf nicht in die IPSC Box passen für die Disziplin Mehrdistanz Pistole bis 9 mm [1201]

6. 9 Para Pistole mit Lichtfängerkorn für IPSC Standard Division Minor

7. 9 Para Pistole mit Lichtfängerkorn für IPSC Production

Wenn DSB Mitglied

8. 9 Para Pistole ohne Lichtfängerkorn

Wenn BDMP Mitglied

9. 9 Para Pistole die auf der Dienstpistolenliste steht.

10. 9 Para Pistole Europäischer Präzisions Parcours (EPP) Pistole bis Mindestlauflänge 4 Zoll

Hat noch jemand Ergänzungen? Bekommen wir das Dutzend 9 Para Pistolen voll? 9 Para Revolver sind auch noch eine Option

BBF

Bearbeitet von BBF
Geschrieben (bearbeitet)

Schon schlimm, dass man genötigt wird "taktisch" zu erwerben. Aber lasst uns einmal clever kaufen:

1. 9 Para Pistole mit einem Gewicht über 1500g und der Möglichkeit eine Optik zu montieren für die Disziplin Fallscheibe Freie Klasse Pistole [1316]

2. 9 Para Pistole mit einem Gewicht zwischen 1300g und 1500g, überarbeitetem Abzug, Lichtfängerkorn, darf nicht in die IPSC Box passen für die Disziplin Fallscheibe Pistole [1306]

3. 9 Para Pistole mit einem Gewicht bis 1300g, überarbeitetem Abzug, Lichtfängerkorn, Griff mit Daumenauflage, darf nicht in die IPSC Box passen für die Disziplin 25m Pistole bis 9 mm [1001]

4. 9 Para Pistole mit einem Gewicht bis 1300g, überarbeitetem Abzug, Lichtfängerkorn, darf nicht in die IPSC Box passen für die Disziplin Mehrdistanz Pistole bis 9 mm [1201]

5. 9 Para Pistole mit Lichtfängerkorn für IPSC Standard Division Minor

6. 9 Para Pistole mit Lichtfängerkorn für IPSC Production

Wenn DSB Mitglied

7. 9 Para Pistole ohne Lichtfängerkorn

Wenn BDMP Mitglied

8. 9 Para Pistole die auf der Dienstpistolenliste steht.

Hat noch jemand Ergänzungen? Bekommen wir das Dutzend voll?

BBF

9. 9 Para Pistole BDMP: Europäischer Präzisions Parcours (EPP) Pistole bis Mindestlauflänge 4 Zoll

Bearbeitet von kulli
Geschrieben

10. 9 Para Pistole aus der "BDS-Dienstpistolenliste" (o.K. sind eher historische Pistolen, aber auch teilweise 9 Para) - man muss allerdings aufpassen, dass die Pistole nicht auch beim BDMP in der Dienstpistolenliste steht [1014]

PS: Jetzt (ab der 10. 9 Para) wird es aber wirklich schwer, wenn man nicht wie schon angemerkt auf "Austauschwaffe" für Wettkampfschützen "plädiert", oder hat noch jemand eine Disziplin?

Geschrieben

Danke nochmal für die ganzen Antworten. Danke auch für das Angebot Wede. Ich werde nochmal das Sporthandbuch studieren und dann komme ich evtl drauf zurück wenn noch nicht alles klar ist :-)

Ich gebe ganz offen zu ich bin kein Fan dieser ganzen aufgezwungenen Bedürfnisgeschichte. Wie manche Schützen diese vom Gesetzgeber eingeführte Maßnahme zur Einschränkung des freien Schießsports auch noch verteidigen geht mir nicht in den Kopf.

Zumal ich ganz offiziell meine Wunschwaffe in 40 SW inkl. 9x19 WS erwerben kann. Montiere ich das Wechselsystem dann habe ich quasi die identische Waffe die mir vorher verwehrt wurde. Dazu müsste ich nichteinmal (!) auch nur einen Satz als Begründung liefern. Will ich jedoch direkt die kalibergleiche Waffe erwerben wird es direkt unverhältnismäßig kompliziert. Das spricht nicht gerade für die Sinnhaftigkeit des gesamten Systems wenn man das mal ganz nüchtern betrachtet.

Geschrieben

So lange, wie "hban wollen" nicht als Bedürfnisgrund anerkannt wird, muss ma wohl kreativ sein! :victory:

Geschrieben

Also ich habe festgestellt, dass es im unserem LV Leute gibt mit denen man sehr gut reden kann.

Da kann man vorher mal anrufen und durchgehen, ob es erfolgversprechend ist, den Antrag, den man ausgefüllt hat, abzugeben. Man erhält zwar keine rechtsverbindliche Auskunft, aber durchaus brauchbare Hinweise und spart u.U. Geld für einen abgelehnten Antrag. Die sind auch bestimmt keine Verbotsfanatiker, aber auch an die diversen Vorschriften, Gesetze und dergleichen gebunden.

Mein Tipp: Direkt mit den Verantwortlichen reden.

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