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IGNORED

Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn solches korrektes Auftreten anlässlich Durchsuchungen bei allbekannten arabisch-libanesischen Clans so wie geschildert stattgefunden haben sollte, dann ziehe ich allerdings meinen Hut!

Und du glaubst auch daß Zitronenfalter Zitronen falten?

Da trauen die sich doch gar nicht hin.

Geschrieben

Beamter: glauben sie, es macht uns Spass ein Anwesen zu durchsuchen? Antwort des Betroffenen: ich denke schon, aber wenn es ihnen keinen Spass macht, würde ich gerne bei ihnen arbeiten, denn mir würde es Spass machen. (aus dem wahren Leben)

Wuni

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Wie verhalten sich eigentlich muslimische Clans (z.B. die M's aus Bremen), wenn sich die Polizei bei einer Durchsuchung nicht ordentlich benimmt?

Beim Gedanken, dass die brav und bieder den Rechtsweg ausschöpfen und es hinnehmen, wenn die - weisungsgebundene - Staatsanwaltschaft alle Verfahren gegen die Polizei einstellt, kann ich mir ein leichtes Schmunzeln nicht verkneifen ;-)

Geschrieben

Weil man kann? Wahrscheinlich fragen die Beamten barsch "Stimmen sie einer Beschlagnahme zu?", und der Durchsuchte sagt ganz verdutzt irgendwas, was als Zustimmung gewertet wird, und das war's.

Die Frage lautet anders: "Stimmen Sie einer Sicherstellung zu?". Hier sollte man die Klappe aufmachen und sagen "Nein".

Dann wird beschlagnahmt, auch ohne Zustimmung.

Bei der Beschlagnahmung ,muss aber innerhalb von ein paar Tagen ein Richter darüber entscheiden, ob die Beschlagnahmung gerechtfertigt ist.

Geschrieben

Nachdem ich mir diesen Fred angetan habe, weiß ich nicht mehr, wen ich mehr fürchten soll: das Gesindel, was in mein Haus einbrechen will, oder die Typen die von meinen Steuergeldern bezahlt werden um mich angeblich zu beschützen!

Geschrieben

Hallo

dies ist auch so ein Kuriosum des deutschen Rechts. Warum kann ich als Betroffener nicht Einsicht in die Akten verlangen? Warum muss ich erst einen teuren Rechtsanwalt einschalten?

Steven

Wahrscheinlich, weil man Angst hat, dass die Denunzianten zu oft als Retourkutsche den Roten Hahn auf´s Dach gesetzt bekommen...

Geschrieben

Wenn diese als Tatmittel für was auch immer genutzt wurden,

dann sind sie sicherzustellen / zu beschlagnahmen und danach

ggfs. sogar ganz einzuziehen.

Und wenn sie zu nichts genutzt wurden und dann trotzdem beschlagtnahmt wurden ?was ist das dann?Staatlicher Diebstahl?

Geschrieben

Nachdem ich mir diesen Fred angetan habe, weiß ich nicht mehr, wen ich mehr fürchten soll: das Gesindel, was in mein Haus einbrechen will, oder die Typen die von meinen Steuergeldern bezahlt werden um mich angeblich zu beschützen!

Die Antwort ist doch ganz klar: das Gesindel ist in Vergleich eher harmlos.

Geschrieben

Man braucht die Polizei bei einem unerwarteten Besuch nur warten lassen bis der Anwalt kommt. Dann tun die sich schwer was mitzunehmen.

Die meisten sind in so einer Situation leider nicht geistesgegenwärtig genug und fallen auf die STASI Methoden rein.

https://youtu.be/ENl6h9uY9mE?list=RDENl6h9uY9mE

Also in NRW geht das so zu...

Geschrieben

....

oder die Typen die von meinen Steuergeldern bezahlt werden um mich angeblich zu beschützen!

Wenn es dir an den Kragen geht darf die Feuerwehr und die Polizei aber kommen....

Geschrieben

Wenn es dir an den Kragen geht darf die Feuerwehr und die Polizei aber kommen....

Die Feuerwehr schon, Cops nicht!

Die kommen ohnehin nicht wenn es

nichts zu kassieren gibt.

Dann werden sie zurückgegeben. Das wird dich überraschen, passt es doch offensichtlich nicht ins verquere Weltbld.

Ja, nach vielen Jahren, beschädigt und unvollständig.

Geschrieben

Die Frage lautet anders: "Stimmen Sie einer Sicherstellung zu?". Hier sollte man die Klappe aufmachen und sagen "Nein".

Dann wird beschlagnahmt, auch ohne Zustimmung.

Bei der Beschlagnahmung ,muss aber innerhalb von ein paar Tagen ein Richter darüber entscheiden, ob die Beschlagnahmung gerechtfertigt ist.

Die Zustimmung ist nicht erforderlich, die Frage auf dem Protokoll lautet:

- stimmen sie einer außergerichtlichen Einziehung zu

- legen sie Widerspruch gegen die Beschlagnahme ein

Es kann also nur ein Widerspruch gegen die Beschlagnahme eingelegt werden und somit ist der Vorgang dem Richter zur Bestätigung der Beschlagnahme umgehend zuzuleiten.

Ich habe noch keinen Fall erlebt wo keine richterliche Bestätigung erfolgte.

Bei einer richterlichen Anordnung der Durchsuchung der Räume wird auch sicherlich nicht gewartet bis ein Anwalt irgendwann eintrudelt, es sei denn er kann kurzfristig erscheinen und es besteht keine Gefahr für die Beamten und die hinzugezogenen Zeugen.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn Du zu allen Vorwürfen unschuldig bist, dann bezahlt das der Steuerzahler.

Nach meinem Kenntnisstand nicht.

Mit ist ein Fall konkret bekannt, in dem eine Haustür aufgebrochen wurde.

Gesucht wurde ein illegaler Revolver.

Der wurde nicht gefunden, weil der Betroffene nichts hatte.

(Warum auch? Ordentlicher Beruf, Familie, Haus und wenn er noch einen Revolver haben will, dann schießt er die Landes und stellt einen Antrag.)

Jedenfalls ist er auf den Kosten für die Tür trotz Anwalt sitzen geblieben.

Bearbeitet von EkelAlfred
Geschrieben

Wenn nichts gefunden wurde sagt das ja auch nichts über die Unschuld.

Bei Mietwohnungen ist die Hausverwaltung für Tür und Fenster zuständig.

Bei unbegründeter Anschuldigung muss der Pol.-Präs. für den Schaden aufkommen. Ist auch ein Grund dass das SEK in manchen Fällen klingelt, denn die Kosten wurden zu hoch.

Geschrieben

Das ist jetzt aber nicht Dein Ernst, oder?

Warum nicht?

Wenn jemand illegal eine Waffe besitzen soll kann er sie doch an einen unbekannten Ort verbracht haben!

Nichts gefunden wäre ein ev. Grund für die Einstellung des Verfahrens, aber eben nicht wegen erwiesener Unschuld.

Kann man aber nicht so pauschal beurteilen.

Geschrieben

Warum nicht?

Wenn jemand illegal eine Waffe besitzen soll kann er sie doch an einen unbekannten Ort verbracht haben!

Nichts gefunden wäre ein ev. Grund für die Einstellung des Verfahrens, aber eben nicht wegen erwiesener Unschuld.

Kann man aber nicht so pauschal beurteilen.

Also, ich kann ihn nochmal fragen.

Die Theorie " nur weil wir nichts gefunden haben, beweist das noch nicht die Unschuld" mag ich aber sehr.

Du Kipo-Gucker hast zwar nix zu Hause, aber irgendwo irgendwie hast Du gewiss etwas versteckt!

Geschrieben

Genau an der Stelle verdrehen Stasi-Leute gerne die Beweislast.
Jeder! ist solange unschuldig bis seine Schuld erwiesen ist.

Wenn nichts gefunden wurde und auch auf anderem Weg kein

Nachzuweisen zu führen ist, dann ist der Beschuldigte erwiesen

unschuldig!

Zumindest in einem Rechtsstaat.

Geschrieben

Bei Mietwohnungen ist die Hausverwaltung für Tür und Fenster zuständig.

Das war vielleicht im real existierenden Sozialismus so. Dafür hattest Du damals keine Privatwaffen und keinen Daimler vor der Türe sondern hast auf Deinen Trabi gewartet.

Geschrieben

Genau an der Stelle verdrehen Stasi-Leute gerne die Beweislast.

Jeder! ist solange unschuldig bis seine Schuld erwiesen ist.

Wenn nichts gefunden wurde und auch auf anderem Weg kein

Nachzuweisen zu führen ist, dann ist der Beschuldigte erwiesen

unschuldig!

Zumindest in einem Rechtsstaat.

Also - ein bisschen verdächtig finde ich Deinen Widerspruch schon.

Wohl Regimegegner, was?!

Geschrieben

Wenn nichts gefunden wurde und auch auf anderem Weg kein

Nachzuweisen zu führen ist, dann ist der Beschuldigte erwiesen

unschuldig!

Falls Du es noch nicht mitbekommen hast sprachen wir über erfolglose Durchsuchungen!

Über ev. andere vorliegende Beweise haben wir hier noch nicht gesprochen, aber wenn ein Durchsuchungsbeschluß erlassen wird, wurde vorher ein Ermittlungsverfahren eingeleitet!

Auf den anderen Schwachsinn antworte ich erst gar nicht.

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