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IGNORED

Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen


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Geschrieben

Hallo,

kann mir jemand vielleicht erklären warum man in der Zeitung immer von beschlagnahmten Äxten, Bögen, Messern etc. die Rede ist. Warum werden diese Gegenstände überhaupt beschlagnahmt? Diese Gegenstände sind fast in jedem Haushalt zu finden, der Besitz ist zumindest über 18 frei. Wie hat meine Frau gesagt: Wir haben auch Äxte, Küchenmesser und Sappies....was soll also der Mist?

Gruß

Carsten

Geschrieben

Hallo,

kann mir jemand vielleicht erklären warum man in der Zeitung immer von beschlagnahmten Äxten, Bögen, Messern etc. die Rede ist. Warum werden diese Gegenstände überhaupt beschlagnahmt? Diese Gegenstände sind fast in jedem Haushalt zu finden, der Besitz ist zumindest über 18 frei. Wie hat meine Frau gesagt: Wir haben auch Äxte, Küchenmesser und Sappies....was soll also der Mist?

Gruß

Carsten

Hast du mal einen konkreten Bericht zur Hand? Ließe sich dann besser erklären.

Man muss doch was präsentieren können wenn nachher alles schön für die Presse ausgelegt wird.

Begründung ist schlicht die kriminaltechnische Untersuchung.

Mit Verlaub, Quark. Es gibt der Gründe viele, muss man halt am konkreten Fall erläutern.

Geschrieben

Meist, weil diese im Zusammenhang mit anderer Beschlagnahme pauschal erstmal mitgenommen werden "zur Sicherheit".

Oder weil sie verbotenerweise geführt wurden. Wie der Student, der seine alten Messer zur Deponie fahren wollte und als Dank ein Verstoß gegen das WaffG hatte.

Geschrieben

Falsch gefrühstückt? Deine Aussage:

Begründung ist schlicht die kriminaltechnische Untersuchung.

ist einfach falsch. Im Kontext mit dieser Aussage:

Natürlich ist das Quark, die Polizei ist ja Freund und Helfer.

erübrigt sich dann auch jedwede weitere Diskussion mit dir.

Geschrieben

beschlagnahmten Äxten, Bögen, Messern etc.

Wenn diese als Tatmittel für was auch immer genutzt wurden,

dann sind sie sicherzustellen / zu beschlagnahmen und danach

ggfs. sogar ganz einzuziehen.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn diese als Tatmittel für was auch immer genutzt wurden...

Da müsste aber auf den Präsentierteller alles drauf. Auch mal ein schwerer Aschenbecher oder genanntes Bügeleisen. Meiner Meinung geht es da vor allem um den Stempel "Waffennarr". Wenn es um Drogen geht wird ja auch nicht das gefundene Kilo Zucker fotografiert.

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben

Hallo

in den letzten Jahren habe ich in den Pressemitteilungen allerhand Schreckschusswaffen, Dekowaffen, Macheten, Äxte, Messer etc. auf den Bildern der beschlagnahmten Gegenständen gesehen. In der Regel, dies sagten mir einige Opfer der Hausdurchsuchung, wird darauf gedrängt, dass der Besitzer freiwillig auf die Herausgabe verzichtet. Da wird mit der Angst des Bürgers vor der Obrigkeit kalkuliert. Erst mal alles mitnehmen, die beschlagnahmten Gegenstände brutal verladen. Aktionismus pur.

Steven

Geschrieben

Die Ermittlungsbehörden dürfen wie bereits angesprochen worden ist, im Rahmen der Gefahrenabwehr alle Gegenstände beschlagnehmen derer sie habhaft werden, das können potentiell gefährliche Gegenstände sein, aber auch Omas Teeservice.

Grundsätzlich dürfen nicht deliktrelevante Gegenstände nicht ohne das Anführen von Gründen über längere Zeiträume einbehalten werden, ggfls. muss man als Betroffener gegen den gerichtlichen Beschluss der Beschlagnahme Beschwerde einlegen und beantragen diesen aufzuheben oder einzelne Gegenstände herauszugeben.

Von alleine wird die Ermittlungsbehörde allerdings nichts zurückgeben, da muss sich der Betroffene selbst darum kümmern. Sollte sich im späteren Verfahren die Beschlagnahme von Gegenständen oder gleich die gesamte Hausdurchsuchung als unverhältnismäßig oder unrechtmäßig darstellen, so haben StA und ihr unterstellte Ermittlungsbehörden nichts zu befürchten.

Eventuell kriegt der Betroffene einen Zweizeiler indem die Unannehmlichkeiten bedauert werden. (Passiert äußerst selten)

Geschrieben

Hallo

in den letzten Jahren habe ich in den Pressemitteilungen allerhand Schreckschusswaffen, Dekowaffen, Macheten, Äxte, Messer etc. auf den Bildern der beschlagnahmten Gegenständen gesehen. In der Regel, dies sagten mir einige Opfer der Hausdurchsuchung, wird darauf gedrängt, dass der Besitzer freiwillig auf die Herausgabe verzichtet. Da wird mit der Angst des Bürgers vor der Obrigkeit kalkuliert. Erst mal alles mitnehmen, die beschlagnahmten Gegenstände brutal verladen. Aktionismus pur.

Steven

Das macht sich auch gut in der Statistik und der Karriere wenn man x-viele Waffen aus dem Verkehr zog. Ob frei, legal oder Deko is da wurscht.

Geschrieben

... im Rahmen der Gefahrenabwehr ...

Und genau da sehe ich den großen Unsinn. Werden den alle Küchenmesser eingezogen, mit denen sicher mehr Gefahr verbunden ist als mit einer Softair, und dann, für die Journalisten, schön in Szene gesetzt?

Geschrieben

Hallo,

kann mir jemand vielleicht erklären warum man in der Zeitung immer von beschlagnahmten Äxten, Bögen, Messern etc. die Rede ist. Warum werden diese Gegenstände überhaupt beschlagnahmt? Diese Gegenstände sind fast in jedem Haushalt zu finden, der Besitz ist zumindest über 18 frei. Wie hat meine Frau gesagt: Wir haben auch Äxte, Küchenmesser und Sappies....was soll also der Mist?

Gruß

Carsten

Man braucht die Polizei bei einem unerwarteten Besuch nur warten lassen bis der Anwalt kommt. Dann tun die sich schwer was mitzunehmen.

Die meisten sind in so einer Situation leider nicht geistesgegenwärtig genug und fallen auf die STASI Methoden rein.

Geschrieben (bearbeitet)

Man braucht die Polizei bei einem unerwarteten Besuch nur warten lassen bis der Anwalt kommt. Dann tun die sich schwer was mitzunehmen.

Die meisten sind in so einer Situation leider nicht geistesgegenwärtig genug und fallen auf die STASI Methoden rein.

Die Ermittler müssen nicht auf das Eintreffen eines Anwalts warten, sondern können die Hausdurchsuchung sofort durchführen.

Selbst ein Anwalt kann die Durchführung einer polizeilichen Maßnahme vor Ort nicht unterbinden, auch läuft die

Hausdurchsuchung nicht nach Methoden der Stasi ab sondern u.a. nach der Strafprozessordnung...

Bearbeitet von FloTom
Geschrieben

Werden den alle Küchenmesser eingezogen, mit denen sicher mehr Gefahr

verbunden ist als mit einer Softair, und dann, für die Journalisten, schön in Szene gesetzt?

Das kommt doch auf den Einzelfall an, warum die Dinger sichergestellt werden.

Ohne auf einen konkreten Einzelfall Bezug zu nehmen drehen wir uns hier im Kreis

und jeder spekuliert wild in seine Richtung drauf los, wie es ihm paßt.

der Karriere wenn man x-viele Waffen aus dem Verkehr zog. .

Nimm' es mir nicht übel, aber:

diese Behauptung ist sogar noch unter Stammtisch Niveau....

Man braucht die Polizei bei einem unerwarteten Besuch nur warten lassen

bis der Anwalt kommt. Dann tun die sich schwer was mitzunehmen..

:lol: Schallendes Gelächter....

Bei wievielen Hausdurchsuchungen warst Du schon anwesend?

Geschrieben (bearbeitet)
Und genau da sehe ich den großen Unsinn. Werden den alle Küchenmesser eingezogen, mit denen sicher mehr Gefahr verbunden ist als mit einer Softair, und dann, für die Journalisten, schön in Szene gesetzt?

Ich hab schon Hausdurchsuchungen erlebt, da wurde die Küche leergeräumt und selbst dieses Pieks-Dingens zum Gurkengläser öffnen mitgenommen.. :rofl:

und fallen auf die STASI Methoden rein.

Ich weiß nicht, was sich da immer vorgestellt wird. In den seltesten Fällen wird mit Rambo-Manieren Guten Tag gesagt. Im Regelfall läuft das alles sehr nett und höflich ab, wird geklingelt: "Guten Tag, Müller mein Name vom K 0815... Herr Schmitt wir haben einen Durchsuchungsbefehl und müssten uns mal mit Ihnen in der Wohnung unterhalten" .... und in den meisten Fällen wird man dann auch freundlich hereingebeten, weil es den Leuten schlichtweg auch peinlich ist, wenn 3 - ... Mann im Flur oder vor der Haustür warten und die neugierige Oma von gegenüber wieder am Küchenfester lurrt... Es wird dann freundlich erklärt, warum die Herrschaften da sind, was gesucht wird etc.. Wenn man den gesuchten Gegenstand freiwillig herausgibt, ist die Durchsuchung ab dann schon meist gelaufen. Wenn man natürlich auf stur stellt, die Tür zumachen will oder nicht kooperiert, läuft man halt Gefahr, das man den ungebeten Besuch noch 2 Std länger ertragen muss.

Bearbeitet von mein_c_tut_w
Geschrieben

Wenn man den gesuchten Gegenstand freiwillig herausgibt, ist die Durchsuchung ab dann schon meist gelaufen.

Hallo

so sollte es sein. Leider ist es in letzter Zeit häufig nicht mehr so. Es wird weiter durchsucht und auf einen Beifang gehofft.

Wer hat schon die Telefonnr. eines Anwaltes parat? Und wer weiß, dass innerhalb von 14 Tagen eine Beschwerde gegen die Durchsuchung eingereicht werden muss, sonst ist sie rechtmäßig gewesen.

Steven

Geschrieben

Hallo Steven,

woraus soll sich denn die von Dir genannte Frist von 14 Tagen ergeben?

VG, Matthias

Hallo Matthias

nagel mich jetzt nicht fest. Meines Wissens ist die Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung Unverzüglich einzulegen. Man geht hier von einer Frist von 14 Tagen aus. 30 Tage um eine Beschwerde beim Verfassungsgericht einzulegen.

Steven

Geschrieben

auch läuft die Hausdurchsuchung nicht nach Methoden der Stasi ab sondern u.a. nach der Strafprozessordnung...

Ehrlich?

Geschrieben (bearbeitet)
(,,,)auch läuft dieHausdurchsuchung nicht nach Methoden der Stasi ab sondern u.a. nach der Strafprozessordnung...

Bei Waffenbesitzern bestimmt mit Hilfe der Sturmtruppen vom SEK weil ja total viel Gegenwehr zu befürchten ist...

Bearbeitet von sniper-k98

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