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IGNORED

Gesetzliche Schießbuchpflicht?


2nd_Amendment

Empfohlene Beiträge

1. hat das mit Verschwörung nix zu tun. Mit Theorie schon garnicht. Wie ist nochmal dieses aktuelle Bedürfnisbescheinigungmonster entstanden?

2. hab weder ich noch sonst wer denen die Alleinschuld gegeben, und auch nicht Allen.

3. Müll ist anders. An den Tatsachen kommst auch Du nicht vorbei!

... soviel dazu....

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Waren das jetzt die Verein oder hat der Gesetzgeber Handlunsgbedarf gesehen?

Bestimmte Dinge möchte der Gesetzgeber auch einfach nicht. Da können sich die Verbände auf die Hinterbeine stellen.

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Um zu erkennen, daß die Verbände 2003 die Gewinner waren, braucht es nun wirklich keinen Nobelpreis in Kernphysik. Für den Wettkampfschützen grad egal, für den Freizeitschützen halt nicht.

Und viele Sportschützen suhlen sich halt in dem Status als staatlich privilegierter Waffenbesitzer (geil Mann, das hat mein Nachbar nicht...) Wenn dann noch die besondere Mütze dazu kommt, mega stark! Darf man die besondere Mütze eigentlich zum grünen Raiffeisensmoking mit Schützenkette tragen?

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  • 2 Monate später...

Perfekt und treffend geschrieben. Genau die Inhalte des Vortrages auf der IWA. Es wurden dort noch ein paar Beispiele genannt an welchen Stellen Fehler bei Verweisen, etc. angepasst werden. Von "echten" Änderungen, Ergänzungen wurde nicht gesprochen. Es wurde auch explizit darauf hingewiesen, dass weder eine Lockerung, noch eine Verschärfung des Waffenrechtes geplant ist. Der einzige Punkt, der mich etwas "irritiert" hat, war der Hinweis darauf, dass noch nicht klar ist, welche Anpassungen an EU-Recht zu machen sind. Hier bin ich mir nicht 100%ig sicher, ob wirklich nur die Thematik "Export an Drittstaaten" angesprochen wurde.

War hier noch jemand bei dem Vortrag und kann hier evtl. etwas mehr Infos liefern?

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[...]

....das lässt ja hoffen..... :)

so so ..

Schließlich wurde das Thema der sog. Slug Guns angesprochen. Bei den Slug-Guns handelt es sich waffentechnisch um Flinten mit gezogenen Läufen, da Flinten-laufgeschosse verwendet werden. Die Schießsportverbände erklärten, für derartige Flinten keine Schießwettbewerbe anzubieten, so dass ein Bedürfnis für den Erwerb bzw. Besitz von Slug-Guns aus schießsportlicher Sicht nicht bestehe.

Quelle: http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/5803-Fachbeirat-fuer-schiesssportliche-Fragen/
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Was ja zunächst erstmal nur eine Tatsachenfeststellung ist. Allerdings frage ich mich warum dann nicht einfach eine Disziplin angeboten wird. Ist das so kompliziert?

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Was ja zunächst erstmal nur eine Tatsachenfeststellung ist. Allerdings frage ich mich warum dann nicht einfach eine Disziplin angeboten wird. Ist das so kompliziert?

Ich vermute einmal, dass man die Auseinandersetzung mit dem Gesetzgeber aus dem Weg gehen will. Denn wenn es eine Diszipin gäbe wäre die pöse Pumpgun auf die "neue" Gelbe WBK zu bekommen, ohne,dass man sich bei seinem Verband erst ein Bedürfnis bestätigen lassen müsste.

Hat denn der DSB überhaupt Diszipinen (Liste B) für die man einer VRF verwenden könnte?

BBF

Bearbeitet von BBF
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ohne das Thema jetzt breittreten zu wollen, aber wurden hier (im Forum) nicht schon Disziplinen ausgenehmigten Sportordnungen benannt, nach denen dort die VRF mit gezogenen Läufen zumindest nicht ausgeschlossen waren?

...insofern wäre o.g. Quelle ja nicht GANZ zutreffend..

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Es geht doch nicht darum ob ausschließlich, sondern ob man in der jeweiligen Disziplin damit starten kann. Und ja, das gibt es.

Daher verstehe ich nicht warum solch eine Aussage gefallen sein könnte. Höchstens das damit gemeint war, ob es Disziplinen gibt wo ausschließlich mit solchen Waffen geschossen wird. Diese gibt es meines Wissens in der Tat nicht.

Bearbeitet von stefan0303
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Hallo

da lehnt sich der DSB weit aus dem Fenster und trifft voll daneben. Es gibt Schießsportliche Disziplinen, für die Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 verwendet werden können. Würde es die nicht geben, könnte man solche Waffen selbstverständlich als Sportschütze auch nicht auf Grüne WBK erwerben.

Steven

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da lehnt sich der DSB weit aus dem Fenster und trifft voll daneben. Es gibt Schießsportliche Disziplinen, für die Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 verwendet werden können. Würde es die nicht geben, könnte man solche Waffen selbstverständlich als Sportschütze auch nicht auf Grüne WBK erwerben.

Und jetzt benennst du die Disziplin bitte!

Danke

BBF

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[...]

Hat denn der DSB überhaupt Diszipinen (Liste B) für die man einer VRF verwenden könnte?

BBF

Da steht die Schießsportverbände, mit ä und e am Ende also Mehrzahl und weil Einschränkungen wie "die anwesenden" und ähnliches fehlen, waren es wohl alle Verbände, die die Erklärung abgegeben haben.

Also böse Pumpe mit gezognem Lauf nix gut für Schießsport - egal welcher Verband. Die Klarstellung für eine "böse Pumpe mit gezognem Lauf" hat ein Sportschütze kein Bedürfnis wird kommen. Und dann ist auch nichts mit Besitzstandswahrung, weil es das Bedürfnis ja auch nie gab.

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[...]

Daher verstehe ich nicht warum solch eine Aussage gefallen sein könnte.

[...]

Ganz einfach, das Ministerium will die Sache mit den VRF mit gezogenem Lauf klarstellen und die Verbände (DSB, BDS, BDMP?) wehren sich nicht dagegen, dass Sportschützen solche Waffen nicht besitzen dürfen, weil sie dafür kein Bedürfnis haben. Ist doch ncht so schwer zu verstehen oder?

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Mindestens 1 Disziplin in welcher der Slug Lauf erlaubt und u. U. sogar sinnvoll sein kann fällt mir auch ein. Aber wenn mein Präsi deswegen kein Faß aufmacht dann wird er schon wissen warum.

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Ganz einfach, das Ministerium will die Sache mit den VRF mit gezogenem Lauf klarstellen und die Verbände (DSB, BDS, BDMP?) wehren sich nicht dagegen, dass Sportschützen solche Waffen nicht besitzen dürfen, weil sie dafür kein Bedürfnis haben. Ist doch ncht so schwer zu verstehen oder?

Das peinliche daran ist nur das diese Haltung sich eben nicht in allen Sportordungen darstellt. Und die ist letzlich maßgeblich. Auch nicht schwer zu verstehen.

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Das peinliche daran ist nur das diese Haltung sich eben nicht in allen Sportordungen darstellt. Und die ist letzlich maßgeblich. Auch nicht schwer zu verstehen.

Die Aussage war man biete für derartige Flinten keine Schießwettbewerbe an.

Mir ist nicht bekannt, dass es bei irgend einem Verband eine Disziplin für "Flinte mit gezogenem Lauf" gäbe. Wurde hier auch nie behauptet.

Natürlich gibt es Disziplinen bei denen mit Vorderschaftrepetierflinten und Slug-Munition geschossen wird. Aber da müsste man mal die Beschreibung der zugelassenen Waffen lesen. Wenn da Flinte steht und eine VRF mit gezogenem Lauf mutiert durch den Lauf zur Büchse, dann ist diese VRF mit gezogenem Lauf für diese Disziplin nicht zulässig. Bisher wurde gern behauptet, dass VRF mit gezogenem Lauf zwar nicht gefordert aber eben auch nicht ausgeschlossenen seien. Vielleicht wurde da zu sehr mit Zielsetzung gelesen.

Ich werde aber nicht die Sportordnungen nach Disziplinen für VRF durchforsten.

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