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IGNORED

Gebrochene Feder ist kein Garantiefall?


Qnkel

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Geschrieben

Moin,

bei meinem Uberti Colt 1860 drehte sich an zwei Positionen die Trommel beim spannen nur schwer weiter. Hatte ohn daraufhin zerlegt und gereinigt (Lauf ab und Trommel raus) und alles mal geölt.

Ging dann besser aber mir viel beim probieren auf, dass die Trommel nicht mehr gesperrt wurde wenn der Hahn gespannt war.

Also Abzug etc. ausgebaut und gesehen dass die Feder des Sperrstücks gebrochen war und dadurch das Sperrstück eben nicht mehr nach oben gedrückt wurde.

Hab die Waffe im Oktober gebraucht gekauft von einem Händler, laut seinen Angaben vom BüMa geprüft und mit "ein Jahr Vollgarantie".

Habe seitdem 30 Schuss gemacht.

Sachverhalt mit Bild dem Händler geschickt. Dieser schrieb mir Federn seien in dieser Branche prinzipiell kein Garantiefall und er kann mir nur eine neue Feder zum Kauf anbieten.

Ist das wirklich "branchenüblich"? Klar sind Federn ein belastetes Teil aber doch kein Verschleißteil ähnlich wie Autoteile, oder?

Geschrieben

Was sagen denn die Vertragsbedingungen über die "Vollgarantie" aus? Es ist ja scheinbar ausdrücklich keine Gewährleistung. :closedeyes:

Geschrieben

Die ist nirgends weiter erwähnt.

In der AGB steht nur "Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um eine gebrauchte Sache, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate vom Ablieferungszeitpunkt an."

Gibt es bei der Gebrauchtwaren-Gewährleistung auch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Geschrieben
§ 476 BGB "Beweislastumkehr"
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Geschrieben

Kleiner Tipp am Rande:

Wäre nur etws zurückhatend mit der Tatsache, daß Du die Kiste schon mal selber zerlegt und geölt hat; nicht daß er dir daruas einen Strick drehen kann ?!?

Geschrieben

@botack: Ja, den Gedanken hatte ich auch schon. Aber um eine Waffe vernünftig zu reinigen muss ich sie nunmal zerlegen.

Man sieht an der Feder deutlich, das es ein Ermüdungsbruch ist.

Geschrieben

Der Begriff "Vollgarantie" ist mE so auszulegen, dass eben keine Einschränkungen gemacht werden. Das Zerlegen zur Reinigung ist gebrauchsüblich. Der Verkäufer hat nachzubessern.

Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk

Geschrieben

@botack: Ja, den Gedanken hatte ich auch schon. Aber um eine Waffe vernünftig zu reinigen muss ich sie nunmal zerlegen.

Man sieht an der Feder deutlich, das es ein Ermüdungsbruch ist.

Sollte auch bloß ein Tipp sein - mancher nutzt halt gerne jeden Kniff, um sich aus der Garantieleistung zu schlängeln.

Ansonsten sehe ich es wie dkp - "Voll" ist halt "Voll". Wodurch unterscheidet sich denn eine "Voll"garantie von einer normalen ?

Frag ihn mal, wo denn steht, daß Federn "in dieser Branche generell eine Ausnahme" darstellen.

Beim nächsten Mal stellt vielleicht der Lauf eine Ausnahme dar, oder der Griff, oder ....

Geschrieben

Der Begriff "Vollgarantie" ist mE so auszulegen, dass eben keine Einschränkungen gemacht werden. Das Zerlegen zur Reinigung ist gebrauchsüblich. Der Verkäufer hat nachzubessern.

Diese Vollgarantie gilt für alles, was er nicht vor dem Kauf explizit rechtswirksam ausgeschlossen hat.

Hat er in seinen (von dir selbstverständlich zur Kenntnis genommenen) AGBs Federn ausgeschlossen? Wenn nicht muß er sie ersetzen.

Geschrieben

Hab die Waffe im Oktober gebraucht gekauft von einem Händler, laut seinen Angaben vom BüMa geprüft und mit "ein Jahr Vollgarantie".

Folgendermaßen ist das meinen Verständnis nach :

Gewerblich an Privat : Die "guten" 6 Monate Gewährleistung bestehen immer d.h. siehe #3. Das ist ein europaweites

Gesetz.

Der End-Händler ist allerdings befungt bei Gebrauchtware von 24 Mon. auf 12 zu kürzen wobei

die 6 Monate

( ohne Beweislastumkehr immer bleiben)... jedoch ist das

nu relativ wumpe da im Grunde eh nur die ersten 6 Monate für den privaten Käufer praktisch

relevant sind und zugute kommen als 1a Schutz.

Übrigens : Privat zu Privat gilt diese Gewährleistungspflicht übrigens auch nur mit dem Punkt das man diese hier auch ausschließen kann.

Garantie : Ne Garantie ist sowas selbstgestricktes .... idR mehr Schein als sein.

Dagegen ist dieses Gewärleistungsgesetzt ne 1a Sache.

Lese dazu (ganz genau) : http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/einkaufen-in-der-eu/ihre-rechte/kauf-und-gewaehrleistung/

Im Kontext bedeutet es bezogen auf den ersten Beitrag, vergiss die Garantie da du Gewährleistungsansprüche hast.

Geschrieben

Diese Vollgarantie gilt für alles, was er nicht vor dem Kauf explizit rechtswirksam ausgeschlossen hat.

Hat er in seinen (von dir selbstverständlich zur Kenntnis genommenen) AGBs Federn ausgeschlossen? Wenn nicht muß er sie ersetzen.

Wenn die AGB dagegen nur den Begriff "Garantie" verwenden, der Verkäufer dagegen den Begriff "Vollgarantie" benutzt, spricht viel dafür, dass die betreffende Klausel mit der Haftungslimitierung bzw -ausschluss dadurch aufgehoben wurde - sofern in den AGB keine doppelte Schriftformklausel enthalten ist.

Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk

Geschrieben

Schnell gegooglet kostet so eine Feder um die 12 €. http://www.waffen-ferkinghoff.com/sear/bolt-feder-western

Lohnt sich dafür ein Besuch beim Rechtsanwalt? Wenn der Händler auf stur stellt und sich einen Kunden vergraulen will, dann kauf die Feder woanders. Sag uns aber noch seinen Namen, damit ich dort auch nie kaufe!

Yup,

genau das. :good:

Überlege Dir wieviel Ärger Dir die Feder wert ist. Das Selbe kannst Du ja auch noch einemal den Händler fragen und dann teilst Du uns hier und in anderen Foren mit, welcher Händler das war, damit wir den gleich von Anfang an meiden können. Aber bitte immer schon objektiv bleiben, denn auch Tatsachen können Ärger geben, wenn sie beleidigend verpackt werden.

"§ 192 StGB

Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises

Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht."

Dein

Mausebaer

Geschrieben

In der AGB ist nichts ausgeschlossen, auch nicht im Kaufvertrag.

Werde heute nochmal ne eMail schicken und wenn er weiter stur bleibt mal ein RA vor Ort suchen und kontaktieren. Dafür hab ich ne RSV.

Geschrieben

So meinte ich das auch. Der RA freut sich bestimmt. Nee, für 12 Euro würde ich nix machen. Namen merken und nicht mehr kaufen. Und dem Verkäufer auch sagen warum.

Edit: ich bekomme "Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk" nicht weg, erst mit der editierfunktion.

Geschrieben

Schnell gegooglet kostet so eine Feder um die 12 €. http://www.waffen-ferkinghoff.com/sear/bolt-feder-western

Lohnt sich dafür ein Besuch beim Rechtsanwalt? Wenn der Händler auf stur stellt und sich einen Kunden vergraulen will, dann kauf die Feder woanders. Sag uns aber noch seinen Namen, damit ich dort auch nie kaufe!

Und genau das würde ich IHM auch sagen! Für den Händler kostet die Feder nämlich nur 6.– wenn überhaupt!

Geschrieben

Habe in der 1. Mail ja gleich gesagt, er soll mir einfach ne neue Feder schicken und fertig.

Könnte genauso gut ja auch fordern den Revolver hinzuschicken und die Feder von ihm tauschen zu lassen. Dann dürfte er noch zweimal Versand bezahlen plus sein BüMa ist ne halbe Stunde gebunden.

Geschrieben

Der Händler spielt vermutlich darauf, dass Frechheit siegt.

Also fände ich es als angemessen, ihm das so teuer wie möglich werden zu lassen. :rolleyes:

  • RA wenn einem das wert ist
  • IHK
  • Bewertungsplattformen
  • Foren
  • Bekannte
  • ...

"Ein zufriedener Kunde erzählt von seiner Zufriedenheit vielleich fünf anderen Leuten.

Ein verärgerter Kunde erzählt seinen Ärger der ganzen Welt." :hi:

Keine Werbung ist so effektiv, wie ein freundlicher sowie guter Kundendienst und Kulanz. Alle Welt flucht über die Wucherpreise bei Brillen. Kaum einer flucht über Fielmann&Co.. :AZZANGEL:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Nicht für den Anwalt, in so einem Fall.

Ein Aufforderungsschreiben für einen neuen Mandanten, vom Referendar auf dem Klo diktiert und NICHT nach dem RVG abgerechnet - dann geht es, oder? Ab wann ist ein Mandat nicht mehr defizitär?

Geschrieben

Also fände ich es als angemessen, ihm das so teuer wie möglich werden zu lassen. :rolleyes:

  • RA wenn einem das wert ist
  • IHK
  • Bewertungsplattformen
  • Foren
  • Bekannte
  • ...

-Beweissicherungsgutachten vom öbuv SV

-Nutzungsausfall min. 50,- Eu/Tag

-Verdienstausfall wegen 2 Wochen Hyperventilation

- danach Frühverrentung wg PTBS

- und natürlich Kostenpauschale 25,- Eur

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