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IGNORED

Kurzwaffe leihen


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Geschrieben

Ja du :-)

ich meint AR15 für Sportschützen mit 16,nochwas.

Abergut du sagst ja geht - nix problem.

Dann verwirrst du dich selber. Aber ja geht. Es steht im Waffges. nur ein BERECHTIGTER, WBK Inhaber, Büma oder Handler überlässt dem Inhaber EINER WBK eine Schusswaffe.

Dauer 4 Wochen.

Überlassen nur für ein vom Bedürfnis (Sportschießen) umfassten Zweck, oder zusammenhang damit.

Geschrieben

Dann melde ich das der Behörde und die hat zu entscheiden wie und wo die Waffe verwahrt wird.

Sollte sie das nicht zeitnah schaffen bringe ich das Eisen zur Polizei bevor sie "illegal" wird. Notfalls muss sie da erstmal in die Aservatenkammer oder so.

Wenn erreichbar kann der Besitzer auch das mit nem BüMa klären... das dann seine Sache.

Ja schon klar. Es geht darum wenn du weißt das deine Behörde eher eine Behürde ist. Also gerne die Welle schlägt.

Geschrieben

Nur weil meine Behörde doof is soll ich dann n illegalea Schießeisen zu hause haben?

Zuerst sollte man natürlich immer mit dem Besitzer sprechen. Steckt er im Ausland, sollte er ein Büma benennen. Ist er tot, sollten die Nachfahren einen Büma benennen (müssen sie ja eh wegen Nachlass), hat er seine Lizenz verloren sollte nan auf jeden Fall die Behörde fragen, falls die Waffen eingezogen werden sollen.

Geschrieben

Neben der Leihe gibts ja auch noch die sichere Verwahrung. Man muss/sollte/kann also auch nur einen anderen Zettel ausfüllen.

Das Problem mit dem Verständnis ist mal wieder das Bedürfnis. Ein Bedürfnis hat keine Waffe und sie ist auch nicht an einen Erwerbsgrund gebunden. Eine Person hat ein Bedürfnis nachgewiesen. Wenn man dass endlich mal verinnerlicht, gäbe es auch weniger Verständnisprobleme.

Geschrieben

Dann verwirrst du dich selber. Aber ja geht. Es steht im Waffges. nur ein BERECHTIGTER, WBK Inhaber, Büma oder Handler überlässt dem Inhaber EINER WBK eine Schusswaffe.

Dauer 4 Wochen.

Überlassen nur für ein vom Bedürfnis (Sportschießen) umfassten Zweck, oder zusammenhang damit.

Das sind dann quasi zwei verschiedene überlassungen (für nen sportschützen).... wobei man mit der einen die waffe auch verwenden darf und bei der anderen nur ankucken, in tresor stellen oder zum büma bringen ... richtig.

Geschrieben

Unterhebelrepetierer in 357 Magnum ausleihen der nur auf gelb geht.

Es gibt keine Waffe, die nur auf gelb geht. Auf grün geht alles, nur mit gelb ist manches leichter. Nur damit kein Missverständnis aufkommt.

Geschrieben

Es gibt keine Waffe, die nur auf gelb geht. Auf grün geht alles, nur mit gelb ist manches leichter. Nur damit kein Missverständnis aufkommt.

Auch wenn ich glaube das du kenne hast. Nenne mir eine Behörde die dir eine gelbe Waffe auf grün einträgt sei dem es die neue gelbe gibt? Ich kenne keine. Bei Wuppertal, Solingen Mettmann und Braunscheig weiß ich es aus erster Hand.

Geschrieben (bearbeitet)

Das sind dann quasi zwei verschiedene überlassungen (für nen sportschützen).... wobei man mit der einen die waffe auch verwenden darf und bei der anderen nur ankucken, in tresor stellen oder zum büma bringen ... richtig.

Ich fotofire ;-) es dir mal ab. Quelle Waffensachkunde. Weil lesen und VERSTEHEN sind zwei unterschiedliche Dinge.

20543625si.jpg

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

Gleich mitausleihen oder auf eigene Erwerbsberechtigung erwerben oder auf dem Schießstand zum Verbleib auf der Schiesstätte erwerben.

Geschrieben (bearbeitet)

wo gibts n so n schickes heftchen ? :good:

und wie ist n das dann mit der Munition passend zum Leihgerät ?

Auf der Waffensachkunde. In deinem Fall (Mensch mit EINER WBK) darfst du auch die Muni haben, sonst wäre es ja Witzlos. Nein da hab ich gerad nix und bin zu faul zum suchen. Mit dem Leihschein muss dir ein Händler sogar Muni verkaufen, wird nur keiner machen!

Es darf ja auch ein Vereinsmitglied OHNE WBK auf Weisung von z.b. dem Vorsitzenden mit einer Waffe und Muni zu einem Wettkampf gehen.

20543626sn.jpg

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben (bearbeitet)

Den Einwand, was mache ich wenn der Verleiher in der Zeit aus irgendeinem Grund die Waffe nicht zurück nehmen kann, z.b. hängt im Ausland fest, verliert seine Lizenz, verstirbt oder was auch immer, ist sehr interessant. Vor allem wenn man weiß man hat ne Behürde wie der TE. Welche ist das denn nun? Essen?

Dann geht halt die Leihe nach § 12 (1) 1a in die sichere Verwahrung nach § 12 (1) 1b über bis der Sachverhalt geklärt ist.

edith meint, man sollte einen Trööt erst ganz lesen, bevor man schreibt. Motto: Es ist zwar alles gesagt, aber noch nicht von jedem. :-)

Bearbeitet von Hephaistos
Geschrieben

@carcano

Dass die Dame ihr Unwesen beim RP DA treibt, ist mir durchaus bekannt.

Die u.a. posts gaben jedoch Anlass, sofort an sie als Verursacher der Misere zu denken.

Hast Du mit der schonmal die Klingen gekreuzt? Sie scheint's zu brauchen.....

Zotti schrieb am 29 Dez 2014 - 21:28:

Nö, den Stress bereitet mir eine Amtsleiterin samt Sachbearbeiterin, die beide fest behaupten: es ist eine Straftat eine Kurzwaffe trotz vorhanden 3 Grünen WBKs in meinem Fall, ohne Voreintrag von einem Berechtigten zu leihen, trotz Leihschen, trotz Einhaltung der Frist von Max. 4 Wochen.

Zotti schrieb am 29 Dez 2014 - 21:53:

Der name könnte hinkommen.

Manfred Breidbach schrieb am 29 Dez 2014 - 22:01:

jo - sie ist es wohl wieder.

Manfred

Geschrieben

@carcano

Hast Du mit der schonmal die Klingen gekreuzt? Sie scheint's zu brauchen.....

Ja. Erfolgreich.

Wobei ich versuche, das nicht zu personalisieren (auch wenn's nicht immer leicht fällt), sondern im Interesse des Mandanten das Optimale herauszuholen. Das klappt nicht immer, aber doch wiederholt.

Carcano

Geschrieben

Es wird kolportiert, dass sie geäußert haben soll, dass sie "Südhessen waffenfrei machen" wolle.

Das passt auch zu dem ihr eigenen Gehabe. Da fiele es mir extrem schwer, nicht so ein kleines bisschen zu personalisieren.

Geschrieben

Dass die Dame ihr Unwesen beim RP DA treibt, ist mir durchaus bekannt.

...

Hast Du mit der schonmal die Klingen gekreuzt? Sie scheint's zu brauchen.....

Die hier gezeigte, anschaulich darstellende Waffensachkunde-Literatur scheint sie ebenfalls zu brauchen, und zwar dringend.

Es sei denn, dass sie evtl. das einschlägige Recht gar nicht kennen will....Das wäre dann umso schlimmer.

Geschrieben

Es wird kolportiert, dass sie geäußert haben soll, dass sie "Südhessen waffenfrei machen" wolle.

Wenn sie das in ihrer Position, also als Teil der Verwaltung, durchführen will - dann scheint sie in Staatsrecht den Unterschied zwischen Legislative und Exekutive verschlafen zu haben.

Geschrieben (bearbeitet)

Es darf ja auch ein Vereinsmitglied OHNE WBK auf Weisung von z.b. dem Vorsitzenden mit einer Waffe und Muni zu einem Wettkampf gehen.

Willst mich jetzt veralbern - oder ist das wirklich so ?

hab schon vieles gehört aber das wirklich noch nie ...

ja gern p.m. .... das heftchen gefällt mir ....

pm geleert ... wundert mich das nix geht .... versuch nun mal

Bearbeitet von Gonzzo
Geschrieben

Auch wenn ich glaube das du kenne hast. Nenne mir eine Behörde die dir eine gelbe Waffe auf grün einträgt sei dem es die neue gelbe gibt? Ich kenne keine. Bei Wuppertal, Solingen Mettmann und Braunscheig weiß ich es aus erster Hand.

Ähm jede Waffe die über Jagdschein gekauft wurde und jede Waffe, für die ein Einzelbedürfnis ausgestellt wurde.

Wenn mir der Verband nur ein Bedürfnis für ein UHR bestätigt und kein allgemeines Bedürfnis nach 14.4 dann gibs nur die grüne mit Voreintrag. Macht zwar kein Verband aber ist nicht unmöglich. §14 verpflichtet jemanden nicht zur gelben!

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