Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenimport aus der Schweiz


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Vielleicht hat der eine oder andere aktuelle Erfahrungen zu dem o.g. Thema.

Ich habe eine Schußwaffe in der Schweiz gekauft (zivilrechtlich), die nun nach D soll. Und zwar, da die Schweiz zu weit weg ist, per Post. Die deutsche Einfuhrgenehmigung ist erteilt worden.

Jetzt treten unerwartet zwei Probleme auf:

Die Schweizer FedPol behauptet, auch als ausländischer Erwerber würde ich eine schweeizer Erwerbsberechtigung benötigen. Die natürlich ein schweizer Führungszeugnis voraus. Und dies, obwohl ich die Waffe ja überhaupt nicht in der Schweiz erwerbe (im waffenrechtlichern Sinn) sondern erst, wenn ich sie hier in D vom Zoll abhole: Der schweizer Verkäufer soll sie in ein Paket tun und Versenden "ganz normal".

Wenn das so wäre, dann müßte ja jeder Händler, der aus der Schweiz importiert, für jeden Importvorgang, für jede Waffe eine schweizer Erwerbserlaubnis benötigen.

Natürlich braucht der schweizer Verkäufer die Bewilligung zum Verbringen nach D, für den Export. Das ist ja klar. Aber darum geht es nicht sondern um die vom Erwerber zu beantragenden Erwerbserlaubnis (vor Jahren hatte ich schon mal einen Karabiner aus der Schweiz importiert; da war von so etwas nicht die Rede).

Damit nicht genug: Angeblich transportiere die Schweizer Post keine Waffen. Näehres habe ich dazu noch nicht gefunden. Falls das so sein sollte: Welche Alternativen bieten sich?

Geschrieben

Händler (CH) --> Händler (D) ......... ?

Nix mit Händler. Verkauf von Privat an Privat und dabei bleibt es. Außerdem ändert das der Frage ja nichts.

Geschrieben

Ahnung hab ich da auch keine aber das mit Händler zu Händler ist zur Not eine Alternative. Eventuell hält der deutsche Händler dazu die Hand auf.

Die Schweizer Behörden sind Haarspalter von höheren Weihen, die noch schlimmer sind wie der deutsche Amtsschimmel.

Wird in D das Haar nur einmal längs gespalten so beherrschen die Schweizer schon lange das Achteln. ;-)

Aus reiner Neugier.

Wie hoch sind den die Gebühren die auf beiden Seiten fällig werden.

Sind die direkt an den Kaufpreis gekoppelt?

Dann kommt ja da noch Zoll und Einfuhrumsatzsteuer drauf, was nochmals so´n Kosten-Posten ist.

Kann man dieses Teil nicht in einem anderen EU-Land finden?

Wünsche dir einen guten Weg zu finden das Problem gut und günstig zu bewältigen. :-)

Geschrieben

Kein Händler heißt: Kein Händler. Der braucht ja auch die Erwerbserlaubnisse, wenn sie benötigt werden, also die gleichen Kosten, und will natürlich für seinen Dienstleistung auch zusätzliche Kohle sehen.

Ich habe, wie gesagt, eine Einfuhrerlaubnis. Einfuhr ist also letztlich auch vom BKA abgenickt. Deutschrechtlich ist also alles in warmen Tüchern.

@ Peader: Du hast wirklich eine inländische Erwerbserlaubnis benötigt obwohl Du nicht im Inland (Schweiz) erworben = in Besitz genommen hast sondern Dir die Waffen zugesandt wurden?

Welcher "Versanddienst" für CH nach D ist zu empfehlen?

Geschrieben

Die Schweiz ist was ganz besonderes in Sachen Waffenerwerb, auch wenns für Schweizer leicht ist,

der export hats in sich. Nicht umsonst lehnen viele Händler Waffengeschäfte mit der Schweiz ab.

Ich denke Du solltest auf die hören die das mehrfach gemacht haben und das über einen Händler abwickeln,

sonst kann es schnell passieren das DU Probleme bekommst und es iam Ende teurer wird als über einen Händler.

Aber so wie Du Dich anhörst wirst Du es wohl teuer und kompliziert wollen

Grüße

Frank

Geschrieben

Kein Händler heißt: Kein Händler. Der braucht ja auch die Erwerbserlaubnisse, wenn sie benötigt werden, also die gleichen Kosten, und will natürlich für seinen Dienstleistung auch zusätzliche Kohle sehen.

Ich habe, wie gesagt, eine Einfuhrerlaubnis. Einfuhr ist also letztlich auch vom BKA abgenickt. Deutschrechtlich ist also alles in warmen Tüchern.

@ Peader: Du hast wirklich eine inländische Erwerbserlaubnis benötigt obwohl Du nicht im Inland (Schweiz) erworben = in Besitz genommen hast sondern Dir die Waffen zugesandt wurden?

Welcher "Versanddienst" für CH nach D ist zu empfehlen?

Einfuhrerlaubnisse wurde auch schon für PE90 und 57iger erteilt....... Rechtliche Sicherheit ist das nicht.

Bka/BMI prüft da garnix

Geschrieben

Ich denke Du solltest auf die hören die das mehrfach gemacht haben und das über einen Händler abwickeln,

sonst kann es schnell passieren das DU Probleme bekommst und es iam Ende teurer wird als über einen Händler.

Aber so wie Du Dich anhörst wirst Du es wohl teuer und kompliziert wollen

Immer dieses Geunke.

Warum soll es ein Händler "besser" oder "einfacher" können? Der Unterschied zwischen einem Händler und mir ist, daß ich die Einfuhrerlaubnis nur für Waffen erhalte, für die ich auch eine innerdeutsche Erwerbserlaubnis habe, er dagegen für "alles". Oder gelten schweizrechtlich für ihn andere Regeln?

Geschrieben

An MarkF.

jedesmal !!! Da du keinen Wohnsitz dort hast kriegst du sicher den Persilschein.grins.Brauchen tust du die Erlaubniss.Du kannst aber in

einem Aufwasch mehre beantragen.kostet das gleiche Geld.

Dein Fehler ist das du nicht hinfahren willst.Dann wärs einfacher.

Piet

Geschrieben

Der Unterschied zwischen einem Händler und DIr ist

Der Händler hat ne Handelslizenz in der Schweiz

UND DU bis XXXXX und willst nicht auf Leute hören die es versucht haben sondern startest einfach nen neuen Thread

in dem Dir genau das gleiche von nem Händler aus Österreich gesagt wird.

Reicht das jetzt oder startest Du wieder nen neuen Thread bis Dir einer das sagt was Du hören willst ???

Frank

Geschrieben (bearbeitet)

Der Unterschied zwischen einem Händler und DIr ist

Der Händler hat ne Handelslizenz in der Schweiz

Wieso sollte ein deutscher Händler eine Handelslizenz in der Schweiz haben? Woher soll die kommen? Er hat eine deutsche Handelslizenz, aber die gilt nur in D, und unterscheidet sich von meiner inländischen Erwerbsberechtigung (rote WBK, gelbe WBK oder grüner Voreintrag) nur durch die Geltung für fast alle Waffen. Aber will er aus dem Ausland importieren, dann braucht ein eine Einfuhrgenehmigung, genau wie ich auch. Und diese Erlaubnis für diese konkrete Waffe habe ich.

Hier geht es nur darum, daß ein Sachbearbeiter der FedPol meint, daß ein Ausländer, der sich eine Waffe ins Ausland schicken läßt, außerdem eine inländische - nur in der Schweiz geltende - Erwerbsberechtigung benötige. Also nicht nur Einfuhrerlaubnis und Ausfuhrgenehmigung, wie nach dem Schengener Abkommen auch in der Schwiz geltend und ausreichend, sondern zusätzlich eine Schweizer Erwerbsberechtigung, wie wenn er dort, vor Ort, in der Schweiz die Waffe übernehmen und selbst zur Grenze transportieren würde.

Nun verstanden?

UND DU bis XXXXX und willst nicht auf Leute hören die es versucht haben sondern startest einfach nen neuen Thread

in dem Dir genau das gleiche von nem Händler aus Österreich gesagt wird.

Reicht das jetzt oder startest Du wieder nen neuen Thread bis Dir einer das sagt was Du hören willst ???

Hör mal auf herumzupolemisieren. Ich würde gerne eine konkrete, belastbare Antwort auf die gestellte Frage erhalten, aber bislang hat sich noch niemand dezidiert dazu geäußert. Auf meine konkrete Nachfrage #8 kam noch keine Antwort. Und Du selbst hast ja offenbar auch weder Kenntnisse noch konkrete Erfahrungen, und Dein Rat, dies Händlern zu überlassen, ist nur Blabla, nach dem ich nicht gefragt habe.

Natürlich kann ich die Waffe importieren, auch die Schweizer Erwerbsrechtigung wird erteilt werden, das ist eine reine Formsache, aber das kostet zusätzlich und ist nach meinem Verständnis überflüssig.

Allgemein: Würde ich in der Nähe der Grenze wohnen, würde ich ja hinfahren. Aber das sind hin und zurück über tausend km, was ein bischen viel für das einfache Abholen eines Waffe ist. also bleibt nichts anderes übrig als der Versand. Aber wie?

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben (bearbeitet)

Der Schweizer Händler hat ne Lizenz und nur darum gehts.

Du hast ne Importgehmigung und mehr nicht

Der Händler muß sich dann noch um eine Exportgenehmigung kümmern.

Da das nicht EU ist ist das wohl problematischer, aber das hatte man Dir ja gesagt

Frank

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Der Schweizer Händler hat ne Lizenz und nur darum gehts.

Du hast nicht gelesen. Bitte lese meine Frage noch einmal.

Du hast ne Importgehmigung und mehr nicht

Der Händler muß sich dann noch um eine Exportgenehmigung kümmern.

Ich wiederhole: Du hast nicht gelesen. Oder nicht verstanden.

Überdies muß sich _jeder_ Verkäufer um eine Exportgenehmigung kümmern, ob Händler oder Privater. Aber darum geht es hier nicht. Lese und verstehe.

Da das nicht EU ist ist das wohl problematischer, aber das hatte man Dir ja gesagt

Vielleicht solltest Du Dich erst mal schlau machen, bevor Du hier den Breiten gibst. Dann wüßtest Du nämlich, daß die Schweiz dem Schengener Abkommen beigetreten ist und hinsichtlich Waffenex- und -importen die Schweiz wie ein EU-Land behandelt wird. Nicht besser, nicht schlechter.

Mann, diese Ignoranz, aber belehren wollen. Das kommt super.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben

Also ich habe schon aus der Schweiz importiert. Es lief genau wie vom Threadstarter beabsichtigt.

Möglicherweise ein Fall von akuter Ahnungslosigkeit vor Ort?

Wann war das? Schon zu Schengener Zeiten? Du hast also Dein Einfuhrgenehmigung geholt, der Verkäufer damit die Ausfuhreerlaubnis bei der FedPol und das war`s? Oder war der Verkäufer ein Händler (oder eine "Kriegswaffe) und hat sich die Ausfuhr von der SECO genehmigen lassen? Kann durchaus sein, daß diese "Spinnerei" an der FedPol liegt, oder an diesem konkret Zuständigen (aber es scheint immer derselbe zu sein).

Geschrieben

2013. Es handelte sich um mehrere KW, die ich ersteigert habe. Das Auktionshaus galt vermutlich als Händler (?). Was auf Schweizer Seite passiert ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe meine Verbringungsgenehmigung hingeschickt und gut war es.

Gruß

Stefan

Geschrieben

2013. Es handelte sich um mehrere KW, die ich ersteigert habe. Das Auktionshaus galt vermutlich als Händler (?). Was auf Schweizer Seite passiert ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe meine Verbringungsgenehmigung hingeschickt und gut war es.

Ahh. Das erklärt es. Die SECO, die sich wohl für alle gewerblichen Verkäufer zuständig ansieht (auf z.B. https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/ausfuhr.html ist es aber anders geschildert, nämlich nur zuständig, wenn es um sog. Kriegswaffen nach Schweizer Recht geht), sieht es offenbar so wie es auch richtig erscheint, daß natürlich nur die deutsche Einfuhrerlaubnis ausreicht. Und das Auktionshaus als gewerblicher Versender hat mit der Schweizer Post natürlich einen speziellen Beförderungsvertrag geschlossen. Tja, der Kauf vom Händler ist wirklich einfacher und unkomplizierter.

Geschrieben

Frag doch einfach mal bei:

Waffen-Bock U.G. • Zweibrückerstr 101 • 66953 Pirmasens Telefon: +49 6331-5082255
Fax. +49 6331 -5082253

was die dazu sagen können.

Vielleicht wickeln die das für dich ab????

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Die geschilderte Problematik habe ich so auch schon öfters gehört und ich verstehe ebenfalls nicht, warum die Schweiz in solchen Fällen einen Waffenerwerbsschein fordert (genauso sonderbar ist, wenn einer von der BRD in die Schweiz zieht und dort nachweisen muss, dass er in der BRD eine Erlaubnis bekommen würde - was soll das ?).

Mit der Zustimmung nach § 29 Abs. 2 WaffG bestätigt die deutsche Waffenbehörde ja bereits, dass der Erwerber in der BRD zum Erwerb und Besitz der Waffe berechtigt ist. Wie schon richtig geschrieben wurde, erfolgt dessen Erwerb erst mit Grenzübertritt der Waffe nach Deutschland, denn erst ab dort greift die deutsche Zustimmung. Das Gegenstück Ausfuhrbewilligung (auch Begleitschein genannt) deckt den restlichen Weg vom Überlasser bis zur Grenze ab. Für diesen Weg vom deutschen Erwerber eine Erwerbserlaubnis einzufordern, wenn dieser die Waffe erst in Deutschland erwirbt, ist absoluter Blödsinn.

Anders wäre der Fall natürlich, wenn der Deutsche die Waffe schon in der Schweiz in Besitz nehmen würde - aber das trifft hier ja nicht zu.

Kopfschüttelnde Grüße

SBine

Geschrieben

Anders wäre der Fall natürlich, wenn der Deutsche die Waffe schon in der Schweiz in Besitz nehmen würde - aber das trifft hier ja nicht zu.

Kopfschüttelnde Grüße

SBine

Es wird noch besser. Durch Zufall, gaänzlich unbeabsichtigt, erhielt ich Kontakt zu einem anderen SB der FedPol, der das genauso gehen hat wie Du und ich - "Selbstverständlich" benötigt der deutsche Erwerber, wenn er erst in D erwirbt, keine innerschweizer Erwerbserlaubnis.

Und zumindest eine deutsche Zollstelle sieht kein Problem darin, daß der schweizer Verkaufer das Paket über den "Grenzstreifen" reicht und der deutsche Erwerbser es auf deutscher Seite entgegennimmt. Logischerweise sollte/müßte es den Schweizer Zöllnern völlig wurscht sein, was der zur Ausfuhr berechtigte Schweizer nach Verlassen ihres Häuschens und Betreten des Grenzstreifens mit der Waffe mach, d.h. ober sie persönlich rüberträgt oder wie beschrieben "rüberschiebt", denn dies betrifft allein deutsches Recht und den deutschen Zoll. Aver wer weiß, eine Antwort steht noch aus ...

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Das klingt schlüssig.

So würde das wohl jeder verstehen, außer Übergenaue (oder soll man schreiben uninformierte) Beamte die alles nur nicht einen Fehler machen möchten.

Jemand fragen der es weiß duldet wohl deren Stolz nicht.

Hab da noch eine Adresse gefunden die vielleicht für jemanden interessant sein könnte.

http://www.historica-shop.eu/Waffeneinfuhr-Kundenwaffe/Import-einer-Waffe-Europa.html

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.