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IGNORED

Durchsuchung des Waffenschranks möglich ?


DAK

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

es geht um folgende denkbare Situation bei der unangemeldeten Waffenschau.

Der WBK Inhaber öffnet seinen Tresor und die Kontrolle der Waffen ergibt, das alles in Ordnung ist. Der Kontrollierte will den Schrank weder verschließen und in diesem Moment sagt einer der Kontrolleure:

Wie ich sehe, sind in dem Schrank ja auch Schachteln, Kästchen und andere Behältnisse, ich möchte diese jetzt durchsuchen, ob darin Munition, passend für die im Schrank befindlichen Waffen, ist.

Muss der Kontrollierte in diesem Fall die Schmuckkästen oder Münzkisten öffnen oder nicht und darf der Kontrolleur den Schrank auf der Suche nach Munition regelrecht durchfilzen und ausräumen. ?

Es macht ja Sinn, wertvolle Dinge im Waffentresor aufzubewahren, und es ist ja auch nicht verboten, oder ????

Geschrieben

Die Frage lässt sich so kurz nicht einfach beantworten!

In der Regel gehen dem Kontrolleur verschlossene Behältnisse nichts an, es sei denn sie sind durchsichtig und etwas verbotenes ist erkennbar.

Somit könnte eine Kontrolle auch in eine Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug abgleiten!

Hatten wir aber schon mehrfach diskutiert.

Geschrieben

Hallo,

es geht um folgende denkbare Situation bei der unangemeldeten Waffenschau.

Der WBK Inhaber öffnet seinen Tresor und die Kontrolle der Waffen ergibt, das alles in Ordnung ist. Der Kontrollierte will den Schrank weder verschließen und in diesem Moment sagt einer der Kontrolleure:

Wie ich sehe, sind in dem Schrank ja auch Schachteln, Kästchen und andere Behältnisse, ich möchte diese jetzt durchsuchen, ob darin Munition, passend für die im Schrank befindlichen Waffen, ist.

Muss der Kontrollierte in diesem Fall die Schmuckkästen oder Münzkisten öffnen oder nicht und darf der Kontrolleur den Schrank auf der Suche nach Munition regelrecht durchfilzen und ausräumen. ?

Es macht ja Sinn, wertvolle Dinge im Waffentresor aufzubewahren, und es ist ja auch nicht verboten, oder ????

...

Muss der Kontrollierte in diesem Fall die Schmuckkästen oder Münzkisten öffnen oder nicht und darf der Kontrolleur den Schrank auf der Suche nach Munition regelrecht durchfilzen und ausräumen. ?...

Wenn er einen Durchsuchungsbeschluß für die Sachen Deiner Frau hat, dann schon.

Denn die Schmückkästchen sind ja die Sachen Deiner Frau, nicht wahr?

Geschrieben

Wenn er einen Durchsuchungsbeschluß für die Sachen Deiner Frau hat, dann schon.

Denn die Schmückkästchen sind ja die Sachen Deiner Frau, nicht wahr?

Sei vorsichtig mit diesen Ratschlägen!

Den Beschluss bekommt er doch für die gesamte Wohnung des LWB und das sogar telefonisch1

Geschrieben

Es bildet sich ja wohl hoffentlich niemand ein, böse Dinge in irgendwelchen Kästchen zu verbergen und dann ungeschoren davonzukommen mit dem Argument "Das gehört meiner Frau!" ??

DAS geht natürlich nicht! :acute:

Geschrieben

...ihr könnt es in euren theoretischen Planspielen gerne drehen und wenden wie ihr wollt, wenn es der Überwachungsapparat wirklich will,

dann wird es auch durchgesetzt. Nur will er manchmal nicht wirklich weil ein Zahnrad Hemmungen hat. Diese Zahnräder werden weniger.

@ uwewittenberg - ist es so?

Geschrieben

Konkret geht es darum, ob die Durchsuchung von Schmuckkästchen etc durch irgendwelche HIWIS hingenommen werden muss. Das Argument " gehört meiner Frau" würde ich lieber nicht anbringen. Provoziert nur unnötig.

Geschrieben

@ uwewittenberg - ist es so?

Könnte.

Es gibt Kontrollen wo Vollzugsbeamte dabei sind, die dann bei Gefahr im Verzuge auch die Durchsuchung anordnen dürfen.

In der Regel laufen die Kontrollen doch wohl auch entspannt ab.

Ich habe keine durchgeführt und es fand bei mir auch noch keine statt.

Wird aber immer anders ablaufen, so nach dem Motto: "Wie man in den Wald ruft....."!

Warum öffnen Kraftfahrer eigentlich immer freiwillig ihren Kofferraum? :confused:

Geschrieben

Somit könnte eine Kontrolle auch in eine Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug abgleiten!

Unter der Voraussetzung, daß der Kontrolleur sich an Gesetze hält: welche konkret benennbare Gefahr könnte er denn nennen, der eine "Gefahr im Verzug"-Durchsuchung rechtfertigt?

Geschrieben

Kinder, Kinder, Kinder. Jetzt ist plötzlich schon das SEK da, wenn man eben noch vor einem geschlossenen Kästchen im Waffenschrank steht.

Irgendein Anfangsverdacht besteht offensichtlich auch nicht, aber es wird wieder hochgedreht.

Geschrieben

Unter der Voraussetzung, daß der Kontrolleur sich an Gesetze hält: welche konkret benennbare Gefahr könnte er denn nennen, der eine "Gefahr im Verzug"-Durchsuchung rechtfertigt?

Oooh da fallen mir verschiedene Gründe ein und wenn es nur das Glas mit Schwarzpulver ist, oder eine SRS Waffe ohne PTB u.s.w.!

Er wird dann mit Sicherheit den Ort verlassen um sich in 80 km Entfernung einen Beschluss holen!

Geschrieben

Wird aber immer anders ablaufen, so nach dem Motto: "Wie man in den Wald ruft....."!

Warum öffnen Kraftfahrer eigentlich immer freiwillig ihren Kofferraum? :confused:

Ich hoffe inständig, daß (Polizei-)beamte mit dieser Mentalität langsam alle in Rente gehen und schwerpunktmäßig nicht im von mir genutzten Teil der BRD Dienst verrichten.

Geschrieben

Warum schlechtes Argument ? Man könnte unterstellen, das die Frau Zugriff auf den Tresor haben könnte, da sich ihr Eigentum darin befindet.

Kommt gerichtlich sicher nicht durch, aber ich möchte deswegen nicht vor Gericht geogen werden. Außerdem ist der Eigentümer des Waffentresors sicherlich in einer anderen Situation bez. des Zeigens des Inhaltes als der Eigentümer eines Tresors, der keine Waffen enthält. Da kann die Frau ehr sagen, ich erlaube das nicht.

Geschrieben

Man verlangte von mir die Kaufbelege der Waffenschränke.

Die habe ich geliefert.

Deshalb braucht auch niemand zu Kontrolle zu kommen.

So ist es, daher werden ja auch die vorzugsweise überprüft, die bisher keine Nachweise über die ordnungsgemäße Aufbewahrung lieferten.

Geschrieben

Oooh da fallen mir verschiedene Gründe ein und wenn es nur das Glas mit Schwarzpulver ist, oder eine SRS Waffe ohne PTB u.s.w.!

Er wird dann mit Sicherheit den Ort verlassen um sich in 80 km Entfernung einen Beschluss holen!

Ich meine nicht Deine/seine Fantasie. Benenne die Gefahr konkret, die besteht und eine Durchsuchung rechtfertigt.

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