Zum Inhalt springen
IGNORED

Jeder meint was Anderes 12/18 Regel...


Matthias308

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde, WELTMEISTER...

vielen Dank nochmal für die Antworten.

soweit ich es verstanden habe, hat der SB zunächst mal null mit dem Schießbuch zu schaffen. In meinem (unserem) Fall müssten wir wohl erstmal den Verband der Reservisten überzeugen. Dieser muß (sollte) der Behörde die regelmäßige Teilnahme glaubbar machen. Das sollte anhand der Schießkladde und des Schießbuchs kein großer Akt sein. Wir haben nunmal nur einen Termin im Monat. Zwar auf 2 verschiedenen Ständen, aber das nutzt nichts, wenn nur ein Kalendertag zählen sollte... Und wenn man nur einen Monat fehlen sollte und damit die Regelmäßigkeit nicht erfüllen würde, dann sehen sie mich auch nur noch ganz schnell von hinten. Ich habe ja meine WBK. Nur schade für meinen Kumpel.(ehem. Falli und eingekleidet)...

Er hat in seinem Schießbuch auch schon DVag Eintrag Gold.

Wäre echt schade, wenn die Bürokratie in diesem Fall zuschlagen würde :rtfm:

Und nun noch eine kurze Frage am Rande:

Wenn ich diesem besagten Kumpel(noch KEINE WBK) zB eine neue Waffe oder einen neuen eingebauten Abzug in meiner Wohnung zeigen will, und er sie auch begrabbeln will... das geht ja wohl in Ordnung, oder? Da gehen die Meinungen auch sehr weit auseinander. Man muß ja nicht gleich Fotos machen und überall posten... :lol2:

So, genug getextet für heute. Vielen Dank nochmal für die Diskussion und WELTMEISTER :respekt::eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Der Verband macht gegenüber der Behörde nicht Glaubhaft, sondern stellt einem eine Bedürfnisbescheinigung aus (prüft also Intern dein Schiessbuch). Und wegen eines Fehlmonates würde ich mir keinen Kopf machen. Ruf beim Verband an und erklär dich (bzw. dein Freund). Ja, dein Freund (Ü18) darf das Dingens in die Hand nehmen in deinem Beisein und auf dem Stand auch damit schiessen.

Geschrieben

Ich glaube vdrbw lässt Lücke von 3 Monaten zu. Dumm, wenn die Beorderung 4 Monate dauert. Dann beginnen die 12 Monate mit dem ersten Training danach neu. Wir.danken.Deutschland

Geschrieben

Das liegt nicht an Deutschland und dem Gesetz selber, sondern dem blöden Verband. Selbst vier Monate oder viereinhalb Monate sind anderswo kein Problem...

Und natürlich gehts in Ordnung, Freunde deine Waffen zu zeigen und zu erklären, wenn du daheim bist. Was nicht in Ordnung wäre, ist selbigen Freunden auch noch die Kombination für den Schrank (und Wohnungsschlüssel) zu geben. Ist ein himmelweiter Unterschied.

Gibts du den Leuten nur deinen Schlüssel, damit mal die Blumen gegossen werden, geht das auch klar.

Geschrieben

Na dann bin ich ja erstmal wieder ein wenig beruhigt.

Und von wegen des Zeigens der Waffe in der eigenen Wohnung, sehe ich das auch so. Die Behauptung, dass man auch in der eigenen Wohnung nur einem WBK Inhaber eine Waffe in die Hand geben darf, hat auch ein älterer RAG Schießer in den Raum gestellt. Mit solchen Leuten hat diskutieren eh keinen großen Sinn. Hat jemand einen Ansatzpunkt, wo im Gesetz sowas geregelt sein könnte?

Geschrieben

Gibt gerade ein Urteil des VG Hannover. Da wurde einem die WBK entzogen deswegen. Da ging es aber nicht nur ums zeigen sondern exzessives posen dutzender Leute mit den Waffen...

Geschrieben

Ja OK, wenn ich zB auf einer Party die Waffe kreisen lassen würde, Fotos ohne Ende im Netz auftauchen... :rotfl2:

Das ist dann schon Dummheit und der Zuverlässigkeit nicht zuträglich.

Geschrieben

Wollte gestern daa Urteil hier posten aber klappte nich und dann war der Text weg.

Es ging um Bilder bei Facebook, wo wohl mehrere Leute mit den Waffen samt Mun posierten, im Hintergrund noch der offene Tresor sichtbar war. Dazu hat die Polizei noch eine Leuchtspurpatrone gefunden.

Interessant ist, dass ihm sogar der Erwerb erlaubnisfreier Waffen verboten wurde!

Geschrieben

ja schade,

sag mal, kann es sein das es sich hierbei um eine rechts gerichtete Gruppe handelte? Hier von hatte mein Schützenkollege berichtet.

Ist ja schon mal gut, dass ihm so ziehmlich alles verboten wurde. Bei Waffen+Mun ist der Spass wirklich vorbei. Und wenn dann auch noch verbotene Mun gefunden wird...

Geschrieben
... wo im Gesetz sowas geregelt sein könnte?

Du überlässt die Waffe nicht. Deswegen solltest du auch im Raum bleiben solange dein Freund die ungeladene Waffe beäugt.

Geschrieben

ohne jetzt schnippisch wirken zu wollen...

Aber da wäre ich ja kaum selber drauf gekommen.

Ist auch lachs, ich zeige in meiner Wohnung jedem alles was sie/er sehen will. :rofl:

Natürlich schön getrennt von einander. Und streng genommen wären Bilder davon auch nichts Unrechtes. Die Waffe an sich, wie im Profilbild, ist es ja auch nicht. (Garten/befr. Bereich).

Das WaffG ist nun mal nicht eben so zu schnallen. Gut, dass meine Sachkunde schon im Jahr 08 war.

Ich hoffe nur, dass mein Kumpel auch bald seine WBK erhalten kann.

Geschrieben
§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1.
diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
Wenn ich also meinem Kumpel die Funktionsweise (Waffe) oder die Beschaffenheit des Abzuges(Gewicht) nahebringen will, ist das sicher vom sportlichen Schießen (Bedürfnis) abgedeckt. Ebenso sind sicher auch Ladevorgänge mit Pufferpatronen erlaubt.
Geschrieben

hättet ihr diese Fragen mal in eurem Sachkundekurs gestellt......


.. Gut, dass meine Sachkunde schon im Jahr 08 war....

was ist jetzt gut daran? wie es zeigt dass Du noch immer keine Ahnung hast?.......sorry, aber manche Aussagen .....und dann noch die Fragen dazu..... von ein und der selben Person.....öffentlich........ Bärendienst!

Geschrieben

@ Gruger,

sicher nicht bei ihm zu Hause. Keine Ahnung, wie Du darauf kommst...?

@alzi,

wenn Du Der bist mit der großen Ahnung, dann kannst Du mir ja sicher erklären, warum ich einem Nicht-WBKler, in meiner Wohnung keine Langwaffe in die Hand geben darf. Keine Party oder so... Nur er und ich. Wie siehts denn bei Dir aus? Deine Waffen durften bis heute sicher nur LWB angrabbeln... :victory:

Geschrieben

in welcher Wohnung ist erstmal schnuppe.

das erlaubnisfreie Führen ist schoni erwähnt, auch dabei spielt es keine Rolle, ob bei ihm oder bei Dir.

und JA, Du darfst ihm das zeigen und JA er darf die sogar anfassen, solange er nicht die tatsächliche Gewalt darüber erlangt, Du sie ihm also nicht überlässt, und das alles zu einem von Deinem Bedürfnis umfassten Zweck erfolgt (wenn bei Ihm)........

... das besteht ein gewisser Auslegungsspielraum....

Du willst ihm das bei Dir zeigen? ok.

Du musst zu ihm, weil nur er die Werkzeuge hat um Deine Visierung einzustellen? ok.

.....Sachkunde...

Geschrieben

in welcher Wohnung ist erstmal schnuppe.

das erlaubnisfreie Führen ist schoni erwähnt, auch dabei spielt es keine Rolle, ob bei ihm oder bei Dir.

und JA, Du darfst ihm das zeigen und JA er darf die sogar anfassen, solange er nicht die tatsächliche Gewalt darüber erlangt, Du sie ihm also nicht überlässt, und das alles zu einem von Deinem Bedürfnis umfassten Zweck erfolgt (wenn bei Ihm)........

... das besteht ein gewisser Auslegungsspielraum....

Du willst ihm das bei Dir zeigen? ok.

Du musst zu ihm, weil nur er die Werkzeuge hat um Deine Visierung einzustellen? ok.

Wobei man sich mit dem Übergeben von Waffen an andere Personen in der eigenen Wohnung auch durchaus Probleme schaffen kann, wie folgender Fall zeigt:

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Hannover_12-B-913014_Sportschuetze-erhaelt-sichergestellte-Waffen-und-Munition-nach-Herausgabe-erlaubnispflichtiger-Waffen-an-Unberechtigte-vorerst-nicht-zurueck.news18481.htm?sk=8d0697c4d4b8fe88c6e7d33586913793

Geschrieben

ja, das ist aber schon ein etwas speziellerer Fall.

Waffen UND Munition, dann noch PARTY-Bilder davon veröffentlichen ...... selten dämlich... das ist, mal von der Sicherheit ganz abgesehen, jenseits von einem vom Bedürfnis umfassten Zweck ... selber schuld!

und betreffs der Sicherheit brauchen wir da auch garnicht erst anfangen zu diskutieren........das hatte der nicht mehr unter Kontrolle und da ist es auch nicht mehr abwegig, wenn das Gericht auf ein unerlaubtes Überlassen schließt...... Stichwort: tatsächliche Gewalt!

Geschrieben

Ja, das Urteil meinte ich auch.

Wobei da wohl schon allein das Problem war/ist, dass mehrere Personen im Raum mit dem Tresor waren und der Tresor offen stand. Außerdem hatten die "Protagonisten" (...oder Idioten) auch noch Patronen in der Hand.

Wenn ich einem Nicht-WBKler eine Waffe samt Munition übergebe, hat er spätestens die tatsächliche Gewalt, weil er sie durchladen kann.

Ich lasse aus Prinzip den Tresor nicht offen, wenn ich den Raum verlasse.

Geschrieben

Lest doch einfach noch einmal in Ruhe den § 12 Abs. 3 WaffG durch!

Wenn ich jemand meine Waffe in meinem Hause in die Hand drück, will ich ihn für den Schießsport oder auch für die Jagd begeistern, damit erfülle ich den Zweck! Kurz gesagt!

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.