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IGNORED

Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!


wwalther

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Schulterschluss kannste vergessen.

Da haste dann so Hochprivilegierte wie Matthias308, die die Probleme nicht sehen wollen.

Sportschützen kriegen nur drei Halbautomaten aber Probleme beim 142. Repetierer. Jäger können alles sofort kaufen aber bei der 16. ist Schluss. 2-Schuss-Magazine kommen in die WBKs und die Sammler kriegen Probleme, wenn sie ihre Waffen allein mal schießen wollen.

Jeder hat seine eigenen Probleme, für die er zuerst kämpft.

In meinem Verein kennt mancher Jäger nichtmal die 2/6-Regel...

Geschrieben

Hallo

bei den VRF sind die JJ-Inhaber gut raus. Trotzdem sollten Jäger, Sammler und Sportschützen zusammen halten.

Die ersten Jäger bekommen gerade mächtig Ärger, weil sie mit einer Büchse auf dem Schiesstand waren, welche ein Magazin mit mehr als 2 Schuss ausgerüstet war. Schulterschluss ist angesagt.

Steven

ähm vielleicht schreibt Coltdragoon mal was nach seinem Gerichtstermin, der ja bald sein müßte.

Geschrieben

was zu beweisen war./wäre...?

Sport und Slugs sind vereinbar? Ok, wenns denn eine Disziplin dafür geben sollte, viel Spass.

Tut mir echt mal wieder Leid, dass ich auf Wo was geschrieben habe. Ihr seit hier wohl die Elite unter den LWB. Schön, dass man hier so ungezwungen seine Meinung sagen darf. :pissed:

Treibspiegel ersetzt ja wohl eher den gez. Lauf... :shout:

Es gibt in den Verbänden viele Disziplinen die mit Slugs geschossen werden. Wenn du natürlich vom sportlichen Schießen mit der Flinte ausschließlich an Trap/Skeet und FS denkst, dann zeigt das nur das du nicht weißt worüber du sprichst. Das ist, um es mal vorsichtig und höflich zu formulieren, extrem ermüdend.

Geschrieben

wann und wo das? was passierte genau?

Hallo isegrim

genau habe ich nicht zugehört.

Irgendeine Behörde macht Ärger (ob das schon die Waffenrechtliche Erlaubnis zurückgezogen wurde, kann ich nicht sagen) weil ein Jäger mit seinem HA und einem Magazin mit mehr als 2 Schuß Kapazität auf den Schießstand ging. Es gibt auf jeden Fall einen gerichtlichen Termin. Ich könnte wegen weiteren Infos nachfragen, wenn Interesse besteht.

Steven

Geschrieben

Tja - und manche Gerichte verneinen dazu noch die Rechtmäßigkeit der sportlichen Nutzung von auf JJS gekauften Waffen.

Manfred

Dann leih ich mir die Waffe notfalls von mir selber.

Geschrieben

Dein Beitrag mag Prassekoenig zwar gefallen - das Gericht schließt eine "Leihe" von sich selbst in diesem Zusammenhang ebenfalls aus. Wäre die Waffe vom befreundeten Sportschützen "Kuno" gäbe es selbstverständlich kein Problem. Die gehen bei Gericht mittlerweile so weit, dass eine auf JJS erworbene Waffe, die der Sportschütze selbst nicht erwerben kann, eigentlich nicht für das Bedürfnis "Sportschießen" benutzt werden darf, weil der Erwerb durch das Bedürfnis "Jagd" begründet wurde..

Manfred

Geschrieben

Das Problem kann doch eh nur bei Wettkämpfen zum Tragen kommen weil aufn Stand muss ich nicht angeben was ich wofür trainiere...

Hallo Qnkel

Beispiel?!: Ein Jäger ist auf dem Stand mit seinem HA (Bedürfnis JJ). Aus irgendeinem Grunde kommt der SB und kontrolliert irgendwas. Wenn der HA jetzt ein 10er Mag drin hat, geht's los. Und wenn wir uns nicht wehren sondern das, was jetzt in der Luft liegt, ist das schnell "Bewährte Praxis".

Steven

Geschrieben

@ Manfred und Steven

es kommt halt ganz drauf an, wie die Waffe in die Karte eingetragen wurde. Mit dieser ollen 2 Schuß Vorgabe würde es bedeuten dass man sich hier ausserhalb seines Bedürfnisses bewegt. In wie weit dieser Verstoß geahndet und bestraft werden würde, steht auf einem anderen Blatt.

Geschrieben

ich hab jetzt die letzte 38 seiten nicht mehr wirklich komplett im kopf, da ich teilweise mit großen zeitl. abständen (die liebe arbeit) mitgelesen habe, aber gabs nicht von einer anderen (oder gar der gleichen?) behördenstelle ein früheres schriftstück wo einem WO-user mitgeteilt wurde, dass eine vorderschaftreptierflinte mit gezogenem lauf auf die "neue" gelbe WBK müsse, bzw. dort problemlos eingetragen würde?

kann man dieses schreiben vielleicht als direkten vergleich zum aktuellen LKA NRW schreiben auch nochmal hochladen? dann muss man nicht die letzten 38 seiten durchforsten (falls es da schonmal hochgeladen wurde?)

Geschrieben

aber gabs nicht von einer anderen (oder gar der gleichen?) behördenstelle ein früheres schriftstück wo einem WO-user mitgeteilt wurde, dass eine vorderschaftreptierflinte mit gezogenem lauf auf die "neue" gelbe WBK müsse, bzw. dort problemlos eingetragen würde?

kann man dieses schreiben vielleicht als direkten vergleich zum aktuellen LKA NRW schreiben auch nochmal hochladen?

Hallo

dieser User war ich. Ein Schreiben dazu habe ich nicht. Es wurde mir Telefonisch und meinem SB was weiß ich wie mitgeteilt.

Steven

Geschrieben

Und wenn wir uns nicht wehren sondern das, was jetzt in der Luft liegt, ist das schnell "Bewährte Praxis".

Wenn sich der in deinem Beispiel direkt betroffene Jäger wirklich wehren würde, dann würden sich hier bestimmt sehr viele mit "Genuß" über den "Einzelfall" eines Fehlgeleiteten auslassen.

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