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IGNORED

WBK- Voreintrag nach §8 WaffG


Robmann

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

folgende Situation:

unser Verein ist im DSB (genauer im RSB) organisiert mit Option einer Mitgliedschaft im BDS (LV4).

Folgende Bahnen haben wir angemietet:

25m Bahn bis 1500 Joule (2x pro Woche jeweils 3 Stunden, Kurz- und Langwaffe)

100m Bahn bis 7000 Joule (1x im Monat, 3 Stunden, nur Langwaffe, vom Vermieterverein sind Flinten sowie Slugs ausgeschlossen)

Trapanlage (2x im Jahr)

In einer kleinen Gruppe innerhalb des Vereins ist der Wunsch aufgekommen gemäß BDS Sporthandbuch (teilweise auch BDMP) Fallscheiben zu schießen. GK Kurzwaffe, KK Langwaffe und Flinte.

Aufgrund der guten Auslastung der 25m Bahn wurde vom Vereinsvorstand gesagt das Fallscheibentraining nicht in Frage kommt. Auf der Bahn sind maximal 2 Fallscheibenanlagen aufstellbar, das würde jedoch die Anzahl der gleichzeitig trainierenden Schützen von 5 auf 2 reduzieren.

Hierfür geeignete GK Kurzwaffen sowie KK Langwaffen, die gemäß WaffG §14 Absatz 2 über den Verein zu befürworten sind, wären kein Problem und sind eigentlich, auf die gesamte Interessentengruppe betrachtet, auch alle bereits vorhanden. Nur mit den Flinten wird es kniffelig. Die Personen im Verein, die mit den Vereinsbefürwortungen beauftragt sind, haben aus unerklärlichen Gründen eine Abneigung gegen Selbstlade- und Voderschaftrepetierflinten. Eine Befürwortung für Selbstlade- und Voderschaftrepetierflinten wäre nicht möglich da nur 2x im Jahr eine Trapanlage zur Verfügung steht und ansonsten keine sportordnungskonforme Trainingsmöglichkeit besteht, hierdurch die Regelmäßigkeit nicht gegeben ist, soweit nachvollziehbar. Trotzdem hört man da bei Gesprächen eine massive Antipatie heraus. Um es abzukürzen: Egal wie, es gibt keine Selbstlade- oder Vorderschaftrepetierflinten über den Verein. Punkt.

Die Überlegung geht dahin das wir gerne die 25m 1500 Joule Bahn (die Bahn hat lediglich eine 1500 Joule Begrenzung, sonst keinerlei Beschränkungen) gerne am selben Tag vor dem regulären Training unseres Vereins privatrechtlich für Fallscheiben anmieten möchten. Gemäß meinen Nachforschungen wäre das technisch soweit auch kein Problem wenn man nicht mit Slugs schießt. Eine regelkonforme Fallscheibenanlage würde zugekauft werden bzw. selber gebaut. In sofern mann sich über eine privatrechtliche Anmietung mit dem Vermieterverein einigen kann wäre GK Kurzwaffe und KK Langwaffe Fallscheibenschießen ab hier möglich... wären da nicht die noch im Sortiment fehlenden Selbstlade- und Vorderschaftrepetierflinten.

Unsere Behörde würde zwar Vorderschaftrepetierer mit gezogenem Lauf auf Gelb eintragen, jedoch sehen wir da keinen Sinn drin wenn man sich die Streuung mit Schrot ansieht. Es gibt wohl im BDMP die Möglichkeit mit Slugs auf Fallscheiben zu schießen, jedoch kommen wir da mit 1500 Joule nicht hin.

Das Waffengesetz beinhaltet in §8 die Möglichkeit (gemäß meiner Interpretation) für solche Fälle einen Voreintrag in die WBK zu bekommen. Siehe Kommentar zu §8 WaffG http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf , Seite 8. Hier wäre der Verein sowie der Verband aussen vor. Hat da irgendjemand Erfahrungen mit?

Geschrieben

Du meinst eine WBK-Ausstellung als "Freie Schützen"?

Kannst Du vergessen!

Da ja eine Vereins- und Verbandsmitgliedschaft tatsächlich besteht, wird eine WBK nach §8 nicht ausgestellt.

Geschrieben

moin männers,

für die, die mich nicht kennen: ich bin handwerker und stehe auf praktikable und machbare lösungen - könnte, wollte und hätte möglicherweise........lassen sich zwar ausgiebig diskutieren, führen aber seltenst zum gewünschten ergebnis.

als erstes, was ist eine OPTION zur bds mitgliedschaft ?

wenn ihr in eurem vereine eine gruppe schützen habt, die sich für die ( dynamischen ) disziplinen des bds interessieren, kann euer verein dem bds beitreten ( mit min 7 mann ) und muss auch nur diese interessierten schützen dem jeweiligen landesverband melden. ( es muss nicht der gesamte verein gemeldet werden ! )

ab diesem zeitpunkt könnt ihr die gesamte bandbreite des bds - sportprgramms versichert trainieren und schiessen und selbstverständlich auch die entsprechenden waffen beantragen.

wenn ihr z.b. fallscheibe flinte nicht auf dem eigenen stand schiessen dürft, könnt ihr mit einem anderen geeigneten ( evtl. gewerblichen ) stand eine nutzungsvereinbarung ( das muss KEIN fester mietvertrag sein ! ) erstellen und habt dann auch wieder die voraussetzungen geschaffen um für die entsprechenden disziplinen die waffen beantragen zu können.

an bds wettkämpfen könnt ihr dann auch teilnehmen ( ohne mitgliedschaft geht da im regelfall nix ! )

wenn euer ( alter / bestehender ) verein nicht dem bds beitreten will ( ich rede nicht vom austreten aus dem anderen verband ! ) dann könnt ihr auch einen eigenen mini verein gründen ( ist problemlos machbar und ist vom verwaltungsaufwand minimal ) - dann geht der neue miniverein ( interessengruppe bds ) zum bds und die sache ist wieder in trockenen tüchen !

dann brauchts den ganzen kram mit §8 und " gezogenen flinten auf gelb " nicht und ihr habt die sportlichen möglichkeiten von 2 verbänden !

see you on the range :victory:

handgunner

Geschrieben

... Auf der Bahn sind maximal 2 Fallscheibenanlagen aufstellbar, das würde jedoch die Anzahl der gleichzeitig trainierenden Schützen von 5 auf 2 reduzieren ...

Eine Bahn mit 2 Anlagen ist mit 6 Leuten optimal besetzt.

Pro Anlage 2 Schützen, ein Weiterer schreibt und ein Sechster nimmt die Zeit und stellt die Scheiben auf.

Wenn alle gleich oft an die Reihe kommen sollen, startet jeder zwei mal.

Insgesamt sind das dann 3 Durchgänge.

Während ein Schütze schießt, laden die anderen ihre Magazine oder Trommeln.

Der Schießleiter geht dann nur noch von einem zum nächsten, läßt fertigladen und startet die Serie.

Ein Durchgang mit 4 Schützen dauert um de 30 Minuten (ohne Probeschiessen) inklusive Auspacken der Ausrüstung, so dass nach etwa 2 Stunden jeder 60 Schuß abgegeben hat.

Ein wenig Übung und Disziplin am Stand sind aber eine wesentliche Voraussetzung.

Desweiteren soll man von den Schützen erwarten, daß sie mit eingeschossen Waffen an den Start gehen, bzw. wissen wo ihr Halteraum ist.

Geschrieben

@handgunner

Die Option der BDS Mitgleidschaft ist so, dass alle Vereinsmitglieder im DSB sind, ein paar der Leute als Einzelmitglied über den Verein gemeldet sind, dieser Beitritt ist allerdings, wie schon geschrieben, optional. Die von dir beschriebende Konstelation ist bereits vorhanden. Unsere Interessengruppe ist auch, in sofern ich das Richtig im Kopf habe, geschlossen beim BDS gemeldet. Wir bekommen über den BDS auch Bedürfnissbescheinigungen für alle Waffen im BDS Sporthandbuch, nur bei VSR- und Selbstladeflinten spielt der Vereinsvorstand nicht mit.

Die Problematik ist das der Verein den Stand nicht an einem zusätzlichen Termin buchen möchte, daher die Überlegung mit einer kleinen Gruppe privatrechtlich. Einen Miniverein gründen ist nicht in unserem Interesse. Ich denke bei der bereits geschriebenen §8 Überlegung werde ich einfach mal meine Behörde befragen.

Immer diese bösen VSR-Flinten...

Geschrieben

Was hat der Vorstand denn genau für ein Problem? Daß er keine Macht mehr über seine Mitglieder hat, seit der Verein gar keine Befürwortungen mehr ausstellen darf?

2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.
das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
2.
die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist

Das sind die Sachen, die der Verband bescheinigen muß. Regelmäßiges Training und daß die Waffe für eine genehmigte Disziplin zugelassen ist. Die Zeit der Befürwortungen durch den Vereinfürsten sind lange vorbei.

Wo Du trainieren gehst ist auch Deine Sache. Du bist dabei nicht an den Schießstand Deines Heimatvereins gebunden.

Ich frage mich sowieso, was der Vereinsvorstand mit der Verbandsbescheinigung nach §14 (2) zu tun hat. Das macht doch der Verband... steht klipp und klar so im Gesetz, der Verband oder ein ihm angegliederter Teilverband haben zu bestätigen. Der Verein ist kein Teilverband. Bei uns geht zwar der Antrag auch durch den Vereinsvorstand, der hat aber nur ein Kreuzchen zu machen, und zwar bei:

Es wird bestätigt, dass Frau/Herr ____________________________ Mitglied im o.g. Verein ist und regelmäßig seit mindestens 12 Monaten den Schießsport im Verein als Sportschütze/in betreibt. Die Regelmäßigkeit ergibt sich aus mindestens 18 belegbaren Aktivitätseinheiten in den letzten 12 Monaten bzw. durch mindestens eine belegbare Aktivitätseinheit pro Monat. Dies hat der Verein geprüft.

DAS hat Dein Verein zu bestätigen. Mehr nicht, den Rest macht der Verband! Und der überläßt es Dir, eine geeignete Schießgelegenheit zu finden. Zumindest ist das bei "meinem" BDS so.

EDIT:

Wenn Du bereits Sportschütze bist, wird §8 extrem knifflig. Erkläre Deinem SB doch mal, warum Du eine Sportwaffe nicht als Sportschütze erwerben WILLST, denn den interessieren Eure vereinsinternen Querelen überhaupt nicht. §8 ist für "Jedermann", also niemanden. Ich habe noch nie eine EWB nach §8 gesehen (zumindest nicht mehr seit die freien Sportschützen dort ausgenommen wurden).

Geschrieben

Genau so habe ich in Gesprächen mit dem Vereinsvorstand auch argumentiert. Antwort:

Da keine geeignete (Fallscheiben-)Anlage (zur Zeit) vorhanden ist um mit den VSR- und Selbstladeflinten ansonsten nur 2x im Jahr Trap geschossen werden kann ist keine Regelmäßigkeit vorhanden. Man bezieht sich mit der Regelmäßigkeit auf die 12x/18x im Jahr Trainingsmöglichkeit explizit für diese Waffen.

Ich persönlich interpretiere das ganze auch anders. Wie du schon angesprochen hast bin ich ebenso der Meinung das man den Antrag zu unterschreiben hat, die Regelmäßigkeit auf alle Trainingstermine mit allen vorhandenen Waffen zu sehen ist. Wird aber nicht so gesehen.

Da der Verein ansonsten gut funktioniert und sich soweit auch alle verstehen will ich da ungerne ein riesen Fass aufmachen. Mittlerweile befürchte ich aber fast, in sofern der Umweg über §8 nicht möglich ist, das es darauf zwangsläufig hinauslaufen wird wenn wir bei unserem Vorhaben bleiben.

Ich hab keine Ahnung warum man sich so gegen VSR- und Selbstladeflinten wehrt, eine echte Begründung bleibt aus. Wirklich interessant ist das der Vorstand meines Wissens nach genau solche selber besitzt. Doppelmoral...

Geschrieben

Mir erscheint es, ebenso wie @hangunner sinnvoll, sich als Gruppe im BDS zu organisieren. Soweit ich weiß, ist eine Einzel-Mitgliedschaft im BDS-LV4 schwierig, zumindest gibt es dann aber keine Verbandsbescheinigungen.

Tut Euch zu 7 zusammen und gründet eine solche Gruppe. Daß Euer gesamter Verein dem BDS beitritt ist afaik auch eine Option, aber das müssen Eure Vereinsoberen abnicken. Zumindest ist aber der DSB-Verband (WSSV ?) nicht so verbohrt, eine entweder/oder Strategie für Vereine bei der Verbandsmitgliedschaft zu verlangen.

Um dieses Szenario weiterzuverfolgen: Du könntest als Gruppen-chef dann die Unterlagen beim LV4 einreichen, auf denen Eure Trainings-Möglichkeiten dokumentiert werden. Das ist nach meiner Einschätzung die wichtigste Hürde, die für Wettkämpfe und Bescheinigungen zu überwinden ist. Daneben gibt es aber auch die Verbandsrichtlinie, ihr solltet im kommenden Januar dann schon an den Bezirksmeisterschaften Langwaffe teilnehmen.

Viel Erfolg!

Geschrieben

Ich hab keine Ahnung warum man sich so gegen VSR- und Selbstladeflinten wehrt, eine echte Begründung bleibt aus. Wirklich interessant ist das der Vorstand meines Wissens nach genau solche selber besitzt. Doppelmoral...

Du betreibst Schießsport, mit welchem Waffen wird erst wichtig wenn Du mehr Kurze oder Halbautomaten willst.

In Deinem Verein liegt einiges in argen, ich wurde mir das nicht gefallen lassen und einen anderen suchen.

Das ist genau das Vereinsfürstentum, das wir eigentlich los geworden sind. Da passt auch die zitierte Passage genau rein. In meinem alten Verein, vor 2003 war es auch so: ich habe gefragt wie sieht es aus mit WBK, als erstes kam gleich "aber keine Halbautomaten!". Dabei hat der OSM seinen Schrank voll davon.

Das sind Fürsten, keine Vereinsvorstände.

Geschrieben

Das mit den Vereinsfürsten trifft es in dem Falle ganz gut. Da wir (unsere Gruppe, gleichzeitig der harte Kern) bis auf VSR- und Selbstladeflinten alles problemlos bekommen, die Gruppe sich super versteht und wir auch gute Erfolge in Wettkämpfen zu verzeichnen haben ist ein Vereinsaustritt die letzte Wahl.

Wir werden bei den nächsten Jahreshauptversammlung mal ein wenig auf den Tisch klopfen. Problem ist nur das hier auch viele Leute aufschlagen die man ausschließlich zur Jahreshauptversammlung sieht und auch nicht mit Namen kennt, schwer abzuschätzen wie diese reagieren. Unseren angesprochenen Vereinsfürsten sieht man auch nur 4-5x im Jahr.

Da eine BDS Gruppe bereits exisitert, jedoch genau von besagter Person geleitet wird ist das auch Käse. Sollte mein §8 Gespräch mit der Behörde zu nichts führen wird es auf eine BDMP SLG hinauslaufen. Weiss jemand zufällig wie der BDMP es mit neuen SLGs und Befürwortungen hält? Beim Überfliegen der Homepage ist zu dem Punkt nichts zu finden.

Geschrieben

Für einen eigenen BDS-Verein brauchst Du nur 7 Leute. Vier davon dürfen sofort nach der Gründung wieder austreten...

So ist mein Verein auch entstanden, er wurde von einer kleinen Gruppe Unzufriedener aus einem anderen Verein heraus gegründet. Heute ist das ein super Verein, mit extrem hohem Anteil an Aktiven!

Geschrieben

@robman

Im BDMP und im BDS ist es nicht möglich mit Slugs auf Fallscheiben zu schießen.Desweiteren sollte der 25m Stand für Flinte Fallscheibe Mehrdistanzfähig sein,da sowohl beim

BDS als auch beim BDMP Fallscheibe Flinte auf 15 Meter geschossen werden.Sollte nur auf 25 Meter geschossen werden können und es nicht Fallscheibe sein muss würde eventuell Speed beim BDS gehen.Sind 5 Pappscheiben die auf 25 Meter auf Zeit mit Slugs beschossen werden,sofern ich das grad richtig aus dem Gedächtnis abrufe.

Zu deinem Bedürfnissproblem beim DSB kann ich leiser nichts konstruktives beitragen.

Geschrieben

...

Das Waffengesetz beinhaltet in §8 die Möglichkeit (gemäß meiner Interpretation) für solche Fälle einen Voreintrag in die WBK zu bekommen. Siehe Kommentar zu §8 WaffG http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf , Seite 8. Hier wäre der Verein sowie der Verband aussen vor. Hat da irgendjemand Erfahrungen mit?

§8 Funktioniert.

Auch bei Schützen, die gleichz. in DSB, BDS und BDMP sind.

Zumindest in Bayern.

Ich kenne Hunderte, wenn nicht noch mehr, an §-8-EWBs.

Man muß seiner Behörde halt, gut dokumentiert, Trainings mit Waffentypen nachweisen, die man zu erwerben beabsichtigt, idealerweise per Schießbuch o.ä.

Im konkreten Fall mit VRFs oder Halbauto-Flinten. Das geht mit Leihwaffe auf kommerziellem Schießstand, zum Beispiel.

Noch besser wären Wettkampfteilnahmen ...

Grüße

Iggy

Geschrieben

§8 Funktioniert.

Auch bei Schützen, die gleichz. in DSB, BDS und BDMP sind. ...

Bayern ...

Grüße

Iggy

Weil bei mir alle drei Punkte zutreffen, habe ich ja schon geschrieben, daß es nicht funktioniert!

Geschrieben

Weil bei mir alle drei Punkte zutreffen, habe ich ja schon geschrieben, daß es nicht funktioniert!

Sorry, kann nur aus eigener Anschauung schreiben, daß es in BY funktioniert.

Bin in DSB und BDS und auch bei mir war §8 mehrfach ohne Problem, warum auch?!?

Allein' im engeren Bekanntenkreis dürfte die 100er-Marke lockerst überschritten werden.

Grüße

Iggy

Geschrieben

Und ich schrieb aus eigener Erfahrung, daß es in BY nicht funktioniert.

Fassen wir es so zusammen:

Bei Dir und einigen anderen funktioniert es LEIDER nicht, das liegt erfahrungsgemäß an einzelnen SBs.

Bei - glücklicherweise - sehr vielen funktioniert es gut.

Grüße :s75:

Iggy

Geschrieben

§8 Funktioniert.

Auch bei Schützen, die gleichz. in DSB, BDS und BDMP sind.

Wofür soll das gut sein? Wenn ich in den drei genannten Verbänden bin, gibts kaum eine Waffe, die man nicht erwerben kann.

Also zumindest, wenn man bezüglich des DSB in einem vernünftigen Bundesland wohnt.

Geschrieben

Wofür soll das gut sein? Wenn ich in den drei genannten Verbänden bin, gibts kaum eine Waffe, die man nicht erwerben kann.

Also zumindest, wenn man bezüglich des DSB in einem vernünftigen Bundesland wohnt.

Schon wieder diese Fragerei. "Wozu soll das gut sein?"

Es gibt genug Leute, für die isses gut.

Jetzt könnt' ich genausogut fragen: "Wozu soll das gut sein, mit mehr als KK zu schießen?" Leute, manchmal frag' ich mich echt ...

Grüße

Iggy

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