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IGNORED

Tritiumvisiere Strahlung über 1Gbq genehmigungspflichtig- was bedeutet das?


didgeridoo

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Schreiben dazu von VDB

Sehr geehrtes Mitglied,

das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) hat uns gebeten Sie darüber zu informieren, dass Visiere mit Tritium-Leuchteinsätzen (z.B. SIGLITE Nachtvisierung u.a.), die die Freigrenzen der Strahlenschutzverordnung von 1Gbq überschreiten, genehmigungspflichtig sind.

Bitte überprüfen Sie Ihren Warenbestand sowie Ihre Angebote auf Ihrer Homepage, dem VDB-Gebrauchtwaffenmarkt und anderen Online-Portalen.

In der Anlage fügen wir das Schreiben des BMU ein.

Hier finden Sie die Strahlenschutzverordnung im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2001/

Mit freundlichen Grüßen

VDB - Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.

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Das bedeutet das sie genehmigungspflichtig sind..........ansonsten erschliesst sich mir die Fragestellung nicht.

Allerdings nicht erst seit gestern, die Geschichte gibts auch mit Uhren.

Bearbeitet von chapmen
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Zumal durch das Glas einer unbeschädigten Tritiumgaslichtquelle keinerlei Betastrahlung durchdringt. Daher kann die (Rest-)Strahlung auch nicht gemessen werden und man würde von den Herstellerangaben der Gesamtaktivität ausgehen, selbst wenn die Strahlung über die Zeit bereits zum Teil erheblich geringer geworden ist (T1/2 von H3 sind 12,3 Jahre).

Das ist fachlich natürlich vollkommener Humbug und ich bin gespannt, wie das bei einer eventuellen gerichtlichen Klärung gehandhabt würde.

Problematisch i.S.d. StrlSchV ist aber auch, dass "eigentlich" die Gesamtaktivität aller vorhandenen Quellen subsummiert wird. D.h. selbst wenn eine Tritiumvisierung grade so unter der Freigrenze liegen würde und damit frei nutzbar ist, kommt man beim Besitz einer zweiten Visierung dieses Typs über die Grenze.

Wie unsinnig das eigentlich ist, sieht man dann, wenn man darüber nachdenkt, dass genau die gleichen Dinger auch in Uhren verbaut sind (es gibt sogar Uhren, die so viele Traser-Elemente verbaut haben, dass sie in D nicht verkauft werden dürfen, da über der Freigrenze). Wenn ich mir aber 10 Uhren die jeweils für sich knapp unter der Grenze sind kaufe und hinlege, dann sagt keiner was.

Und was ist jetzt, wenn ich ein Tritium-Visier habe, das eigentlich noch unter der Freigrenze liegt, mir dann aber eine Uhr kaufe, die Traser/H3-Elemente enthält?

Deutschland halt... :closedeyes:

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Und trotzdem ist das alles Panikmache. Was haben diese Visiere denn für eine Dosis ? Schaffen die schon mehr als 5 mSv/a, was mW die erlaubte Dosis für erwachsene und nicht strahlen exponierte Personen ist ? Die natürliche Hintergrundstrahlung in besonders aktiven Gebieten wie der OPf, Thüringen oder dem Erzgebirge liegen schon bei 1 bis 1,2 mSv/a. Da wird es dann ganz besonders eng mit einem solchen Visier.

Bearbeitet von BigMamma
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Ach, seit wann denn das? .

Seit es die Äquivalentdosis gibt, die zur Einschätzung der "Schädlichkeit" der ionisierenden Strahlung generiert wurde. Was nutzt mir die Aktivität ohne das Wissen um ihre Wirkung auf einen Organismus bei der Beurteilung ihrer potentiellen Wirkung auf selbigen ? Und auch das Sv ist eine SI-Einheit.

Bearbeitet von BigMamma
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Und trotzdem ist das alles Panikmache. Was haben diese Visiere denn für eine Dosis ?

Das ist erstmal völlig irrelevant, wenn der erlaubnisfreie Umgang gesetzlichen Grenzen unterliegt und die Aktivität der Visierung diese Grenze überschreitet.

Damit verstößt man unabhängig von der tatsächlichen Gesundheitsgefährdung gegen die Verordnung und begeht vermutlich eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 46 Abs. 1 Nr. 4 des Atomgesetzes, was eine Geldbuße bis 50.000 € bedeuten kann.

Wenn ich 60 km/h bei einer Vorgabe von 50 km/h fahre, gefährde ich meist auch niemanden über die Maßen zusätzlich, trotzdem begehe ich eine Ordnungswidrigkeit. Das kann man üblicherweise auch nicht wegdiskutieren.

Wie gesagt, das Ergebnis einer diesbezüglichen rechtlichen Auseinandersetzung würde mich brennend interessieren.

Wobei es für Konsumgüter ggf. Ausnahmen geben kann, was aber wieder eine Genehmigung voraussetzt. Wobei man sich meiner schwindenden Erinnerung nach wohl auch schon mal am § 4 StrlSchV i.V.m. der Anlage XVI hochgezogen hat und darauf abstellen wollte, dass die Verwendung als Waffenvisierung eine nicht gerechtfertigte Tätigkeits- bzw. Verwendungsart sei. Das halte ich aber nach wie vor für dünnes Eis.

Dass das Ganze mehr oder minder "hahnebüchener Unsinn" (im Sinne der Vermeidung einer vermeintlichen aber real nicht existierenden Gefährung) ist und einfach nur "Beifang" der existierenden Regelungen, steht ja auf einem ganz anderen Blatt und das brauchen wir auch nicht zu diskutieren. Ich würde mich auch freuen, wenn man evtl. in der StrlSchV vielleicht doch einen Weg zum Umschiffen des Ganzen finden könnte oder ein Hersteller sich erbarmt, Visiersätze mit einer Gesamtaktivität unter 1GBq herzustellen und das entsprechend zu dokumentieren (bei den Uhren geht's ja schliesslich auch). Und wenn dann noch ein Händler die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für den Handel damit erbringt...

Was haben diese Visiere denn für eine Dosis ? Schaffen die schon mehr als 5 mSv/a, was mW die erlaubte Dosis für erwachsene und nicht strahlen exponierte Personen ist ?

Aber zu Deiner Frage:

Hier (www.opengeiger.de/GTLS.pdf) steht (hab's nicht überprüft), dass für's Angeln vorgesehene (d.h. erlaubte, unter der Freigrenze von 1GBq liegende) GTLS auf 1,4μS/h kommen können. Das wären, wenn ich den Taschenrechner richtig bedienen kann, dann um die 12mS/a. (1,4x24x365/1000)

Die in der VDB-Meldung erwähnten Visiere hatten wohl eine Gesamtaktivität von 3,3 GBq.

Bearbeitet von German
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Seit es die Äquivalentdosis gibt, die zur Einschätzung der "Schädlichkeit" der ionisierenden Strahlung generiert wurde. Was nutzt mir die Aktivität ohne das Wissen um ihre Wirkung auf einen Organismus bei der Beurteilung ihrer potentiellen Wirkung auf selbigen ? Und auch das Sv ist eine SI-Einheit.

Du vergleichst Äpfel mit Birnen und mischst alles munter durcheinander.

Hier steht die Genehmigungsbedürftigkeit im Vordergrund und nicht die Wirkung von ionisierender Strahlung.

Die Genehmigungsbedürftigkeit zum Umgang mit radioaktiven Stoffen orientiert sich an der Aktivtät - Einheit Becquerel. Liegt die Aktivität über der Freigrenze ist eine Genehmigung erforderlich. Schau mal in Anlage III, Tabelle 1 zur Strahlenschutzverordnung und zeige mir wo da was von Dosis, Dosisleistung, Ortsdosisleistung, Personendosis oder Passagedosis steht.

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Schreiben dazu von VDB

Sehr geehrtes Mitglied,

das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) hat uns gebeten Sie darüber zu informieren, dass Visiere mit Tritium-Leuchteinsätzen (z.B. SIGLITE Nachtvisierung u.a.), die die Freigrenzen der Strahlenschutzverordnung von 1Gbq überschreiten, genehmigungspflichtig sind.

Bitte überprüfen Sie Ihren Warenbestand sowie Ihre Angebote auf Ihrer Homepage, dem VDB-Gebrauchtwaffenmarkt und anderen Online-Portalen.

In der Anlage fügen wir das Schreiben des BMU ein.

Hier finden Sie die Strahlenschutzverordnung im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2001/

Mit freundlichen Grüßen

VDB - Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.

Zum lachen wenns nicht zum heulen wäre wie ein verspäteter Aprilscherz, da fliegen (Fukushima,Tschernobyl) auf der Welt

AKWs in die Luft werden immer noch gefährliche Chemikalien in Flüsse,Seen und Meere geleitet und diese "Umwelltfuzzies

haben nicht anderes zu tun als sich über kleine Visiere von Handfeuerwaffen aufzuregen deren Gefährdungspotential dagegen

nicht der Rede wert ist! :icon13:

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Was bedeutet das für den User, der z.B. auf seiner Glock 19 ein original Glock oder eine Meprolight Tritiumvisier verbaut hat? Also beim Altbestand. Woher weiss ich, wie hoch die Strahlung ist?

Alles hier schon x-fach erklärt!

Das weißt du nicht, wenn du a) keinen Dosimeter hast und b) weil in Bequerel eh keiner mehr misst. Alles was unter der natürlichen Dosis liegt, ist doch eh bedenkenlos, weil es sonst unmöglich wäre auf dieser Erde zu leben. Alles Panikmache.

Es geht hier nicht um die Dosis sondern die Aktivität!

Zumal durch das Glas einer unbeschädigten Tritiumgaslichtquelle keinerlei Betastrahlung durchdringt. Daher kann die (Rest-)Strahlung auch nicht gemessen werden und man würde von den Herstellerangaben der Gesamtaktivität ausgehen, selbst wenn die Strahlung über die Zeit bereits zum Teil erheblich geringer geworden ist (T1/2 von H3 sind 12,3 Jahre).

Das ist fachlich natürlich vollkommener Humbug und ich bin gespannt, wie das bei einer eventuellen gerichtlichen Klärung gehandhabt würde.

Problematisch i.S.d. StrlSchV ist aber auch, dass "eigentlich" die Gesamtaktivität aller vorhandenen Quellen subsummiert wird. D.h. selbst wenn eine Tritiumvisierung grade so unter der Freigrenze liegen würde und damit frei nutzbar ist, kommt man beim Besitz einer zweiten Visierung dieses Typs über die Grenze.

Wie unsinnig das eigentlich ist, sieht man dann, wenn man darüber nachdenkt, dass genau die gleichen Dinger auch in Uhren verbaut sind (es gibt sogar Uhren, die so viele Traser-Elemente verbaut haben, dass sie in D nicht verkauft werden dürfen, da über der Freigrenze). Wenn ich mir aber 10 Uhren die jeweils für sich knapp unter der Grenze sind kaufe und hinlege, dann sagt keiner was.

Und was ist jetzt, wenn ich ein Tritium-Visier habe, das eigentlich noch unter der Freigrenze liegt, mir dann aber eine Uhr kaufe, die Traser/H3-Elemente enthält?

Deutschland halt... :closedeyes:

Die in Deutschland erhältlichen Uhren haben ein Anfangsaktivität von 0,925 GBq!

Und trotzdem ist das alles Panikmache. Was haben diese Visiere denn für eine Dosis ? Schaffen die schon mehr als 5 mSv/a, was mW die erlaubte Dosis für erwachsene und nicht strahlen exponierte Personen ist ? Die natürliche Hintergrundstrahlung in besonders aktiven Gebieten wie der OPf, Thüringen oder dem Erzgebirge liegen schon bei 1 bis 1,2 mSv/a. Da wird es dann ganz besonders eng mit einem solchen Visier.

Es geht nicht um Panikmache sondern legal oder illegal!

Die max. Dosis der Bevölkerung aus genehmigtet Tätigkeit ist 1 mSv/a (zusätzlich zur örtlichen natürlichen Strahlung!

Seit es die Äquivalentdosis gibt, die zur Einschätzung der "Schädlichkeit" der ionisierenden Strahlung generiert wurde. Was nutzt mir die Aktivität ohne das Wissen um ihre Wirkung auf einen Organismus bei der Beurteilung ihrer potentiellen Wirkung auf selbigen ? Und auch das Sv ist eine SI-Einheit.

Hier spielt bezüglich des Umgangs mit Tritium die Dosis keine Rolle!

Für den Threadstarter - hier wurde alles schon einmal durchgeackert:

http://forum.waffen-online.de/topic/342549-bds-100m-?p=859377

Bezüglich der Rechtfertigung ist noch Folgendes hinzu gekommen:

http://forum.waffen-online.de/topic/428001-tritiumvisier/?p=1893753

Demnach handelt es sich seit 2011 bei der Verwendung von Tritium in Optiken und Visierungen - strahlenschutzrechtlich - um nicht gerechtfertigte Tätigkeiten, welche ausschließlich den Behörden zur Erledigung hoheitlicher Aufgaben vorbehalten ist!

Hier kann auch von Panikmache keine Rede sein, denn die Behörden sind bezüglich Tritium bestens informiert!

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Ich und auch einige andere Händler durften sich mit dem Thema in den letzten Wochen recht intensiv befassen. Alle US Tritium Visierungen liegen über dem Grenzwert...das vorne weg. Egal ob Meprolight, Ameriglo, Trijicon etc. Dazu gibt es von den Herstellern auch Datenblätter da die Visiere auch in den USA von den Behörden freigegeben werden müssen. Jedoch liegt dort die Freigrenze in einem höheren Bereich.

Was oben schon richtig erklärt wurde....es wird immer die Gesamtheit aller H3 Quellen gesehen. D.h. wenn man mehrere Visiere hat summiert sich die Aktivität.

Tritiumvisiere fallen auch nicht unter die Gruppe "Konsumgüter" und sind somit auch unter der Freigrenze tabu. Uhren zählen dazu und genießen einen Sonderstatus.

Selbst Behörden haben für die Visiere Aasunahmegenehmigungen, die aber nur aufgrund der hoheitlichen Aufgaben erteilt werden.

Was das für Händler heißt wird sich in den nächsten Monaten zeigen da hier einige Kontrollen geplant sind (Auskunft der Behörde) Die Entsorgung darf dann nur über die entsprechenden Landessammelstellen erfolgen. Die Gebühren dafür lassen hier wahrscheinlich jeden in Ohnmacht fallen :)

Das Ganze hat man einem einen großen Waffenhersteller zu verdanken der entsprechende Händler den Behörden gemeldet hat.....

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Das Ganze hat man einem einen großen Waffenhersteller zu verdanken der entsprechende Händler den Behörden gemeldet hat.....

Wäre schön zu wissen, wer dies ist, um zukünftig dessen Produkte meiden zu können.

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.... Das Ganze hat man einem einen großen Waffenhersteller zu verdanken der entsprechende Händler den Behörden gemeldet hat.....

Wäre schön zu wissen, wer dies ist, um zukünftig dessen Produkte meiden zu können.

Hatte ich nicht bereits 2008 - für jeden zum Nachschlagen - mit Angabe der Rechtsquellen darauf hingewiesen, dass sowohl die Optiken als auch die Visierungen in Deutschland für die zivile Benutzung verboten sind bzw. einer Umgangsgenehmigung bedürfen?

http://forum.waffen-online.de/topic/342549-bds-100m-?p=881135

Ihr habt das nicht dem Waffenhändler zu verdanken sondern eurer Beratungsresistenz!

Übrigens:

Für Waffenhändler gilt die Auskunftspflicht nach § 19 AtG http://www.gesetze-im-internet.de/atg/__19.html

Das heißt, Sie müssen Auskunft über den Verbleib der eingekauften "tritiumhaltigen" Artikel erteilen. Andernfalls droht .....

Schade! Damit sind Jäger, Sportschützen und Waffensammler hinsichtlich ihrer Reputation wieder ein Stückchen unglaubwürdiger geworden!

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Hatte ich nicht bereits 2008 - für jeden zum Nachschlagen - mit Angabe der Rechtsquellen darauf hingewiesen, dass sowohl die Optiken als auch die Visierungen in Deutschland für die zivile Benutzung verboten sind bzw. einer Umgangsgenehmigung bedürfen?

Du hast überhaupt nicht verstanden, um was es in meinem Beitrag ging.

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Du hast überhaupt nicht verstanden, um was es in meinem Beitrag ging.

Doch, aber du hast wohl nicht verstanden worum es mir mit meinem Beitrag ging!

Ich bin nicht - wie man so schön sagt - involviert!

Hatte hier jedoch immer schon geschrieben wie die Rechtslage ist und dass hier die ganze Welt mit liest!

Mit dem von dir angesprochenen Beitrag wollte ich - spekulativerweise - zum Ausdruck bringen, das der besagte Händler evtl. aufgrund einer behördlichen Anfrage nur seiner Auskunftspflicht nachgekommen sein könnte!

Wie geschrieben nur reine Spekulation von mir!

Aber es ist sowieso egal wie bzw. wer es angestoßen hat!

Fakt ist, dass die Teile ohne strahlenschutzrechtlicher Genehmigung nicht verwendet werden dürfen.

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Ja, Du hast es mehrfach jedem Mitlesenden auf einem Silbertablett serviert!

Also, wer sich dann trotzdem so etwas für den Handel damit in den Laden legt, dem ist eben nicht zu helfen!

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