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IGNORED

Rechtliche Fragen zu einer eGun Auktion


Gast

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Ich interessiere mich für eine bei eGun angebotene Waffe (EWB erforderlich). Ich sehe, dass der Verkäufer sehr gute Bewertungen hat, insgesamt 16. Ich sehe, dass er zeitgleich sieben weitere Waffen (EWB erforderlich) anbietet.

Dann lese ich folgendes im Kleingedruckten seiner eGun Auktion:

"Privatverkauf: Keine Garantie, Gewährleistung, Tausch, Reklamation oder Rücknahme!! Die Waffe wird ausschliesslich über den Büchsenmacher meiner Familie verschickt. Wenn Sie mit vorgenannten Bedingungen ( diese sind auch nicht verhandelbar!!! ) nicht einverstanden sind, bieten Sie bitte nicht mit!!"

(Hervorhebung durch mich)

Versucht hier jemand als Büchsenmacher und Waffenhändler über einen Strohmann in der Famile das Gewährleistungsrecht auszuhebeln? Was haltet ihr von einem solchen Angebot?

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ist doch ganz einfach....... ersteigern und dann lass Dir nachweisen, dass er ob und inwiefern er zum Besitz der besagten Waffe berechtigt ist..... man will sich ja schließlich keine Probleme einhandeln.......und wenn dann ne WHE angegeben wird.......

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@ BlahBlah

Na wohl eher eine "Idiotische Frage" von dir und Probleme mit dem lesen des eigenen Textes :lol:

Du schreibst..

Privatverkauf: Keine Garantie, Gewährleistung, Tausch, Reklamation oder Rücknahme!! Die Waffe wird ausschliesslich über den Büchsenmacher meiner Familie verschickt. Wenn Sie mit vorgenannten Bedingungen ( diese sind auch nicht verhandelbar!!! ) nicht einverstanden sind, bieten Sie bitte nicht mit!!"

Wo also siehst du das Problem? Wenn's dir nicht passt, dann lass die Finger davon.. mehr gibts dazu eigentlich nicht zu sagen!

Gruß

Hunter

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Also ich halte die von MT80 geäußerte Vermutung schon für naheliegend, wie er schon schrieb, kann man das ja vor der Abgabe einses Gebotes klären und es ggfs. dann auch sein lassen.

Gruß, Markus.

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Versucht hier jemand als Büchsenmacher und Waffenhändler über einen Strohmann in der Famile das Gewährleistungsrecht auszuhebeln? Was haltet ihr von einem solchen Angebot?

Wie soll das gehen? Dann muss der Büchser jede Waffe vorher formal an den Strohmann verkaufen denn von ihm kaufst Du ja.

Wenn der Strohmann die Waffe nicht legal besessen hat, gäbe das richtig Ärger und würde doch bei der Eintragung auffallen, wenn die Waffe beim Strohmann ausgetragen werden müsste.

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

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Idiotische Antwort. Hast du meine Fragen nicht gelesen? Warum spammst du hier rum, wenn du nichts beizutragen hast?

Jetzt mach doch mal halblang. Deine Antwort war mindestens genau so idiotisch.

Die Antwort hatte auch irgendwie - wo ihre Berechtigung.

Aber, etliche private Verkäufer sind sich ganz einfach nicht sicher ob und wie sie eine Waffe gesetzeskonform versenden sollen.

Deswegen lassen sie den Versand, von Ihrem Waffenhändler oder Büchsenmacher ausführen, in der Annahme, dass der das schon richtig macht.

Zudem haben sie keine Arbeit mit dem Verpacken und Versenden.

Lass Dir von dem Verkäufer einen Scan seiner WBK und die Daten seiner Behörde schicken, im Zweifelsfalle erkundigst Du Dich bei seiner Behörde, und der Käse ist gegessen.

Eine Gewährleistung oder Garantie hast Du bei einem Privatverkauf sowieso nicht.

Der private Verkäufer ist lediglich für seine Artikelbeschreibung verantwortlich, hat er da einen Mangel verschwiegen, kannst Du ihn belangen, sonst nicht.

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Es soll ja Leute geben, die machen von ihren Waffen Fotos und tragen Sie dann zum Büma. Die Waffen werden aus der WBK ausgetragen und wenn die Kniften verkauft sind, versendet der Büma und tritt gleichzeitig als Überlasser auf. Ist tägliche Routine und an des Besitzverhältnissen ändert das nichts.

BFP

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Also irgendwie finde ich es schon befremdlich dass man einerseits mit

einem neuen Thema eine Frage stellt und sich dann für vernünftige Antworten

bei Hunter357mit Beleidigungen bedankt.

Blahblah: Nomen est omen?????

Eigentlich wollte auch ich dem Themenstarter eine hilfreiche Auskunft

aus juristischer Sicht geben. So in Sachen Zivilrecht und Waffenrecht.

Aber das lasse ich lieber. Nicht dass auch ich noch bloede angemacht werde.

Soll er doch doch machen was er will

oswald

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Versucht hier jemand als Büchsenmacher und Waffenhändler über einen Strohmann in der Famile das Gewährleistungsrecht auszuhebeln? Was haltet ihr von einem solchen Angebot?

Da Du bei eGun suchst, scheint Dir die Gewährleistung doch nicht so wichtig zu sein, wie die Ersparnis durch einen Gebrauchtkauf.

Es klang so, als wärst Du durchaus bereit, von privat zu kaufen ... dann kann es Dir ja egal sein, ob die Waffe evtl. auch mit Gewährleistung von einem Händler hätte kommen können (was dann aber vermutlich teurer wäre).

Verstehe Dein Problem also nicht ganz.

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[...]Verstehe Dein Problem also nicht ganz.

Ein urdeutsches Problem: Darf der das? Kann man ihm das nicht verbieten? Gehört der nicht bestraft?

Mit Waffenrecht hat die Frage nichts zu tun, passt besser/nur in Off-Topic.

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Jeder kann auch ohne WBK eine Waffe beim Händler kaufen und dann bei diesem Einlagern. Nur Erwerben (nach Waffengesetz) darf er die Waffe nicht.

Dieser jemand kann die Waffe dann an jeden verkaufen.

Der Versender kann in diesem Fall nur der Händler sein da der Eigentümer die Waffe ja nicht besitzen darf.

Wenn der Käufer Eigentümer und Besitzer sein will kann er das nur mit EWB

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Strohmann geht nicht.

Der müsste die Waffen auf sich extra eintragen um sie als Strohmann zu verkaufen.

Es geht garantiert um den gesetzeskonformen Versand.

Bümas haben oft andere Konditionen oder bessere Möglichkeiten um sicher zu versenden.

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Ein urdeutsches Problem: Darf der das? Kann man ihm das nicht verbieten? Gehört der nicht bestraft?

Mit Waffenrecht hat die Frage nichts zu tun, passt besser/nur in Off-Topic.

Womöglich hat der Fragesteller nur solche Fälle im Hinterkopf, wo - in der Waffenszene nicht ganz unbekannte - gewerbliche Windbeutel GANZ OFFENSICHTLICH durch das Nutzen von Zweit- oder Mehrfachaccounts auf eGun, ziemlich offensichtlich gewerbliche Verkäufe, zur Möglichkeit eines Ausschlusses der Gewährleistung, als "privat" dargestellt hatten ... oder die häufigen Versuche von manchen Händlern, die Gewährleistung auszuschließen, indem Verkäufe als "im Kundenauftrag" bezeichnet wurden und werden.

Einige solcher eGun-Angebote sind mir deshalb so im Gedächtnis geblieben, weil da dermaßen viele orthographische Fehler drin waren.

An Namen kann ich mich aber, trotz aller Mühe, nicht mehr erinnern.

Grüße

Iggy

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Womöglich hat der Fragesteller nur solche Fälle im Hinterkopf, wo - in der Waffenszene nicht ganz unbekannte - gewerbliche Windbeutel[l...]

Und wenn schon, dann erkennt man wenigstens, dass es ein Windbeutel ist. Ob man bei Windbeuteln kauft bleibt einem doch selber überlassen.

Fragen wie diese drehen sich eher um das Thema. Wie kann ich den Windbeutel zwingen mir die Waffe möglichst günstig und mit Gewährleistung zu verkaufen? Wenn ich beim Windbeutel kaufe, habe ich dann vielleicht doch Gewährleistung obwohl er diese ausgeschlossen hat?

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Und wenn schon, dann erkennt man wenigstens, dass es ein Windbeutel ist. Ob man bei Windbeuteln kauft bleibt einem doch selber überlassen.

...

Klar, da sind wir uns einig.

...

Fragen wie diese drehen sich eher um das Thema. Wie kann ich den Windbeutel zwingen mir die Waffe möglichst günstig und mit Gewährleistung zu verkaufen?

...

Auf DIESEN Gedanken wäre ich persönlich nicht gekommen - allerdings, wer sowas unterstellt, tja, der scheint sich zumindest gedanklich möglicherweise in diesen Sphären zu bewegen ...

...

Wenn ich beim Windbeutel kaufe, habe ich dann vielleicht doch Gewährleistung obwohl er diese ausgeschlossen hat?

Wer seine Ruhe haben will, läßt von solchen Geschäften natürlich ganz einfach seine Finger.
Wer auf Krawall gebürstet ist, der macht den Deal. Möglicherweise werden dem einen oder anderen "Windbeutel" dann mal seine Grenzen aufgezeigt.

Kann man in der Gesamtheit sogar positiv sehen.

Grüße

Iggy

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[...]Auf DIESEN Gedanken wäre ich persönlich nicht gekommen - allerdings, wer sowas unterstellt, tja, der scheint sich zumindest gedanklich möglicherweise in diesen Sphären zu bewegen ...[...]

Der Ideenreichtum der "Kundschaft" ist schier unerschöpflich.

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