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ME4R Verlust - was nun?


ichdp

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Geschrieben

Hallo zusammen, mein Vater hat kürzlich ein Schreiben der Waffenbehörde (NRW) erhalten, in dem er aufgefordert wird, die rechtmäßige Aufbewahrung seiner Waffe darzustellen. Bei der Waffe handelt es sich um die ME4R (Kal. 4 mm R lang) von Cuno Melcher, bestellt 1976 über den Neckermannversand. Im März 1976 hat mein Vater nach Aufforderung der Polizeidirektion diese Waffe angemeldet. Scheinbar war diese Waffe mit F Zeichen versehen und damit laut damaligen schrieb anmeldepflichtig. Eine WBK ist nicht erforderlich gewesen. Jetzt zum Problem: Mein Vater hat diese Waffe um ca. 1990 vor mir versteckt und kann sich absolut nicht mehr erinnern an welchem Ort. Danach haben auch mehrere Umzüge stattgefunden und das Teil ist nie wieder gesehen worden. Es existieren nur noch die Originalbox und die damals von der Polizeidirektion genehmigte Anmeldung. Hat jemand hier eine Anhnung, mit welchen Konsequenzen bei Verlustmeldung eben dieser Waffe zu rechnen ist? Würde mich über Antwort sehr freuen, da wir gerade etwas aufgeschmissen sind. Wer rechnet auch nach fast 40 Jahren mit so einem Mist.

Geschrieben

Ist wohl ziemlich dumm gelaufen. Wahrscheinlich hat Neckermann damals die Daten der Käufer an die Behörden weiter geben müssen.

Eigentlich hätte auch damals schon eine WBK ausgestellt werden müssen.

Die Waffe wurde dann wahrscheinlich auch mit der Waffennummer registriert, und jetzt hat ein Sachbearbeiter die uralt Fälle wieder ausgegraben.

Ich kann Dir eigentlich nur raten, geh zu dem Sachbearbeiter, und schildere den Sachverhalt so wie es tatsächlich war.

Die Konsequenzen liegen zum größten Teil im Ermessen des Sachbearbeiters.

Damals durfte eine Waffe noch in einem verschlossenen Koffer aufbewahrt werden. Wenn dieser Koffer damals bei einem Umzug z.B. verschwunden ist, können die heutigen Aufbewahrungsvorschriften nicht angewendet werden.

Andererseits hast Du auch kein Gegenargument wenn der SB davon ausgeht, dass die Waffe erst in neuerer Zeit verschwunden ist.

Ich würde auf alle Fälle zuerst persönlich mit dem SB reden, dann siehst Du wo der Hase hin läuft.

Den Rechtsanwalt kannst Du dann immer noch einschalten.

Geschrieben

Warum wurde die Waffe zwar registriert aber keine WBK nach der Anmeldung ausgestellt? Das ist irgendwie merkwürdig.

Egal wie die Geschichte weitergeht - es ist natürlich keine Munition mehr vorhanden. Die 4mm Lang unterliegt heute einer Erwerbsberechtigung.

Manfred

Geschrieben

Prüf das alles Mal ganz genau, meistens spielt sich das so ab:

Der Verlust war sicherlich vor über 25 Jahren, jedenfalls kann sich niemand erinnern das Ding nach dem ersten Umzug überhaupt noch jemals irgendwo gesehen zu haben. Wer da jetzt was wann und wo mit zu tun hatte, weiß allenfalls noch der Urgroßvater und der liegt auf dem Friedhof. Jedenfalls sind das immer so die meisten Geschichten, die ich darüber höre.

Kohl hat ja nicht mal mehr gewusst, wo die Millionen waren, die zeitnahe verschoben wurden.

Irgendwie ist das alles nicht nur zeitlich sondern auch geistig verjährt.

Du solltest jetzt natürlich versuchen dich ganz genau an alles zu erinnern, schon alleine um gut dazustehen. Nicht dass sich diese Geschichte wiederholt, die man schon so oft gehört hat und keiner mehr glauben kann, aber manchmal muss oder sogar will.

Normalerweise ist eine 4mm sowieso nicht das Papier wert was da rumgeschickt wird. Nur wissen das viele nicht mehr, die würden ggf. ein SEK schicken, die räumen dann die Wohnung auf, decken das Dach ab, zerlegen das Auto, reisen die Wand auf und graben den Keller um. Sicher ist schließlich sicher, nicht dass da noch einer mit dieser 4 mm eine Maus verletzt.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Nach meinen Erfahrungen mit Behörden und ihren Mitarbeitern:

Auf keinen Fall zum SB gehen und den Fall schildern! Die Devise "Vertrauen gegen Vertrauen" zieht nicht mehr und der gesunde Menschenverstand ist schon vor langer Zeit erkrankt und noch nicht wieder genesen.

Schade? Stimmt.

Ab zum Anwalt. Kein direkter Kontakt mehr zur Behörde.

Geschrieben

Verlustmeldung bei der Behörde machen ( Waffe wurde verloren) und gut ist. Dein Vater ist doch kein Waffenbesitzer, oder?

Was meint ihr was für Waffen bei Erbfällen abhanden kommen. Wegen einer 4mm20 Waffe fährt kein Polizist raus. Da müssen schon mehrer HSG94 verschwunden sein.

Geschrieben

die machen ALLES, um ihre Daseinsberechtigung zu erhalten !

Dazu kommt dann eine riesen Meldung in der Zeitung mit einem Bild über 2 Seiten, wo sie den mit einem Baggereinsatz aus dem Garten gesicherten Revolver zeigen.

Dazu die übliche Meldung: Waffenlager ausgehoben! Gefährlicher Fund in 5 Meter tiefe, alle Beteiligten wurden festgenommen, Ermittlungen laufen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz (Besitz, Aufbewahrung usw.), geprüft wird außerdem ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Landeskriminalamt ermittelt ob mit der Waffe weitere Straftaten begangen wurden. Außerdem wurde in der Küche des Anwesens ein frei zugängliches Tomatenmesser sichergestellt.

Die Bild Zeitung wird im Anschluss weitere Gefahren aufzeigen, von denen noch nie einer von uns geträumt hätte. Das alles wegen einer 4 mm!

Gruß

Makalu

Geschrieben

Nach meinen Erfahrungen mit Behörden und ihren Mitarbeitern:

Auf keinen Fall zum SB gehen und den Fall schildern! Die Devise "Vertrauen gegen Vertrauen" zieht nicht mehr und der gesunde Menschenverstand ist schon vor langer Zeit erkrankt und noch nicht wieder genesen.

Schade? Stimmt.

Ab zum Anwalt. Kein direkter Kontakt mehr zur Behörde.

Das Reden mit dem/der SB ist ein zweischneidiges Schwert. Natürlich könnte ein Mißverständnis noch rechtfrühzeitig behoben werden. Aber nicht selten redet man sich dabei selbst um Kopf und Kragen. Möglicherweise kann dann auch der/die SB gar nichts mehr für einen machen, selbst wenn er/sie es wollte.

Wenn materiell nichts zu verlieren ist und weder Dein Vater noch ein Dritter LWB ist, den Dein Vater "hineinreißen" könnte, und der Kontakt zum/zur SB gut ist, dann wäre ein Gespräch vielleicht sinnvoll. Aber erst einmal selbst so viel wie möglich klären und abklären. Grundsätzlich ist "das Amt" eine Stelle, der man gestellte Fragen beantwortet und der man selbst Fragen stellt - aber kein small talk - Partner.

Euer

Mausebaer

Geschrieben

Das Reden mit dem/der SB ist ein zweischneidiges Schwert. ....

Grundsätzlich ist "das Amt" eine Stelle, der man gestellte Fragen beantwortet und der man selbst Fragen stellt - aber kein small talk - Partner.

Das ist schon richtig, aber der TS kennt den SB nicht.

Mit der Schilderung der Sachlage macht er nichts verkehrt, die ist nicht mehr aus der Welt zu schaffen.

Und wenn er sieht, dass der SB ein Drama daraus machen will, abbrechen und alles Weitere über den RA.

Aber man sollte es wenigstens versuchen.

Geschrieben

Der TE kann sich wohl nicht "erinnern", der war ja da wohl noch flüssig :shout: . Dazu muss Papa schon selbst zur Waffenbehörde und den Verlust anzeigen...

Bernd.

Geschrieben

Besten Dank für eure Antworten. Haben auch noch lange im Waffenrecht und AWaffV recherchiert, man wird da letztendlich auch nicht viel schlauer raus. Werde das Ergebnis demnächst verkünden.

Geschrieben

Den Sachverhalt schriftlich anzeigen und gut ist. Die Waffe wird dann im polizeilichen Fahndungssystem ausgeschrieben und kann somit, wenn Sie von irgendwem aufgefunden und abgegeben wird auch von der Polizei zugeordnet werden (alternativ mittlweile auch durch jede x-beliebe Waffenbehörde mittels NWR).

Im Rahmen von Aufbewahrungskontrollen schreiben wir alle paar Tage Waffen zur Fahndung aus. Kaum zu glauben, was in den letzten 40 Jahren alles weggekommen ist..

Geschrieben

..

Kaum zu glauben, was in den letzten 40 Jahren alles weggekommen ist..

So verwunderlich ist das gar nicht, bis 1972 war das ein Gegenstand wie jeder andere. Irgendwann (nach dem zweiten Umzug, oder dem Haus Um/Anbau) ist halt verschiedenes verloren/verlegt/weggeschmissen worden!

Das ein und andere Werkzeug in meiner Werkstatt ist auch nicht mehr auffindbar, obwohl es in der Anschaffung nicht billig war! Es wurde nur viele Jahre nicht benötigt, immer wieder an neue Orte umgelagert, und letztendlich wohl "entsorgt".

So erging es vielen damals frei verkäuflichen Waffen, die lange Jahre in Dachböden oder Kellerecken verrotteten.

Mo

Geschrieben

Nach meinen Erfahrungen mit Behörden und ihren Mitarbeitern:

Auf keinen Fall zum SB gehen und den Fall schildern! Die Devise "Vertrauen gegen Vertrauen" zieht nicht mehr und der gesunde Menschenverstand ist schon vor langer Zeit erkrankt und noch nicht wieder genesen.

Ab zum Anwalt. Kein direkter Kontakt mehr zur Behörde.

Aha. Und was, meinst Du, macht der RA? Der kann weder zaubern noch die SB hypnotisieren. Der wird, wenn er sich auskennt, zunächst aus seinem reichen Erfahrungsschatz plaudern und dabei Geschichten wie oben bereits geschildert mit entsprechend zwangsläufig positivem Ausgang, am besten noch garniert mit gelegentlichen Einbrüchen, die mangels relevanten Schäden nicht angezeigt wurden, zum Besten geben, und dann fragen, was der Kunde sachdienliches über seinen Fall berichten kann. Und der wird, wenn er seine Strafe wegen Dummheit nicht verdient, eine ähnliche Schilderung absondern, die aufgrund der übereinstimmenden Erfahrung des Anwalts unbedingt glaubhaft ist. Die trägt der Kollege RA dem SB vor. Das kann der Betroffene aber auch selbst.

Natürlich sollte man sich sehr genau überlegen, mit welcher Erzählung man den SB beglückt. Aber man sollte nicht erwarten, daß ein RA, der bei Vernunft ist, sich eine Geschichte ausdenkt. Jeder Mitwisser ist einer zuviel und der Mandant von heute ist der Gegner von morgen.

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