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ichdp

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  1. Besten Dank für eure Antworten. Haben auch noch lange im Waffenrecht und AWaffV recherchiert, man wird da letztendlich auch nicht viel schlauer raus. Werde das Ergebnis demnächst verkünden.
  2. Hallo zusammen, mein Vater hat kürzlich ein Schreiben der Waffenbehörde (NRW) erhalten, in dem er aufgefordert wird, die rechtmäßige Aufbewahrung seiner Waffe darzustellen. Bei der Waffe handelt es sich um die ME4R (Kal. 4 mm R lang) von Cuno Melcher, bestellt 1976 über den Neckermannversand. Im März 1976 hat mein Vater nach Aufforderung der Polizeidirektion diese Waffe angemeldet. Scheinbar war diese Waffe mit F Zeichen versehen und damit laut damaligen schrieb anmeldepflichtig. Eine WBK ist nicht erforderlich gewesen. Jetzt zum Problem: Mein Vater hat diese Waffe um ca. 1990 vor mir versteckt und kann sich absolut nicht mehr erinnern an welchem Ort. Danach haben auch mehrere Umzüge stattgefunden und das Teil ist nie wieder gesehen worden. Es existieren nur noch die Originalbox und die damals von der Polizeidirektion genehmigte Anmeldung. Hat jemand hier eine Anhnung, mit welchen Konsequenzen bei Verlustmeldung eben dieser Waffe zu rechnen ist? Würde mich über Antwort sehr freuen, da wir gerade etwas aufgeschmissen sind. Wer rechnet auch nach fast 40 Jahren mit so einem Mist.
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