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IGNORED

Langwaffen Transport im Rucksack


Kesaro

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Im Verein haben wir Lupis im kleinen Handköfferchen bei dem auch der Lauf 6-7 cm rausschaut. Sieht lustig aus, ist sicherlich aber für die Mündung und für das Korn nicht besonders gut, da die den "Elementen" ausgesetzt sind.

Geschrieben

Es gab vor Jahren Holster mit Steckschloss durch den Anzugsbügel. Da war auch nichts mit "schnell in Anschlag" bringen. Es wurde dann auf die immer noch vorhandenen Drohwirkung abgestellt und die Teile hatten sich erledigt.

Ein offenliegender Lauf ist somit, meiner unmaßgeblichen Meinung nach, mehr als grenzgängig.

Mit Socke ??

Geschrieben

Es gab vor Jahren Holster mit Steckschloss durch den Anzugsbügel. Da war auch nichts mit "schnell in Anschlag" bringen. Es wurde dann auf die immer noch vorhandenen Drohwirkung abgestellt und die Teile hatten sich erledigt.

Interessanter Hinweis. Wer hat auf die Drohwirkung "abgestellt"? Das Gesetz ist da insofern klar: "unmittelbar in Anschlag bringen", was bei einem fest am Gürtel hängenden Holster und einem "Anschließen" m Holster durch Schloß definitiv nicht der Fall.

Nicht, daß so ein Holster irgendeinen Sinn außer der Provokation ergeben würde.

Geschrieben

Vor einiger Zeit habe ich mal gesehen, wie ein Waffenhändler einem Kunden das Gewehr verpackt hat: Er har es in eine längliche Plastiktüte gesteckt und dann das offene Ende der Tüte zugeknotet. Das war eindeutig ein verschlossenes Behältnis. Ergo: Besorg Dir eine längliche Plastiktüte und stopf die Kanone hinein. Und dann das Paket in den Rucksack.

Klaas

Geschrieben

Vor einiger Zeit habe ich mal gesehen, wie ein Waffenhändler einem Kunden das Gewehr verpackt hat: Er har es in eine längliche Plastiktüte gesteckt und dann das offene Ende der Tüte zugeknotet. Das war eindeutig ein verschlossenes Behältnis. Ergo: Besorg Dir eine längliche Plastiktüte und stopf die Kanone hinein. Und dann das Paket in den Rucksack.

Klaas

Wobei der Händler wahrscheinlich auch nicht haftbar ist, weil der Kunde sich a) kein entsprechendes Behältnis kaufen wollte oder b) selbiges nicht selber mitgebracht hat. Der Kunde muss das Ladengeschäft ja so nicht verlassen...

Ich denke, dass der Händler ab Verlassen des Ladengeschäfts (oder gar ab endgültiger Übergabe der Waffe nach Kauf) für nichts mehr haftbar gemacht werden kann, solange er gewisse Sorgfaltspflichten nachweislich eingehalten hat (Magazin leer u.dgl.).

Das ist aber nur meine Auffassung zu dem Thema. Denn ich bin kein Händler und mit der Materie auch nicht wirklich vertraut ;)

Gruß

BSA

Geschrieben

Also ich verstehe nicht warum der TE sich nicht einfach ein einfaches Stofffuteral auf egun erklickt, Gewehr rein und das Ganze in den Rucksack.

Das dürfte ja wohl überhaupt keine Probleme geben.

http://www.egun.de/market/item.php?id=4824163

Lies mal bitte von Anfang an durch. Mir gehts nicht darum eine Lösung für mich zu finden. Ich wollte lediglich die Meinungen der User und die Erfahrungen mit diversen Behörden und der Exekutive zu diesem zugegebenermaßen strittigen Thema zusammenführen.

Geschrieben

Lies mal bitte von Anfang an durch. Mir gehts nicht darum eine Lösung für mich zu finden. Ich wollte lediglich die Meinungen der User und die Erfahrungen mit diversen Behörden und der Exekutive zu diesem zugegebenermaßen strittigen Thema zusammenführen.

So ist es. Eine reichsbedenkenträgerkonforme Lösung zu finden ist ja überhaupt kein Problem, die steht sogar als Beispiel im WaffG (_ver_schlossenes Behältnis, woraus der Übereifrige ein mit einem "richtigen" Schloß versperrtes Behältnis, am besten aus Stahlblech, macht). Aber den einen oder anderen interessiert es halt, die Grenzen ausloten zu können. Und da hilft immer wieder mal ein Blick ins Gesetz, das hier diese Grenzen leicht verständlich beschreibt: Die Waffe darf nicht mit wenigen schnellen Handgriffen (3 in max. 3 Sekunden, wie die WaffVwV weiß) in Anschlag gebracht werden dürfen, wobei es nicht auf das Schießenkönnen sondern auf das Drohpotential ankommt.

Geschrieben

... Aber den einen oder anderen interessiert es halt, die Grenzen ausloten zu können...

Voraussetzung dafür ist dann sicher auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Um seinen Tacho zu "Eichen" kann man z.b. einen Blitzer oder mehrere auswählen, um einen guten Schnitt hin zu bekommen. Wenn man sich mit geringer Geschwindigkeit herantastet, sollte die Rechnung auch nicht zu groß werden. Im Falle der WBK kann das eventuell anders aussehen.

Ich denke zwar auch nicht, dass ein rausschauendes (Schusswaffen) Rohr jetzt unbedingt problematisch ist, aber wie man oft ließt, wird das WaffG gerne unterschiedlich interpretiert.

Und knabbert nicht immer soviel.

Geschrieben

...

Ich denke zwar auch nicht, dass ein rausschauendes (Schusswaffen) Rohr jetzt unbedingt problematisch ist, aber wie man oft ließt, wird das WaffG gerne unterschiedlich interpretiert.

Und knabbert nicht immer soviel.

Also ich bin mir nicht so sicher, ob es überall gut ankommt, wenn man in der öffentlichkeit sein Rohr rausschauen lässt. :rofl:

(Mlamm, Mjamm, Knurpsel, Schmatz)

Geschrieben

Also ich bin mir nicht so sicher, ob es überall gut ankommt, wenn man in der öffentlichkeit sein Rohr rausschauen lässt. :rofl:

Deswegen der Zusatz Schusswaffen.

@ B.S.A.,

dachte dabei an eure Gesundheit. Meistens ist ja selbst das virtuelle Knabberzeug recht Fett usw.

:gr1:

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