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Alles Gute für das Neue Jahr! 🥂🍾
IGNORED

Wer verkauft die großen Marken?


AmericanDad

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

bitte entschuldigt mein Deutsch, ich bin Amerikaner und ich lebe seit einiger Zeit in Deutschland.

Ich habe in den US lange Zeit IPSC geschossen und habe alle möglichen Waffen genutzt. Die Arbeit in Deutschland lässt mir jetzt ein wenig mehr Freizeit und ich wollte gern wieder aktiv schießen. Ich war überrascht, dass die Deutschen so viel machen sollen um eine Waffe zu bekommen. Aber das ist nicht mein Problem denke ich, das schaffe ich.

Ich wunder mich aber wo die Waffen Hersteller sind. Die Auswahl ist klein, es gibt kaum semi automatics aber die sollen doch legal sein? Auch semi automatics die lang genug sind gibt es hier nicht.

Oder schaue ich die falschen Seiten an? Ich frage weil ich sonst kaum noch Interesse habe am IPSC wenn ich nur wenige Waffen kaufen darf und meine beste Waffe nicht verkauft wird.

Entschuldigt nochmal mein Deutsch, ich hoffe man versteht es trotzdem.

Geschrieben

Hi AmericanDad,

herzlich wilkommen hier! :)

Nun, auf welchen Seiten suchst Du nach welchen Waffen? Gut möglich, dass es die falschen Seiten sind. Aber da direkt und mittelbar durch die restriktiven Rechstvorschriften die Nachfrage nicht sehr groß ist, ist auch das Angebot geringer als z.B. in den USA (und die Preise leider oft höher). :sad:

BTW, ich will Dich zwar nicht demotivieren, aber für Einwohner, die länger im Ausland waren, hält das WaffG eine ganz besondere Gemeinheit bereit:

§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),
4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und
5. bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweist.
(2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.
(3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen.
(4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Gude....

also, ich würde mich erst mal schlau machen! Denn da steht:

(2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

Die Erlaubs kann, muß aber nicht versagt werden, das wird u.a. von der Einstellung des zuständigen Sachbearbeiters abhängig sein! Am besten erst mal nachfragen!

Gruß

Turrican

Geschrieben

Nicht ganz so schnell aufgeben! :bud:

Es gibt ja auch noch eine Gebrauchsanweisung dazu - die WaffVwV - und die führt dazu aus:

Im Falle des § 4 Absatz 2 steht die Versagung der Erlaubnis im
Ermessen der Waffenbehörde; von diesem Versagungsgrund
wird die Waffenbehörde Gebrauch machen, wenn ihr eigene
sachnotwendige Erkenntnisse fehlen und der Antragsteller
keine ausreichenden aussagekräftigen Nachweise beibringt.

Die Erlaubnis soll insbesondere dann nach § 4 Absatz 2 versagt
werden, wenn die Zuverlässigkeit (§ 5) wegen des Aufenthalts
außerhalb des Bundesgebietes nicht den gesetzlichen
Vorschriften voll entsprechend überprüft werden kann. § 4
Absatz 2 stellt auf den gewöhnlichen Aufenthalt und nicht
darauf ab, ob der Antragsteller Deutscher, EU-Bürger oder
Drittausländer ist. Nach Maßgabe des § 26 Absatz 5 AWaffV
ist § 4 Absatz 2 auf EU-Bürger nicht anwendbar; diese Privilegierung
gilt auch für deutsche Staatsangehörige.

Wenn Du entsprechende Nachweise beibringen kannst, ist dieser Punkt geritzt. :AZZANGEL: Am Besten fragst Du dazu ganz konkret die für Dich zuständige Waffenrechtsbehörde, was die bei Dir als Nachweise anerkennen würden! Die zuständige Waffenrechtsbehörde ist i.d.R. bei dem für Deinen gemeldeten Wohnsitz zuständigen Ordnungsamt oder Landratsamt zu finden.

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Danke an alle, das gibt mir Hoffnung.

Aber ich habe Probleme das zu verstehen, besonders das Zitat was Mausebear schreibt.

Ich verstehe Nachweise, aber wofür? Wo ich vorher gewohnt? Das ist sehr schweres Deutsch, Ich werde mich nochmal in den Behörden erkundigen.

Vielleich ist es möglich, dass wir doch über meine Frage sprechen?

Ich habe sehr gerne mit der SCAR von FN geschossen, ein exzellentes Gewehr. Ebenso die Gewehre SIG556 und das Tavor. Das sind sehr populäre Waffen und ich habe noch keinen Distributor gefunden der diese Gewehre verkauft. Auch Gewehre die in Europa hergestellt sind kann ich kaum finden. Als Beispiel die Produktreihe von Arsenal Bulgaria. Es gibt nur einige wenige Modelle, nicht alle.

Muss man sich nur an einen Importeur wenden? Kann jemand einen empfehlen? Tut mir leid wenn diese Fragen sehr kindlich sind, aber ich weiß nicht viel über die Regeln welche in Deutschland gelten oder die Nachfrage.

Geschrieben

SCAR und Tavor hab ich hier noch nicht "in zivil" gesehen, Arsenal Bulgaria überhaupt nicht (das will noch nichts heißen), beim SIG gibts wohl größere Chancen, hierzulande gibts auch gute AR 15 (Schmeisser z. B.)

An deinem schriftlichen Deutsch wird es jedenfalls nicht scheitern, das ist definitiv gut. Willkommen hier :)

Aber: du bist hier im Kernland der Bürokratie. Man könnte meinen, die sei hier erfunden worden.

Der Überraschung ist damit die Spitze genommen. Viel Erfolg!

Geschrieben

Grüß Dich AmericanDad,

bis du zu deinen eigenen Waffen kommst, dauert das sicher noch eine Weile. Du kannst dich aber schonmal umschauen, welche IPSC-Vereine es in deinem Gebiet gibt und die mal kontaktieren.

Dann kannst du mit den Kameraden wenigstens schonmal ein wenig schießen, und schauen, was auf dich zukommst und wie du da am besten vorgehst.

Grüße

BSA

Geschrieben

Hallo AmericanDad, herzlich Willkommen hier im Forum!

Deutsches Waffenrecht zu erklären ist auf einem hohen Level noch einfach. Das Problem sind die Details. Die sind kompliziert. Die zu erklären bedeutet auch, sich kompliziert ausdrücken zu müssen. Es ist einiges möglich. Es ist aber nicht so wie in Texas, Nevada oder Vermont.

Halbautomatische Gewehre sind besonders kompliziert. Sie haben viele Detaisl im Gesetz. Die sind so wie heute auch noch nicht sehr lange erlaubt. Daher sind sie nicht so weit verbeitet und die Händler haben andere Schwerpunkte.

Die Preise sind auch viel teurer, als du das von USA gewohnt bist.

Mache dir mal keine Sorgen, weil du nocht nicht lange hier in Deutschland wohnst. Ich glaube nicht, dass die Behörden dir deswegen Ärger machen.

In welcher Region wohnst du? Ich glaube, die beste Hilfe kann dir ein Verein vor Ort geben.

bye knight

Geschrieben

Ok, da du nach dem Zitat gefragt hast, versuch ich es mal in deiner Muttersprache.....

Before you are allowed to buy a gun in germany, the authorities will do a deep background check on you. Since background checks can only be done within the same country, the rule says that you have to have lived here for 5 years. This ensures that there is enough information available to run the checks. Mausebaers quote just says, that the authorities can make exceptions from the 5 year rule, when you provide a legit background check or any other information that is accepted by german authorities.

Best thing would be to go to your local authorities and ask them WHAT EXACTLY they need from you.

Geschrieben

This are all very useful tips and links, but if I were you, I'd prefer to get on the search for an IPSC-club next to me. For first, to be able to shoot there, but for second, to get in contact with others who are able to help me not just by texts, as good as this is, but to help me in the reality by many ways, that there are aknowledge about the laws, maybe is a lawyer in the same club, who could help you very well and so on.

And, by the way, you are allowed to shoot there. Just not with your own guns, but with the guns of the IPSC-Club.

Geschrieben

Noch ein Hinweis:

IPSC-Schießen mit Büchsen (rifles) ist recht selten, weil die meisten Schießstände, die Langwaffen in "echten" Kalibern zulassen, nicht auf dynamisches Schießen konstruiert sind. Phillipsburg ist die große Ausnahme. Mit Flinten und mit Karabinern, also Langwaffen im Kurzwaffen-Kaliber, geht auf deutlich mehr Ständen IPSC-Langwaffe. Außerdem sind Magazine mit mehr als 10 Schuss Fassungsvermögen sportlich verboten.

IPSC mit Pistolen und Revolvern ist deutlich mehr verbreitet.

Die von Dir @AmericanDad genannten Büchsen sind militärisch, das Waffengesetz ist so gebaut, daß Sportler solche Waffen nicht erlaubt bekommen. Von den "zivilisierten" SCAR-ähnlichen Varianten gibt es das Bushmaster ACR, das genau in diese Falle getappt ist. Das Tavor wird imo nicht für Sportler verfügbar sein, wegen seiner Bul-Pup Bauweise.

Das SIG-556 oder ähnliche AR-15 Gewehre sind zu kriegen, Lauflänge muss dann über 16,75 Zoll sein, beim Kaliber muss man drauf auchten, daß die Hülse länger als 40mm ist, das Russen-Kaliber 7,62x39 oder die 6,5 Grendel gehen nicht in Waffen, die böse=militärisch aussehen, für Sportler. Auf dem deutschen Markt gibt es ein paar Spezialisten, Oberland Arms ist Hersteller, Schmeisser die Handelsmarke des Importeurs Waffen-Schumacher, Hera Arms ist eine kleine aber feine Manufaktur ebenso DAR. Händler wären z.B. Waffen-Burk, Horn.er Arms, Kingshot und weitere. Wo bist Du in Deutschland, dann kann man Dir eventuell einen lokalen Ansprechpartner empfehlen.

Bis zur eigenen Waffe wird vor Allem sehr viel Zeit vergehen, Du musst für eine Waffen-Erlaubnis ein Jahr Verbandsmitgliedschaft nachweisen, in dieser Zeit dann die deutsche Sachkunde erwerben und Dein Training dokumentieren. Die Hürden sind sehr hoch gelegt.

Geschrieben

Steht hier als Sportbüchse im Schrank, ohne Falle oder Probleme....

Das ACR wird bei meinem Händler nur an Jäger/Sammler/Sachverständige verkauft. Ich habe keinen FB gefunden, das ist auch wieder richtig, ich meinte, mich an einen negativen erinnern zu können (=Kriegswaffe) aber das war wohl ein Fehler. Also: selbe Stelle, selbe Welle für das ACR wie für AR-15, Lauflänge, Hülsenlänge, Bull-Pup und wie für jede SL-Langwaffe höchstens 10 Schuss im Tank.

Geschrieben

Dein Händler scheint wenig Ahnung zu haben. Warum nur an Jäger /Sammler? Weil sie eine Kriegswaffe ist? Dann dürfte er sie gar nicht haben/verkaufen.

Einen Anschein hat sie unbestritten, da sie dabei aber kein BullPup ist, die Hülsenlänge bei .223 bekanntlich auch mehr als 40mm hat, bleibt also nur die Lauflänge, aufgrund derer es vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sein könnte. Da soll er mal nachmessen, dabei wird das selbe wie beim BKA rauskommen, nämlich 42,1cm.

Finde ich immer komisch wenn Händler mangels Rechtskenntniss sich ihr eigenes Geschäft beschränken....

Gruß

Adrian

Archiviert

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