Zum Inhalt springen
IGNORED

"Waffenverbot" der Behörde / Fallbeispiel


Janzfan

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Einem über 80 jährigem Liebhaber wurde nach dem Einziehen einiger illegaler Waffen (auch Kriegswaffen) / Teile / Muni ein Waffenverbot ausgesprochen. Urteil knapp unter 2 Jahre mit Bewährung.

Er war auch mit legalen Waffen im Verein.

Ist davon auszugehen, das Er zu Lebzeiten keine Waffen mehr nutzen kann (Vereinsaktivität), oder wie kann das Umgangs-

verbot mindestens gelten:

Nur Bewährungszeit (im Fallbespiel 3 Jahre)

5 Jahre

10 Jahre

oder "auf Lebenszeit" ?

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das offiziell keine Nutzung mehr möglich ist ?

Geschrieben

Einem über 80 jährigem ... wurde ... ein Waffenverbot ausgesprochen.

also, wen fragt man da jetzt logischerweise? (wo steht es geschrieben, wer hats geschrieben)................ :rolleyes:

Geschrieben

Wortlaut des Verbots?

In den Fällen des § 41 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 geht ein Verbot des vorübergehenden Umgangs mit Waffen auf dem Schießstand wohl an der Gestzesnorm vorbei. Die Begrünung wäre jedenfalls interessant.

In den Fällen des § 41 Absatz 1 Nr. 2, kann die Grundannahme - mangelnde persönliche Eignung - jederzeit durch Gutachten widerlegt werden.

Geschrieben

Wortlaut / nach welchen § ausgesprochen kann ich jetzt nicht wiedergeben.

Ist aber ein realer Fall.

Das in solch hohem Alter noch Gutachten beauftragt werden, dürfte (zumindest im vorliegenden Fall) eher unwahrscheinlich sein, ist aber nicht völlig ausgeschlossen.

Geht mir nur darum, ob nicht automatisch wieder irgentwann Waffen an den Mann kommen könnten (Menschen können alt

werden, und noch viele Probleme machen).

Geschrieben

[...]

Geht mir nur darum, ob nicht automatisch wieder irgentwann Waffen an den Mann kommen könnten (Menschen können alt

werden, und noch viele Probleme machen).

Warum liest Du nicht einfach mal im Gesetz? Du musst nicht einmal nach dem § suchen, den habe ich schon genannt.

Automatisch kommen keine Waffen an den Mann oder die Frau aber wenn das Verbot nicht wegen mangelnder persönlicher Eignung ausgesprochen wurde, dann bekommt er irgendwann wieder Waffen, wenn er es beantragt. Die lebenslange Unzuverlässigkeit gibt es nicht, so in 15 Jahren stehen die Chancen nicht schlecht.

Wenn das Verbot wegen mangelnder persönlicher Eignung ausgesprochen ist, dann ist es aufzuheben, wenn die Voraussetzungen die zu seiner Anordnung führten nicht mehr gegeben sind. Die persönliche Eignung kann man jederzeit und ohne Frist durch ein Gutachten nachweisen.

Und nochmal das Verbot des Umgangs auf einem Schießstand und unter Aufsicht halte ich für nicht vom Gesetz gedeckt, wenn es nicht um die persönliche Eignung ging.

Ich vermute, das Verbot wurde ausgesprochen, weil der Betroffene an erlaubnisfreien Waffen ein wenig rumgebastelt und somit schussfähige Waffen hergestellt hat. In dem Fall siehe Absatz 2. Es mag dir gefallen oder nicht, niemand ist auf ewig unzuverlässig.

Geschrieben

(Menschen können alt werden, und noch viele Probleme machen).

Hmm, da git es einfacher Mittel in der Behörde..nennt man in dem Alter Vormund....irgend ein medizinischen Grund findet sich leicht!

Und wenn der Vormund erstmal da ist, wird man den so schnell nicht mehr los!

Geschrieben

Danke,

kanns jetzt nicht beschwören, gehe aber davon aus, das wegen der Tatschwere sehr wohl die persönliche Eignung futsch ist

u. die Person nicht mehr für den Umgang mit Waffen geeignet ist.

Da Ihm durch den erheblichen Tatumfang die Gesetze, die ihm (wegen offiziellen Waffen) genau bekannt waren u. trotzdem egal waren...

So ähnlich stand es in der Begründung des totalen Waffenverbotes.

In 15 Jahren, also mit über 95, wird Er wohl nix mehr beantragen.

Der Mann hatte alles mögliche (außer Handel + Weitergabe an 3.) gemacht, schußfähige Originalwaffen + Natokistenweise (50 BMG-Größe) Muni + MG-Ketten gesammelt / gehortet, Salut- / Deko "rückgebaut", Dämpfer gefertigt + + +, mehrere einsatzbereite Vollauto-Kriegswaffen (MG / MP) besessen.

Halte das schon für erheblich u. möchte hoffen, das Er in seinem Verein zwar weiterhin seine Vorträge halten + von mir aus auch im Gastraum Waffen seiner Kameraden begrabbeln kann; aber auf dem Stand möchte ich Ihn nicht mehr sehen.

Könnte ja sein, das wieder sammeltechnisch Patronen in den Taschen verschwinden.

Kann nur hoffen, das der Verein auch wirklich darauf achtet, wenn er schon wegen "sozialem Umfeld" noch das Mitglied duldet .

Da der Mann als sich so selbstbezeichnender "Altnazi" derart stur, verbittert u. unnachgiebig ist (glaubt immer noch, das

ihm das Schießen im Verein nicht zu verbieten sei, u. will den mitbeschlagnahmten Teil seiner freien Ausrüstungsgegenstände wiederhaben, owohl der Vernichtung zugestimmt wurde) u. weiterhin überall + bei jeder Gelegenheit (auch seeehr gerne bei polizeilichen Befragungen) seine Reden schwingt,

wäre tatsächlich über die Sache mit der Mündigkeit nachzudenken.

Geschrieben

... wie gut dass das hier kein öffentliches Forum ist und sonst niemand mitlesen kann... könnte sonst ja ein falscher Eindrück bezüglich anderer LWB entstehen.....

....puuh, nochmal Glück gehabt

Geschrieben

Und jetzt glaubt man wirklich daran den Mann davon abhalten zu können? :021:

Meiner Meinung nach sieht es sehr schlecht aus für den 80-Jährigen. Wegen seiner Vorgeschichte wird er warscheinlich bis zu seinem Lebensende als unzuverlässig gelten.

Ist der Ruf erstmal ruiniert lebt es sich völlig ungeniert.

BBF

Geschrieben

Meiner Meinung nach sieht es sehr schlecht aus für den 80-Jährigen. Wegen seiner Vorgeschichte wird er warscheinlich bis zu seinem Lebensende als unzuverlässig gelten.

Es wurden übrigens schon Leute strafrechtlich verurteilt, weil sie trotz Waffenverbots weiter bei ihrem Verein mit Waffen geschossen haben.

Der Kläger wendet sich zum Teil gegen den Fortbestand eines mit bestandskräftigem Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 21. Januar 2005 angeordneten Erwerbs- und Besitzverbots für erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Waffen oder Munition.

[...]

Mit Schreiben vom 30. Dezember 2011 beantragte der Kläger bei der Beklagten die Aufhebung des allgemeinen Umgangsverbots für Waffen und Munition, weil er den Schießsport mit dem Luftgewehr wieder ausüben wolle. Mit weiterem Schreiben vom 17. Januar 2012 wurde der Antrag gestellt, das Umgangsverbot für freie Waffen und Munition aufzuheben.

Anlässlich der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit wurde der Beklagten durch die Polizei bekannt, dass der Kläger im Verdacht stehe, trotz des vollziehbaren Umgangsverbots für Waffen aller Art in einem Schützenverein als Schütze aktiv tätig zu sein.

Mit Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 30. August 2012 wurde der Kläger auf Grund dieses Sachverhalts wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung nach § 41 Abs. 1 Satz 3, § 41 Abs. 2 WaffG in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Berufung des Klägers wurde mit Urteil des Landgerichts Augsburg vom 22. Februar 2013, rechtskräftig seit 27. März 2013, mit der Maßgabe verworfen, dass er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.

Nachzulesen bei BayVGH, Beschl. v. 22.01.2004, Az. 21 ZB 13.1781.
Geschrieben

Der ist fit, der braucht kaum mal nen Arzt (war gerade noch 98k Vereinsmeister).

Aber Andere, die mit Ihm zu tun haben (müssen), gehen an seinem Sadismus zum Teufel.

Halt die Sorte, die die Welt nicht braucht.

Geschrieben

Der ist fit, der braucht kaum mal nen Arzt (war gerade noch 98k Vereinsmeister).

Aber Andere, die mit Ihm zu tun haben (müssen), gehen an seinem Sadismus zum Teufel.

Halt die Sorte, die die Welt braucht.

Sadismus? Und fehlt da nicht ein "nicht"?

BBF

Geschrieben
...

Geht mir nur darum, ob nicht automatisch wieder irgentwann Waffen an den Mann kommen könnten (Menschen können alt

werden, und noch viele Probleme machen).

Und das willst Du verhindern?

Und warum?

Bist Du sein Vormund?

Geschrieben

"Sadismus? Und fehlt da nicht ein "nicht"?"

(von BBF)

Klar, "nicht" eingefügt.

Ja, leider. Die ganze Kraft, leidenschaftliche Energie zum Erniedrigen, erst dann Befriedigung.

Das hält frisch, für immer neue Zerstörungswerke.

Nach außen höflich, charmant, vorbildlicher, grundsolider Bürger, nach innen (Familie / Abhängige) die Axt im Walde (völlig

ohne Alkohol, o. andere Genußmittel, nur feinster Natur-Sadismus).

Es ist einfach besser, wenn manche Zeitgenossen "blank" (waffenlos) werden u. bleiben

Geschrieben

[...] Salut- / Deko "rückgebaut", [...]

Dachte und sagte ich es doch.

9.5 Es mag Dir gefallen oder nicht, in ca. 15 Jahren hat der Mann eine weitere Chance und wenn er es geschickt anstellt bekommt er das Umgangsverbot für den Schießstand früher weg. Und so wie Du Dich hier gebärdest, ist es gut dass Du das nicht zu beurteilen oder entscheiden hast.

Geschrieben

15 Jahre sind ne Hausnummer, dann ist der fast 100.

Früher vielleicht wieder Vereinsmacker, nö, das gefällt mir wirklich nicht.

Weis ja nicht, wie es bei Euch ist, aber von mir werden solche Holzköpfe nicht verteidigt.

Ebensowenig das Wiederherstellen von (Kriegs-) Waffen aus wieder zusammengeschweisten Deko-Gehäusen, auftragsgeschweisten,

oder neugefertigten (o. beschafften) Verschlüssen + illegalen Originalläufen (MG 42- Läufe gleich im halbem Dutzend, nicht etwa zugebratenem Deko-Schrott).

Ist ja alles so harmlos, ja, ja, was ist das schon, soll man doch machen lassen...

Warum sollten solche Leute immer wieder durchkommen ?

Geschrieben

Der Mann hatte wohl einen ganzen Haufen illegale Waffen, und es hat ihn nicht gestört, daß die illegal waren. Glaubt ihr wirklich, der ist lange ohne Waffen? Der weiß doch wo er sie her bekommt, und wenn er will hat er ganz schnell wieder welche... natürlich illegale. Im Verein schießt er dann halt damit nicht, aber siene MPs hat er ja wohl auch vorher schon nicht mitgebracht.

Eigentlich ist die ganze Diskussion doch total für'n Arsch, oder?

Geschrieben

Ich kenne den Mann, der hier beschrieben wird ja gar nicht. Auch wenn die von @9.5 gezeigte Antipathie vielleicht begründet ist, muss ich trotzdem nochmal 3 Fragen in den Raum stellen:

Wurde durch das Gericht hier vorbeugend bestraft ?

Welche Gefahr wird jetzt mit diesem Urteil von der Gesellschaft abgewendet ?

Wer wurde geschädigt ?

Ich denke, man muss sich nicht echauffieren. Das Urteil fiel nach geltendem Gesetz, der Täter wurde durch die Vernichtung seiner Güter wahrscheinlich hart genug bestraft und wenn er jetzt sauer ist, dann hab' ich kein Mitleid. Mich würd' mal interessieren, wie das Ganze aufgeflogen ist, und ob's vielleicht mal ein paar erhärtende Fakten vom TE gibt, wie Gerichtsstand und Zeitpunkt des Urteils. Dann kann ja vielleicht einer der Kundigen hier zum AZ und dem Text finden.

Geschrieben

[...]

Weis ja nicht, wie es bei Euch ist, aber von mir werden solche Holzköpfe nicht verteidigt.[...]

Es gibt Leute, die verdienen mit der Verteidigung von Holzköpfen ihren Lebensunterhalt. Die würden sogar Dich verteidigen.

Ob Du es magst oder nicht, jeder hat Anspruch darauf nach Recht und Gesetz behandelt zu werden. Wenn die Voraussetzungen für ein Waffenverbot bei dem Mann nicht oder nicht mehr vorliegen, ist es aufzuheben.

Geschrieben

Der Mann hatte wohl einen ganzen Haufen illegale Waffen, und es hat ihn nicht gestört, daß die illegal waren. Glaubt ihr wirklich, der ist lange ohne Waffen? Der weiß doch wo er sie her bekommt, und wenn er will hat er ganz schnell wieder welche... natürlich illegale. Im Verein schießt er dann halt damit nicht, aber siene MPs hat er ja wohl auch vorher schon nicht mitgebracht.

Der wird sich nicht mehr damit beschäftigen, ist sogar froh, die Verantwortung los und nicht mehr erpressbar zu sein.

Früher wurde alles mögliche Zeugs im noblen Polizeisportverein angeschleppt, der 2. Vorsitzende (absolut unkooperativ, wenns um Befürwortungen ging), hatte bei der ersten Amnestie nach der Wende schön seine 30 Schwarzen angemeldet.

Könnte weiter so über Gepflogenheiten von höheren Beamten, die Hausdurchsuchungen leiteten, schreiben, ist aber so lange her, das Kein Hahn mehr nach kräht.

Wir werden hier wegen jedem Pfurz, den wir lassen, belangt; die, die richtig was machen, lachen darüber. An der Quelle sitzt der Knabe... Nix neues.

Wurde durch das Gericht hier vorbeugend bestraft ?

Welche Gefahr wird jetzt mit diesem Urteil von der Gesellschaft abgewendet ?

Wer wurde geschädigt ?

der Täter wurde durch die Vernichtung seiner Güter wahrscheinlich hart genug bestraft

Mich würd' mal interessieren, wie das Ganze aufgeflogen ist

Der war so geizig, hat kaum Geld ausgegeben, also kaum Verlust. Entweder vor Jahrzehnten olle Dekosachen als Arbeitsgrundlage, oder es wurde ständig von Witwen verstorbener Kameraden der Nachlaß, oder sonstwas Ungewolltes von sonstwem fürn Appel u. nen Ei bei ihm abgeliefert, konnte ja nicht nein sagen. War alles Schrott, keine wertvollen Sammlerstücke. Selbst das Offizielle war der billigste Müll, das Beste von allem waren noch zwei alte legale 22er

Sportpistolen.

Er hätte den Mist lieber rechtzeitig mit nem großen Schweißbrenner zerschmelzen sollen.

Er wurde noblerweise mit der Begründung, die Sachen könnten nach seinem Ableben in falsche hände fallen, verraten, hatte zuviel geprahlt.

Er hatte bislang niemandem Außenstehenden mit den Sachen geschadet, daher war es großes Glück, das es noch

bereinigt werden konnte.

Ein wütendes Kind, das viel emotional geschadet hat (u. dies bis zum letzten Atemzug auch weiterhin tut) u. dazu wiegesagt auch keine Waffen braucht.

Geschrieben

[...]

Er hatte bislang niemandem Außenstehenden mit den Sachen geschadet, daher war es großes Glück, das es noch

bereinigt werden konnte.

Ein wütendes Kind, das viel emotional geschadet hat (u. dies bis zum letzten Atemzug auch weiterhin tut) u. dazu wiegesagt auch keine Waffen braucht.

Was hat Dir der Mann getan, dass Du Dir so sehr wünschst er bekäme nie mehr Waffen? Hat er Dir eine Befürwortung verweigert? Deine Postings lesen sich verdammt neidgrün.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.