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IGNORED

Auflage rote WBK: Jährliche Gesamtaufstellung


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Deine Meinung, ob man als SV Waffen in seine WBK eintragen darf oder nicht sei Dir unbenommen. Aber wenn mein SB das so will und es mir auch noch schriftlich gegeben hat, warum soll ich da ein Faß aufmachen und ihm sagen, dass er das nicht darf ?

Ich mache Dir ja auch keinen Vorwurf. Aber ich finde es spannend, was manche Waffenbehörden aus eigentlich eindeutigen gesetzlichen Regelungen so alles machen. In § 34 WaffG ist nun mal abschließend geregelt, wer Eintragungen in WBK`s vornehmen darf oder muss. Von einer Übertragung an den "normalen" Erlaubnisinhaber ist da selbst bei weitestmöglicher Auslegung und wohlwollenster Lesart auch nicht mal annähernd die Rede.

Das ist dann auch keine Erbsenzählerei, denn hier geht es nicht um die ästhetische Frage, ob ich meine WBK lieber links oder rechts rum knicke, sondern um die gesetzliche Regelung, wer in einem amtlichen Dokument so alles rummalen darf. Dahinter stehen meines Wissens nach bei Verstößen schlimmstenfalls strafrechtliche Konsequenzen. Von daher finde ich diese "generöse" Regelung Deiner Behörde höchst bedenklich, mal abgesehen davon, dass die für das Geld, was sie Dir abnehmen, doch bitte schön ihre Arbeit auch selber machen sollen.

Geschrieben

Das ist dann auch keine Erbsenzählerei, . . . mal abgesehen davon, dass die für das Geld, was sie Dir abnehmen, doch bitte schön ihre Arbeit auch selber machen sollen.

Vielleicht gefällt ihm die Handschrift nicht und darf´s deshalb selbst machen?

Geschrieben

Mal ne dumme Frage, wie wird man denn überhaupt Waffensammler?

Kann man einfach so bei Null anfangen, zum SB gehen und eine rote Karten bekommen?

Wenn man schon Waffen hat so hat man ja auch ein Bedürfnis nachgewiesen. Da kann man ja nicht auf einmal sagen, ne mein Bedürfnis ist jetzt nicht mehr die Jagd sondern die Sammlung...

Ganz so einfach ist es nicht.

Kannst dich mal bisschen einlesen.

http://www.waffensammelpass.de

Geschrieben

Also ich habe diese Auflage auch schon immer skeptisch gesehen. Man müsste dem Sammler ja unterstellen, dass er sich was eintragen lässt und dann nicht bei der Behörde anmeldet. Eintragen dürfen nur Händler, die aber bereits die o.g. Meldepflicht haben. Und der genehmigte Bestand ist bekannt.

Macht also nicht wirklich Sinn - aber ich denke mal, dass das immer mehr an Bedeutung verlieren wird zu Zeiten des NWR...

Geschrieben

. . . dass er sich was eintragen lässt und dann nicht bei der Behörde anmeldet. Eintragen dürfen nur Händler, die aber bereits die o.g. Meldepflicht haben.

Also auf "Rot" trägt auch kein Händler etwas ein, nur der SB und ausserdem tauschen sich die beiden Ämter (Käufer/Verkäufer) aus.

Die wissen bereits bescheid, da haben die mein Heft noch gar nicht!

Geschrieben

Ich habe auch eine rote S-WBK (aus NRW, Dank Hr. W. Seel),......seit 1991,.......jede Waffe wird pünktlich innerhalb der 2-Wochenfrist angemeldet.

Um den Jahreswechsel bekommt mein SB eine Aufstellung der "Neuzugänge" für das jeweilige Kalenderjahr.

Lfd.-Nr. in der WBK, Art, Kaliber, Hersteller, Modell-Nr. (z.B. Lfd-Nr. 123, Revolver, Kal. 38 Special, S&W, Modell 10)

Diese "Auflage"ist nicht eingetragen, wurde aber so anno 1991 mdl. abgesprochen.

Dieser Vorgang kostet mich max. 10 Minuten meiner Zeit und eine Seite Druckerpapier,.........die Aufstellung landet dann per "Hauspost" auf dem Tisch des SB, Kostenpunkt 0 Cent.

Geschrieben

Nach meinen nun einigen inzwischen zusammengetragenen Infos, ist der Sinn der Jahresmeldung nicht als Abgleich mit den vorangegangenen Eintragungen einzelner Waffen zu sehen. Vielmehr soll nach meinen Verständnis eine Auflistung der Waffen mit dem Sammelgrund erfolgen. Ist das Thema zeitlich an einer historischen Epoche gebunden, so kann (sollte?) eine Quellenangabe mit der erstmaligen Nennung der Waffe erfolgen.

Das ist nun beispielhaft zu sehen.

Dann erscheint der Sinn dieser Jahresmeldung im völlig anderem Licht, als eine bloße inhaltsgleiche Liste der sich darauf beziehenden roten WBK.

Geschrieben

... eine Auflistung der Waffen mit dem Sammelgrund ... Das ist nun beispielhaft zu sehen.

Üblicherweise prüft der SB bei der Eintragung in die Rote WBK, ob die Neuerwerbung innerhalb des Sammelrahmens ist, denke ich jedenfalls. Ich kann den Sinn dieser Jahresmeldung nicht recht begreifen. In meiner Roten WBK nach § 18 WaffG habe ich auch diese Eintragung... Ich hab' nicht dran gerüttelt und schicke die aktualisierte Liste am Jahresende an meine Erlaubnisbehörde.

Beste Wünsche zum Neuen Jahr!

Geschrieben

Das muss aber ein sehr fachkompetentes LKA sein, dem bayrischen LKA würde ich es zutrauen, aber den anderen?

Das sollte jedes LKA (oder wo der Bereich Kriminaltechnik auch immer angegliedert ist) können, denn alle haben ein Fachkommissariat für die Begutachtung von Schusswaffen.

Geschrieben

Ob dieses Fachkommissariat auch eine Sammlerwaffe in den richtigen historischen Zusammenhang, die richtige waffentechnische Zurodnung bringen kann? Dann auch noch die eher dürftigen Angaben in der behördlichen Datenbank? Außerdem: gibt es für ein LKA nichts wichtigeres zu tun?

Geschrieben

Bei uns in Bayern bin ich auch der Meinung, dass Herr S. vom LKA das problemlos beurteilen kann, ob die gekauften Waffen ins Sammelgebiet passen. Wenn´s einer beurteilen kann, dann er !

ABER: solange der SB explizit darauf verzichtet dass man diese Liste abgibt, so lange halte ich mich auch daran :good: !

P.S.: ein Bekannter von mir, ebenfalls WBK nach §17 und auch eine nach 18, hat es z. B. in seiner WBK als Auflage eingetragen, dass er die Liste abgibt.

Für ihn ist die Stadt zuständig, für mich das keine 400 mtr. entfernte Landratsamt :)

Bei uns in Bayern bin ich auch der Meinung, dass Herr S. vom LKA das problemlos beurteilen kann, ob die gekauften Waffen ins Sammelgebiet passen. Wenn´s einer beurteilen kann, dann er !

ABER: solange der SB explizit darauf verzichtet dass man diese Liste abgibt, so lange halte ich mich auch daran :good: !

P.S.: ein Bekannter von mir, ebenfalls WBK nach §17 und auch eine nach 18, hat es z. B. in seiner WBK als Auflage eingetragen, dass er die Liste abgibt.

Für ihn ist die Stadt zuständig, für mich das keine 400 mtr. entfernte Landratsamt :)

Geschrieben

Bei uns in Bayern bin ich auch der Meinung, dass Herr S. vom LKA das problemlos beurteilen kann, ob die gekauften Waffen ins Sammelgebiet passen. Wenn´s einer beurteilen kann, dann er !

ABER: solange der SB explizit darauf verzichtet dass man diese Liste abgibt, so lange halte ich mich auch daran :good: !

P.S.: ein Bekannter von mir, ebenfalls WBK nach §17 und auch eine nach 18, hat es z. B. in seiner WBK als Auflage eingetragen, dass er die Liste abgibt.

Für ihn ist die Stadt zuständig, für mich das keine 400 mtr. entfernte Landratsamt :)

Geschrieben
Ob dieses Fachkommissariat auch eine Sammlerwaffe in den richtigen historischen Zusammenhang, die richtige waffentechnische Zurodnung bringen kann?

Ich bin da zuversichtlich.

Dann auch noch die eher dürftigen Angaben in der behördlichen Datenbank?

Auch bis zu denen hat sich rumgesprochen, dass es Fachliteratur gibt.

Außerdem: gibt es für ein LKA nichts wichtigeres zu tun?

Sicherlich, aber was spricht dagegen, wenn der Waffenbehörden-SB deren Fachwissen nutzt?

Geschrieben

Wielange wird denn wohl der eine Beamte des LKA brauchen,

um ALLE Waffen, die ALLE Sammler im letzten

Jahr erworben haben, zu ueberpruefen?

Also ich habe da so meine Zweifel....

Wielange wird denn wohl der eine Beamte des LKA brauchen,

um ALLE Waffen, die ALLE Sammler im letzten

Jahr erworben haben, zu ueberpruefen?

Also ich habe da so meine Zweifel....

Geschrieben

....Auch bis zu denen hat sich rumgesprochen, dass es Fachliteratur gibt. .... Sicherlich, aber was spricht dagegen, wenn der Waffenbehörden-SB deren Fachwissen nutzt?

Wer soll die Fachliteratur kaufen? Der Sachbearbeiter privat? Er ist Verwaltungsbeamter und muss damit rechnen, dass er in dieser Zuständigkeit bald abgelöst wird, weil seine Behörde befürchtet, dass er nicht mehr flexibel genug für andere Verwaltungsaufgaben wird.

Die Untere Waffenbehörde nutzt sicher auf der Basis einer landesbehördlichen Regelung das Fachwissen des LKA oder der oberen Waffenbehörde.

Geschrieben

Werden denn in der Jahresmeldung zur Sammler WBK mehr Informationen zu den bereits eingetragenen Waffen weitergegeben als ohnehin schon in der S-WBK drin stehen? Ich frage deshalb, weil ich noch nie eine Jahresmeldung zu meinen auf S-WBK erworbenen Waffen abgeben musste. Das Gutachten für meine S-WBK habe ich selbst erstellt und einen Sammelplan hat mein zuständiges Amt nicht von mir vorliegen. Die haben lediglich das genehmigte Sammelgebiet und meine SB sagt mir immer wieder, dass ich als Sammler doch am Besten wissen muss, ob eine bestimmte Waffe in mein Sammelgebiet passt. Eintragungen in die Rote macht nur meine SB oder der Waffenhändler, bei dem ich das entsprechende Stück erworben habe.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das LKA in NRW jede Sammlerwaffe richtig einschätzen kann.

Geschrieben

Ich habe die im laufenden Jahr erworbenen Waffen genau wie in der WBK eingetragen in eine Tabelle eingetragen und dem SB vorgelegt.

Verstanden habe ich das nie warum das gefordert wurde. Aber egal, der SB war zufrieden und ich hatte meine Ruhe.

In der WBK stand nicht das ich den Bestand melden muss, aber nachdem der SB gewechselt hatte bat mich der Neue diese Aufstellung zu machen.

Geschrieben

Wer soll die Fachliteratur kaufen? Der Sachbearbeiter privat? Er ist Verwaltungsbeamter und muss damit rechnen, dass er in dieser Zuständigkeit bald abgelöst wird, weil seine Behörde befürchtet, dass er nicht mehr flexibel genug für andere Verwaltungsaufgaben wird.

Wer erzählt denn sowas?

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