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IGNORED

Auflage rote WBK: Jährliche Gesamtaufstellung


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hätt ich das in meiner WBK stehen würd ich mir aber vom Landratsamt SB schriftlich geben lassen das er keine Aufstellung haben will. Morgen sitzt da ein anderer Mitarbeiter und schon werden munter Stricke gedreht.

Geschrieben

Ein ernsthafter Sammler, welcher auch Ausstellungen mit macht oder veröffentlicht oder auch nur für die stille Kammer sammelt, hat sicherlich eine Liste seines Bestands. Die WBK hält ja den Bestand nur löckenhaft fest. Weder Zustand, noch Stempel, noch Wert(=Preis?), Verwendung etc etc sind in der roten WBK. Sobald einige Waffen da sind, wird es unübersichtlich und eine solche Liste macht Sinn. In Kassel muss ich mich dann nicht erinnern, ob ich eine solche Waffe schon habe.

Was ist schlimm daran, die Liste OHNE die weiteren Merkmale dem SB zu schicken? Nur Erwerbsdatum, Waffennummer, Type, Kaliber und Hersteller.

Geschrieben

Seit wann darf eine WBK den Bestand nur lückenhaft darstellen?

Die WBK ist die Urkunde, die den Bestand höchstamtlich dokumentiert. Wenn man Waffen besitzt, die da nicht eingetragen sind, hat man ein Problem. Genauso wie wenn man Waffen nicht besitzt, die aber eingetragen sind.

Die Kopie der WBK im Archiv des Amtes ist wieder was anderes.

Geschrieben

... Nur Erwerbsdatum, Waffennummer, Type, Kaliber und Hersteller.

das steht doch Alles in der WBK! und wenn die Leute aufm Amt keinen Mist bauen, dann stimmt der Bestand laut WBK auch mit deren Unterlagen überein! Alles Weitere ist Schikane und nur dazu geeignet die Unzulänglichkeiten der Behördenmitarbeiter auszubügeln, dafür ist aber der Erlaubnisinhaber nicht "da".

...alzi

Geschrieben
Na, dann kläre uns doch bitte mal auf. Nach erfolgter Anmeldung sollte ich doch eigentlich meine Bürgerpflicht erfüllt haben.

Na aber gerne doch.

Die Auflage dient dazu, der missbräuchlichen Ausnutzung der i.d.R. recht weit gefassten Sammlungsziele vorzubeugen. Sie soll sicherstellen, dass kulturhistorisch bedeutsame und nicht etwa überwiegend zeitgemäße Waffen erworben werden oder Waffen, die auch sonst nicht in das Sammelthema passen.

Zu dem Zweck wird die Jahresaufstellung nach meiner Kenntnis durch eine entsprechende Fachdienststelle bei der Polizei dahingehend überprüft, weil die Waffenbehörden das üblicherweise nicht selber können.

Geschrieben

Das erklärt trotzdem nicht, warum die Behörde die Auflistung überhaupt braucht... wo sie doch selbst die hoheitliche Aufgabe übernimmt, ebenjene Liste zu führen.

Geschrieben

So,

ich habe es gefunden, DWJ 04 / 2012, Seite 92,

geschreiben von Dr. Scholzen in einer mehrteiligen Reihe über die Auswirkungen der

neuen WaffVwV für Schützen, Jäger und dann Sammler:

Kapitelüberschrift: "Keine jährliche Aufstellung mehr"

"Dankenswerterweise wird der früheren Praxis,

daß eine jährliche Aufstellung der

erworbenen Schußwaffen erfolgen muß,

eine Absage erteilt.

In Randziffer 17.7 der Vorschrift heißt es,

daß die Bestimmung des Zeitpunkts zur Vorlage

einer Aufstellung über den Waffenbestand im

pflichtgemäßen Ermessen der Behörde liegt."

Eine sehr optimistische Sichtweise der Dinge von Herrn Dr. Scholzen. :nea:

Geschrieben

Das erklärt trotzdem nicht, warum die Behörde die Auflistung überhaupt braucht... wo sie doch selbst die hoheitliche Aufgabe übernimmt, ebenjene Liste zu führen.

Möglicherweise, weil die Eintragung mancher Waffen durch Händler nur sehr minimalistisch (oder gar falsch) erfolgt, so dass die Behörde noch zusätzliche Angaben über die Waffe benötigt, um prüfen lassen zu können, ob diese ins Sammelthema gehört?

Geschrieben

Ja,

möglich wäre es,

aber in meinem Fall reicht ihnen ja die Kopie der WBKs

mit den dortigen Eintragungen und da steht auch nichts weiter drin,

als sie eeh schon wissen.

Zusätzlich muß bei uns bei jeder auf Sammler WBK angemeldeten

Waffe auf dem Vordruck allerdings auch ein Feld ausgefüllt werden,

daß die folgende Überschrift hat:

"Sammelthema: XY.

Die erworbene Waffe paßt ins Sammelthema,

weil..... ( z.B. sie deutsche Dienstwaffe im II. WK war ).

Geschrieben

Ja,

möglich wäre es,

aber in meinem Fall reicht ihnen ja die Kopie der WBKs

mit den dortigen Eintragungen und da steht auch nichts weiter drin,

als sie eeh schon wissen.

Ja, diese Verfahrensweise kenne ich auch. Liegt zumeist daran, dass die Behörde die Auflage zwar in die WBK einträgt, aber eigentlich gar nicht weiß, warum und wozu.

Zusätzlich muß bei uns bei jeder auf Sammler WBK angemeldeten

Waffe auf dem Vordruck allerdings auch ein Feld ausgefüllt werden,

daß die folgende Überschrift hat:

"Sammelthema: XY.

Die erworbene Waffe paßt ins Sammelthema,

weil..... ( z.B. sie deutsche Dienstwaffe im II. WK war ).

Aha, man überträgt quasi die Bewachung der Schafherde den Wölfen. Das macht echt Sinn.

Geschrieben

Möglicherweise, weil die Eintragung mancher Waffen durch Händler nur sehr minimalistisch (oder gar falsch) erfolgt

Der Händler darf doch gar nicht mehr eintragen... macht jetzt alles die Behörde (dank NWR).

Geschrieben

Die Auflage dient dazu, der missbräuchlichen Ausnutzung der i.d.R. recht weit gefassten Sammlungsziele vorzubeugen. Sie soll sicherstellen, dass kulturhistorisch bedeutsame und nicht etwa überwiegend zeitgemäße Waffen erworben werden oder Waffen, die auch sonst nicht in das Sammelthema passen.

Zu dem Zweck wird die Jahresaufstellung nach meiner Kenntnis durch eine entsprechende Fachdienststelle bei der Polizei dahingehend überprüft, weil die Waffenbehörden das üblicherweise nicht selber können.

als ob die nichts anderes zu tun hätten!

Geschrieben

Der Händler darf doch gar nicht mehr eintragen... macht jetzt alles die Behörde (dank NWR).

noch gilt das WaffG und nach §34 Abs.2 MUSS der Händler eintragen. das NWR hat damit nix zu tun.

was die Behörde will ist wieder ne Andere Sache, meine z.B. "bevorzugt" es, wenn sie alle Eintragungen/Vermerke selbst macht.

gruß alzi

Geschrieben

Zusätzlich muß bei uns bei jeder auf Sammler WBK angemeldeten

Waffe auf dem Vordruck allerdings auch ein Feld ausgefüllt werden,

daß die folgende Überschrift hat:

"Sammelthema: XY.

Die erworbene Waffe paßt ins Sammelthema,

weil..... ( z.B. sie deutsche Dienstwaffe im II. WK war ).

Servus !

Vordruck ? Wie ?

Bei uns hier läuft das so: ich kaufe eine Waffe (die ins Sammelthema passt, dafür habe ich eine Liste erstellt und die liegt beim Amt) und trage sie in meine WBK kpl ein. Und innerhalb von 14 Tagen gehe ich zum Amt und lasse den Eintrag abstempeln. Der SB macht sich ne Kopie und gut ist´s.

Was die WBK nach §18 angeht, so will er nur alle 3 Monate meine Einträge sehen und stempelt sie ab und macht sich wieder ne Kopie.

Diese Vorgehensweise habe ich mir schriftlich bestätigen lassen.

Geschrieben
Bei uns hier läuft das so: ich kaufe eine Waffe (die ins Sammelthema passt, dafür habe ich eine Liste erstellt und die liegt beim Amt) und trage sie in meine WBK kpl ein. Und innerhalb von 14 Tagen gehe ich zum Amt und lasse den Eintrag abstempeln. Der SB macht sich ne Kopie und gut ist´s.

Nun sind Sammlungspläne aber nicht immer umfassend oder abschließend und je nach Formulierung des Sammelthemas, insbesondere wenn es mit dem Herstellungsjahr der Waffen verknüpft ist, kann es bei der ein oder anderen Waffe eine knappe Sache sein, ob sie zum Sammelthema gehört oder nicht.

Und wieso trägst Du die Waffe ein? Bist Du Sammler und Händler?

Was die WBK nach §18 angeht, so will er nur alle 3 Monate meine Einträge sehen und stempelt sie ab und macht sich wieder ne Kopie.

Diese Vorgehensweise habe ich mir schriftlich bestätigen lassen.

Auch als Sachverständiger ist man nicht berechtigt, Einträge in seine WBK vorzunehmen. Die schriftliche Bestätigung macht die Sache auch nicht richtiger.

Geschrieben

Es ist nicht unüblich, dass die Behörde einem Sammler das Recht einräumt, den Waffenerwerb selbst in der WBK zu vermerken und dann die Erwerbe in bestimmten Intervallen der Behörde zur Bestätigung vorzulegen.

Geschrieben

Vordruck ? Wie ?

Innerhalb von 2 Wochen melde ich an, auf einem extra Vordruck,

die Daten in der WBK werden abgestempelt.

Bei Erwerb auf die nach Paragraph 18 innerhalb von 3 Monaten, auch auf einem

anderen extra Vordruck.

Insgesamt gibt das eine enorme Menge Papier, wenn dann noch zusätzlich

die Jahresaufstellung kommt, übrigens nicht für nach § 18, da fehlt die Auflage (!),

aber ich gebe die Kopien trotzdem ab, wie o.a. kostet es mich nichts.

Ist aber auch kein Wunder, daß sie einen extra Ordner für mich angelegt haben...

Geschrieben

Nun sind Sammlungspläne aber nicht immer umfassend oder abschließend und je nach Formulierung des Sammelthemas, insbesondere wenn es mit dem Herstellungsjahr der Waffen verknüpft ist, kann es bei der ein oder anderen Waffe eine knappe Sache sein, ob sie zum Sammelthema gehört oder nicht.

Und wieso trägst Du die Waffe ein? Bist Du Sammler und Händler?

Auch als Sachverständiger ist man nicht berechtigt, Einträge in seine WBK vorzunehmen. Die schriftliche Bestätigung macht die Sache auch nicht richtiger.

Servus !

Mein Sammlungsplan ist umfassend und abschließend. Er wurde so bei Antragstellung beigefügt, wurde auch vom LKA so abgenommen. Da stehen alle Waffen drauf die ich kaufen darf. Alles kann ich nachweisen was da drauf steht. Nicht mehr und nicht weniger. Ich bin kein Händler !

Deine Meinung, ob man als SV Waffen in seine WBK eintragen darf oder nicht sei Dir unbenommen. Aber wenn mein SB das so will und es mir auch noch schriftlich gegeben hat, warum soll ich da ein Faß aufmachen und ihm sagen, dass er das nicht darf ?

Das ist doch Erbsenzählerei.

Geschrieben

... Deine Meinung, ob man als SV Waffen in seine WBK eintragen darf oder nicht sei Dir unbenommen. Aber wenn mein SB das so will und es mir auch noch schriftlich gegeben hat, warum soll ich da ein Faß aufmachen und ihm sagen, dass er das nicht darf ?

Das ist doch Erbsenzählerei.

Bei uns sehen sie es noch nicht mal gerne, wenn ein Händler einträgt aber es hat sich so eingelaufen und bisher geht es noch auf die Art. Bis die im Amt mal wechseln und Stress machen. Sollte dein bisheriger SB also mal weichen, sollte er dir aber mitteilen, ob der neue SB es auch so handhabt. Nicht das es dann Ärger gibt bzw. der SB auf die Idee kommt und Erbsen zählt.

Geschrieben

Mein Sammlungsplan ist umfassend und abschließend.

Moin,

das mag in Deinem Fall so sein, aber es gibt auch Sammelgebiete,

bei denen eine komplette / abschließende Auflistung nicht möglich ist, weil:

1. man im Nachhinein erst erfährt, daß eine bestimmte Waffe auch verwendet wurde,

wie z.B. M 1911 als P 51 bei der Bw.

2. jemand ( wie ich z.B. ) ein Sammelgebiet von XY bis heute hat und da kommen dann

eben noch mal neue Waffen hinzu, die bei Antragstellung noch nicht verwendet wurden,

wie z.B. die P 99 in diversen Varianten als Polizeiwaffe

Geschrieben

Mal ne dumme Frage, wie wird man denn überhaupt Waffensammler?

Kann man einfach so bei Null anfangen, zum SB gehen und eine rote Karten bekommen?

Wenn man schon Waffen hat so hat man ja auch ein Bedürfnis nachgewiesen. Da kann man ja nicht auf einmal sagen, ne mein Bedürfnis ist jetzt nicht mehr die Jagd sondern die Sammlung...

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