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IGNORED

Keine WBK: Waffe kaufen und bei Freund (mit WBK) verwahren bis ich sie habe?


Qnkel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

habe die Möglichkeit günstig an eine SAFN 49 zu kommen und das auch noch auf der gelben (umgebaut auf Einzellader).

Nun dauert es noch mindestens ein Jahr, bis ich meine WBK habe. Haben jetzt überlegt einen Vorvertrag zu machen und dann in einem Jahr die Waffe zu holen.

Kenne den Menschen aber nicht direkt und will nicht, dass dann "meine" Waffe bei dem ein Jahr rumliegt mit der Gefahr, das irgendwas passiert.

Mein Freund hat ja ne kleine Waffensammlung, auch eine SAFN49. Gibt es die Möglichkeit, dass ich die Waffe bei ihm für ein Jahr verstauen kann? Kenne die Möglichkeit, dass ich meine Legalwaffen, wenn ich in Urlaub oder so bin, bei einem Freund mit WBK unterbringen kann.

Aber geht das auch so? Bzw. kann er quasi ein Vorvertrag machen, die Waffe ein Jahr bei sich deponieren und dann kaufe ich sie von dem 1. Menschen offiziell ab?

Weil möchte die Waffe in der Zeit ja auch gern schießen.

Geschrieben

Schlicht und ergreifend NEIN.

Der Freund kann die/eine Waffe von dem Anbieter erwerben, wenn er dafür eine Erwerbserlaubnis hat. Der Freund erhält dann für die Waffe eine WBK.

Die Eigentumsrechtliche Seite, also wer die Waffe bezahlt und ähnliches interessiert das WaffG nicht. Eine wirksame Verpflichtung des Freundes die Waffe an Qnkel herauszugeben (überlassen und erwerb) würde am WaffG scheitern.

Bei dem Waffenmodell bin ich aber unsicher ob es nicht Kriegswaffe oder vom sportlichen Schießen ausgenommen ist.

Geschrieben

Moin,

habe die Möglichkeit günstig an eine SAFN 49 zu kommen und das auch noch auf der gelben (umgebaut auf Einzellader).

Sehr Schwammig, würde ich direkt lassen!

Kauf dir eine auf Grün wenn es soweit ist!

Geschrieben
Sie ist bereits als Einzellader auf Gelb eingetragen.
Ja und das klingt nach gelber WBK vor dem 1. April 2003. Seither hat es da ein paar nachteilige Änderungen gegeben.
Geschrieben

Hab schon mehrfach Waffen für meinen Bruder auf meine Gelbe genommen und wenn seine 2/6er Regel ihm wieder den Erwerb erlaubte an ihn überlassen. Kostet halt unnötige Gebühren ( die aber er getragen hat, also mir egal ). Möglich ist das also schon, aber ob es Sinn macht ist was anderes. Wenn dein Freund die auf der WBK hat und zum gemeinsamen Schiessen mit dir mitbringt geht das auch das du die schiesst.In eine Sportordnung muss die aber passen, wenn nicht gibts ärger......

LG

Peter

Geschrieben

Auch ein SAFN49 zum Einzellader umgebaut ist kein Problem auf Gelb. Gibt zig passende Diszis dafür, in diversen Verbänden. Z.B. auch BDS Dienstsportgewehr. Einzellader sind dabei zugelassen, wenn vor einem bestimmten Stichtag umgebaut. Das dürfte passen.

ABER, @Qnkel, du bist noch jung und unerfahren in der Szene. Paß auf, daß man dir nicht irgendwelchen Krams an die Backe nagelt, bei dem der Vorbesitzer froh ist, das Ding losgeworden zu sein. Auf Gelb darfst du heutzutage auch noch voll funktionsfähige Ordonanzgewehre kaufen, machen einfach mehr Spaß.

Der Preis für den Stock ist nicht wirklich entscheidend, da bei regelmäßigem Gebrauch die Munitionskosten den Wert der Abschußrampe schon sehr schnell übersteigen werden. Egal, ob er 50, 100 oder 500 Euros gekostet hat.

Geschrieben

Warum überstürzt eine Waffe kaufen, wenn sie noch ein Jahr !!!!!!! Wartezeit haben. Bis dahin sind möglicherweise die Munikosten für das Ding im utopischen Bereich und sie haben die Waffe dann als unverkäuflich an der Backe.

Geschrieben

Onkel, überlege es Dir nochmal, ob es ein SAFN sein muss? Früher hies es : ein SAFN neigt zum zerlegen. Ich konnte das solange nicht glauben, bis mir Anfang dieses Jahres sich einer beim einschießen zerlegt hat. Ist ein unangenehmes Gefühl!

Gruß, Wuni

Geschrieben

Schlicht und ergreifend NEIN.

Der Freund kann die/eine Waffe von dem Anbieter erwerben, wenn er dafür eine Erwerbserlaubnis hat. Der Freund erhält dann für die Waffe eine WBK.

Kannst du begründen, warum der Freund nicht vom jetzigen Besitzer zum Zwecke der vorübergehenden Aufbewahrung (auch ein Jahr ist vorübergehend) die Waffe erwerben kann? Im § 12 steht nirgends für wen jemand die Aufbewahrung übernimmt. Er braucht auch keineswegs eine WBK für die Waffe. Er sollte nur ein adäquates Erlaubnisniveau haben, was nach Schilderung der Fall sein dürfte. Qnkel erwirbt an keiner Stelle, er ist nur der Eigentümer. Hat er seine WBK, so erwirbt er dann seinen SAFN rechtmäßig vom Freund. Dann steht auch das Waffg einer Herausgabe nicht im Wege wenn es zum casus belli kommen sollte.
Geschrieben

... Er braucht auch keineswegs eine WBK für die Waffe. .... Hat er seine WBK, so erwirbt er dann seinen SAFN rechtmäßig vom Freund. ...

das würde ich doch nochmal überdenken wollen......

Geschrieben

das würde ich doch nochmal überdenken wollen......

Nein, wohl ein Missverständnis. Ich meinte den Freund, der zwar nach § 12 überhaupt eine WBK braucht, aber die aufbewahrte Waffe nicht eintragen lassen muss.

Geschrieben

Werde nochmal mit meinem Freund reden ob er sie evtl. auf meine Kosten bei ihm eintragen lässt. Weil wenn er sie ohne Eintrag nur zum vorübergehenden Aufbewahren hat darf er sie, denke ich, nicht mit aufn Schießstand nehmen und damit schießen. Zumindest wird es in einer Kontrolle schwer mit na Wumme im Kofferraum, die in keiner WBK steht.

Auf Gelb darfst du heutzutage auch noch voll funktionsfähige Ordonanzgewehre kaufen, machen einfach mehr Spaß.

Erklär mir das mal genauer. Finde dazu nirgends was genaues. Ein Ordonnanzgewehr wäre es ja, wenn ich die Definition richtig verstanden habe. Aber wäre überrascht, wenn ich dadurch dann ein Halbautomaten auf Gelb bekommen würde.

Warum überstürzt eine Waffe kaufen, wenn sie noch ein Jahr !!!!!!! Wartezeit haben. Bis dahin sind möglicherweise die Munikosten für das Ding im utopischen Bereich und sie haben die Waffe dann als unverkäuflich an der Backe.

Glaube kaum, dass 8x57IS bis dahin plötzlich unbezahlbar wird, ansonsten wird der 98er ja noch wertloser und der Munipreis bleibt auch ein Thema wenn ich die Puste in einem Jahr kaufe...

Onkel, überlege es Dir nochmal, ob es ein SAFN sein muss? Früher hies es : ein SAFN neigt zum zerlegen. Ich konnte das solange nicht glauben, bis mir Anfang dieses Jahres sich einer beim einschießen zerlegt hat. Ist ein unangenehmes Gefühl!

Gruß, Wuni

Ja, habe das Gerücht auch gehört aber wirkliche Fakten gibt es nirgends, die auch geprüft sind. Letztens wollte die Winchester 92 nicht mehr repertieren und da muss man regelmässig alle Schrauben nachziehen damit sie nicht auseinander fällt...

Man muss auch n bisschen auf seine Sachen achten... fallen auch jedes Jahr dutzenden Autofahrern die Räder während der Fahrt ab und trotzdem fahr ich nicht auf Ketten ;)

Geschrieben

... aber die aufbewahrte Waffe nicht eintragen lassen muss.

ja genau... und nun erklär mir mal wie er dann von diesem Freund die Waffe "rechtmäßig" erwerben kann bzw. darf, die dieser nur vorrübergehend verwahrt hat!

kleiner Irrtum Deinerseits ;)

Geschrieben

Sie ist bereits als Einzellader auf Gelb eingetragen.

Weist du was ein Einzellader ist?

Erklär mir das mal genauer. Finde dazu nirgends was genaues. Ein Ordonnanzgewehr wäre es ja, wenn ich die Definition richtig verstanden habe. Aber wäre überrascht, wenn ich dadurch dann ein Halbautomaten auf Gelb bekommen würde.

Auf Neugelb gehen Mehrlader. Den Halbautomaten kannst du dann in einen Jahr unter den gleichen Erwerbsbedingungen (Bedürfnisbescheinigung) auf Grün holen, wenn dein Verband eine entsprechende Diziplin dafür hat.

Geschrieben

In dem Fall kann Dein Kollege, wenn das mit 2/6 passt, das Teil ja auf seine Gelbe für ein Jahr parken.

Kostet Dich mit Ein- und Austragen 26 Euronen.

Und der Transport zum Stand ist dann auch kein Problem mehr.

Geschrieben

Es ist übrigens allergrößter Frevel, ein ehrbares militärisches Selbstladegewehr auf Einzel(!!!)lader zu kastrieren.

Ich würde sowas nicht mal geschenkt auf meine WBK nehmen. Die Präzision wird wohl eher Selbstladermäßig ausfallen und das zum Spaß wie KK-Matchgewehr.

Da kann man auch gleich ein Deko kaufen.

Geschrieben

Erklär mir das mal genauer. Finde dazu nirgends was genaues. Ein Ordonnanzgewehr wäre es ja, wenn ich die Definition richtig verstanden habe. Aber wäre überrascht, wenn ich dadurch dann ein Halbautomaten auf Gelb bekommen würde.

Repetierer. Z.B. Schweizer G11, K31, Schweden M96, M38, Russen M91/30, Finnen M27, M;39 ... Siehe Thread hier "Bestes Ordonnanzgewehr".

Den voll funktionsfähigen Halbautomaten kannst du dir dann problemlos auf "Grün" holen, wenn du in einem der dazu passenden Verbände bist.

Geschrieben
...Da kann man auch gleich ein Deko kaufen...
Pfui. pfui, pfui. :bud:
Geschrieben

Hallo, Onkel, selbstverständlich muss man auf seine Waffen achten und sie pflegen. Der Begriff "zerlegen" ist nicht in seine Einzelteile gemeint,

sondern die Waffe explodiert ohne Vorwarnung oder Anzeichen während der Schussabgabe. Da steckt dann der abgerissene Verschlusshebel in der Wand,

der Verschluss hat sich beim Rücklauf verkeilt, das Veschlussgehäuse ist verbogen, Teile des Veschlusses fliegen nach unten raus. Hülsenreste und Pulverreste fliegen ins Gesicht. Auf alle Fälle sind die Überbleibsel noch gut als abschreckendes Beispiel für die Waffensachkunde und Wiederlade-Lehrgänge. Nimm was Du willst, aber keinen SAFN.

Mit gut gemeinten Grüßen, Wuni

Geschrieben
...Mit gut gemeinten Grüßen, Wuni
Du bist einfach ein Spielverderber. Ein Schütze der sich einen HA kauft um ihn als EL zu kastrieren weiß doch wohl was er macht. Lass ihn das einfach ganz alleine entscheiden. Hast du denn nicht gelesen was er schreibt:
...Ja, habe das Gerücht auch gehört aber wirkliche Fakten gibt es nirgends, die auch geprüft sind... ...Man muss auch n bisschen auf seine Sachen achten...
Genau ! Für die ersten Schüsse nimm einige von den guten 8 x 57 RWS Patronen, die blasen alle dreckigen Ecken so richtig raus aus dem Püster. Vorher alles mal auseinander nehmen, den Verschluss komplett zerlegen und reinigen. Was soll schon passieren.

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