Zum Inhalt springen
IGNORED

Wertschätzung von Erbwaffen auf 2WK - Tokarev - M1911 - ect.


557766

Empfohlene Beiträge

rgen zusammen.

Ich erbe von meinem Großvater mehrere Waffen aus dem 2. Weltkrieg. Diese laufen zur Zeit noch über meine Großmutter jedoch hat diese jetzt eine Meldung bezüglich dieser Waffensicherung welche seit 2008 flicht ist bekommen.

Jetzt ist die Frage welche der Waffen es sich lohnt zu behalten und welche man verkaufen kann oder sollte, da es sich nicht lohnt die etwa 100 Euro für die Sicherung pro Waffe zu investieren.

Ich persönlich hänge doch etwas an den Stücken, vor allem weil diese noch sehr gut erhalten sind und hoffe, dass mir jemand hier helfen kann da ich etwas Ahnungslos bin. Mein Opa hat diese Sammlung auch immer viel bedeutet.

Ich würde mich freuen wenn mir vielleicht jemand über den Wert der Modelle Auskunft geben könnte. Dort soll es ja je nach Jahr ect. Starke Unterschiede geben.

1. Ithace M1911 .45 ACP

2. Astra 600/43 9mm Parabellum

3. Tokarev 1935 7,62

4. Beretta Mod. 1934 9mm kurz

5. FN High-Power 9mm Parabellum

6. Sportpistole Hi-Standard Supermatric 104 .22 lr.

Detailbilder habe ich mal in der Dropbox gespeichert. Alles übersichtlich hier abrufbar.

https://www.dropbox.com/sh/6afjnepvxs5a38s/o0ytUNzCgR

Bin für jede Hilfe dankbar!

Grüße

Jan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hast du Interesse am Schiesssport? Der BDMP und der BDS bietet viele Disziplinen an. www.bdmp.de - mach die Sachkundeprüfung. als Sportschütze kommst du an der "Blockierung" vorbei. Es gibt auch bereits Beiträge diesbezüglich. Es sind durchaus brauchbare Stücke dabei. Aus welcher Region kommst Du? Dann könnten Dir Vereinsempfehlungen gegeben werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zur Tokarev: das scheint nach den Fotos keines der häufig zu findenden TT33-Varianten, sondern ein seltenes = von Sammlern gesuchtes & teueres Übergangsmodell der TT30 zu sein. Ein Foto der Rückseite des Griffstücks wäre hilfreich.

Bootsie

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aus Bochum.

Ich bin erst 18 Jahre alt und die Frage ist ob eine Waffenbesitzkarte unter diesen Umständen ausgestellt werden kann.

War zwischen 14-16j bereits Sportschütze jedoch nur Luftgewehr. Musste mich danach ums Abitur kümmern. Jetzt war eigentlich geplant das ganze nach dem Studium zu machen (Großkaliberschützenverein) aber Vater staat macht einem nun mit einer 4 Wöchigen Frist ein Strich durch die Rechnung...

@bootsie wie muss die Unterseite ausschauen um zu unterscheiden?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

die Ithaca ist leider überarbeitet, aber das ist an sich noch nicht sooo schlimm ( ca. 250 € )

Die Astra ist schön, auch wenn keine Waa Stempel drauf sind, aber man kann nicht alles haben ( ca. 200 € ).

Die Tokarev, wie o.a. sicherlich auch ( normal ca. 100 €, ggfs. mehr )

Die Beretta ist zwar nicht sonderlich selten, ist gut erhalten und hat den R.I. Stempel hinten rechts ( ca. 150 €.

Die FN ist eine Nachkriegsfertigung und wurde zudem mal von Frankonia vertrieben; trotzdem nicht schlecht,

aber auch nichts weltbewegendes ( ca. 150 € ).

Die Bilder der .22er kann ich aus irgendweinem Grund nicht ansehen, aber ich bin auch PC Dummy...

Außerdem gibt es für .22 ja auch noch kein Blockiersystem; die Waffe ist aber selbst wenn gut erhalten,

nicht allzuviel wert ( ca. 75 € ).

Interessant sind auch die dazugehörigen Taschen, die sind z.T. auch gut was wert.

Zusammenfassend würde ich, mal unabhängig vom idellen Wert, die Waffen behalten und dann ggfs.

mit dem Sperrsystem versehen lassen oder / und den o.a. Weg als Sportschütze gehen, um dies zu verhindern.

Kann man vorher mit der Behörde klären und ggfs. Kosten sparen.

( Preisangaben ohne Gewähr ;) )

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Besten Dank für die Angaben!

Ich kenne mich da überhaupt nicht aus da seht ihr mit "geschultem" auge bestimmt besser....

Ich würde die Teile echt gern behalten aber man kommt aus kostentechnischen Gründen wohl nicht um den Verkauf herum....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mit 18 Jahren wirst du nicht ohne weiteres GK Kurzwaffen erwerben können.

Vor allem, warum läuft das alles über deine Oma wenn du der Erbe bist? Hast du einen Erbschein oder bist du im Testament als Erbe der Waffen benannt? Dann kannst du eine WBK beatragen, musst die Waffen aber blockieren lassen weil du keine Schkunde nachweisen kannst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also die .22 Pistole wäre als Erbwaffe kostentechnisch außen vor.

Für dieses Kaliber gibt es kein Blockiersystem.

Was die anderen Pistolen anbetrifft - das Budget ausloten

und in den saueren Apfel beißen und blockieren lassen.

Aber Achtung!

Bei der Wahl eines Blockiersystems unbedingt Gunblock

der Firma Felix Mogdans wählen. Es funktioniert mechanisch.

KEIN elektronisches Sperrsxstem andrehen lassen.

Viele Grüße

oswald

P.S.: Ein ebenfalls notwendiger B Tresor sollte ja schon vorhanden gewesen sein.

Und wenn nicht - gibt es in den Baumärkten oft für kleines Geld

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die WaffVwV sieht in 20.3 eine ausreichende Frist vor, angegeben beispielsweise 10 Wochen.

dagegen sind die 4 WOchen schon recht knapp bemessen.

Du dürftest die meisten der Waffen sowieso frühestens mit 21 erwerben, ausser Du würdest bis dahin Erbe bzw. Vermächtnisnehmer.

tu Dich mit dem direkten Erben Deiner Oma zusammen und sorgt vor, dass der Erbe/Vermächtnisnehmer bis zum Erbfall ein Bedürfnis als Sportschütze/Jäger/Sammler usw. nachweisen kann.

dann lagert die Waffen solange aus. z.B. Verwahrung bei einem Büchsenmacher oder Händler.

oder...... sucht Euch jemanden (z.B. Sammler mit entsprechendem Samnmelthema), der die Waffen für Euch "zwischenlagert" bis Ihr sie selbst als Sportschütze/Jäger/Sammler erwerben dürft.

die Sache mit den Blockiersystemen ist einfach unerfreulich, da wird sich aber kurzfristig nichts ändern. drum versucht das zu vermeiden.

das einfachste wäre, Deine Oma könnte ein Bedürfnis als Sportschütze/Jäger nachweisen, dann entfiele die Blockierpflicht. hat sie aber wohl nicht.

oder sie bemüht sich jetzt sofort darum, evtl. setzt die Behörde die Blockierpflicht solange aus.

alzi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die TT30 bzw. das TT30 Übergangsmodell von 1935 zur TT33 hat einen "Einsatz" im Griffrücken, der bei der TT33 fehlt.

Also bitte Foto von des Griffrückens der Tokarev.

Der Hinweis "überarbeitet" muß bei SU-Waffen nicht automatisch wertreduzierende Konsequenzen haben.

Bootsie

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich Mache morgen mal ein foto!

Nehmen wir an ich trete in den großkaliber schützenverein ein. Kann ich die Waffen dann im Verein ohne sicherung lagern und dort damit schießen?

Wenn meine Oma dann in einem Jahr sterben "sollte" und ich 1 jahr mitglied wäre... Dürfte ich die Waffen dann übernehmen obwohl ich erst 19 bzw. 20 Bin?

Was mit den verschiedenen kalibern machen? Ich muss doch für jede Waffe eine Verwendung vorweisen richtig ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vergiss die Lagerung in einem Verein.

für Erbwaffen musst Du keine Verwendung (Bedürfnis) vorweisen. "übernehmen" der Erbwaffen (Du = erbe) ist in Deinem Alter kein Problem.

Solange Dir aber kein eigenes Bedürfnis als Sportschütze oder Jäger anerkannt wurde, durch Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, hättest auch Du wieder der Blockierpflicht zu folgen (für die Erbwaffen).

vorsorgen könnt Ihr für den Fall, dass Deine Oma stirbt. das Problem mit der Blockierpflicht habt ihr aber JETZT, also sofort ein Bedürfnis nachweisen (oder in Kürze absehbar) oder die Waffen "zwischenlagern" bei einem Berechtigten, so dass die Blockierpflicht entfällt.

ist kein einfaches Thema und ich bin kein Jurist.

frag auf der zuständigen Behörde nach, wie und unter welchen Voraussetzungen Ihr die Blockierung vermeiden bzw. vorläufig verzögern könnt. wenn die dort aber "unzugänglich" sind, kann das auch zu einem Bummerang werden.

wichtig ist aber dass ihr jetzt sofort aktiv werdet, sonst wird das teuer.

kosten verursachen auch nicht nur die blockiersysteme selbst, die müssen voneinem fachmann eingebaut/ausgebaut werden, ebenso wird der Einbau/Ausbau in der WBK vermerkt.....Gebühren.

das wirklich einfachste wäre Deine Oma weißt ein Bedürfnis nach. den Rest (wie das dann NACH Deiner Oma weitergehen soll) könnt Ihr dann in Ruhe vorbereiten.

alzi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine Oma hat definitiv kein Bedürfnis...

22er Muss nicht blockiert werden richtig? Die Tokarev kann nicht blockiert werden mangels Blockiersystem.

Also müsste es doch möglich sein diese beiden Waffen einfach im Tresor zu lagern und zwei Waffen bei einem Büchsenmacher zwischen zu lagern (5 Euro pro waffe pro monat) was ja relativ überschaubar ist.

So könnte man die Zeit bis ich das Bedürfnis habe doch am sinnvollsten überbrücken richtig ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Außerdem gibt es für .22 ja auch noch kein Blockiersystem ....

Das ist so leider nicht mehr richtig .

Siehe : http://www.ptb.de/cm...ex.php?id=10713

Auch wenn man über die Sinnhaftigkeit diese Blockierpflicht trefflich streiten kann

(nein eigentlich nicht, ist völliger Blödsinn) ist die .22lfb blockierfähig geworden.

GKBubi

edit. Alzi war schneller.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine Oma hat definitiv kein Bedürfnis...

wenn sie eines hätte, oder in naher Zukunft eines nachweisen könnte, dann wäre das der einfachste Weg!

hier ist im Übrigen das waffenrechtliche Bedürfnis gemeint, nicht ob Deine Oma schießen will.

Ihr beiden könnt das gemeinsam angehen, sie um das Blockieren zu vermeiden und Du für das anstehende Vermächtnis (direkt erben können wirst Du vermutlich nicht. wenn Deine Eltern erben, habt Ihr wieder das selbe problem).

alzi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Besten dank!

Wie könnte meine Oma denn ein Bedürfnis nachweisen? Ich meine sie ist 90 Jahre alt und in einem "pflegeheim"... Kommt zwar noch gut zurecht (nur Pflegestufe 1) aber ich glaube kaum das so in irgendeiner form ein Bedürfnis gegeben werden kann....

Also sind die einzigen sinnvollen Wege jetzt einlagern oder Verkaufen richtig ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das scheint so. und mit 90 im Pflegeheim kannst das erden.

Du hast aber Eltern, die könnten ja auch..... und Du dann .....

http://wiki.waffen-online.de/index.php?title=Wie_wird_man_Sportsch%C3%BCtze%3F

generell: Waffen erben geht immer, aber die Blockierpflicht entfällt nur für Waffenbesitzer (mit nachgewiesenem Bedürfnis).

kümmer Dich drum dass Du mit dem Schießen anfängst und Ihr das in der Familie geregelt bekommt (am besten schriftlich), dass Du die Waffen vermacht bekommst wenn Deine Oma stirbt und sich sonst keiner interessiert.

bis dahin versuchen mit "zwischenlagern". kann ja im Abstimmung mit der Behörde erfolgen.

alzi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... da es sich nicht lohnt die etwa 100 Euro für die Sicherung pro Waffe zu investieren....

Es muß nicht eine Laufsicherung sein, eine elektronische schon gar nicht, es gibt auch Sicherungssysteme für 10 €.

Frag mal die Sylvia Merkle von Waffen Merkle.

Erben ist auch kein Problem, ich weiß von einem 16jährigen, der die Waffensammlung seines Großvaters geerbt hat, die wird halt verwaltet bis er 18 ist.

Laß Dir nichts anderes einreden, es geht rechtlich!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

für .22 lfB gibts inzwischen Blockiersysteme, ab 100mm Lauflänge.

@GKBubi

Na,

sowas auch..

Da habe ich doch glatt versäumt regelmäßig nachzuschauen, wie der Staat seine

Macht noch weiter ausüben kann, damit hier alles sicherer wird...

Neee, mal im ernst, danke, ich habe da nicht immer regelmäßig nachgeschaut,

und nun weiß ich dies auch.

Und nun können wir uns alle mal zurücklehnen und das sichere D genießen...

( nur zum Verständnis: geht nicht gegen euch, sondern gegen die intelligenten Gesetzesmacher... )

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.