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IGNORED

Vierte Kurzwaffe


Targetman

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,ich würde gerne mal in erfahrung bringen wie es Rechtlich bei Sportschützen ausschaut ein vierte Kurzwaffe zu Erwerben,ich würde mich über detailierte antworten sehr Freuen.

Dank an Alle!

Gruß

Targetman

Geschrieben

Moin.

Da die folgenden Fragen eh kommen werden, nehme ich sie mal vorweg:

- "Hast du bei der Sachkunde nicht aufgepasst?"

- "Wieso steht die Frage unter 'Waffen sammeln'"?

Nun zu deiner Frage: Wenn dein Verband dir ein Bedürfnis dafür bescheinigt, ist die 4. KW kein Problem.

Die Bedürfnisbescheinigung erfolgt je nach Verband nach unterschiedlichen Kriterien.

Geschrieben

Das WaffG hat die mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition besonders restriktiv beschränkt.

Das "Bedürfnis" für die ersten Zwei wird nicht bezweifelt bzw. gesondert geprüft. Ab der Dritten solchen Waffe muss man glaubhaft machen, daß man diese Waffe

- für eine weitere Disziplin (für die noch nicht die geeignete Waffe vorhanden ist)

- Für Wettkampfsport (Ersatz-Waffe / Trainingswaffe)

braucht.

Die Behörde hat genau diese Prüfung an die Schießsportverbände abgeschoben. Teilweise existieren bereits Richtlinien für die "Erteilung von Verbandsbescheinigungen" das sind die Schriftstücke, mit denen man als Sportschütze gegenüber der Behörde seinen Erwerbswunsch untermauert.

Vorderlader-Pistolen, Vorderlader-Revolver und einschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition haben keine Beschränkung in der Anzahl und auch keine besondere Prüfung.

Und wir sollten diesen Thread wirklich nach "Waffenrecht" verschieben. Auch wenn's da eigentlich schon steht...

Geschrieben

Die Befürwortung zu bekommen dürfte bei den meisten Verbänden,

außer beim DSB, kein Problem sein.

Allerdings finden -zumindest bei uns- dann Regelüberprüfungen statt

ob die Waffen auch bei überregionalen Meisterschaften geschossen werden.

Das muß der Verband Dir dann bestätigen.

Hier beim BDS LV1 gilt ab Bezirksmeisterschaft als überregional,

Vereinswettkämpfe und Pokalschießen zählen nicht.

Ob 'gemischte Bestätigungen' möglich sind wenn man einen Teil der Waffen

(nur) für DSB-Wettkämpfe nutzt weiß ich jetzt nicht.

Geschrieben
Gerade beim DSB ist es Kein Problem Bedürfnisbescheinigungen zu bekommen.

Da habe ich andere Erfahrungen gemacht.

Regeln die je nach Laune und Sympathie ausgelegt werden.

Gewisse "erforderliche Ringzahlen" die vorher keiner kennt.

Hochnotpeinliche Befragungen und jede Menge dämlicher Komentare.

Lange Wartezeiten (meine BDS-Befürwortung hat nicht mal eine Woche gedauert)

Wenn man gern etwas außer der Reihe hätte gibt's dafür dann

wahrscheinlich keine Disziplin oder man kann sich damit nicht qualifizieren,

weil der Verein keine Vereinsmeisterschaft ausrichtet.

Ok hängt ev. auch vom Landesverband ab,

also war es vielleicht etwas zu pauschal formuliert.

Aber Befürwortungen beim SVBB ist nur etwas für Masochisten.

Geschrieben

Beim BDS wird es zur Zeit wohl so gehandhabt,

Wie gesagt, es gibt, je nach Landesverband im BDS unterschiedliche Richtlinien für die Erteilung der Bescheinigung. Ich kenne halt die Regeln für den LV 4 (NRW). Abgesehen davon, daß die "neue" Waffe keine Überlappung (d.h. der Schütze hat keine Waffe, mit der die neue Disziplin bestritten werden kann) zum bereits vorhandenen Bestand aufweist, gilt für die dritte KW:

- der Schütze muss an 2 anerkannten Pokalschießen des LV4 im letzten Jahr vor Antragstellung teilgenommen haben.

Und für die vierte Kurzwaffe:

- 2 Pokalwettkämpfe UND ein weiteres Pokalschießen ODER Teilnahme an einer Meisterschaft (z.B. Bezirksmeisterschaft)

Die Anforderungen steigen dann weiter an, wenn ich noch eine Kurzwaffe haben wollte, muss ich nachweisen, dass ich auf der letzten Landesmeisterschaft NRW (2013) ODER auf der vorletzten Deutschen Meisterschaft (2011) mit der Hälfte aller meiner Kurzwaffen war UND auf der letzten deutschen Meisterschaft (2012) ebenso. HMMMM...geht.

Mit solchen Richtlinien soll eben auch gegenüber der Obrigkeit dokumentiert werden, daß beim Breitensport mit Schusswaffen schon darauf geachtet wird, daß die Schützen an Wettkämpfen auch teilnehmen.

Da der ganze barocke Bedürfnisquatsch ohnehin unsinnig ist, braucht man nicht darüber diskutieren, ob das gut ist. Wer viele Waffen (offiziell) haben will, der hat Spaß an Waffen und hält sich selbst an solche Regeln. Wer Unheil mit Waffen anrichten will, geht wahrscheinlich nicht die Ochsentour über den Schützenverein sondern geht zum Ivan/Ali/Karl hinter'm Bahnhof.

Nicht umsonst heißt es "Fürchte den Mann mit nur einer Waffe. Er kann wahrscheinlich damit umgehen."

Geschrieben

Alternativ:

Passendes Sammelgebiet suchen, Antrag stellen auf Rote WBk und man muß keinen mehr auf Knien hinterherrutschen, um sich noch ne 4., 5. oder 6. KW kaufen zudürfen.

Geschrieben

... wie es Rechtlich bei Sportschützen ausschaut ein vierte Kurzwaffe zu Erwerben,...

das ist exakt genau so wie bei der 3. !

und was SDASS_Nico so schön in grün geschrieben hat........bingo!

alzi

Geschrieben

das ist exakt genau so wie bei der 3. !

Laut Gesetz ja, aber die Verbände sehen das teilweise enger. Und der immer wieder ach so gescholtene DSB genehmigt im Landesverband Saarland 4 Kurzwaffen ohne Probleme und nur mit den gesetzlichen Vorgaben.

Greetz

Peter

Geschrieben

Der RSB hat mir 5KW beführwortet, den Rest habe ich von der DSU beführwortet bekommen.

Ging alles absolut ohne Probleme

Ist dort auch der Herr Furnier zuständig, oder habt ihr einen eigenen Herrn der die Anträge bearbeitet?

Geschrieben

Ich gehe mit einigen meiner Vorredner konform. Beim NSSV hält man sich an die Gesetze, ab einer gewissen Wettkampfteilnahme ist die vierte KW weniger ein Problem als beim BDS oder BdMP.

Geschrieben

Laut Gesetz ja, aber die Verbände sehen das teilweise enger. Und der immer wieder ach so gescholtene DSB genehmigt im Landesverband Saarland 4

er hat aber ausdrücklich nur nach "rechtlich" gefragt (seinen Verband hat er uns auch nicht genannt!).

alzi

Geschrieben

Im letzten Jahr wurden zumindest im LV3 noch Vereinsmeisterschaften als "Wettkampf" iSd WaffG und ganz gem. WaffVwV für die 3./4.KW bzw. 4./5. SL-LW gehandhabt. Darüber sollten dann Landesmeisterschaften herangezogen werden. Wie es aktuell im LV3 ist, weiß ich nicht aber scheinbar geht die Entwicklung zu merkwürdigen Formeln ("mit der Hälfte der vorhandenen....").

Mit solchen Richtlinien soll eben auch gegenüber der Obrigkeit dokumentiert werden, daß beim Breitensport mit Schusswaffen schon darauf geachtet wird, daß die Schützen an Wettkämpfen auch teilnehmen.

Und dies war mit der bisherigen Verfahrensweise nicht möglich?

Geschrieben

Ist dort auch der Herr Furnier zuständig, oder habt ihr einen eigenen Herrn der die Anträge bearbeitet?

Der Name sagt mir gar nix

Geschrieben

Und dies war mit der bisherigen Verfahrensweise nicht möglich?

Ich sag's mal so:

wenn man nachprüfbare Regeln aufstellt und diese Regeln öffentlich macht, sorgt man für Transparenz. Das ist zumindest nicht schlecht. Schlecht wäre Gutdünken und unterschiedliche Regelungen, am Schlimmsten ausgerichtet an einem Nasenfaktor des Antragstellers.

Der BDS LV4 geht für mich über die Anforderungen des Gesetz hinaus, und da ich ohnehin das Fundament "Bedürfnis" für den Erwerb von Schusswaffen anzweifle, ist das nur eine besonders lästig strenge Ausgestaltung einer falschen Regel.

Man kann ja noch weiter gehen und behaupten, daß der private Besitz von Schusswaffen gar nicht staatlich reglementiert werden sollte. Es reicht nach dieser Auffassung im Prinzip aus, Straftaten mit Waffen und Gewalt verschärft zu verfolgen und zu bestrafen, das ist in StGB ja auch schon vorgesehen.

Wir haben nun eine gesetzliche Regel, darüber hinaus müssen wir auch mit einer existierenden Behördenstruktur klarkommen, in der die herrschende Meinung zu einer weitreichenden Restriktion des Bürgers in Bezug auf Schusswaffen drängt. Vor diesem Hintergrund kann ich so eine Richtlinie nachvollziehen, aber nicht gutheißen. Aber sie existiert und solange sie das tut, muss ich mich arrangieren.

Es ist nmM gar nicht notwendig, den Erwerb von Schusswaffen durch Sportschützen so willkürlich zu regeln, wie es durch das Bedürfnisprinzip, die Notwendigkeit zu "genehmen" SportOrdnungen, den § 6 AWaffV und die Kontingentregel oder das Erwerbsstreckungsgebot des §14 WaffG geschieht. Aber das war ja nicht die Frage.

Geschrieben

Ich sag's mal so:

wenn man nachprüfbare Regeln aufstellt und diese Regeln öffentlich macht, sorgt man für Transparenz.

(...)

Der BDS LV4 geht für mich über die Anforderungen des Gesetz hinaus,

Transparenz ist das eine - komplizierte und restriktive Befürwortungspraxis eine ganz andere. Das Gesetz ist in dieser Hinsicht, nicht zuletzt durch die WaffVwV, wenig auslegungsbedürftig. Trotzdem sieht der BDS bzw. seine Landesverbände und (-)Funktionäre darüber hinweg und geht einen (restriktiveren) Weg.

Eine bedenkliche Entwicklung eines Verbandes, der bisher einen sehr schützenfreundlichen Ruf hatte.

Wir haben nun eine gesetzliche Regel, darüber hinaus müssen wir auch mit einer existierenden Behördenstruktur klarkommen, in der die herrschende Meinung zu einer weitreichenden Restriktion des Bürgers in Bezug auf Schusswaffen drängt. Vor diesem Hintergrund kann ich so eine Richtlinie nachvollziehen, aber nicht gutheißen. Aber sie existiert und solange sie das tut, muss ich mich arrangieren

Damit klar zukommen und die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten ist Aufgabe des Verbandes. Offenbar ist Transparenz dann auch nur in Richtung der Behörde gut. Die Mitglieder erfahren von den "Dingen hinter den Kulissen" nämlich nichts. Die Richtlinie ist, erst Recht vor diesem Hintergrund, nicht nachvollziehbar.

Geschrieben

Die Richtlinie ist, erst Recht vor diesem Hintergrund, nicht nachvollziehbar.

Diese Richtlinie stammt noch aus der Zeit vor dem Erscheinen der WaffVwV. Vielleicht tut sich da in Zukunft noch was beim LV4.

Archiviert

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