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IGNORED

A/B-Schrank verankern?


MasterG

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@ brotfried

Damit hast Du schon recht aber ich wollte das nicht so detailiert ausführen sonst würde ich vermutlich immernoch schreiben. Es ging ja nur dadrüber das man Probleme mittels Gesprächen lösen sollte und nicht mit irgendwelchen rechtlichen Mitteln wenn man es vermeiden kann. Es ist sicherlich der bessere Weg und ich glaub es kann nur beiden Parteien nutzen, aber trotzdem danke das Du mich drauf aufmerksam gemacht hast.

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... Leider liegen mir die DIN/VDMA-Normen nicht vor. Steht da wirklich drin, dass die Klaissifizierung als 0er oder A/B-Schrank generell davon abhängt, dass der Schrank ein Gewicht >= 200 kg hat oder entsprechend verankert ist? Oder gilt das nur für die sog. Einbautresore, die dünnere Außenwände haben und den Schutz erst durch den Einbau in die Wand erreichen?

Teilweise liest man ja auch von dem Versicherungsschutz, der erst ab 300 kg gelten soll. Hier hat man also wieder eine andere Grenze. Da im WaffG aber 200 kg steht, ist nur diese Grenze waffenrechtlich maßgebend. Denn das Gesetz steht immer noch über rein privatrechtlichen technischen Normen. Was die Versicherer mit dem Waffenbesitzer in dem privaten Versicherungsvertrag vereinbaren, ist dann natürlich eine andere Sache.

Ab wann der Versicherungsschutz beim Tresor greift muss du mit deiner Versicherung klären. Bei manchen Tresoren ist das aber auch mit angegeben. Vom Gewicht ist die Klassifizierung nicht abhängig. B ist B auch bei nur 20 Kg und unverankert (das ist dann eine Versicherungsfrage ob das ausreichend ist, aber keine Frage nach AWaffV). Wieviel Waffen wann und wie gelagert werden steht dann in der AWaffv. Bei Wandtresoren könnte es sein, dass B erst greift wenn der Tresor vermauert ist. Dazu müsste man aber dieses VDMA Einheitsblatt kennen.

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Wie bereits erwähnt, gibt es seitens der Behörde keine Verpflichtung zum Verankern.

Mein B-Schrank (unter 200kg) ist dennoch verankert.

Jedoch nicht wegen der Behörde, sondern wegen der Versicherung.

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In dem VDMA-Einheitsblatt steht nichts zum Verankern. Es unterscheidet zwischen Stahlschränken zur freien Aufstellung, und solchen, die in Möbel oder hinter Wandverkleidungen eingebaut werden (Einsatzschränke, nicht zur freien Aufstellung).

Für B-Schränke zum Einbauen gelten folgende Bedingungen:

15345783es.jpg

Der Unterschied zu den Schränken zur freien Aufstellung ist nur, dass die Wand- und Türdicke hier 60mm betragen müssen. Eine Verankerung ist in dem gesamten Einheitsblatt nicht erwähnt.

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Da fällt mir gerade ein... ich habe zwei "A"- und einen "B"- Schrank. Jeder unter 200kg.

Mein Problem ist, daß Andübeln in diesem Fall kaum möglich ist, weil in der Wand dahinter mehrere E-Kabel als auch Wasserrohre laufen. Auf der anderen Mauerseite ist das Bad und die Mauer ist nicht sehr dick.

Ich habe jetzt alle Schränke mit jeweils einer 10er Schraube mit seinem "Nachbarn" verbunden.

Den "B"-Würfel und einen unzertifizierten Blechschrank obenauf.

Dieses ganze Konglomerat wiegt jetzt etwas über 200kg. Hat das positive Auswirkungen auf die Menge der darin gelagerten Waffen?

Vermutlich nicht, oder? Weil die 200kg nur für den jeweiligen zertifizierten Schrank gelten?

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....

Aaaaaaaaaaaarrrrrrrrrrrrrggggggggggggggghhhhhhhhhhhhhhhhh, vermutlich kommt jetzt einer und schreibt, weil du das Loch in die Oberseite des unteren Schranks gebohrt hast die Zulassung des unteren Schrank sowieso weg ist. Ausser du hast den Schrank mit dem Loch im Boden verkehrt herum aufgestellt. :bud::dirol::focus:

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Ich hab bei 2 meiner 3 Tresore 10 er Ytongwände im Rücken. Wie soll ich da mit 200KG andübeln? Max meine Aussenwände würden da gehen, und da steht nur ein Schrank dran. Deswegen jetzt meine Wohnung umplanen werde ich mit Sicherheit nicht. Und in den Keller kommen meine Waffen nicht.Wenn ich nochmal baue denke ich an sowas...............................

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... Dieses ganze Konglomerat wiegt jetzt etwas über 200kg. Hat das positive Auswirkungen auf die Menge der darin gelagerten Waffen?

Vermutlich nicht, oder? Weil die 200kg nur für den jeweiligen zertifizierten Schrank gelten?

Sowas musst du in Grün schreiben.

@PetMan,

das Problem dürften viele haben, dass das Mauerwerk das gar nicht hergibt.

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@Harley-fleck

Ich meinte nicht die sofortige Anwendung der "Rechtskeule" sondern zuerst ein Gespräch über die rechtliche Situation auf Basis des Gesetzestextes. Nur allein damit kann man ggf. schon ein Umdenken erreichen. Mal ganz kurz da eine Erfahrung v. mir mit SB - leidiges Thema 2Schuss Mag Zwang mit SLB und JJS, ohne das Gespräch hätte ich jetzt eine Einschränkung in der WBK für die es keine Grundlage gibt, insofern hat es in dem Fall etwas genutzt sich der Meinung des SB entgegen zu stellen und ausführlich das BJG zu zitieren. Wobei in meinem Fall es im Gesetz nicht so eineindeutig drin steht, wie im Falle der Aufbewahrung. Natürlich muss aber jeder für sich selbst einschätzen, ob es sich lohnt ruhig und sachlich aufzubegehren od. eher nicht. In diesem Sinne, alles Gute.

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das Problem dürften viele haben, dass das Mauerwerk das gar nicht hergibt.

Gott sei Dank kann das keiner prüfen. Ich glaube nämlich nicht, dass hier auch nur einer Verbundanker bei Betonwänden oder Mörtelinjektionsdübel (heißen die so?) bei Hohlkammersteinen verwendet. Ob so ein 10-er Fischerdübelchen in den heute üblichen Leichtbauwänden die geforderte Abrisskraft hält, wage ich doch zu bezweifeln.

Manfred

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