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IGNORED

A/B-Schrank verankern?


MasterG

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Schleichen bei dir auch immer wieder seltsame Gestalten ums Haus? Also mich würde es nicht wundern wenn nach einem mehrwöchigem Urlaub... :shok:

Das können die bei mir machen wenn ich in Urlaub bin, ohne dass es mir im Bezug auf meine Waffen etwas ausmacht ( im restliche Bezug natürlich gewaltig!)!

Bei mir werden sie beim Einbruch nur jämmerlich weinen.....

Alles weg....Verliehen....zur Reparatur..... nur noch 'ne olle LP drin....und dafür die ganze Arbeit mit dem 0-er... :s84::diablo:

Und ich kann :lazy: :lazy:

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Das mit der 200 Kg Grenze stimmt. Hab neulich meinen SB auf dem Landreatsamt gefragt wann man denn die Schränke anschrauben muß. Er schaute irgendwo im Gesetz nach und erklärte mir dann das wenn ein Waffenschrank unter 200 kg wiegt muss er angedübelt werden.

Kann sein das es Unsinn ist, ich hab die Schränke halt angedübelt und der Mann war zufrieden, machte ja kaum Umstände....

Glückwunsch Michel! was der SB sagt ist schließlich Gesetz!

... blöd nur, dass im WaffG und der AWaffV was anderes steht...

lesen bildet................SBs und Waffenbesitzer. und wer sich gar so schwert tut mit dem Gesetz und den Verordnungen.........

....der kann sich mal etwas in seinen (wievielmillionenfach liegt der in Deutschlands Stuben?) Frankoniakatalog vertiefen.

Herrschhaftszeiten, verdammischnochamol! wozu hat der Waffenbesitzer ein eigenes Hirn ?!?!

bei jedem Schießsportverband und jedem Jagdverband bekommt man die Aufbewahrungsbestimmungen sogar beBILDert!

aber nö, der teutschen Michel muss dafür ja seinen SACHKUNDIGEN und ÜBERqualifizierten SB fragen..... und dem natürlich auch noch Alles glauben!

Gebt dem Michel sein Fahrrad!!! .... es buckelt sich leichter!

wer die Ironie ohne farbliche Kennzeichung nicht findet, sollte seine Waffen abgeben und sich weiterBILDen !

alzi

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Nein, ich fragte den SB nur grundsätzlich ob man muss oder nicht, ehrlich gesagt, mir ist es egal ob ich den anschraube oder nicht, ist ja kein Beinbruch nur ne Sache auf ein paar Minuten.

@ alzi

gut das es schlaue Leute wie Dich gibt, dann wissen nähmlich die anderen das sie dumm sind...............

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um Dummheit geht es nicht, sondern um Arsch in der Hose, Eigeninitiative, selbständiges Denken und eigenverantwortliches Handeln!

.. das vermisse ich von Tag zu Tag mehr in diesem Land!...

wenn man das bei Erwachsenen (und hier im speziellen bei Waffenbesitzern!) nicht findet, wer soll das dann den Kindern beibringen?

bei solchen Vorbildern wundert mich bezüglich Pisa und Konsorten garnix mehr.

und man muss Waffenschränke unter 200 kg nicht andübeln! da kann der SB labern soviel er will, das steht eineindeutig im Gesetz!

bei mir kommt kein Dübel in die Wand nur weil der SB keine Ahnung hat, sondern lediglich und ausschließlich wenn das waffenrechtlich notwendig und vorgeschrieben ist! und genau so wird das von mir auch einem SB gegenüber kommuniziert.

alzi

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...und man muss Waffenschränke unter 200 kg nicht andübeln! da kann der SB labern soviel er will, das steht eineindeutig im Gesetz!...

Das kann man hier schreiben, so oft man will, die beratungsresistenten Michel wollen einfach nicht weniger werden.

Ich habe das Bild hier schon öfter gepostet, aber es ist eben leider symptomatisch für unsere Gesellschaft geworden:

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Das Gesetz geht davon aus, dass man auch unverankerte Schränke vernwenden darf. Das kommt in dem Passus zum Ausdruck, dass sich bei einigen Schränken die Höchstzahl der aufzubewahrenden Kurzwaffen reduziert, wenn die nicht verankert sind. Das würde keinen Sinn ergeben, wenn man in diesen unverankerten Schränken ohnehin keine Waffen aufbewahren dürfte.

Leider liegen mir die DIN/VDMA-Normen nicht vor. Steht da wirklich drin, dass die Klaissifizierung als 0er oder A/B-Schrank generell davon abhängt, dass der Schrank ein Gewicht >= 200 kg hat oder entsprechend verankert ist? Oder gilt das nur für die sog. Einbautresore, die dünnere Außenwände haben und den Schutz erst durch den Einbau in die Wand erreichen?

Teilweise liest man ja auch von dem Versicherungsschutz, der erst ab 300 kg gelten soll. Hier hat man also wieder eine andere Grenze. Da im WaffG aber 200 kg steht, ist nur diese Grenze waffenrechtlich maßgebend. Denn das Gesetz steht immer noch über rein privatrechtlichen technischen Normen. Was die Versicherer mit dem Waffenbesitzer in dem privaten Versicherungsvertrag vereinbaren, ist dann natürlich eine andere Sache.

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@ alzi

ist doch eigentlich egal ob dieser SB recht hatte oder nicht, Fakt ist wenn ich zu dem Mann gehe bekomm ich in der Regel immer was ich will, der hilft mir sogar dabei wenns um Belange in meinem Schützenverein geht. Da ich Vorstand bin und ich das beste für meine Kameraden will ist man ja auch auf solche Leute einwenig angewiesen, was nicht heit das man denen in den A.... kriecht. Ich denke das Zusammenarbeitt mit den Ämtern für uns sehr wichtig ist und wenn er meint das ich den Schrank anschrauben soll dann mach ich es eben.

In meinem Beruf bin ich Fertigungsleiter und schon seit 25 Jahren, ich hab da die Erfahrung gemacht das es hin und wieder auch besser ist den Leuten ein " Zuckerl" hinzuschmeissen damit das Betriebsklima steigt und das ist die bessere Lösung als mit Paragraphen und anderweitigen Bestimmungen zu Erfolg zu kommen. Weiterhin hat es bestimmt nichts mir Arsch in der Hose zu tun sondern eher mit Diplomatie, was vermutlich hier im Forum für manche Leute ein Fremdwort sein mag. Denn hätte ich keinen Arsch in der Hose wäre ich in m einem Verein genauso wie in meinem Job fehl am Platz.

Es ist nicht immer gut wenn man mit dem Amt im Clinch ist, das wird mir hier bestimmt jeder bestätigen wenn er auch noch so viel Arsch in der Hose hat :good:

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Es ist nicht immer gut wenn man mit dem Amt im Clinch ist, das wird mir hier bestimmt jeder bestätigen wenn er auch noch so viel Arsch in der Hose hat :good:

Da gebe ich dir recht. Aber was passiert wenn der SB mit dieser " Einstellung " raus kontrollieren geht? Bemängelt er jeden Tresor der nicht festgedübelt ist??? Ihm da mal die gesetzl. Grundlagen nahe zu bringen hilft auch anderen. So schadet es u.U. anderen........Ok, die können sich selber wehren bzw sollten sie es. Wir Wissen aber das es viele nicht tun...................

Nur meine Meinung, die keiner teilen muss

Peter

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Ich bekomm auch was ich will, weil ich meine Rechte und das Gesetz kenne.

Der SB soll seine Arbeit machen und wenn er Wissenslücken hat, bin ich ihm gerne behilflich, lasse mich von ihm aber nicht schikanieren oder zu Handlungen nötigen, nur weil er meint es besser zu wissen oder ich diplomatisch zu sein habe.

Hier ist er im Unrecht und hat das einzusehen. Wenn er recht hat, dass komme ich seinen Forderungen nach!

Auf sein Recht zu bestehen, auch und gerade gegenüber der "Obrigkeit", das ist "Arsch ind er Hose haben".

Und je fundierter meine eigenen Kenntnisse auf diesem Gebiet sind, desto selbstwusster kann auch gegenüber dem SB auftreten, mein Recht einfordern und brauche nicht zu buckeln.

So habe ich das auch als Vorstand gehalten und meinen Kameraden oder dem Verein hat das nicht geschadet.

Clinch gab das auch keinen, höchstens mal einen kleinlauten SB, nachdem er seinen Fehler eingestehen musste.

Jeder darf auf sein Recht verzichten, solange er mich nicht nötigt es ihm gleichzutun.

alzi

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es gibt wohl Schränke die MÜSSEN verankert werden um die entsprechende Sicherheitsstufe zu erreichen.

Nein, gibt es nicht. Die "Norm" ist eine reine Konstruktionsanweisung, und behandelt ausschließlich Material und Wandstärken. Ein Gewicht oder eine Verankerung ist nicht beschrieben, und daher auch nicht nötig zum Erreichen der Klassifikation. Die Versicherungen können das vorschreiben, wenn man besonders wertvolle Dinge darin lagern und versichern will. Mehr nicht.

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Ja da hast Du recht, aber Du weisst sicherlich auch das kaum jemand hier in Deutschland unser Waffengesetz richtig interpretieren kann, wenn man Oberstaatsanwalt Hofius in der letzten Anhöhrung über die Abschaffung der Kriegswaffenähnlichen Halbautomaten Glauben schenken darf. Dort sprach er darüber das vermutlich nur eine Handvoll Leute in Deutschland dieses Waffengesetz verstehen und richtig deuten können.

Was ich hier nur verständlich machen will ist das man mit den Leuten reden soll und nicht mit der Tür in Haus fallen muß nur um was durchzusetzen. die Drohungen mit irgendwelchen Paragraphen sollten uns doch nur zur Notwehr dienen. Man kann nicht von den SB verlangen das die was verstehen was nochnicht einmal die Staatsanwälte verstehen.

Ich will hier niemanden in Schutz nehmen oder verurteilen der sich nicht hundertprozentig damit auskennt. In unserer Zivilisation sollte man doch meinen das man über alles und jeden diskutieren kann.

Ich habe jedenfalls die Erfahrung gemacht das miteinander reden die meisten Probleme aus der Welt schafft und nicht Drohungen oder ähnliches, das schafft nur böses Blut was wiederum nicht in unserem Interesse sein sollte da wir ja von den Ämtern in gewisser Weise abhängig sind

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Grundsätzlich kann es jeder halten wie er will, nur wenn ich immer irgendwo lese, "da ich im Vorstand bin muß halt bei der Behörde nachgeben, auch wenn es eigentlich nicht notwendig ist" muß ein Statement her.

Sorry aber das ist im Endeffekt, sofern man eindeutig im Recht ist -wie hier- absolut kontra produktiv und hilft weder Dir noch den anderen im Endeffekt wirklich. Im Gegenteil es befördert noch mehr die Willkür, weil der Vorstand macht es ja schließlich vor. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das ein SB bei einem Hinweis (im freundlichen Ton) auf diesen Sachverhalt mit Ärger und permanenten Problemem reagiert, es sei denn er denkt er ist "Gott" und keiner habe ihm was zu sagen, nur dann hast Du ein ganz anderes Problem, was nur bisher nicht auftauchte, weil immer jegliche Reibungspunkte durch Nachgeben vermieden wurden.

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@ SAR-M1

Ich sagte nichts von nachgeben oder sich ducken. Sicher ist es richtig wenn man im Recht ist das man sich nicht beugen muß. Nur wie Du sicherlich auch weißt macht der Ton die Musik. Und wenn ich auf freundlichem Weg zu meinem Ziel komme ist das ja auch bestimmt nicht falsch oder bist Du anderer Meinung. Es stimmt auch was weiter oben alzi sagte das man mit fundierten Kentnissen anders dasteht als wie wenn man sich nicht vorbereitet. Wir haben hier verschiedene SB was das Waffenrecht angeht und jeder ist anders, der eine siehts gelassener als der andere und wie Du auch bestimmt weißt ist auch jeder Mensch anders. Aber letztendlich müssen sich alle ans Gesetz halten, da führt kein Weg dran vorbei. Und wenn man freundlich mit den Leuten umgeht und miteinander redet führt das eher zum Ziel als wie wenn man irgendwelche rechtliche Wege beschreitet die man mittels Gespräch vielleicht vermeiden könnte.

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Ja da hast Du recht, aber Du weisst sicherlich auch das kaum jemand hier in Deutschland unser Waffengesetz richtig interpretieren kann, wenn man Oberstaatsanwalt Hofius in der letzten Anhöhrung über die Abschaffung der Kriegswaffenähnlichen Halbautomaten Glauben schenken darf. ...

danke, aber zum Glück ist bei DIESEM Thema noch nicht mal ein Hofius notwendig und zu interpretieren gibts da auch nichts. AUSNAHMSWEISE ist das WaffG und die AWaffV hier mal eindeutig!

da brauchts dann auch keine Diplomatie, da hat man den SB auf seinen Irrtum hinzuweisen, dieser diesen einzusehen und weiter gehts!

und noch ein Irrtum Deinerseits, nicht wir sind " in gewisser Weise" von den Ämtern abhängig. die sind von uns abhängig! wo wäre denn die Waffenrechtsabteilung ohne die Waffenbesitzer? von wem werden deren Stellen bezahlt, wer bezahlt die Gebühren?

sorry, aber auch Du solltest etwas Deine gebückte Haltung aufgeben. die Obrigkeitsdenke ist hier absolut fehl am Platz.

Drohungen sind strafbar, den SB auf die Möglichkeit und den Willen zur Ausschöpfung von Rechtsmitteln hinzuweisen nicht!

Noch bin ich hier Bürger mit Rechten und an dieses Recht hat sich auch der SB zuhalten. Tut er das nicht (wissentlich oder unwissentlich), dann habe ich auch das Recht ( und im Interesse des Gemeinwohls! auch die Pflicht) ihn darauf hinzuweisen.

mag für Dich bedauerlich sein, aber meine Einstellung ist da mit dem landläufigen Micheltum nicht vereinbar.

"miteinander reden" schließt auch deutliche Kritik mit ein, wenns konstruktiv sein soll.

in anderen Ländern würde sich ein SB nicht mal trauen sowas zu verzapfen. in manchen Ländern gibts noch Bürger mit Rückgrat, die zu ihren Rechten eine ganz andere Einstellung und ein ganz anderes Selbstverständnis haben, als der deutsche Michel sie noch immer zeigt.

aber dort würde ein SB auch garnichts anderes von seinen MITbürgern erwarten und er ist sich auch bewusst dass er dem Staat und seinen Bürgern dient.... und nicht andersrum.

alzi

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@ alzi

im Grossen und Ganzen hast Du schon recht was Du sagst, nur es geht nicht immer so mit Gesetzen und Paragraphen. Ich werde jetzt eine Geschichte erzählen, die ganz aktuell in meine Verein behandelt wird.

Einem meiner Kameraden wurde vor 16 Jahren der Führerschein wegen Alkohol genommen. Wie erwartet waren auch seine Waffen weg. Die lagern seitdem bei uns im Verein. Der Mann hat aus seinen Fehlern gelernt und trinkt seitdem nichts mehr. Nach 12 Jahren war er bei seinem SB und wollte wieder eine WBK beantragen, die ihm verweigert wurde aufgrund des Verdachtes des SB das er nochnicht zuverlässig ist. Der SB sagte zu ihm er solle ein medizinsches Gutachten von sich erstellen lassen dann sehe man weiter.

Also ist der abhängig von der Meinung des SB!!!

Ich ging also zu meinem SB weil der in einem anderen Landratsamt zuständig ist als der SB von meinem Kameraden und schilderte ihm den Fall und ich bat ihn sich des Falles anzunehmen . Ich hab daraufhin etwa eine Woche gewartet bis ich Antwort bekam. Mein SB sagte mir was wir auch alle wissen, das die Zuverlässigkeit für 5 Jahre weg ist und in besonderen Fällen könne man 10 Jahre veranschlagen. Er hat sich auch uber meinen Kameraden bei der Polizei und anderen Behörden informiert ob ja auch wirklich nichts mehr vorgefallen ist. Anschließend telefonierte er noch mit dem SB der für meinen Kameraden zuständig ist. Mittlerweile schaut es so aus das alles zu einem guten Ende für meinen Kameraden kommen wird auch ohne Gutachten.

Was lernen wir daraus? Wie ich schon sagte ein gutes Verhältnis zu den SB ist manchmal auch hilfreich wenn keine Paragraphen helfen.

Aber es ist eben nur meine Meinung und ich bin zeitlebens damit gut gefahren.

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hier beim Alkohol hat der SB aber einen Ermessensspielraum, er kann auch nach über 10 Jahren eine Unzuverlässigkeit annehmen und dann bist "Du" beweispflichtig bzw. musst es ihm ausreden. keine Frage!

bei der Aufbewahung und Verankerung und den 200 kg ist das Gesetz eindeutig, da gibts keinen Ermessensspielraum und auch die Meinung des SB ist belanglos.

diese beiden Konstellationen musst Du unterscheiden. und selbstverständlich ist es von Vorteil mit dem SB nicht auf Kriegsfuß zu stehen und einvernehmliche Lösungen bei Problemen anzustreben.

aber in einem eindeutigen und klasklaren Fall vor dem SB zu kuschen ist definitiv falsch. da muss man den SB notfalls wieder erden!

Kompliment und Respekt für den "benachbarten" SB für das Engagement und die Vermittlung. das würde nicht jeder machen!

alzi

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@ alzi

ich sehe wir nähern uns an, ist auch ein Erfolg unseres Gespräches, und nun bist Du sogar meiner Meinung das es gut ist mit den SB`s nicht auf Kriegsfuß zu stehen. :good: Mehr wollte ich ja auch garnicht rüberbringen. Und der Grund ist egal um was es dabei geht. Ein gutes Verhältnis zu jemanden, wurscht ob es SB oder jemand anderes ist löst viele Konflikte.

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