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IGNORED

Verständnisfrage zum Waffengesetz und Dienstwaffenträgern


=DS=HP

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich denke bei der Bundesbank ist das Prob ist eher anders herum. Man hat die seinerzeit vom WaffG ausgeklammert um das Geld zu beschützen.

Heute würde man gerne von denen das Geld bekommen (um es z.B. nach Griechenland zu schicken), aber die BBk sitzt immer noch drauf. Und keiner traut sich, denen die Knarren weg zu nehmen, weil sie einfach besser gerüstet sind als Polizei oder der nicht kombattanten BGS. :help:

Geschrieben

Und keiner traut sich, denen die Knarren weg zu nehmen, weil sie einfach besser gerüstet sind als Polizei oder der nicht kombattanten BGS. help.gif

Wenn man der Bundesbank die Waffen nehmen wollte, wird so etwas in Deutschland tatsächlich immer noch per Gesetz, bzw. Verfügung geregelt yes.gif

Dazu braucht man keine (Landes) Polizei und auch keinen BGS, der bis 1994 den Kombattantenstatus hatte und seit 2005 Bundespolizei heißt.

Geschrieben
...
Erinnere dich an die Zeit als der Osten mit Bargeld, besonders Münzen, versorgt werden musste. Seit dem sind einige Sonder Kfz zu viel im Bestand und auch die müssen mal bewegt werden.
Geschrieben

Jungs, bleibt mal aufm Teppich!

Wenn man kontrolliert wird, zeigt man den Polizisten die nötigen Pappen und gut.

Meist interessieren die sich dientlich nicht mal für die Waffen.

Ich hatte mal Besuch von zwei sehr netten Herren vom LKA, weil ich mal ein paar Waffen bei einem Händler erworben hatte, der mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war und Waffen auch an Nichtberechtigte verkauft wurden. Die Herren waren sichtlich froh, dass ich WBK Inhaber war, sie bekamen von mir Kopien der betreffenden WBKs und zogen wieder ab, die Wummen wollten sie überhaupt nicht sehen!!!

Verkehrskontrolle mit umgeschnalltem Waffenfuteral aufm Kraftrad(nein, damals musste man da noch kein Schloß drantüdeln). Die Wummen haben wieder keinen gehoben, die waren viel schärfer auf den lauten Auspuff meines Möps, aber auch da haben die wegen zu zeitigem Baujahr die Segel gestrichen und mir Gut Schuß gewünscht, kannten sich also aus.

Geschrieben

Erinnere dich an die Zeit als der Osten mit Bargeld, besonders Münzen, versorgt werden musste. Seit dem sind einige Sonder Kfz zu viel im Bestand und auch die müssen mal bewegt werden.

Das wurde doch mit Überstunden gerissen. Was "im Geld" vielmehr Spuren hinterlassen hat, ist dass die KI für vieles, was früher als hoheitliche Aufgabe betrachtet wurde und unentgeltlich erfolgte, etwas ablöhnen sollen. Inzwischen liegt in einigen Gegenden nicht nur die Bargeldlogistik, sondern auch z.T. die Geldbearbeitung in den Händen der privaten Cowboys, weil die für die KI und deren große Kunden billiger sind. Dazu kommt noch die Ultraniedrigzinsphase, die die KI zusätzlich demotivieret, Bargeld bei der BBk einzuzahlen. Dass in einigen Gegenden die €uroscheine inzwischen häufig schlechter aussehen als früher die DM-Serien, liegt nicht am Material. Das ist sogar besser geworden. Wenn das Geld von privaten Wertlogistikunternehmen statt der BBk bearbeitet wird, werden NU- und SB-Noten später ersetzt und auch Falschgeld wird erst später entdeckt. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Jungs, bleibt mal aufm Teppich!

Wenn man kontrolliert wird, zeigt man den Polizisten die nötigen Pappen und gut....

Genau das meine ich auch, aber wenn man es hier schreibt wird einem direkt "Bütteltum" und "Obrigkeitsgehorsam" angedichtet.
Geschrieben

Genau das meine ich auch, aber wenn man es hier schreibt wird einem direkt "Bütteltum" und "Obrigkeitsgehorsam" angedichtet.

Kommt darauf an, ob du das unaufgefordert machst oder eben nach Aufforderung. Ich würde einen Polizisten niemals von mir aus auf mitgeführte Waffen hinweisen.
Geschrieben

siehe Beitrag #34[...]

Sag einfach was du zu sagen hast.

Geschrieben

siehe Beitrag #34

Das kapiert der nicht, beratungsresistent, unbelehrbar, Querulant, Unruhestifter, Provokateur, Brandstifter.
Geschrieben

Aber die wirklich wichtige Frage ist doch, was man antworten soll, falls der PVB Konsument mit problematischen Konsumverhalten von deutschen Doku-Soaps ist und fragt, ob man gefährliche Waffen dabei habe, aber die von einem erlaubnisfrei geführten Feuerwaffen alle in einem einwandfreien technischen Zustand und daher ungefährlich sind. :huh:

Geschrieben
...ob man gefährliche Waffen dabei habe...
Das wird der PVB in dieser Form nicht fragen, denn er fragt ja auch nicht ob man etwas getrunken hat. Er fragt nach Waffen und ob man alkoholische Getränke konsumiert hat.

Erschreckend sind hier die vermeintlichen Experten. Es kreist immer noch der Blödsinn ein PVB ohne Mütze sei nicht im Dienst etc. etc.

Wenn ich auf der Jagd bin und kontrolliert werde sage ich nach der Tageszeit ruhig und unaufgeregt als erstes das ich bewaffnet bin und eine Pistole führe und mich auf der Fahrt zur/von der Jagd bin. Darauf fragt er: Geladen, Jagdschein, WBK ? Dann informiert er den sichernden Beamten schräg rechts in Fahrtrichtung hinter mir darüber und gut ist es. Führerschein, Fahrzeugschein, gute Jagd und das war es dann.

Geschrieben

Ich würde einen Polizisten niemals von mir aus auf mitgeführte Waffen hinweisen.

Wenn ich nachts aus dem Revier käme mit Fangschusswaffe offen am Gürtel und von ner Streife zum Aussteigen aufgefordert würde,

ich würde vor dem Aussteigen schon darauf hinweisen. Ist meiner Meinung auch besser so.

Geschrieben

Das wird der PVB in dieser Form nicht fragen, ...

Daher ja auch die Konstruktion mit dem problematischen Konsumverhalten bei deutschen Doku-Soaps seitens des PVB. ;)

Geschrieben
[...]Ist meiner Meinung auch besser so.

Da es keine Vorschrift dazu gibt, darf jeder (noch) nach seiner façon seelig werden. Du machst das so wie Du denkst, ich mache das so wie ich denke. Du wirst mich nicht überzeugen und ich will Dich nicht überzeugen. Freiheiten nutzen ist die Devise! Leider rutschen wir hier schon wieder von Recht in Praxis ab.

Geschrieben

Daher ja auch die Konstruktion mit dem problematischen Konsumverhalten bei deutschen Doku-Soaps seitens des PVB...

Das ist mir zwar nicht bei einer Verkehrskontrolle, sondern bei einem KHK passiert der anlässlich meiner beantragten roten WBK die Unterbringung erörtern sollte. Er machte dann eine allgemeine Kontrolle der Waffenschränke draus und äußerte das ich das T-41 und das Walther M4 gar nicht besitzen dürfe. Nachdem er mich einen Waffennarren nannte (unter Zeugen) habe ich ihn rausgeschmissen. Jetzt ist eine Klage dazu beim VG anhängig.
Geschrieben

Wenn ich nachts aus dem Revier käme mit Fangschusswaffe offen am Gürtel und von ner Streife zum Aussteigen aufgefordert würde,

ich würde vor dem Aussteigen schon darauf hinweisen. Ist meiner Meinung auch besser so.

Das ist auch besser so, weil der Sicherungsposten das falsch verstehen könnte. Erschossen ist erschossen auch wenn hinterher heraus kommt das du legal gehandelt hast. Das Leben des Schützen ist dann auch ruiniert. Das ist fast sogar schlimmer, du bist ja dann tot und spürst nichts mehr.

Man sollte PVB auch nicht grundlos angreifen oder bespucken: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/muenchen-polizist-schlaegt-23-jaehriger-mit-faust-ins-gesicht-a-881697.html

Geschrieben

Da es keine Vorschrift dazu gibt, darf jeder (noch) nach seiner façon seelig werden.

Mach doch. Neben Vorschriften gibt es auch den klaren Menschenverstand.

Versetzt dich doch mal in die Position eines Polizisten.

Du kontrollierst nachts auf einer einsamen Landstrasse einen PKW und der schwerbewaffnete Godix, der alle Gesetze kennt, steigt selbstbewusst aus seinem Auto aus.

Ich, als ängstlicher Polizist, der alle Gesetze im Rücken hat, würde erst mal an Eigensicherung denken.

Also was solls, ein freundliches Gespräch hätte das doch alles verhindert

Geschrieben

Neben Vorschriften gibt es auch den klaren Menschenverstand.

Versetzt dich doch mal in die Position eines Polizisten.

Also was solls, ein freundliches Gespräch hätte das doch alles verhindert

Ich zitiere mal aus einem anderem Forum:

"Zwei Ballonfahrer haben

im dichten Nebel völlig die Orientierung verloren. Plötzlich reißt der Nebel

auf, und sie sehen unter sich auf einer Hochfläche einen einsamen

Spaziergänger. Einer der Männer im Fesselballon formt die Hände zu einem

Trichter und ruft nach unten: "Woo sind wiir hieer?". Der Spaziergänger

wirft einen kurzen Blick nach oben und antwortet dann wie aus der Pistole

geschossen: "In einem Fesselballon, 30 Meter über der Erde". Dann schließt

sich der dichte Nebel wieder. Da meint der eine Ballonfahrer zum anderen:

"Der Mann muß Jurist gewesen sein. Seine Antwort war prompt, völlig

richtig und trotzdem zu nichts zu gebrauchen".

Die beiden Ballonfahrer waren ein BWLer und ein VWLer.

Warum?

Viel heisse Luft produzieren , damit planlos schnell nach oben steigen und wenn sie nicht weiter wissen den Juristen um Rat fragen."

Geschrieben
[...] Neben Vorschriften gibt es auch den klaren Menschenverstand. [...] Du kontrollierst nachts auf einer einsamen Landstrasse einen PKW und der schwerbewaffnete Godix, der alle Gesetze kennt, steigt selbstbewusst aus seinem Auto aus.[...]

Lass doch bitte Deine Wild-West-Phantasien stecken. Wenn irgendwer meint er müsse mit deutlich sichbar umgeschnallten "Colt" rumfahren und dann so aussteigen der mag das tun. Ich tue das nicht und halte das für Angeberei. Sorgfältiger und manchmal zurückhaltender Umgang mit unseren Rechten ist besser als plumpe Demonstration dessen was man darf. Insoweit verweise ich auf Deinen Vorschlag den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen.

Mein Geländefahrzeug kann jeder Polizist als "Jägerauto" erkennen und die wenigen Polizisten die sich hierher verirren kennen es schon. Welche Schlüsse zieht nun der Polizist der in einer ländlichen Gegend einen jagdlich aussehenden Geländewagen anhält? Vermutlich denkt er das ist ein Jäger, der hat vielleicht Waffen dabei, der darf das. Von einem Schwerbewaffneten überrascht gibt es da nicht. In praxi ist es so, dass sie mich bzw. meinen Geländewagen bei allgemeinen Verkehrskontrollen vorbeiwinken und den nächsten "zivilen" PKW anhalten. haben sie das Auto in der Dunkelheit mal nicht erkannt, dann kommt eher die Frage nach Weidmannsheil und Anblick als nach Führerschein und Fahrzeugschein.

Bleiben die Fälle des Waffentransports mit dem normalen PKW. Da sieht man nicht was im Kofferraum transportiert wird. Getreu dem bewährten Grundsatz "was er nicht weiß macht ihn nicht heiß", wird kein Polizist darüber informiert, was da zufällig im Kofferraum ist. Normaler Weise ist ihm das auch egal, der will nur wissen ob man "etwas getrunken" hat. Sollte er doch mal in den Kofferraum sehen "Verbandskasten und Warndreieck bitte", dann sieht er diverse Koffer. Die meisten dürften das eher für Musikinstrumente als für Waffenkoffer halten, jedenfalls geht von Koffern keine Bedrohung aus.

In einem Fall (Straßensperre) hat der anhaltende Polizist doch erkannt, was da hochgestapelt in Koffern und Taschen ist. Kontrollieren wollte er nichts, stattdessen hat er seinen Kollegen gebeten uns mit Blaulicht am Hinderniss vorbei zu eskortieren um den Start bei der Landesmeisterschaft nicht zu verpassen. An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank dafür!

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