Zum Inhalt springen
IGNORED

Verständnisfrage zum Waffengesetz und Dienstwaffenträgern


=DS=HP

Empfohlene Beiträge

...
Nur mal so eine Frage: Du bist nicht zufällig ein Mitglied der vorläufigen Reichsregierung und erkennst die Bundesrepublik nicht an ? Hast du gar so einen lustigen bunten Reichsausweis und einen Reichsautolenkerschein ?

Bist du U-Boot Kapitän ?

Hast du ein Parteibuch der Grünen oder Roten ?

Heisst du Roman mit Vornamen ?

Kommst du im Auftrag von RTL, Sat1, Pro7, Kabel ?

Bist du der verlorene achte Zwerg ?

Willst du mich verscheissern ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn der Polizist die Waffe sehen möchte, gerne wenn er sich dabei auf eine polizeiliche oder strafprozessuale Vorschrift beruft, denn das WaffG gibt ihm dazu keine Handhabe. Dann darf er sich aber auch gerne selbst bedienen. Allenfalls den Schlüssel hole ich aus Hosensack, damit er ihn mir leichter aus der Hand nehmen kann.

Ich gehe mal auf Deinen teilweise geposteten U..... nicht ein!

Wenn ich bei einer Durchsuchung eine Maschinenpistole beschlagnahme, brauche ich mich nicht mit dem Gedanken beschäftigen, ob ich diese als "Berechtigter" zu meiner Dienststelle transportieren darf, bzw. ob ich mir noch einen Koffer oder ein Schloss besorgen muss!

Der Pol. Beamte wird immer nach den gültigen Polizeigesetzen und der StPO tätig werden. Da das WaffG auf ihn nicht anzuwenden ist, kann er auch kein Berechtigter nach dem WaffG sein, er ist aber berechtigt die Waffen in die Hand zu nehmen, entweder um den Verdacht einer Straftat zu prüfen, oder auch auszuschließen! (Gefahren Abwehr will ich nicht extra erwähnen)

Das dürfte doch wohl klar sein!

Ich warne eigentlich nur vor irgendwelchen Diskussionen vor Ort "Dürfen Sie das überhaupt" u.s.w.!

Bei einem Anfangsverdacht einer Straftat nach dem WaffG kann es dann schon einmal hart zur Sache gehen.

Ich beobachte regelmäßig junge Polizisten (vor allem auch -innen) die beim Anblick von Waffen oder Munition regelmäßig in Panik verfallen und möglichst den Kampfmittelräumdienst anfordern wollen.

Zu meiner Zeit war vor dem Polizeidienst die Wehrpflicht gefordert, da war man im Umgang mit Kriegswaffen, Sprengstoffen und Handgranaten u.s.w. vertraut.

Der heutige Trend in der Eigensicherung geht immer mehr in die Richtung: "Nase in den Dreck, Hände auf dem Rücken fesseln" und dann den Sachverhalt klären.

Ist nicht meine Erfindung, ärgert mich selber.

Wobei solche Erscheinungen das auch teilweise wieder rechtfertigen:

http://www.bz-berlin.de/tatorte/chaoten-mob-feuert-brandsaetze-auf-polizisten-article1691502.html

Vor Ort hast Du kaum eine Möglichkeit Dich zu wehren, nur im Nachhinein kannst Du Dich mit Beschwerde oder Klage wehren, aber was dabei rauskommt wirst Du wissen, denn das scheint Dich ja wohl zu quälen.

Hatte die Ignore-Funktion aufgehoben, weil doch neuerdings manchmal wertvolle Beiträge rüberkamen, aber manchmal ist es schwer zu ertragen, naja hab ja ein dickes Fell, wirklich treffen kannst Du mich nicht!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...]

Zu meiner Zeit war vor dem Polizeidienst die Wehrpflicht gefordert, da war man im Umgang mit Kriegswaffen, Sprengstoffen und Handgranaten u.s.w. vertraut.[...]

[...]Hatte die Ignore-Funktion aufgehoben, weil doch neuerdings manchmal wertvolle Beiträge rüberkamen, aber manchmal ist es schwer zu ertragen, naja hab ja ein dickes Fell, wirklich treffen kannst Du mich nicht!

Zu Deiner Zeit war die DDR noch existent, nach Deinem öffentlichen Bekunden war der " Untergang der DDR" "die größte Katastrophe in Deinem Leben". Wir sehen also Du sehnst Dich eher in einen Unrechtsstaat zurück, von dem Du ein Teil warst und in dem der Polizist ein Bißchen außerhalb des Gesetzes und über dem Bürger stand.

Es muss Dich sehr schmerzen, dass Du nun nicht mehr außerhalb des Gesetzes stehst.

Zum zweiten Absatz:

Merkst Du eigentlich selber noch welch unlogischen Unsinn Du hier zusammenlügst? Wie willst Du feststellen, ob von mir "neuerdings manchmal wervolle Beiträge rüberkamen", wenn Du sie nicht liest? Und wie kannst Du meine Beiträge lesen wenn a) die Ignore-Funktion nicht aus ist oder Du b ) nicht auf den Knopf drückst um sie trotz Ignorefunktion lesen zu können?

Sei versichert, es stört mich nicht wenn mich hier jemand auf der Ignore-Liste hat.

Die schlechte Ausbildung der Polizei im Waffenrecht führt manchmal zu Situationen die im Nachgang zu klären sind. Meist ist das mit einer Entschuldigung auch schon mal zusammen mit einem Blumenstrauß getan. In seltenen Fällen verläuft die Karriere danach sehr übersichtlich. Zitat des Polizeichefs nach so einer Situation: Du musst verstehen, ich kann auch nur mit den Ochsen ackern, die ich im Stall habe.

Edit: liebes Forums-Admin-Team, kann man es nicht einrichten, dass die übliche Aufzählung b mit nachfolgendem Komma nicht als B) Smilie interpretiert wird. gerade im Unterforum Recht ist das lästig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also verstoße ich nicht ggf. gegen das WaffG wenn ich meine ordentlich transportierten Waffen dem Beamten auf seine Aufforderung hin zur Kontrolle übergebe?

Um mal wieder zum Beginn des Threads hier zu kommen:

In den beiden Kontrollen, bei denen ich meine Waffen dabei hatte, wollte bisher kein Beamter selbige zur Kontrolle in die Hand nehmen. EWB gezeigt und fertig. Öffnen musste ich da nichts. Nur Visitenkarten unseres Vereins habe ich verteilt. Einen der Beamten sehe ich nun öfters. Beim Training! :good:

Nachtrag. Es gilt wohl immer noch: "Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus!"

Und das hat absolut nichts mit "vorauseilendem Gehorsam" zu tun.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zu Deiner Zeit war die DDR noch existent, nach Deinem öffentlichen Bekunden war der " Untergang der DDR" "die größte Katastrophe in Deinem Leben". Wir sehen also Du sehnst Dich eher in einen Unrechtsstaat zurück, von dem Du ein Teil warst und in dem der Polizist ein Bißchen außerhalb des Gesetzes und über dem Bürger stand.

Wie kommst Du auf solchen Schwachfug?

Es muss Dich sehr schmerzen, dass Du nun nicht mehr außerhalb des Gesetzes stehst.

Nicht wirklich!

Zum zweiten Absatz:

Merkst Du eigentlich selber noch welch unlogischen Unsinn Du hier zusammenlügst?

Das grenzt an Verleumdung!

Wie willst Du feststellen, ob von mir "neuerdings manchmal wervolle Beiträge rüberkamen", wenn Du sie nicht liest? Und wie kannst Du meine Beiträge lesen wenn a) die Ignore-Funktion nicht aus ist oder Du b ) nicht auf den Knopf drückst um sie trotz Ignorefunktion lesen zu können?

Dass wundert Dich?

Hast Du Dich schon mal mit dieser Funktion beschäftigt?

Sei versichert, es stört mich nicht wenn mich hier jemand auf der Ignore-Liste hat.

Dich stören aber wohl ganz andere Dinge!

Die schlechte Ausbildung der Polizei im Waffenrecht führt manchmal zu Situationen die im Nachgang zu klären sind. Meist ist das mit einer Entschuldigung auch schon mal zusammen mit einem Blumenstrauß getan. In seltenen Fällen verläuft die Karriere danach sehr übersichtlich. Zitat des Polizeichefs nach so einer Situation: Du musst verstehen, ich kann auch nur mit den Ochsen ackern, die ich im Stall habe.

Genau darauf versuche ich hinzuweisen!

Das ist mal wieder einer der vernünftigen Beiträge.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nachtrag. Es gilt wohl immer noch: "Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus!"

Und das hat absolut nichts mit "vorauseilendem Gehorsam" zu tun.

Das gelebte Leben!

Für beide Seiten in der Regel hilfreich.

Kenne tatsächlich auch keinen Fall, wo bei einer Kontrolle eines LWB etwas aus dem "Ruder" gelaufen ist!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die schlechte Ausbildung der Polizei im Waffenrecht führt manchmal zu Situationen die im Nachgang zu klären sind. Meist ist das mit einer Entschuldigung auch schon mal zusammen mit einem Blumenstrauß getan. In seltenen Fällen verläuft die Karriere danach sehr übersichtlich. Zitat des Polizeichefs nach so einer Situation: Du musst verstehen, ich kann auch nur mit den Ochsen ackern, die ich im Stall habe.

Oh Gott! Schon wieder jemand mit Stammtisch-Insider-Prol-Wissen!

@UW: ignore geht schon in Ordnung

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und das hat absolut nichts mit "vorauseilendem Gehorsam" zu tun.

1. Handelte es sich bei den genannten Fällen um eine "allgemeine Verkehrskontrolle"?

2. Hast Du die kontrollierenden PVB unaufgefordert darüber in Kenntnis gesetzt, dass Du Schusswaffen im Fahrzeug führst oder waren die mitgeführten Schusswaffen/verschlossenen Transportbehältnisse im Fahrzeug von außen sichtbar platziert?

CM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich bei einer Durchsuchung eine Maschinenpistole beschlagnahme, brauche ich mich nicht mit dem Gedanken beschäftigen, ob ich diese als "Berechtigter" zu meiner Dienststelle transportieren darf, bzw. ob ich mir noch einen Koffer oder ein Schloss besorgen muss!

Was ja nicht die Frage war... (damit kritisiere ich nicht das Post, da Ergänzungen oft sinnvoll sind)

Der Pol. Beamte wird immer nach den gültigen Polizeigesetzen und der StPO tätig werden.

Was auch nicht die Frage war... (damit kritisiere ich nicht das Post, da Ergänzungen oft sinnvoll sind)

Da das WaffG auf ihn nicht anzuwenden ist, kann er auch kein Berechtigter nach dem WaffG sein [...]

Was tatsächlich die Frage war.

Das dürfte doch wohl klar sein!

Dann bist du doch einer Meinung mit Godix.

bye knight

P.S.: Man kann das Thema schön weiterspinenn indem man die Frage aufwirft, ob das Aushändigen der Waffe zwecks Kontrolle an den Polizisten wiederum ein Verstoß gegen das WaffG darstellt. Denn dass das WaffG nicht für den Polizisten gilt, schützt den LWB nicht, da es ja ausdrücklich für den LWB gilt. Dieser überlässt(?) die Waffe aber jemandem, der nach dem WaffG eben kein Berechtigter ist und damit Unberechtigter ist. Dass der Polizist Berechtigter nach anderen Vorschriften ist, hilft dem LWB nicht, da diese anderen Vorschriften nicht für ihn gelten. Das Aushändigen der Schlüssel bzw. den Polizisten die Waffe selbst auspacken zu lassen, umgeht nur die Frage, ob es sich dann auch noch zusätzlich um unerlaubtes Führen handelt.

Knackpunkt dürfte sein, ob dieser Vorgang formal alle Anforderungen an ein Überlassen erfüllt.

Knackpunkt ist jedenfalls nicht, wie sinnvoll oder sinnlos das Ganze ist, sonst könnt man das halbe WaffG einstampfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Knackpunkt ist jedenfalls nicht, wie sinnvoll oder sinnlos das Ganze ist, sonst könnt man das halbe WaffG einstampfen.

Warum eigentlich nur das halbe?

Du hast aber in Deiner Aufzählung noch den Beamten mit eigener waffenrechtlichen Berechtigung vergessen!

Ja, man kann den Faden unendlich spinnen, oder auch überspannen.

Ich bin eben mehr für praxisnahe Beispiele und nicht für: "was wäre wenn".

In jedem fiktivem Fall treten sich immer unterschiedliche Menschen gegenüber, wobei oft das "wie" ausschlaggebend für die weitere Folge ist. Somit ist es tatsächlich möglich, dass bei einer gleichen Ausgangslage zig unterschiedliche Folgen auftreten können.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum eigentlich nur das halbe?

Meinetwegen auch das ganze... ;)

Du hast aber in Deiner Aufzählung noch den Beamten mit eigener waffenrechtlichen Berechtigung vergessen!

Ja, man kann den Faden unendlich spinnen, oder auch überspannen.

Was die Frage aufwirft: Wenn das Dienstrecht nicht privat gilt, warum sollte dann das Privatrecht im Dienst gelten :ninja:

Ich bin eben mehr für praxisnahe Beispiele und nicht für: "was wäre wenn".

Ist ja legitim. Aber genauso legitim ist es auch, mal die rein formale Seite diskutieren zu dürfen. Mit dieser wird man als LWB ja durchaus öfter konfrontiert. Insofern hat das rein formale sogar etwas praktisches.

bye knight

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Was die Frage aufwirft: Wenn das Dienstrecht nicht privat gilt, warum sollte dann das Privatrecht im Dienst gelten :ninja:

...

bye knight

Weil in Deutschland ein Beamter formell quasi Leibeigener seines Dienstherrn ist. Auch mit seinen privaten Kenntnisse ist ein Beamter seinem Dienstherrn dienstpflichtig. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mal zu einem anderem Verständnis.

Hat wer Anwendungsbeispiele, was denn damit "Abschnitt 5

Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes

§ 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten

(1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf

1. die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,

"

gemeint ist, vorallem Deutsche Bundesbank, gibt doch auch andere Banken.

Und nun mit der Waffe in der Deutschen Bundesbank, wo das WaffG keine Anwendung findet, Geld abheben, wird ja wohl nicht gemeint sein , kleiner Scherz...

Würde mich mal interessieren, welche Beispiele da angewendet werden, oder was genauer damit gemeint ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mal zu einem anderem Verständnis.

Hat wer Anwendungsbeispiele, was denn damit "Abschnitt 5

Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes

§ 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten

(1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf

1. die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,

"

gemeint ist, vorallem Deutsche Bundesbank, gibt doch auch andere Banken.

Und nun mit der Waffe in der Deutschen Bundesbank, wo das WaffG keine Anwendung findet, Geld abheben, wird ja wohl nicht gemeint sein , kleiner Scherz...

Würde mich mal interessieren, welche Beispiele da angewendet werden, oder was genauer damit gemeint ist.

Das Wachpersonal der Bundesbank braucht keinen Waffenschein.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die einzigen schusswaffenfreie Zonen bei der BBk sind traditionell die Kassen, wobei der Begriff da etwas umfangreicher als beim Bäcker an der Ecke verstanden wird. Die BBk besitzt und führt auch vollautomatische Kriegswaffen und fährt KWKG-relevante, gepanzerte Fahrzeuge, neben denen die gepanzerten Sdkfz der Polizeien niedlich wirken. Bei den Barsendungen fragte man sich schon, wer da eigentlich wen beschützte? ;)

BTW, steht der SD am Zugang Wilhelm-Epstein-Straße eigentlich immer noch mit MP5 herum, oder gibt man sich dort unauffälliger seit das Geldmuseum der Öffentlichkeit zugänglich und das Geld in Mainz ist? :closedeyes:

Euer

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In dem Link steht doch alles drin, aber hier mal ein Auszug wer bei der Bundesbank eine Waffe führen darf :dirol:

(1) Im Bereich der Deutschen Bundesbank sind zum Umgang mit Schusswaffen und Munition berechtigt:

1. Bedienstete, die zur Objekt-, Personen- oder Werttransportsicherung eingesetzt sind und dabei nach den Dienstbestimmungen der Deutschen Bundesbank eine Waffe zu führen haben, wenn ihnen darüber eine Bescheinigung (Waffenausweis) gemäß § 3 Abs. 1 erteilt worden ist;

2. Bedienstete, die wegen der von ihnen wahrzunehmenden hoheitlichen Aufgaben persönlich erheblich gefährdet sind (§ 55 Abs. 2 WaffG), wenn ihnen darüber eine Bescheinigung gemäß § 4 Abs. 3 erteilt worden ist.

(2) Zu Waffenträgern sind nur Bedienstete auszuwählen, die zuverlässig, sachkundig und persönlich geeignet, insbesondere gesundheitlich in der Lage sind, eine Dienstwaffe zu führen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...und fährt KWKG-relevante, gepanzerte Fahrzeuge, neben denen die gepanzerten Sdkfz der Polizeien niedlich wirken...
Mit Überdruckanlage auch für die Waffendurchlässe und Halterungen für Gewehre mit Gurtzuführung... Da wird jeder SW4 neidisch, da sind die Halterungen der Bundesfahrzeuge nach Landesrecht zugeklebt.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Ich schätze mal dass dort nicht nur das Wachpersonal Waffen führt!
Wenn es um Geld geht hört bei unserer Regierung der Spass auf. Da gibt es Waffen für alle und jeden die helfen das Moos zu retten.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.... sehe ich keinen Grund warum er meine Waffen sehen will.....
Ist doch kein Problem, sag ihm das einfach und schon ist es gut.

Wenn du dann auf dem Boden liegst mit gefesselten Händen kann sich der PVB in Ruhe deine Waffen ansehen.

Ich weiss jetzt kommt wieder das man das doch alles mal besprechen kann und und

Damit diesem deinen Bedürfniss Rechnung getragen wird:

http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeirecht_(Deutschland)

Ich bin mir aber sicher das deine Formulierung eher Ausdruck deines Unwillen gegenüber der Polizei ist

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es um Geld geht hört bei unserer Regierung der Spass auf. Da gibt es Waffen für alle und jeden die helfen das Moos zu retten.

LOL :rofl:

Von wegen! Ich ließ noch Handelswechsel zurückrechnen, weil mit Korrekturband gearbeitet wurde oder der Metzger an der Ecke auch nach der 3. Aufforderung nicht mit aktuellen Jahresabschlüssen herum kam, weil er nicht ahnte, was er denn mit der BBk/LZB zu schaffen hätte. :rtfm: Heute werden unbegrenzt Anleihen angekauft, die mehr Unterhaltungs- als Marktwert haben. :munky2: Damals wurden die 3- und 4-Achser nicht einmal ohne Begleitung zur Werkstatt gefahren, damit Außenstehende nicht erkennen konnten, wann die beladen sind und wann nicht. :secret: Heute habe ich z.T. den Eindruck, die führen mit denen auch mal eben so zum Lebber-Käs'-Weckle-Kaufen.

Neee,

mit unserem Geld haben unsere Regierenden schon seit Jahrzehnten gehörig Spaß. Das ist für die ja nur GAL - Geld anderer Leute. :dirol:

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.