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IGNORED

Zu ehrlich?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die Vorgeschichte: Im Januar dieses jahres kam es zu einer... Geschwindigskeitkollision auf der A7 zwischen Hamburg und Kiel. Während eines Wolkenbruchs, ich fuhr 90 kmh, hing ein LKW auf meiner Stoßstange und hupte und blendete auf. Das ging ca 20km so. Dann gab ich entnerft auf und fuhr auf einen Parkplatz. Gott sei Dank fotografierte ich die Verfolgung mit meinem I-phone. Nach einem Monat kam ein Brief von der Autobahnpolizei Neumünster : Anhörung als Beschuldigter ( Nötigung). Anwalt, Rechtsschutzversicherung, Gegendarstellung, das übliche Procedere. Im Anhörungsbogen wurde explizit nach WBK gefragt, was ich auch wahrheitsgemäß beantwortet habe. Und nu kommts: wegen einer waffenrechtlichen Angelegenheit war ich auf meinem Ordnungsamt und da wurde mir mitgeteilt, daß es schon einen Eintrag deswegen im Zentralregister gebe. Die Unschuldvermutung wurde damit praktisch auf den Kopf gestellt. Ich also zur Staatsanwaltschaft nach Kiel. Die haben vom Odnungsamt meine Unterlagen angefordert und im Ordnungsamt schrillten die Alarmglocken. Das Vefahren wurde inzwischen eingestellt und ich bin mal gespannt, ob alle Einträge im Zentralregister gelöscht wurden. Auf meinen Anwalt kann ich dabei nicht zählen, der erwieß sich als Blindflansch.

Geschrieben

In einer unbeschränkten Auskunft für z.B. Behörden ist der Eintrag (Anzeige, Ermittlungsverfahren) drin (sichtbar) und auch die Verurteilung bzw. die Einstellung des Verfahrens (Grund der Einstellung) nach Paragraf xyz. Der Eintrag ist drin und bleibt drin (relevant für neue Straftaten der selben Art) bis du den Löffel abgibst und selbst dann bleibt die elektronische Akte 10 (30 ?) Jahre erhalten. In Auskünften für Privat ist natürlich nichts zu sehen. In der Auskunft für Vereine (Sportübungsleiter) sind nur spezielle (Sexualstraftaten) Gesetzesverstösse drin. Alles zu lesen im Bundeszentralregistergesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/ Du kannst dir eine Auskunft als Betroffener einholen. Zu beachten sind Tilgung(sfristen), Verwertungsverbot und die Ausnahmen zu allen Einträgen.

Geschrieben

Solange man nicht verhaftet wird, ist alles paletti. Wenn doch, wirds einem aufs Brot geschmiert. Umso genüßlicher, wenns vom vorgeworfenen Delikt paßt. Auch Cops lassen denken. Nicht alle. Ich werde hoffentlich nie erfahren wieviele

Geschrieben
....Auch Cops lassen denken....
Kommt immer auf die Besoldungsstufe an. Warum Verantwortung übernehmen, wenn andere dafür besser bezahlt werden und vielleicht auch noch studiert haben.
Geschrieben

Die Anzahl "schlichter Gemüter" auf diesem board scheint seit einiger Zeit exponentiell anzusteigen.

CM

Hättest halt auch die 2. Hälfte lesen sollen. Soll heißen, das Wissen ist da, es setzt nur Spinnweben an und wartet auf Verwendung. Dann hüpft es wieder in den sichtbaren Bereich.

Und ja, ich bin ein schlichtes Gemüt, aber mein Instinkt funktioniert...

@coltdragoon: die Computerhörigkeit betrifft nicht nur Cops, sie breitet sich aus wie ein Virus

Dein Satz erinnert mich an "melden macht frei" :D und das betrifft ebenfalls nicht nur Cops

Geschrieben

Mir kams bei meinem thread start darauf an, daß, wenn ich im Anhörungsbogen keine Angaben zur WBK gemacht hätte, wäre waffenrechtlich erstmal gar nichts passiert. Der Ehrliche ist mal wieder der Dumme

Geschrieben
Mir kams bei meinem thread start darauf an, daß, wenn ich im Anhörungsbogen keine Angaben zur WBK gemacht hätte, wäre waffenrechtlich erstmal gar nichts passiert. Der Ehrliche ist mal wieder der Dumme

Was ist denn eigentlich waffenrechtlich passiert? Gar nichts!

Gegen Dich wurde ein Strafverfahren eingeleitet und Deine Behörde hat davon Kenntnis erhalten. Ja und? Möglicherweise hat die Autobahnpolizei aufgrund der Angabe, dass Du WBK-Inhaber bist, der Waffenbehörde vorab Kenntnis von dem Verfahren gegeben. Aber das hätten Deine Behörde bei der nächsten Regelüberprüfung (wenn die nicht jetzt sowieso gerade dran war) ohnehin mitgeteilt bekommen. Außerdem steht das Verfahren bestimmt nicht im BZR, denn da werden keine eingestellten Verfahren eingetragen. Wahrscheinlicher ist, dass das Verfahren im ZStV steht und da bleibt es solange stehen, bis die entsprechenden Löschungsfristen greifen.

Außerdem hat Deine Waffenbehörde bisher offenbar keinerlei Anstalten gemacht, Deine Erlaubnisse widerrufen zu wollen.

Wo also genau ist jetzt Dein Problem?

Geschrieben

Wo also genau ist jetzt Dein Problem?

Ich verstehe das problemlos.

Selbst bedrängt, genötigt und gefährdet werden - und plötzlich findet man sich als Beschuldigter in irgendwelchen Karteien und Registern,

erfährt eigentlich nur unvollständig, wenn überhaupt, daß man Einzug in amtliche Unterlagen gefunden hat.

Bei der nächsten Abfrage dann der Aha Effekt :

" Ach, DER hatte doch schon mal ein Verfahren wegen ........ am Hals. Na ja, DAMALS konnte man ihm nichts nachweisen, na dann schauen wir doch mal, ob das bei uns jetzt besser läuft ........"

oder so in der Art.

DAS muß einem als Bürger wirklich NICHT gefallen !

G.T.

Geschrieben
Bei der nächsten Abfrage dann der Aha Effekt :

" Ach, DER hatte doch schon mal ein Verfahren wegen ........ am Hals. Na ja, DAMALS konnte man ihm nichts nachweisen, na dann schauen wir doch mal, ob das bei uns jetzt besser läuft ........"

oder so in der Art.

DAS muß einem als Bürger wirklich NICHT gefallen !

Sorry, aber das ist blanke Paranoia.

Geschrieben

Sorry, aber das ist blanke Paranoia.

Unsinn, das ist Realität.

So lange bei einer Verfahrenseinstellung nicht ALLE Unterlagen vernichtet und alle Einträge gelöscht werden,

ist das in meinen Augen schlichtweg ein Verstoß gegen die informelle Selbstbestimmung !

Geschrieben

Unsinn, das ist Realität.

So lange bei einer Verfahrenseinstellung nicht ALLE Unterlagen vernichtet und alle Einträge gelöscht werden,

ist das in meinen Augen schlichtweg ein Verstoß gegen die informelle Selbstbestimmung !

Eine Verfahrenseinstellung bedeutet noch lange nicht, dass jemand unschuldig ist. Da gibt es, je nach Art der Einstellung, feine Unterschiede und die können waffenrechtlich durchaus relevant sein. Darüber hinaus ist es nach meiner Kenntnis bei jedem Register möglich, die Löschung von gespeicherten Daten außerhalb der gesetzlichen Löschungsfristen zumindest zu beantragen. Ob das dann auch was wird, steht auf einem anderen Blatt.

Geschrieben

Kenn das Spiel war selbst "Beschuldigter" wegen gem. schwerer Körperverletzung nur weil der "Täter" so freundlich war mit einer Gegeanzeige uns zu beschenken, wurde durch Aussagen eingestellt, damals wusste ich noch nicht das ich auf "erwießener Unschuld" hätte bestehen sollen.

Dieser lustige Vorfall wurde mir erst vor 3 Wochen auf dem Amt in vollem Umfang in der Akte präsentiert als ich mich für die schnelle Überprüfung mit den Worten "Naja da is ja auch nix" bedanken wollte und folgende Antwort bekam:

"Doch doch, bei ihnen war da soch mal was...." die nette Dame zeigt mir meine Akte, der GESAMTE Vorgang mit allen freundlichen Details hängt da drinn.

Nix mit eingestellt wird net eingetragen, "Paranoia" ist da leider gar nix mehr dran.

Der Vorfall ist über zwei Jahre her.

Geschrieben

Darüber hinaus ist es nach meiner Kenntnis bei jedem Register möglich, die Löschung von gespeicherten Daten außerhalb der gesetzlichen Löschungsfristen zumindest zu beantragen.

Dazu müßtest Du erst mal wissen, wo überhaupt schon etwas gespeichert ist.

Ob das dann auch was wird, steht auf einem anderen Blatt.

Na also, damit sind wir doch bereits bei dem von mir geschilderten Problem.

Im Übrigen noch eine kleine Anregung:

Es steht Dir frei, Beiträge von mir nicht für richtig zu halten, die dort vertretene Meinung nicht zu teilen.

Was Dir aber wirklich und absolut NICHT zusteht, auch nicht, wenn Du ein "sorry" davorsetzt, ist, mich per Ferndiagnose aufgrund eines Beitrages und meiner

dort geäußerten Meinung der "blanken Paranoia" zu bezichtigen !

Abgesehen davon, daß daß exemplarisch unhöflich ist, weiß ich genau zu dem Thema um das es hier geht, deutlich mehr, als ich hier schreiben werde

und

DU bist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Psychiater oder Psychoanalytiker !

Geschrieben

Anhörung als Beschuldigter ( Nötigung). Anwalt

Im Anhörungsbogen wurde explizit nach WBK gefragt,

was ich auch wahrheitsgemäß beantwortet habe.

Im Anhörungsbogen steht aber auch, daß die Angaben dazu freiwillig sind...

Was hat denn Dein Anwalt dazu gesagt?

Geschrieben
Dazu müßtest Du erst mal wissen, wo überhaupt schon etwas gespeichert ist.

Soweit es das Waffengesetz betrifft, kann man das problemlos nachlesen.

Na also, damit sind wir doch bereits bei dem von mir geschilderten Problem.

Welches Problem? Glaubst Du ernsthaft, nur weil Du das gerne möchtest, wird jede Eintragung über Dich in irgendeinem Datensystem mal eben gelöscht? Wann etwas auf Antrag gelöscht werden kann, ist gesetzlich geregelt und wie bei jedem Antrag kann der auch mal versagt werden. Das ist doch nichts Neues.

Im Übrigen noch eine kleine Anregung:

Es steht Dir frei, Beiträge von mir nicht für richtig zu halten, die dort vertretene Meinung nicht zu teilen.

Genau das wollte ich mit meinem Beitrag ausdrücken!

Was Dir aber wirklich und absolut NICHT zusteht, auch nicht, wenn Du ein "sorry" davorsetzt, ist, mich per Ferndiagnose aufgrund eines Beitrages und meiner dort geäußerten Meinung der "blanken Paranoia" zu bezichtigen !

Abgesehen davon, daß daß exemplarisch unhöflich ist, weiß ich genau zu dem Thema um das es hier geht, deutlich mehr, als ich hier schreiben werde

und

DU bist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Psychiater oder Psychoanalytiker !

Ach so, wenn Du Behördenmitarbeitern pauschal unterstellst, sie würden aus reiner Willkür und Bosheit irgendwelche eingestellten, waffenrechtlich irrelevanten Ermittlungsverfahren irgendwann wieder rauskramen, um zu versuchen, dem Betroffenen dafür nachträglich noch eine reinzudrücken, dann ist das in Ordnung.

Und wenn ich dann, auch wenn ich nicht mal betroffen bin, mein Missfallen darüber ausdrücke, weil ICH diese Aussage als außerordentlich unfair und unhöflich empfinde, fühlst Du dich auf den Schlips getreten?

Interessante Sichtweise ...

Geschrieben

Interessante Sichtweise ...

Nein. Eigene Erfahrung.

Aber diese Realität zeigen ja weitere Beiträge hier deutlich genug.

Damit wird für mich jede weitere Diskussion mit Dir entbehrlich.

dafür bist Du mir einfach auch nicht höflich genug.

Geschrieben

Jedes Ermittlungsverfahren und jedes Ergebnis dazu wird eingetragen, bleibt eingetragen.

Selbst eine Löschung bedeutet nicht das der Eintrag weg ist. Es bedeutet nur das er nicht für jeden sichtbar ist, je nach Antragsteller.

Wird jemals ein Strafverfahren eröffnet oder eine Einstellung als Beamter gemacht werden alle Einträge sichtbar.

Ihr denkt eine Löschung ist ein tatsächliches Löschen des Eintrags und genau das ist es nicht.

Das Zentralregister vergisst nichts.

Parallel darf ich euch auf das SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) des Bundes und der Länder aufmerksam machen.

Da wird man erst richtig nackig gemacht, das ist das BZR ein Dreck gegen.

Geschrieben
...Außerdem steht das Verfahren bestimmt nicht im BZR, denn da werden keine eingestellten Verfahren eingetragen. ..ZStV...
Das stimmt nicht. Jedes Verfahren und der Ausgang wird eingetragen.

Das staatsanwaltliche Register wird parallel geführt und auch da kann man ausdrucken und knicken, lochen, abheften. Nebenakte heisst das dann, vielleicht nicht erlaubt aber beweis das mal. Finde doch mal den Ort in einer StA wo diese Akten gelagert werden.

Geschrieben
..."Doch doch, bei ihnen war da soch mal was...." die nette Dame zeigt mir meine Akte, der GESAMTE Vorgang mit allen freundlichen Details hängt da drinn...
>Genau so ist das auch gedacht. Wenn sich dein privater Arbeitgeber einen Auszug holt, weil du z.B. mit Geld in der Firma umgehst, wird er nichts davon im Auszug finden. Wenn du in 25 Jahren vor Gericht stehst sagt der Richter: "Damals da war doch mal was....". Du hast es ja selbst gerade erlebt mit der SBin, einen Nachteil hattest du nicht, weil es steht ja drin wieso es eingestellt wurde. Entgegen aller Meinungen hier das es nicht eingetragen oder gelöscht wird. Wie schon geschrieben bedeutet Löschung nicht die Herausnahme aus dem Register.
Geschrieben

Richtig. Es heißt ja auch nicht Löschung sondern Tilgung:

§ 45 Tilgung nach Fristablauf

(1) Eintragungen über Verurteilungen (§ 4) werden nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt.

(2) Eine zu tilgende Eintragung wird ein Jahr nach Eintritt der Tilgungsreife aus dem Register entfernt. Während dieser Zeit darf über die Eintragung keine Auskunft erteilt werden.

(3) Absatz 1 gilt nicht

1. bei Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe,

2. bei Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Davon, dass die Einträge in einem Register (Bundeszentralregister) in ein anderes Register (XY Register?) übertragen werden steht da nichts. Wüsste jetzt auch nicht was das bringen sollte? Wen jetzt noch interessiert nach welcher Frist Einträge getilgt werden: http://www.gesetze-i.../bzrg/__46.html

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