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IGNORED

Waffen mitnehmen bei langer Dienstreise


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich bin bis Ende des Jahres auf Dienstreise bei Hanau.

Nun möchte ich während dieser Zeit nicht auf mein Hobby verzichten. Ich würde also gerne meinen B-Würfel mitnehmen.

Wenn alles klappt sollte ich eine Ferienwohnung bekommen.

Darf ich dort den Tresor aufstellen (ohne Verankerung sind nur 2 Waffen)?

Immerhin wird ja ab und zu Sauber gemacht von einer Fremden Person.

Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters?

Muss ich meiner Behörde irgendwas melden?

Basti

Geschrieben

Gute Frage, denke mal, besser bei der Behörde nach fragen, um es denen gerecht zu machen. Fragen kostet ja nichts.

Wäre vergleichbar mit, Jagdreise, nur wenn meine Jagdreise ein halbes Jahr dauern würde, da bin ich mir auch nicht sicher, ob dort die Aufbewahrung, wie sie ja für Jagdreise geregelt ist (eben kein Tresor etc.), ebenso gilt. Und zeitliche Angaben gibt es nicht im Gesetz, soweit ich weiß. Eben ein Sonderfall?

Ich würde einfach mein Anliegen schildern und fragen.

Aber wie gesagt, kenne mich mehr mit der jagdlichen Seite aus, als mit Sportschützenrecht. Und auf Jagdreise brauche ich keinen Tresor mit nehmen, allerdings steht nirgends, wie lange eine Jagdreise dauern darf.

Da wird an den gesunden Menschenverstand appelliert, und sicherer eben, es sich von der Behörde bescheinigen lassen.

Und, wird dies dein Zweitwohnsitz für diese Zeit? Auch, denke ich mal ein wichtiger Aspekt.

Geschrieben

Bedingung erfüllt. Bewohntes Gebäude und gesetzlich normierter Tresor.

Jetzt musst du nur wissen, ob dein Vermieter das im Mietvertrag ausschließt. Ohne extra Regelung im Vertrag hast du als Mieter alleiniges Recht.

Geschrieben

Sind sogar bis zu 5 Kurzwaffen ohne Verankerung.

Sehe kein Problem dabei.

Bei einer Mietwohnung musst dem Eigentümer ja auch nichts sagen.

Die Behörde würd ich auch aussen vor lassen, Du verwahrst ja alles gesetzeskonform.

Geschrieben

Jetzt musst du nur wissen, ob dein Vermieter das im Mietvertrag ausschließt.

Wobei der Ausschluss auch zweifelhaft wäre. Da die Aufbewahrung die Mietsache nicht beeinträchtigt müsste schon ein anderer sachlicher Grund her.

Geschrieben

Es wird ja eine Ferienwohnung. Da mache ich mir sorgen das dort jemand durch die Wohnung läuft wenn ich auf Arbeit bin.

z.B. die Putzfrau.

Der Tresor wiegt ja gerade mal 40 - 50 Kg kann also einfach weg getragen werden.

Muss ich da jetzt eigentilch nen 2. Wohnsitz anmelden?

Jetzt noch ne theoretische Frage.

Was wäre wenn es dort eine Waffensteuer gäbe?

Geschrieben

Es wird ja eine Ferienwohnung. Da mache ich mir sorgen das dort jemand durch die Wohnung läuft wenn ich auf Arbeit bin.

z.B. die Putzfrau.

Der Tresor wiegt ja gerade mal 40 - 50 Kg kann also einfach weg getragen werden.

Dann verzichte doch auf die Reinigungskraft!

Muss ich da jetzt eigentilch nen 2. Wohnsitz anmelden?

Das regelt das hessische Meldegesetz, nachdem es mit dem Bundesmeldegesetz nichts wurde.

Jetzt noch ne theoretische Frage.

Was wäre wenn es dort eine Waffensteuer gäbe?

Das käme darauf an, wie eine solche Steuer ausgestaltet wäre.

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Es wird ja eine Ferienwohnung. Da mache ich mir sorgen das dort jemand durch die Wohnung läuft wenn ich auf Arbeit bin.

z.B. die Putzfrau.

Warum machst Du Dir da Sorgen? Auch als Waffenbesitzer darf man eine Haushaltshilfe beschäftigen.

Der Tresor wiegt ja gerade mal 40 - 50 Kg kann also einfach weg getragen werden.

Und entspricht damit den gesetzlichen Anforderungen.

Was wäre wenn es dort eine Waffensteuer gäbe?

Sehr theoretische Frage. Derzeit gibt es eine solche Steuer nirgends in Deutschland und die Einführung einer solchen Steuer ist derzeit auch nicht absehbar.

Geschrieben

Man kann's aus zwei Blickwinkeln betrachten.

1. Gesetzlich: Die von Dir geschilderte Aufbewahrung entspricht den Mindestvorschriften.

2. Nach eigener Einschätzung der Sicherheitslage: Wenn Du Angst hast, die Putze trägt Dir den Tresor heraus, begeht also bei Gelegenheit eine Straftat wie Einbruchsdiebstahl, dann müsstest Du folgerichtig auch mit anderen Straftaten wie räuberische Erpressung rechnen. Wie schützt Du Dich dann davor ?

Geschrieben

Wenn Du Angst hast, die Putze trägt Dir den Tresor heraus, begeht also bei Gelegenheit eine Straftat wie Einbruchsdiebstahl, dann müsstest Du folgerichtig auch mit anderen Straftaten wie räuberische Erpressung rechnen. Wie schützt Du Dich dann davor ?

Er hat noch was vergessen: Es könnte Ihm natürlich noch der Himmel auf den Kopf fallen.

`tschuldige Basti, irgendwann wirds lächerlich.

Gruß

Tauschi

Geschrieben

Sind sogar bis zu 5 Kurzwaffen ohne Verankerung.

Sehe kein Problem dabei.

Bei einer Mietwohnung musst dem Eigentümer ja auch nichts sagen.

Die Behörde würd ich auch aussen vor lassen, Du verwahrst ja alles gesetzeskonform.

Die Behörde könnte es aber evtl. interesseren, zu welcher Adresse sie unangemeldet zur 'Kontrolle der ordnungsgemäßen Aufbewahrung' fahren soll. Deinen SB fragen bzw. informieren kostet ja nichts, und du bist auf der sicheren Seite.

Gruß

Gunsmoker

Geschrieben

Mein SB wollt nicht wissen wo der Safe steht. Er wollte nur wissen in welchem Behältnis ich meine Waffen lagere.

Meine Langwaffen stehen auch nicht mehr bei mir zuhause weil ich auf Reisen bin, die habe ich wo anders untergebracht.

Unangemeldete Kontrollen gibts bei mir nicht weil ich zu den Behördlichen Geschäftszeiten auf arbeit bin.

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