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IGNORED

Bedürfnisnachweis- Schießnachweis rechtens?


sidolin

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Wahrscheinlich ist es schon hundert mal gefragt worden, die Sufu habe ich schon bemüht aber nichts richtiges gefunden, daher folgende Frage:

Ich bin seit 1.1.13 aus einem Schiessportverein ausgetreten, bin aber bereits seit letztem Jahr in einem neuen Verein. Jetzt hat mich meine zuständige Behörde angeschrieben, sie wollen mir die WBK´s entziehen (heftig, so schnell!) wenn ich nicht reagiere. Dort steht, ich soll einen Nachweis erbringen für die Aufnahme in dem neuen Verein (klar, O.K.) und!!!! einen Nachweis über regelmäßiges sportliches Schießen! Ist das rechtens? Ich führe wohl eine Schießkladde, meine mich aber zu erinnern, dass die nur den Verband etwas angeht, oder irre ich mich? Über fundierte Antworten würde ich mich freuen, danke.

Geschrieben

Auch wenn es möglicherweise nicht rechtens ist, sollte man sich überlegen, ob man nicht einfach sein Schießbuch vorlegt. Warum hast Du eigentlich nicht schon letztes Jahr dein SB über den Vereinswechsel informiert?

Geschrieben

Tja, das frage ich mich auch. Mir geht es aber nicht darum, hier irgenwelche Informationen zurückzuhalten, ich gehe teils 2 mal die Woche Schiessen, sondern mir geht es um Willkür, die ich nicht gern mag.

Geschrieben

Zeig mir den Passus im Gesetz, in dem steht, dass du verpflichtet bist, ein Schießbuch zu führen. Lass doch deinen Verein einen kurzen Zweizeiler aufsetzen, dass du regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen dem Schießsport nachgehst.

Ende aus.

Gruß

Stefan

Geschrieben

Warum hast Du eigentlich nicht schon letztes Jahr dein SB über den Vereinswechsel informiert?

auch das ist keine Garantie, dass die Behörde nicht nach Schema F verfährt, kannst mir glauben.

@sidolin: gib dem Amt hat einen Nachweis/Beleg, dass du (regelmäßig) schießsportlich aktiv bist. in welcher Form auch immer. Ergebnislisten, Vereinsmeisterschaften, Meldung zu anstehenden Meisterschaften, eine Bestätigung des Vereines oder einfach Dein Schießbuch (über einen gewissen Zeitraum) in Kopie. und hättest das Amt auf den bevorstehenden Vereinswechsel informiert, könntest Du jetzt drauf verweisen.

gruß alzi

Geschrieben

Ich habe meiner Sachbearbeiterin den BDMP Ausweis eingescant und vor dem Austritt aus dem anderen Verein zugemailt. Kleines nettes Anschreiben dazu. Sie hat sich bedankt und die Sache war durch.

Geschrieben

So, ich habe meinen Mitgliedsausweis kopiert und einen kleinen Schrieb verfasst, mal schauen, was passiert. Ich will mir halt auch nicht alles gefallen lassen, ich hatte ja schon so ein DIng mit meinem Pulverschein... aber das gehört hier jetzt nicht hin.

Geschrieben

zu mir hat mal einer bezüglich behörden gesagt "die wollen papier? .... gib ihnen papier. gib ihnen VIEL papier!", so mancheiner auf der behörde überlegt es sich beim nächsten mal vielleicht doch lieber ob bzw. was er einem abverlangt :tease:

gruß alzi

Geschrieben

Die Austrittsmeldung vom Verein kommt sehr schnell bei der Behörde an.

War bei meinem Vereinswechsel auch so.

Habe das gleiche Schreiben erhalten und dem Sachbearbeiter die neue Aufnahmebestätigung vom neuen Verein zugeschickt und alles war wieder im grünen Bereich.

Geschrieben

Hallo!

Wahrscheinlich ist es schon hundert mal gefragt worden, die Sufu habe ich schon bemüht aber nichts richtiges gefunden, daher folgende Frage:

Ich bin seit 1.1.13 aus einem Schiessportverein ausgetreten, bin aber bereits seit letztem Jahr in einem neuen Verein. Jetzt hat mich meine zuständige Behörde angeschrieben, sie wollen mir die WBK´s entziehen (heftig, so schnell!) wenn ich nicht reagiere. Dort steht, ich soll einen Nachweis erbringen für die Aufnahme in dem neuen Verein (klar, O.K.) und!!!! einen Nachweis über regelmäßiges sportliches Schießen! Ist das rechtens?[...]

Ja das ist rechtens. Dein alter Verein hat wohl den Austritt an die Behörde gemeldet und die hat daher Zweilfel am Fortbestehen deines Bedürfnisses. Die Behörde fordert dich daher auf einen Nachweis über die Mitgliedschaft in einem neuen Verein und einen Nachweis dass du den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen ausübst.

Wie du diese Nachweise führst bleibt dir überlassen. Ob du ein Schießbuch, eine Bescheinigung des oder der Vereine, Teilnehmer und Ergebnislisten oder oder oder vorlegst kann der Behörde egal sein.

P.S. Wenn man sich nicht alles gefallen lassen will, muss man genau wissen in welcher Position man ist. Im Moment ist die Behörde in der besseren Position. Es gibt Tatsachen die den Fortfall deines Bedürfnisses vermuten lassen. Widerlegst du diese begründeten Zweifel nicht, entzieht die Behörde die WBK. Die Frage "ob" hat sie nicht mehr zu entscheiden, nur noch die Frage "wie schnell".

Geschrieben
[...] Irgendwann haben sie abgebrochen... :tramp4:

[...]

... und den Widerruf der WBK geschickt, weil die Belege über die Teilnahme am Schießsport binnen der letzten zwölf Monate nicht eingegangen sind?
Geschrieben

...nachdem sie selbst (im vorliegenden Beispiel) den Eingang der entsprechenden Beleg-Sendung unterbunden haben?

Aber sicher. Die aktuellen Belege lagen ja nicht vor. Da der Spaßvogel von seinem Fax über den Abbruch der Sendung "informiert" wurde, kann er sich auch nicht darauf berufen, er sei von einem Zugang seiner Belege bei der Behörde ausgegangen. Wenn die Zustellung per Fax nicht klappt - warum auch immer - muss er es halt auf anderem Wege versuchen.

Übrigens kann man bei unverlangten Sendungen per Fax vom Versender Schadensersatz für Papier, Toner, sonstige Verbrauchs- und anteilige Wartungskosten verlangen. Wenn man das nicht nachweisen will, nimmt man die Pauschale die das Gericht für Kopien verlangt (25-50 Cent pro Seite). Und die Behörde hat sicher nicht die Urkunden von anno dunnemals verlangt, zumal sie keine Aussagekraft haben über die aktuelle Sportausübung.

Merke: Behörden haben keinen Humor außer Schadenfreude!

Geschrieben

... und den Widerruf der WBK geschickt, weil die Belege über die Teilnahme am Schießsport binnen der letzten zwölf Monate nicht eingegangen sind?

Wir wissen ja nicht, in welcher Reihenfolge er seine Belege geschickt hat.

Möglicherweise hat er ja auch bei den aktuellsten begonnen...

lg Rüdiger:-)

Geschrieben

Ich habe meine Nachweise über die "schießsportliche Betätigung" im Rahmen von Anträgen (auf Voreintrag) ohnehin immer persönlich bei der Behörde vorbeigebracht, d.h., die neueren Seiten aus dem Schießbuch dem Sachbearbeiter (chronologisch rückwärts) über den Tisch geschoben.

Anfangs wurden die kurz nachgesehen, dann wurde noch ein summarischer "Blick drüber geworfen", in letzter Zeit wurden die Papiere dann zurückgeschoben nach dem Motto "ist schon recht, Sie gehen eh oft schießen"... So kann's auch gehen.

Geschrieben
Ich habe meine Nachweise über die "schießsportliche Betätigung" im Rahmen von Anträgen (auf Voreintrag) ohnehin immer persönlich bei der Behörde vorbeigebracht,

Nun, nicht jeder hat so teilzeitähnliche Arbeitszeiten, wie unsere Behörden.

Für manche ist es schlichtweg unmöglich, dort persönlich zu erscheinen.

Oder würdest du dafür extra einen Tag Urlaub vergeuden?

Geschrieben

..

zu mir hat mal einer bezüglich behörden gesagt "die wollen papier? .... gib ihnen papier. gib ihnen VIEL papier!", so mancheiner auf der behörde überlegt es sich beim nächsten mal vielleicht doch lieber ob bzw. was er einem abverlangt

da kann ich nur zustimmen. In meinem Schießbuch wird jeder Trainingstermin mit Unterschrift der Aufsicht dokumentiert, egal bei welchem Verband/Verein

ich gerade bin. Alle paar Wochen wird das Schießbuch auf dem PC gespeichert. Das hat den grossen Vorteil dass ich im Fall der Fälle nicht auf das Wohlwollen irgendwelcher (wechselnder) Vorstandsmitglieder angewiesen bin und die Behörde sehr schnell per E-Mail zufrieden stellen kann.

Geschrieben

@ coach: Nein, kein Urlaub für den Behördengang.

Jede Behörde hier in meiner Ecke hat einen Tag in der Woche mit längeren Öffnungszeiten abends (dann meist bis 18.00 Uhr).

Das ist in der Regel (bzw. für die Meisten) zu schaffen; zur Not mal ein, zwei Stunden Gleitzeit nehmen...

Geschrieben
Jede Behörde hier in meiner Ecke hat einen Tag in der Woche mit längeren Öffnungszeiten abends (dann meist bis 18.00 Uhr).

Das ist in der Regel (bzw. für die Meisten) zu schaffen

Von solchen Öffnungszeiten können wir hier nur träumen :good:

Geschrieben
[...]Möglicherweise hat er ja auch bei den aktuellsten begonnen...

[...]

Viel wahrscheinlicher ist, dass es sch um eines der üblichen Stammtischmärchen handelt.
Geschrieben

Hallo,

also das mit den Öffnungszeiten der Behörden ist so eine Sache...wenn ich dorthin ziehe wo ich mal hinziehen will...muß ich für jeden Behördengang Urlaub nehmen. Warum? Nun...1. deren tolle Öffnungszeiten, 2. haben die praktisch alles was du immer wieder brauchst in die Kreisstadt verlegt und da ich an der Landkreisgrenze wohne und dann auch noch im anderen Landkreis arbeite...ist das für mich praktisch ne Tagesreise. Naja...unseren Landrat hab ich eh gefressen...der arbeitet nicht für den Landkreis sondern nur und ausschließlich für die Kreisstadt.

Unabhängig davon...Schießbuch bist du nicht verpflichtet zu führen...ich würde mir einfach eine Bescheinigung vom Verein holen oder Teilnahme an den letzten Wettkämpfen bestätigen lassen und gut ist. Außerdem kannst du ja auch ohne Verein ein Bedürfnis haben, sprich du nimmst an Wettkämpfen teil ohne in einem Verein zu sein oder bist in einer SLG oder bei den Reservisten.

Gruß

Carsten

Geschrieben

Auch wenn es möglicherweise nicht rechtens ist, sollte man sich überlegen, ob man nicht einfach sein Schießbuch vorlegt.

---so mache ich es auch- prall gefülltes Schießbuch und ich bin von den Behörden unangreifbar- was meinen Bedürfnisnachweis betrifft.

Nach der Verhaltensweise: Wenn "Sie" es so haben wollen, bekommen "Sie" es-

MfG!

Geschrieben

sondern mir geht es um Willkür, die ich nicht gern mag.

Vor diesem Hintergrund würde ich auch nicht mein Schießbuch vorlegen. Denn dann ist bei der nächsten Prüfung einfach das Schießbuch gefordert, für eine Weigerung fehlen einem selbst dann die Argumente.

Ich würd' auch erstmal mit einem formlosen Schreiben des Vereins anfangen. "Hiermit bestätigen wird, daß sidolin regelmäßig aktiv an schießsportlichen Aktivitäten teilnimmt."

Denkt daran, daß der Verein dazu verpflichtet ist, die Teilnahme am Schießen zu dokumentieren.

Falls die Behörde dennoch das Schießbuch sehen will, gilt der Grundsatz: Unterlagen gegen rechtsmittelfähigen Bescheid.

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