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IGNORED

NPD-Mitgliedschaft Waffenbesitzkarte weg!


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

siehe hier:

http://www.anwalt.de...ten_007566.html

Wie kann es in einer "Demokratie" angehen das einem Mitglied einer zugelassenen Partei die auf

dem Wahlzettel steht, einfach mal so die WBK entzogen werden kann???

Nicht weil sich der WBK Inhaber strafrechtlich oder im Sinne des Waffenrechtes etwas zu Schulden

kommen gelassen hat sondern nur aus reiner Ideologie!

In der DDR nannte man Personen die mit der Justiz aufgrund politischer Ansichten in konflikt geraten sind

"Politische" es drängt sich mir stark der Verdacht auf das wir langsam wieder hin zu einem Gesinnungsstrafrecht übergehen.

Nochmals die Partei ist nicht verboten, auch wenn man behauptet sie verfolge Verfassungsfeindliche Ziele so muss man das vorher belegen!

Vor 10 Jahren scheiterte ein Verbotsantrag!

http://de.wikipedia....erbotsverfahren

Allerdings wurden die Verfahren vom Bundesverfassungsgericht am 18. März 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt, weil V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Die Frage, ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, wurde nicht geprüft.

Interessant es wurde also von keinen Gericht hierzulande geprüft und bestätigt das die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt aber es steht einfach mal so fest das sie es tut.

Und Mitglieder werden ihrer demokratischen Rechte,Rechtsschutz,beraubt und einfach beschuldigt Verfassungsfeinde zu sein.

Das behaupten einfach mal die etablierten Parteien und da muss das einfach stimmen...?

Was ist dann mit den Linken,den Grünen, was ist mit Hardlinern aus der CDU/CSU/SPD verfolgen da nicht

auch einige Verfassungsfeindliche Ziele ? Werden da auch so einfach WBKs widerrufen?

Mir ist da kein einziger Fall bekannt!

Die WBK bekommt man aufgrund eines Bedürfnisses für diese muss man eine Sachkunde ablegen

und nicht für eine politische Einstellung oder Gesinnung!

Sie darf nur wegen Verstoss gegen das Waffenrecht, Gefährdung der Allgemeinheit,bestimmte Psychische Erkrankungen mit Fremd und Eigengefährdung und Mitgliedschaft in einer terroristischen

Vereinigung versagt werden.

Wenn man also Personen die NPD Mitglieder sind die WBKs entziehen will müsste man zuerst die

Partei wegen verfassungsfeindlicher Tendenzen (also die müssen schon aktiv kämpferrisch gegen das Grundgesetz vorgehen,nur Antipathie gegen Ausländer reicht da nicht) verbieten, dazu muss man aber erst Nachweise erbringen was man 2003 offensichtlich nicht getan hat.

Geschrieben
Was ist dann mit den Linken,den Grünen, was ist mit Hardlinern aus der CDU/CSU/SPD verfolgen da nicht

auch einige Verfassungsfeindliche Ziele ?

Nein!

Wegen den Dumbos müssen wir uns jetzt auch noch vom Verfassungschutz überprüfen lassen.

Der Gesetzesantrag liegt gerade im Bundesrat vor.

Geschrieben

HHhhmmmm.

Mein Mitleid hält sich allerdings in engen Grenzen.

Gerecht ist es nicht, aber irgendwie hab ich grad keine Zeit .......

Meines auch, aber es geht hier doch um den Grundsatz der Demokratie. Nämlich die Freiheit?! Und die Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden. Ich glaub das sagte mal Rosa Luxemburg oder so...

Was ist denn EkelAlfred wenn du der nächste bist, aus welchem Grund auch immer... ?

Hast Du denn auch gerade keine Zeit.. es würde dich ja dann persönlich betreffen...

Geschrieben
...Wie kann es in einer "Demokratie" angehen....

Das ist der erste und ursächlich schwerste Fehler das zu glauben. Alles was darauf aufbaut ist, wie du ja schreibst, eine Erklärung dieser Unlogik.

PS: Ich bin weder "Rechts" noch "Links" oder gar "Grün" und auch nicht "falsch gepolt".

Geschrieben

...

Und Mitglieder werden ihrer demokratischen Rechte,Rechtsschutz,beraubt und einfach beschuldigt Verfassungsfeinde zu sein.

Das behaupten einfach mal die etablierten Parteien und da muss das einfach stimmen...?

...

Die BRD wird immer mehr zur Bananenrepublik, das lässt sich nicht mehr leugnen :diablo:

(auch wenn sich mein Mitleid bei speziell der braunen Soße in Grenzen hält, wird hier deutlich Recht gebeugt..)

Mo

Geschrieben
Wie kann es in einer "Demokratie" angehen...

Ich kann es nicht mehr hören, wie andauernd dem Begriff "Demokratie" irgendeine Schutzfunktion gegenüber Grundrechten zugeschrieben wird. In einer echten Demokratie kann es auch angehen, dass ein Mob mit Fackeln und Mistgabeln loszieht und ein paar "Hexen" verbrennt. Der Mob braucht dafür bloß in der Mehrheit zu sein, und schon ist alles demokratisch legitimiert. Soll sich die "Hexe" dann ganz demokratisch verbrennen lassen, oder gibt es da vielleicht doch noch andere Prinzipien, die über der demokratischen Entscheidung stehen?

Zum Thema: Was soll die Aufregung? Genau zu dem Zweck, "unzuverlässigen Elementen" den Waffenbesitz zu verwehren, wurde das Waffengesetz ursprünglich erlassen. Das ging los in der Weimarer Republik, wurde von den Nazis perfektioniert und in der BRD seinem Wesen nach nahezu unverändert übernommen. Kann man alles nachlesen, z.B. hier:

http://de.wikipedia....deutschen_Juden

http://www.stephenha...entwaffnung.pdf

Dass es jetzt ausgerechnet die NPD trifft entbehrt allerdings nicht einer gewissen Ironie.

Geschrieben
Wie kann es in einer "Demokratie" angehen das einem Mitglied einer zugelassenen Partei die auf dem Wahlzettel steht, einfach mal so die WBK entzogen werden kann???

Steht doch in Deinem Link:

Die Teilnahme des Antragstellers am Landesparteitag 2007 und 2008, der Kundgebung «Rock für Deutschland» 2009 und dem «Eichsfeldtag» 2011 sowie die zumindest bis Frühjahr 2009 unbestrittene Mitgliedschaft in der NPD seien Anhaltspunkte für die Annahme einer Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes (WaffG). Die Teilnahme an NPD-Parteiveranstaltungen jeglicher Art sei als Unterstützungshandlung im Sinne von § 5 Absatz 2 Nr. 3. a und b WaffG anzusehen, da sie für die Gewichtigkeit der Veranstaltung selbst und die der Partei erheblich sei – vermöge sie doch Bedeutung und mithin Einfluss beziehungsweise politische Macht der Partei widerzuspiegeln.

Die reine Mitgliedschaft wäre also kein Widerrufsgrund, wenn aber jemand die Partei durch Taten oder Handlungen unterstützt, ist er unzuverlässig.

Das ist aber auch nicht wirklich neu, denn genau zu dem Thema gibt es bereits eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil des 6. Senats vom 30.09.2009 - BVerwG 6 C 29.08). Damals ging es es um jemanden von der DVU.

Sorry, wenn ich jetzt allen Verschwörungstheoretikern den Tag versaue ... :pardon:

Geschrieben

Im Waffengesetz hat der Gesetzgeber im § 5 Zuverlässigkeit vorgesorgt. Hier wird Andersdenkenden mit nachweisbaren Aktivitäten die Zuverlässigkeit abgesprochen. Ob sich der Sportschütze trotzdem immer korrekt in Verbindung mit dem Schießsport oder allgemein verhalten hat, scheint nicht von Bedeutung zu sein.

Geschrieben

...

Wie kann es in einer "Demokratie" angehen ... (blafasel, schwall...)

Was hat es mit einer Demokratie zu tun, wenn man Verfassungsfeinden den Waffenbesitz untersagt? :confused:

Schon mal §5 Abs. 3 WaffG gelesen?

Geschrieben
Genau zu dem Zweck, "unzuverlässigen Elementen" den Waffenbesitz zu verwehren, wurde das Waffengesetz ursprünglich erlassen.

Das ist eine Alibifunktion, der eigentliche Zweck ist es die "zuverlässigen Elemente" zu kontrollieren und zu reglementieren. Darum

lässt der Verfassungsschutz die "unzuverlässigen Elementen", links und rechts, an der langen Leine laufen, um bei passender

Gelegenheit die Begründungen für weitere Einschränkungen von Freiheits-und Bürgerrechten zu liefern.

Geschrieben
...Sorry, wenn ich jetzt allen Verschwörungstheoretikern den Tag versaue ... :pardon:

Tust Du nicht. Ich fürchte nur, dass ich nach einer eventuellen Regierugsbeteiligung der Grünen ebenfalls meine WBK einbüssen

könnte. Ich bin nähmlich im ADAC und fahre Auto. Au wei, der war aber böse.

Gruß RNehring

Geschrieben

Im Waffengesetz hat der Gesetzgeber im § 5 Zuverlässigkeit vorgesorgt. Hier wird Andersdenkenden ...

Quatsch.

Da heißt es

"... einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben,..."

Das Denken allein wird nicht bestraft.

Da muß schon eine Unterstützungshandlung dazukommen.

Geschrieben

Nach der Pressemitteilung des VG Weimar wurde die Unzuverlässigkeit auf § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. a und b WaffG gestützt. Diese Vorschrift wurde mit der WaffG-Änderung 2008 dahingehend verschärft, dass der Erlaubnisinhaber nicht mehr selbst Bestrebungen verfolgen muss, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten, sondern es bereits genügt, dass er solche fremden Bestrebungen unterstützt.

Als Unterstützungshandlung in diesem Sinne sei es anzusehen, wenn jemand an NPD-Parteiveranstaltungen teilnimmt, da dessen Teilnahme für die Gewichtigkeit der Veranstaltung selbst und die der Partei erheblich sei, vermöge sie doch Bedeutung und mithin Einfluss bzw. politische Macht der Partei widerzuspiegeln.

Mit ähnlichen Begründungen wurde auch schon Mitgliedern von Motorradvereinen die WBK entzogen.

Geschrieben

Quatsch.

Da heißt es

"... einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben,..."

Das Denken allein wird nicht bestraft.

Da muß schon eine Unterstützungshandlung dazukommen.

Ich hatte eindeutig geschrieben: "Andersdenkenden mit nachweisbaren Aktivitäten", was deinem Begriff "Unterstützungshandlung" gleichkommt.

Geschrieben
Ich fürchte nur, dass ich nach einer eventuellen Regierugsbeteiligung der Grünen ebenfalls meine WBK einbüssen könnte. Ich bin nähmlich im ADAC und fahre Auto.

Die waren von 1998-2005 schon mal in der Regierung und mir ist nicht zu Ohren gekommen, dass ADAC-Mitgliedern und/oder Autofahrern in der Zeit verstärkt ihre WBK`s widerrufen wurden.

Geschrieben

@Flohbändiger: In der Übertreibung liegt bekanntlich die Anschauligkeit. Ich will damit zum Ausdruck bringen,

dass bald alles unmögliche möglich werden könnte in unserem Land, wenn sich keiner wehrt.

Und eh mich jemand in irgendeine Richtung drängen möchte, sag ichs lieber gleich. Bei mir sind alle

Politiker gleich schlecht, egal welcher Gesinnung. Letztendlich sorgen die nur für sich selbst und scheren sich einen Dreck um die Bevölkerung. So ist meine Meinung dazu.

Gruß RNehring

Geschrieben

Weil ein Gericht ein Urteil findet und nicht zwingend Recht spricht. :closedeyes:

Es spricht sehr wohl Recht aber nur im Rahmen unserer Rechtsordnung, aber es hat nichts mit Gerechtigkeit zu tuen.

Wie war das noch (so oder ähnlich..): Die Welt soll genesen am deutschen Wesen.

Geschrieben

Bei sovielen Verordnungen und Gesetzen, die das Bvfg von unseren etablierten Parteien in den letzten Jahren kassiert hat, da sie die Verfassung anrempelten, muss man sich ernsthaft fragen, wo hier eigentlich die gefährlicheren Verfassungsfeinde sitzen.

Die Ideologie und die NPD insgesamt kann ich nicht ab. Mir wäre es lieber, wenn es solche Parteien gar nicht geben würde allerdings würde ich im Leben nicht drauf kommen ein Verbot einer solchen Partei zu fordern. Denn das Verbieten von Parteien erinnert mich eher an die Handschrift eben jener, die man hier versucht zu verbieten. Etwas antidemokratischeres gibt es wohl nicht. Eine gesunde Demokratie muss solch braunes Gesocks aushalten können, genauso wie alle anderen Interessensvertretungen. Am besten wäre es einfach, wenn solche radikalen Parteien aufgrund Mitgliederschwund einfach in die gesellschaftliche und politische Bedeutungslosigkeit verschwinden.

Geschrieben

Zum Thema: Was soll die Aufregung? Genau zu dem Zweck, "unzuverlässigen Elementen" den Waffenbesitz zu verwehren, wurde das Waffengesetz ursprünglich erlassen.

Und wer ist unzuverlässig?

- Jemand, der durch Handlungen bewiesen hat daß er Recht und Gesundheit anderer nicht achtet?

- Jemand, der schlecht über andere redet?

- Jemand, der in einer unbedeutenden und überflüssigen, aber zugelassenen Partei Mitglied ist?

- Jemand, der "falscher" Abstammung ist oder der "falschen" Religion angehört?

- Jemand, der eine Hakennase hat?

Die Nazis haben das WaffG so geschrieben, daß sie jeden als unzuverlässig einstufen konnten, den sie wollten. Und das Gesetz wurde nur wenig verändert übernommen.

Geschrieben

Und wer ist unzuverlässig?

...

Das ist ja das praktische an der Art von Gesetz, denn wer "zuverlässig" ist, das entscheidet der Staat, gerne auch nachträglich. Die Liste lässt sich beliebig erweitern.

Die Idee der Nazis, dem Staat ein Werkzeug an die Hand zu geben, um unliebsame Bevölkerungsgruppen zu entwaffnen, war übrigens so erfolgreich, dass für den "Gun Control Act" von 1968 in den USA Passagen aus dem Reichswaffengesetz von 1938 nahezu wörtlich übersetzt wurden - in diesem Fall, um armen Schwarzen den Besitz von Waffen zu verwehren.

(ab 4:55)

Wer glaubt, das Prinzip von "Zuverlässigkeit" und "Bedürfnis" hätte irgendwas mit der Besorgnis der Politik um die Sicherheit der Bürger zu tun, träumt.

Geschrieben

Wartet mal die Einführung der Eurobonds ab, welche nach der Bundestagswahl stattfindet ab. Die Verfassung ist nur ein Schriftsatz. Der regierende darf den interpretieren. Nicht die Zahldrohne.

Geschrieben

Was hat es mit einer Demokratie zu tun, wenn man Verfassungsfeinden den Waffenbesitz untersagt? :confused:

Schon mal §5 Abs. 3 WaffG gelesen?

Ich bin auch nicht gerade ein Fan der NPD aber was Recht ist muss Recht bleiben.

Wer ist denn ein "Verfassungsfeind"??

http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsfeindlich

Die NPD sagt aber das sie die demokratische Grundordnung nicht bekämpft was nun?

Wieviele zB. sagen am Stammtisch das sie am liebsten Folter und Todesstrafe einführen würden.

Ich kenne persönlich Jäger und Schützen die da drunter sind, verlieren die jetzt alle ihre WBK?

Zum Teil sind diese sogar in Parteien wie der CDU Mitglied ich meine strenggenommen ist die

Forderung der Einführung von Folter egal aus welchen Grund ein Verstoss gegen Art1 und somit verfassungsfeindlich.

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