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IGNORED

Aufbewahrung antike Waffe


oscardorian

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
U.a. daher leiten wir bei Aufbewahrung einer privaten SSW,

(... ) auch kein Verfahren ein.

Dies ist ja auch nicht bußgeldbewährt...

Geschrieben
Das bedeutet also, ich kann die geladene SSW in der Nachttischschublade aufbewahren, wenn keine Personen unter 18 in meinem Haus wohnen (Änderung eingefügt) ... {Fortsetzung unten}

... oder temporär anwesend sind, und ohne deine Aufsicht an die besagte Schublade kämen, oder sonstige Personen, denen Du die Erlangung der SSW unterbinden wolltest.

Besser gegebenenfalls mit Munition getrennt (Magazin entfach nebendran).

Ja, da spricht nichts dagegen.

Geschrieben
[...]

Sag dem Mchel bitte einen schönen Gruß von mir.[...]

Ju känn mie wonn pieß fahr kärri.
Geschrieben
Zur Munition und EWB freien Waffen: Lt. Gesetz ist beides getrennt aufzubewahren. Allerdings ist die Auslegung weit weniger restriktiv. Hatten in diesem Punkt mehrere Diskussionen mit zwei Behörden in Bayern. Beide halten die restriktive Auslegung (Trennung) für nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechend, und für ein Mißverständnis bei der Formulierung des WaffG.

Da haben sie wohl recht. Welchen Sinn sollte eine solche Trennung bei den "Freien" überhaupt machen?

(zumal bei SSW, die ja - sinnvoll oder nicht - dem Einzelnen immerhin zu SV-Zwecken zugestanden werden.)

Außerdem würde mich mal interessieren, inwiefern dieser Punkt in der Praxis überhaupt relevant (soll auch heißen, kontrollier-/feststellbar) ist.

Lassen wir mal eine aus anderen Gründen erfolgende regelrechte Hausdurchsuchung außer acht.

Geschrieben
Das bedeutet also, ich kann die geladene SSW in der Nachttischschublade aufbewahren, wenn keine Personen unter 18 in meinem Haus wohnen?

Bei einer scharfen Pistole müsste diese in einen zugelassenen Waffenschrank (f.Kurzwaffen) weil ja theoretisch

deine Frau (sofern du eine hast) an die Waffe kommen könnte, soweit sind wir das sich sogar Eheleute misstrauen sollen.. :peinlich:

Eine SSW ist eigentlich auch zu verwahren das keine "Unbefugten" ran können, nur wer ist unbefugt???

Meiner Meinung nach nur Personen unter 18 Jahre und Personen die -Waffenbesitzverbot-haben dazu gehören

mitunter auch freie Waffen, das wird wenn auch eher selten verhängt wenn Personen ohne Grund andere Menschen

mit Schusswaffen bedrohen oder verletzen oder mit Waffen nicht richtig umgehen der Vater vom Amokläufer zum Beispiel

wurde mit einem Waffenverbot belegt Fazit er dürfte sich noch nicht mal ne harmlose Softairpistole kaufen.

Ich glaube aber kaum das sich deratig belegte dran halten Bankräuber und andere Gewaltverbrecher haben ja nach

ihren Knastaufenthalt auch sofort wieder Schusswaffen genauso wie vorbestrafte Hells Angels Mitglieder.

Man findet bei denen auch nie was wweil sie nicht so dumm sind wie der Staat sie einschätzt die Waffen befinden

sich natürlich in Verstecken ausserhalb ihrer Wohnung so wie bei der RAF damals!

Da auf dich sicher weder das eine noch das andere zutreffend ist glaube ich schon das du die SSW im Nachttischfach

aufbewahren kannst, sicher wäre schon aus reiner Alibifunktion ein Nachttisch der sich abschließen lässt vorteilhafter

zB. bei einer Hausdurchsuchung (aus welchen Grund auch immer) so kann man dir auch im nachhinein nichts unterstellen selbst wenn die Aufbewahrung im unverschlossenen Nachhtisch legal wäre.

Wo soll auch der Sinn sein die Selbstverteidigung betreffend wenn die Waffe nicht sofort erreichbar ist??

Die SSW werden ja hauptsächlich zur Selbstverteidigung angeboten.

Geschrieben
Ganz so einfach ist es (glaube ich) nach dem WaffG. nicht.

Es gibt eine ganze Reihe von Gegenständen, die unter das WaffG. fallen aber erlaubnisfrei ab 18 Jahren erworben werden können. Angefangen von Blankwaffen über Gas.-/Schreckschußwaffen bis zu erlaubnisfreien Vorderladern. Letztere unterscheiden sich noch nach der Art der Zündung. Alle diese Gegenstände müssen gegen Abhandenkommen und vor dem Zugriff von Personen unter 18 Jahren gesichert werden.

Was ist mit den zwei Schwertern über dem Kamin? Reicht hier eine Schraube oder benötigt man da schon ein 0,75 € Schlösschen?

Gilt das auch für Deko Schwerter?

Stumpf "nicht" Kampftauglich.

Was ist mit der Axt drausen am Hackstock, muss man die auch wegsperren?

Darf ein U18 Holzhacken...oder braucht der Aufsicht?

Darf ein U18 im den Baumarkt ohne einen Erwachsenen gehen und sich eine Axt kaufen?

Da wimmelt es nur so vor Hieb und Stichwaffen...Ja, ich weis: Werkzeug.

Muss ich meine Rasiermesser scharfe Küchenmesser auch verschlossn aufbewahren?

Mein stumpfes K98 bajonett schon!

Hier sieht man wieder wie das Waffengesetz eindeutig keine klare Grenzen setzt (setzen kann!!), was ist Waffe was ist Werkzeug...?

Gerade bei Hieb und Stichwaffen sollte schon wirklich mehr Vertrauen auf gesunden Menschenverstand gesetzt werden, ja ich weis... das ist heutzutage nicht mehr erwünscht. :traurig_16:

Geschrieben
Eine SSW ist eigentlich auch zu verwahren

das keine "Unbefugten" ran können, nur wer ist unbefugt???

Steht doch im Gesetz: jeder, der nicht befugt ist,

über eine SSW die tatsächliche Gewalt auszuüben, ist unbefugt.

Und diese Personen sind entweder unter 18 Jahre alt oder

haben von der Ordnungsbeörde ein Waffenbesitzverbot bekommen.

Geschrieben

Und diese Personen sind entweder unter 18 Jahre alt oder

haben von der Ordnungsbeörde ein Waffenbesitzverbot bekommen.

Interessant und wenn ich zB. eine Partnerin kennen lerne die bei mir einzieht, die Waffenbesitzverbot hat (aus welchen Grund auch immer) woher soll ich denn das wissen wenn sie mir es nicht sagt.

Da bin ich dann auch noch schuld wenn sie meine Gaspistole aus der Schublade nimmt oder wie??!

Was noch muss ich mir zukünftig auch noch ein Führungszeugnis von Personen zeigen lassen mit den ich ein Verhältnis anfangen will?

Denk ich an Schland in der Nacht... dichtete eins Heinrich Heine.

Überhaupt mit gesunden Menschenverstand haben die ganzen Regelungen oder sollte ich lieber schreiben Repressionen?

Nichts zu tun eine Steinschlusswaffe aus der ich (wenn auch mit Aufwand) eine Bleikugel verschossen werden kann kann man

also führen die Deko Schrotflinte die völlig unbrauchbar gemacht wurde und die Dekopistole (zB Walther PPK) hingegen nicht?

Welcher Vollhorst denkt sich sowas nur aus? :peinlich:

Geschrieben

...

Welcher Vollhorst denkt sich sowas nur aus? :peinlich:

Diese "Vollhorste" (womit ich mich von jeglicher Diffarmierung von Personen names "Horst" distanziere) nennen sich "Politiker" !

Geschrieben

Diese "Vollhorste" (womit ich mich von jeglicher Diffarmierung von Personen names "Horst" distanziere) nennen sich "Politiker" !

Ebend vollkommen richtig erkannt und genau diese denken nur von einer Wahl zur nächsten.

Verfassen die Gesetze im Rausch von Populismus und Aktionismus sie ändern nicht die Ursachen sondern

doktern bewusst an den Symptomen herum und wundern sich wenn es nachher noch schlimmer aussieht als vorher.

Das dumme Volk glaubt ihnen Blind, Gehirngewaschen von Staatsfernsehen und Blöd-Zeitung.

Aber wie sagt man so schön der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht.

Geschrieben

...Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht.

Die politisch verordnete Dummheit und Unkenntnis ist vergleichbar mit einem Krug aus Titan, dieser geht in der verblödeteten Republik ganz sicher nicht zu Bruch! Eher lösche ich Feuer mit Benzin und eher bringe ich ein Skelett zum Rülpsen!

Geschrieben

Die politisch verordnete Dummheit und Unkenntnis ist vergleichbar mit einem Krug aus Titan, dieser geht in der verblödeteten Republik ganz sicher nicht zu Bruch! Eher lösche ich Feuer mit Benzin und eher bringe ich ein Skelett zum Rülpsen!

Gerade läuft eine dieser Sendungen nennt sich "Dschungelcamp".

Aus Puplicity Gründen heuern die auch Ex-Erpresser und pflegebedürfige Alkoliker an.

Die öffentlich rechtlichen sind aber auch nicht besser.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Also muss ich jetzt alle meine Samurai Schwerter auch vor Zugriff von irgendwelchen Personen (Einbrecher unter 18) sichern?

Totaler Quatsch! Meine Steakmesser sind ja auch frei zugänglich. Langsam geht es hier los oder was?

Geschrieben

Was Du schreibst hatte ich mir auch so erschlossen (Stichwort Waffenschrank). Allerdings frage ich mich, ob ob dem Unbefugten Zugriff nicht dadurch Rechnung getragen wird, dass die Steinschlossbüchse in einem verschlossenen Zimmer aufbewart wird.

Das an der Wand aufhängen kann trotzdem problematisch sein. Es ist ein Fall bekannt, bei dem in einem Haus der Sammler seine Berechtigung verloren hat (noch nciht rechtskräftig), weil trotz perfekter Aufbewahrung der Schuß waffen, SCHWERTER an der Wand des Hauses hingen, in dem auch Kinder leben. Stichwort "Waffen (Schwerter) für Minderjährige unzugänglich aufbewahren".

Geschrieben
Aber nur, wenn Unberechtigte mit im Haushalt wohnen, oder sonst Zugriff haben könnten.

Besuch von Minderjährigen ist immer möglich... als Besuch, Anhang eines Besuchs, oder sonst wie... Sternsinger z.B., oder Altpapiersammler.

Du wirst es schwer haben unwiderlegbare Argumente zu finden. Und so ein Wandschloß kostet kaum mehr als ein Wandhaken.

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2

Geschrieben

Gibt es irgendwelche Fallzahlen in dem Zusammenhang? Beispiel wie "12 Jähriger lief mit Opas Vorderlader und Excalibur in Köln herum". Mal von @Gregors Schilderung abgesehen. Manchmal macht man sich vielleicht einfach mehr Sorgen als nötig.

Geschrieben

Das an der Wand aufhängen kann trotzdem problematisch sein. Es ist ein Fall bekannt, bei dem in einem Haus der Sammler seine Berechtigung verloren hat (noch nciht rechtskräftig), weil trotz perfekter Aufbewahrung der Schuß waffen, SCHWERTER an der Wand des Hauses hingen, in dem auch Kinder leben. Stichwort "Waffen (Schwerter) für Minderjährige unzugänglich aufbewahren".

Waren die Schwerter so an der Wand befestigt, dass sie jederzeit "wegnehmbar" waren, oder waren sie an der Wandaufhängung gesichert?

Das macht m.E. (angesichts der hier besprochenen Anforderungen) einen wichtigen Unterschied.

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