Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenrecht in Frankreich


Olt d.R.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Auf der Internetseite von cnn schreibt ein französischer Journalist

zur aktuellen Sache auch etwas übers französische Waffenrecht:

"One more point. Once you buy a gun, you still don't own it.

Property rights don't apply to weapons. Even the European community,

in spite of its principles of free enterprise and individual liberties,

confirmed that there is no such thing as a right to own a weapon.

A license is a temporary exception to the rule of prohibition.

It is a privilege revoked after three years, before a new application."

1. Ist das tatsächlich so? ( man muß Journalisten ja nicht alles glauben )

2. Könnte das ein Modell für D sein?

edit: Mist, in der Überschrift muß es natürlich D statt F heißen;

könnte das jemand verbessern und dann verschieben,

so daß man auch drauf antworten kann?

( habe nicht ausgeschlafen )

Geschrieben
1. Ist das tatsächlich so? ( man muß Journalisten ja nicht alles glauben )

NEIN, die zeitliche Begrenzung gilt nur für einen bestimmten kleinen Kreis an Waffen.

Langwaffen in nichtmilitärischen Kalibern (.300WinMag, 8x86s, etc) sind komplett frei, für Waffen in militärischen Kalibern gibt es drüben so ewtas wie eine "gelbe WBK", allerdings mit Mengenbegrenzung auf 7 Stück

(das sollte aber/ist bereits abgeschafft?)

2. Könnte das ein Modell für D sein?

Definitv NEIN

Dazu gibt es sogar ein Urteil des BVerfG aus 1975/76 das die damalige zeitliche Beschränkung der WBK´s verworfen hat.

Geschrieben

Ich habe den Beitrag in diese Rubrik verschoben, da der erste Beitrag eine Frage enthält, hoffe ich das war im Sinne des Thread-Erstellers.

Geschrieben
hoffe ich das war im Sinne des Thread-Erstellers.

So war es gemeint, vielen Dank!

@colti:

"ein Urteil des BVerfG aus 1975/76"

Ja, das ist ja auch OK.

Aber, was wenn man die gesetzliche Grundlage dazu ändert?

Wenn das Gesetz um einen Passus ergänzt / geändert wird?

Fast ist es ja jetzt schon so, wenn man sich die Sache mit dem Bedürfnis

ansieht; ist dies entfallen, kann auch das Bedürnis zum Besitz entfallen.

Geschrieben
Ja, das ist ja auch OK.

Aber, was wenn man die gesetzliche Grundlage dazu ändert?

Wenn das Gesetz um einen Passus ergänzt / geändert wird?

Das Problem ist hier bereits folgendes:

Das BVerfG hat festgestellt dass eine zeitliche Befristung des Waffenbesiztes in das Eigentumsrecht des Waffenbesitzers eingreift und eine derartige Beschränkung als unverhältnissmässig verworfen.

An dieser Unverhältnissmässigkeit hat sich seit damals NICHTS verändert.

Zudem, eine derartige zeitliche Beschränkung forder diverse GRÜNE Hinterbänkler aus BaWü, du hättest damit Bedürfnis + Zeitbeschränkung.

Achja, in Frankreich ist prinzipiell auch der Erwerb von Kriegswaffen/ehem. Vollautos gestattet (die fallen unter das 3-Jahres-Gebot) wenn ich dieser Übersetzung glaube (die Quelle ist wohl schon älteren Datums):

1.Kategorie – Kriegswaffen: alles was nicht unter Kategorie 4, 5, 6, 7 oder 8 fällt, sowie die

dazugehörige Munition......Für Waffen der 1. und 4. Kategorie können bei der Behörte WBK’s beantragt werden. Eine

oder ggf. zwei (bei Zweitwohnung) Waffen der 4. Kategorie können theoretisch durch jeden

zuverlässigen Erwachsenen Bürger erworben werden, in der Praxis muss man heute aber auch

ein gutes Bedürfnis mitbringen! Waffen der 1. Kategorie können nur durch Sportschützen

erworben werden. Ein Sportschütze muss in einem anerkannten Verband gemeldet sein und

seit min. 6 Monate schießen.....Als Sportschütze hat man das Recht sich in der 1. und 4. Kategorie 7 Waffen in

Zentralzündung und 5 Waffen mit Randzündung zuzulegen. Eine Einzelprüfung erfolgt nicht.

Beim Verkauf einer Waffe hat man mit der gleichen Genehmigung wieder das Recht sich eine

Waffe der gleichen Kategorie zu kaufen.

Quelle:

http://www.iwoe.at/img/Waffengesetz_Frankreich.pdf

Sehr interessant:

Alle Genehmigungen sind kostenlos, außer der Europäische Feuerwaffenpass

Wie gesagt, mit den Militärkalibern war(ist) eine Lockerung im Busch, da müsste wie bereits erwähnt malaku mehr wissen.

Grüssles,

Colti

Geschrieben

Wieso, ist doch eigentlich gar kein Eigentums-Problem. Eigentum darfst Du ja an so vielen Waffen und so lange haben, wie Du willst. Du darfst diese Waffen nur nicht besitzen.

Geschrieben
Stimmt wohl. Aber ich glaube Zeuss meint das deutsche Recht.

Wie jetzt?

Kalte Enteignung "rechtsstattlich" verpackt um dem GG nicht zu wider zu laufen?

- ODER -

Die Theorie das ich eine Waffe in der Absicht kaufe sie zu besitzen obwohl das 2/6 Gebot gilt und ich mir aber nicht dieses Schnäppchen entgehen lassen will?

Oder wieder nur eine weitere (Falsch)-Interpretation des deutschen WaffG? Was ja einen nicht weiter verwundert- denn das deutsche WaffG ist voller Unstimmig- und Interpretationsmöglichkeiten!

Aber ich glaube es ging hier um das "Waffenrecht in F"! Davon können wir so weit ich bisher laß nur lernen - im positiven Sinne!

Geschrieben
Wie gesagt, mit den Militärkalibern war(ist) eine Lockerung im Busch, da müsste wie bereits erwähnt malaku mehr wissen.

Wird auch allerhöchste Zeit; was z.B. die Jagdwaffennutzung (gängige Kaliber überall, außer in F) angeht,

ist die jetzige Regelung eine deutliche Erschwernis, die obendrein so unnötig ist wie ein Kropf.

Geschrieben

In Frankreich waren früher sogar Vollautomaten legal in ziviler Hand; irgendwann mussten die im Rahmen der EU-Vorschriften abgegeben werden. Irgendein Polizeipräsident hat damals noch gemeint, dass dies eigentlich Unsinn sei, da es keinerlei Vorkommnisse gegeben habe - gab einen ziemlichen Wirbel.

Weiss jemand genau, was nun in Frankreich Sache ist?

Man hört immer nur ein bisschen etwas.

Angeblich wären Schalldämpfer, die waren die ganze Zeit komplett frei, jetzt irgendwie erheblich erwerbsbeschränkt und es seien weitere Probleme eingeführt worden.

Das passt natürlich alles zu Hollande und seiner linksradikalen Spinnerregierung.

Klar hatten die Frogs den Kleinen satt und wollten einen Wechsel, aber so langsam kapieren sie wohl nach und nach, WEN sie mit Hollande an die Macht gebracht haben.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.