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IGNORED

Waffe kaufen trotz 2/6er Regel


Alex549

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen!

Wegen der 2/6er Regel darf ich mir erst wieder mitte nächsten Jahres eine Waffe zulegen. Jetzt habe ich ein tolles Angebot von privat bekommen und möchte gerne zuschlagen. Ist es möglich, die Waffe zu kaufen und bei meinem Verein einzulagern, bis die 2/6er Regel den Eintrag auf meine WBK wieder zuläßt?

Danke für eure Hilfe

PS. Die Scuhfunktion habe ich schon bemüht, aber nicht das passende gefunden

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[...] Bis dahin kannst Du die Waffe LEIHEN und bei Dir einlagern,[...].

Schon klar. Allerdings habe ich die Sache mit dem Leihschein bislang immer so verstanden, dass ich die Waffe von dem Besitzer leihen könnte. Der Besitzer ist allerdings eine Privatperson, die den Schießsport aufgeben möchte.

Bei einem Händler wäre das Ausleihen mit sicherheit weniger kompliziert...

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Eigentlich gibt es drei Möglichkeiten:

1. Mit dem Sachbearbeiter sprechen. In Ausnahmefällen kann dieser von der 2/6-Regelung abweichen. Allerdings sind viele Sachbearbeiter in dieser Hinsicht recht stur.

2. Den Kauf über einen Büchsenmacher/Händler abwickeln. Dieser übernimmt die Waffe in sein Waffenhandelsbuch und trägt die Waffe aus der WBK des Verkäufers aus. Dies macht er jedoch in der Regel nicht umsonst. Es ist schließlich ein Waffenhandelsbuch und kein Waffenverwahrbuch. Das Finanzamt wird auf Dauer keine 0,00 €-Geschäfte akzeptieren.

3. Der angesprochene Leihschein für jeweils einen Monat. Hier muß aber der Verkäufer mitspielen. Rechtlich muß die Waffe nach Ablauf der Leihfrist wieder zurückgegeben werden. Erst dann ist eine erneute Ausleihung möglich. Man macht mit ihm einen Vorvertrag und gibt ihm das Geld. Der eigentliche Kaufvertrag (das Kaufdatum interessiert ggf. den SB) erfolgt später nach Ablauf der 1/2-Jahresfrist.

Punkt 3 käme für mich jedoch nur bei wirklich sehr, sehr guten Bekannten in Frage und ist eigentlich keine wirkliche Option bei einem Fremden. Die mehrfache Leihgabe nacheinander ist rechtlich eher "grau". Außerdem hat der Überlasser immer noch die Verantwortung (sie steht immer noch in seiner WBK) für die Waffe.

Manfred

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Der Weg über den befreundeten Büma ist der einfachste, denn das kostet dem nichts.

Und ein großer Arbeitsaufwand liegt da auch nicht vor.

Je nachdem was für ein guter Kunde du bist macht der das auch kostenlos. Und mit 0€ Positionen bekommt er auch keine Probleme.

Ich nutzt das auch hin und wieder wenn ich über eine günstige Waffe drüberfalle und gerade nichts eintragen darf.

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Wo bitte liegt deiner Meinung nach mein Wissensdefizit. Kläre mich bitte auf. Welche Einschränkungen liest du aus § 12 Abs.1 Nr. 1a WaffG. heraus? Ist danach das Ausleihen einer bestimmten Waffe nur ein einziges Mal möglich?

Manfred

Hallo Manfred,

locker bleiben. Ich wollte darauf hinweisen, dass es nur bedingt schlau ist in einem öffentliche Forum Grauzonen zu analysieren.

Sonst nix....

Ciao

Weissblau

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  • 2 Wochen später...
Eigentlich gibt es drei Möglichkeiten:

1. Mit dem Sachbearbeiter sprechen. In Ausnahmefällen kann dieser von der 2/6-Regelung abweichen. Allerdings sind viele Sachbearbeiter in dieser Hinsicht recht stur.

2. [...]

3. [...]

[...]

Manfred

Habe die Sachbearbeiterin kontaktiert, und die ist mit einer Abweichung einverstanden!

Danke für den Tip!

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