Alex549 Posted November 28, 2012 Share Posted November 28, 2012 Hallo zusammen! Wegen der 2/6er Regel darf ich mir erst wieder mitte nächsten Jahres eine Waffe zulegen. Jetzt habe ich ein tolles Angebot von privat bekommen und möchte gerne zuschlagen. Ist es möglich, die Waffe zu kaufen und bei meinem Verein einzulagern, bis die 2/6er Regel den Eintrag auf meine WBK wieder zuläßt? Danke für eure Hilfe PS. Die Scuhfunktion habe ich schon bemüht, aber nicht das passende gefunden Link to comment Share on other sites More sharing options...
heletz Posted November 28, 2012 Share Posted November 28, 2012 KAUFEN kannst Du, soviel Du lustig bist, aber EINTRAGEN lassen halt erst nächstes Jahr. Bis dahin kannst Du die Waffe LEIHEN und bei Dir einlagern, am besten mit einem LEIHSCHEIN, wie er hier schon öfters gepostet wurde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Alex549 Posted November 28, 2012 Author Share Posted November 28, 2012 [...] Bis dahin kannst Du die Waffe LEIHEN und bei Dir einlagern,[...]. Schon klar. Allerdings habe ich die Sache mit dem Leihschein bislang immer so verstanden, dass ich die Waffe von dem Besitzer leihen könnte. Der Besitzer ist allerdings eine Privatperson, die den Schießsport aufgeben möchte. Bei einem Händler wäre das Ausleihen mit sicherheit weniger kompliziert... Link to comment Share on other sites More sharing options...
dkp3011 Posted November 28, 2012 Share Posted November 28, 2012 Da die 2/6 nicht zwingend (vgl. 14 II aE Waffg) für den SB ist, kannst Du ihn um eine Regelung fragen (z.B keine weitere Waffe in den nächsten 6/12 Monaten etc.). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Manfred Breidbach Posted November 28, 2012 Share Posted November 28, 2012 Eigentlich gibt es drei Möglichkeiten: 1. Mit dem Sachbearbeiter sprechen. In Ausnahmefällen kann dieser von der 2/6-Regelung abweichen. Allerdings sind viele Sachbearbeiter in dieser Hinsicht recht stur. 2. Den Kauf über einen Büchsenmacher/Händler abwickeln. Dieser übernimmt die Waffe in sein Waffenhandelsbuch und trägt die Waffe aus der WBK des Verkäufers aus. Dies macht er jedoch in der Regel nicht umsonst. Es ist schließlich ein Waffenhandelsbuch und kein Waffenverwahrbuch. Das Finanzamt wird auf Dauer keine 0,00 €-Geschäfte akzeptieren. 3. Der angesprochene Leihschein für jeweils einen Monat. Hier muß aber der Verkäufer mitspielen. Rechtlich muß die Waffe nach Ablauf der Leihfrist wieder zurückgegeben werden. Erst dann ist eine erneute Ausleihung möglich. Man macht mit ihm einen Vorvertrag und gibt ihm das Geld. Der eigentliche Kaufvertrag (das Kaufdatum interessiert ggf. den SB) erfolgt später nach Ablauf der 1/2-Jahresfrist. Punkt 3 käme für mich jedoch nur bei wirklich sehr, sehr guten Bekannten in Frage und ist eigentlich keine wirkliche Option bei einem Fremden. Die mehrfache Leihgabe nacheinander ist rechtlich eher "grau". Außerdem hat der Überlasser immer noch die Verantwortung (sie steht immer noch in seiner WBK) für die Waffe. Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gruger Posted November 28, 2012 Share Posted November 28, 2012 Den SB interessiert eher das Datum der waffenrechtlichen Überlassung. Das Kaufdatum fällt nur zufälligerweise meistens damit zusammen ;-) Wenn der Verkäufer mitspielt wäre gelegentliches Ausleihen eigentlich die beste Lösung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kingshot Posted November 28, 2012 Share Posted November 28, 2012 Aus welcher Region kommst Du? Evtl. kann ich die Waffe einlagern....gerne auch per PN Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gottfried Tabor Posted November 28, 2012 Share Posted November 28, 2012 Die mehrfache Leihgabe nacheinander ist rechtlich eher "grau" Wie gut, daß wir mal öffentlich darüber geredet haben Link to comment Share on other sites More sharing options...
weissblau Posted November 28, 2012 Share Posted November 28, 2012 Wie gut, daß wir mal öffentlich darüber geredet haben DANKE!!!!!!!!! Manche lernen es nie :-( Ciao Weissblau Link to comment Share on other sites More sharing options...
HBK Posted November 28, 2012 Share Posted November 28, 2012 Der Weg über den befreundeten Büma ist der einfachste, denn das kostet dem nichts. Und ein großer Arbeitsaufwand liegt da auch nicht vor. Je nachdem was für ein guter Kunde du bist macht der das auch kostenlos. Und mit 0€ Positionen bekommt er auch keine Probleme. Ich nutzt das auch hin und wieder wenn ich über eine günstige Waffe drüberfalle und gerade nichts eintragen darf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
dkp3011 Posted November 28, 2012 Share Posted November 28, 2012 Der Weg über den befreundeten Büma ist der einfachste, denn das kostet dem nichts. Der einfachste Weg ist der SB ..aber scheinbar haben viele Angst vor dem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted November 28, 2012 Share Posted November 28, 2012 Manche kennen ihren SB vielleicht einfach nur schon gut genug. Bei meinem SB hat man auch keine Chance auf Ausnahmen von 2/6. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Manfred Breidbach Posted November 28, 2012 Share Posted November 28, 2012 Manche lernen es nie :-( Wo bitte liegt deiner Meinung nach mein Wissensdefizit. Kläre mich bitte auf. Welche Einschränkungen liest du aus § 12 Abs.1 Nr. 1a WaffG. heraus? Ist danach das Ausleihen einer bestimmten Waffe nur ein einziges Mal möglich? Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 28, 2012 Share Posted November 28, 2012 Wie gut, daß wir mal öffentlich darüber geredet haben Es ist dunkelgrau bis schwarz und das kann man nicht oft genug öffentlich sagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
weissblau Posted November 28, 2012 Share Posted November 28, 2012 Wo bitte liegt deiner Meinung nach mein Wissensdefizit. Kläre mich bitte auf. Welche Einschränkungen liest du aus § 12 Abs.1 Nr. 1a WaffG. heraus? Ist danach das Ausleihen einer bestimmten Waffe nur ein einziges Mal möglich?Manfred Hallo Manfred, locker bleiben. Ich wollte darauf hinweisen, dass es nur bedingt schlau ist in einem öffentliche Forum Grauzonen zu analysieren. Sonst nix.... Ciao Weissblau Link to comment Share on other sites More sharing options...
Alex549 Posted December 7, 2012 Author Share Posted December 7, 2012 Eigentlich gibt es drei Möglichkeiten:1. Mit dem Sachbearbeiter sprechen. In Ausnahmefällen kann dieser von der 2/6-Regelung abweichen. Allerdings sind viele Sachbearbeiter in dieser Hinsicht recht stur. 2. [...] 3. [...] [...] Manfred Habe die Sachbearbeiterin kontaktiert, und die ist mit einer Abweichung einverstanden! Danke für den Tip! Link to comment Share on other sites More sharing options...
BBF Posted December 7, 2012 Share Posted December 7, 2012 Habe die Sachbearbeiterin kontaktiert, und die ist mit einer Abweichung einverstanden! Danke für den Tip! es ist schön, dass es doch noch normale SBs gibt. BBF Link to comment Share on other sites More sharing options...
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