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IGNORED

Regelüberprüfung von Altschützen


Royal

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
werden Altschützen nach dem Maßstab

des Neuerwerbs (= Wunschdenken) im Kreis Offenbach für die Regelüberprüfung einer

noch vorhandenen Aktivität im Verein geprüft.

Das steht auch so im Gesetz seit den letzen Verschlimbesserungen. Ausgenommen das von mir fett hervorgehobene.

Hat aber nichts damit zu tun das der Bedürfnisfortbestand vom Verband bestätigt wird. Das soll der Schütze beim Verband beantragen und das Ergebnis der Behörde übergeben. Was die sonst noch wollen ist uninteressant. Können sich auch noch nen Mettbrötchen dazu wünschen, ist je ein freies Land. Bekommen werden sie aber lediglich einen Verbandsnachweis.

Wo ist da ein Problem?

Geschrieben

Hallo

Der Bedürfnisfortbestand wird eben nicht vom Verband

bescheinigt.

Das ist die alleinige Aufgabe des zuständigen Vereins.

Hier steht einzig allein nur die Frage der Zulässigkeit der Behörde im Raum

ob dieses noch vorhandenen Bedürfnis wie beim Neuerwerb abgefordert werden kann.

(18 mal ohne Lücken über 2 Monate)

Gruß

Geschrieben
Seit Jahren werden Altschützen nach dem Maßstab

des Neuerwerbs im Kreis Offenbach für die Regelüberprüfung einer

noch vorhandenen Aktivität im Verein geprüft. ( Vorlage Kopie Schiesskladde)

Viele haben da schon das Handtuch geshmissen.

Diese Altschützen sind doch bis dato allesamt noch Mitglieder im DSB o.dgl.

Das schlimmste, was uns längerfristig passieren kann, sind aufgebende Altschützen. Dadurch würde die LWB-Zahl derart dezimiert, dass wir ähnlich wie die englischen Kurzwaffenschützen am Ende sehr leicht und ohne viel Aufhebens enteignet werden könnten. Deshalb muss es in unser aller Interesse liegen, diese Leute ein bisschen bei Stange zu halten.

Warum gehen die Vereine nicht wie folgt vor:

1. Anschreiben der (zu passiven) Altschützen und Aufklären über die neue Gesetzeslage, gleichzeitig Hilfestellungen im Schreiben anbieten, z.B.

2. kostenlose Standbesuche und kostenlose KK-Muni für z.B. quartalsweise zu organisierendes "Bedürfnisschiessen" als Vereinsevent.

3. Ältere, PKW-lose Mitglieder könnten ggf. hierzu auch mittels Minibus vom Verein abgeholt werden.

4. Ausstellen von Teilnahmebescheinigungen am "Bedürfnisschiessen Quartal x/20yz"

Diese Maßnahmen sind für Vereine nocht so teuer und bestimmt effektiv, um die Leute bei Stange zu halten. Ergänzend könnte man dann über die Verbände kollektiven Rechtsschutz für diejenigen anbieten, die trotz quartalsweise Schiessen etwa im Rahmen dieses "Bedürfnisschiessens" vom Amt die WBK entzogen bekommen sollen.

Manchmal braucht es einfach etwas Solidarität, um als Gruppe in der Gesellschaft voranzukommen!

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Was der 4.4 nun beinhaltet ist sicher allen klar.

Wirklich ?

Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat.

Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis mehr hat.

Das Schießbuch ist nicht gesetzlich zwingend, es entsteht aus Abwärtsdelegation der Pflicht nach § 15 Abs. 1 Nr. 7 b auf das Vereinsmitglied.

§ 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine

(1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der

..............

7. im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

................

b ) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen .........

Demnach kann auch die Vorlage des Schießbuchs nicht zwingend sein. Die Vereinsbescheinigung muß dem SB ausreichen.

Geschrieben

Hallo

Ein Auszug aus dem Schiessbuch-Schiesskladde

wird eben im Kreis Offenbach verlangt.

Zugegebenermassen hat bisher niemand versucht diesen

Nachweis zu "verweigern" und nur zu bestätigen das der Schütze noch aktiv ist.

Gruß

Geschrieben
Hallo

Der Bedürfnisfortbestand wird eben nicht vom Verband

bescheinigt.

Auf welcher Informationsquelle basiert denn diese Erkenntnis? Das würde ich gerne mal offiziell lesen.

Etwa selbständig die "Verein muß melden bei Austritt" Formel mathematisch umgestellt?

So funktioniert das nicht.

Der Verband bescheinigt das Bedürfnis und auch den Fortbestand. Das können die Vereine schon seit einigen Jahren nicht mehr selber machen.

Das Einzige was der Verein je und überhaupt bescheinigt ist das er entsprechende Schießanlagen angemietet hat/besitzt und dem Schützne zu Verfügung stellt.

Warum musst Du denn eine gelbe WBK über das Verbandsbedürfnis beantragen? Jetzt mal kurz nachgedacht, ah, der Verband bestätigt die Sportschützentätigkeit und damit das Bedürfnis. Alles andere ist doch an den Haaren herbei gezogen.

Richtig ist das Vereine melden müssen bei Austritt, aber nur bei diesem nicht etwa wenn jemand weniger als 18x im Jahr trainiert oder so ein Unsinn.

Wer der Behörde seine Schießkladde vorlegt ist selber Schuld, nein er ist sogar mit Schuld daran das diese "gesetzlosen" Behörden glauben sie machen alles richtig.

Für Interessierte : http://www.bdslv4.de/waffenrecht/Beduerfnis4Abs4.pdf

plus Beitrag 16, da ist der Link vom BDMP zu finden.

Geschrieben

@TelliPirelli

Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz Nr. 4.4

....dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, ....
Geschrieben

Und dann mal den ganzen Absatz:

Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die

Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines

Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören,

genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses

nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche

Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch

geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins

oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass

der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten

Verband als Mitglied gemeldet ist.

Was wenn wir den richtigen Teil rauskopieren auch wieder den richtigen Sinn ergibt:

im Verband durch

geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins

oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird

Was wenn man sich die Anträge der Verbände die ich gepostet habe DURCHLIEST endgültig von selbst erklärt,

+ die ganze Diskussion zum stoppen bringt, egal wer hier welche Fetzen aus welchen Schriften auch immer postet.

- Amt will Bedürfnis überprüfen und sendet dazu Aufforderung

- Verbandsantrag samt Schießbucheinträgen zum Verband schicken

- Verbandsbestätigung zurück erhalten

- VB zum Amt schicken

- fertig

- Alles andere ist ...

Ich klink mich aus, das ist mir zu skurril hier.

Mache mir langsam echt Gedanken ob meine American English Kenntnisse nicht vielleicht doch ausreichend sind...

Geschrieben

Hallo

Ich kann nun mal nichts anderes

erklären als diese Tatsache:

Eine Bescheinigung des Fortbestands eines Bedürfnisses

wird hier im Kreis Offenbach ausschliesslich vom Verein ausgestellt

bzw. bestätigt, und das seit Jahren.

Der Verband hat damit nichts zu tun.

Wenn dem so wäre gehe ich davon aus, dass der Verband dafür auch noch Gebühren verlangt.

Er könnte aber eben auch nur das bestätigen was ihm vom Verein oder Schützen mitgeteilt wird.

Wenn das in andere Bundesländern anderrs sein sollte weiss ich das nicht.

Gruß

Gruß

Geschrieben

Ich verstehe das ganze Brimborium nicht.

Ein Mitbürger XYZ tritt in einen Verein ein, der wird vom Verein dem Verband gemeldet. Mitbürger erfüllt gesetzliche Voraussetzungen für Waffenbesitz, Verein bestätigt erforderliche Schießnachweise, Verband bestätigt Bedürfnis. Mitbürger beantragt und erhält damit WBK, kauft Waffe, lässt Waffe eintragen und geht damit regelmäßig schießen. Der frisch gebackene Waffenbesitzer führt für sich selbst einen Schießnachweis, zusätzlich hat der Verein eine Schießbuch in dem sich der Waffenbesitzer bei jedem Standbesuch einträgt. Auf Nachfrage der Behörde teilt der Verein mit, dass Waffenbesitzer XYZ einem regelmäßigen Training nachgeht. Der Verband kann das gar nicht bestätigen, weil der keinen Einblick in die vereinseigenen Unterlagen hat.

Wo ist da jetzt das Problem?

Geschrieben
Wo ist da jetzt das Problem?

Das Problem ist, dass der SB unbedingt das Schießbuch sehen will und ihm Vereins- oder Verbandsbescheinigungen egal sind.

Jedenfalls habe ich das so aus dem bisher gesagten verstanden.

Geschrieben

Zurück um Kernpunkt

Wir wissen nun was dem §4.4 zugrundeliegt.

Das die Behörde nun das Recht hat einen Aktivitätsnachweis abzufordern

steht ausser Zweifel.

Es geht ausschliesslich darum ob dieser Nachweis wie beim Ersterwerb,

sein muss oder eben nur regelmässig 8X 10X oder auch 20X

Geschrieben

Ist "regelmäßig" überhaupt an einer Zahl festzumachen? Nochmal: der Verein bestätigt die Teilnahme am Schießsport gegenüber der Behörde, wie oft Schütze ABC oder XYZ teilnehmen ist den Schützen selbst überlassen. Für den Bedürfniserhalt gibt es zumindest meiner Lesart nach keine festgeschriebene Zahl. Mit der Vereinsmeldung ist die Vorgabe des Gesetzes erfüllt.

Geschrieben

Genau so sehe ich die Sache nach den Ausführungen hier im Forum auch.

Das heisst aber auch das der Schütze (nach Ersterwerbsbestimmung behandelt)

bei weiniger als 18X das aber kontinuierlich bei Ablehnung der Behörde klagen muss.

Geschrieben
bei Ablehnung der Behörde klagen muss.

Das ist, zumindest hier in NRW ohnehin so. Sollte die Behörde eine Amtshandlung vollziehen (hier wohl: Widerruf der WBK) gibt es keine andere Möglichkeit als die Klage. Früher gab es noch die Prüfung durch die Aufsichtsbehörde, das ist jetzt weg, macht das Gericht.

Geschrieben
Hallo

Ich kann nun mal nichts anderes

erklären als diese Tatsache:

Eine Bescheinigung des Fortbestands eines Bedürfnisses

wird hier im Kreis Offenbach ausschliesslich vom Verein ausgestellt

bzw. bestätigt, und das seit Jahren.

Der Verband hat damit nichts zu tun.

Wenn dem so wäre gehe ich davon aus, dass der Verband dafür auch noch Gebühren verlangt.

Er könnte aber eben auch nur das bestätigen was ihm vom Verein oder Schützen mitgeteilt wird.

Wenn das in andere Bundesländern anderrs sein sollte weiss ich das nicht.

Gruß

Gruß

Hallo,

das ist auch im Land Hessen so, im Kreis Groß Gerau wird das Bedürfnis für Altschützen bei der Regelüberprüfung über den Verband bestätigt das muß auch in Offenbach so sein.

Was ist den wenn Jemand in 2 oder mehr Vereinen seinen Sport betreibt wieviele Vereine sollen da bestätigen oder würden da alle Vereine Ihre Klatte zum Landratsamt bringen

das der SB sich die Daten raussuchen kann, ich denke nein.

Ich bin in 3 Vereinen und einer gehört zu einem anderen Landkreis wie soll das dann gehen, das geht eben nur über den Verband und der bekommt das Schießbuch der letzten 12 Monate zu sehen sonst keiner.

Ich hab mir bei der Gelegenheit gleich einen Selbstlader beantragt in einem Aufwasch ging das.

Die Schützen sollen beim Verband, wohl DSB, sich Ihr Bedürnis bestätigen lassen und wenn es eben eine Bearbeitungsgebühr kostet was solls, besser als sich von den Waffen trennen müßen.

Da wirds sicher finanziell teuerer ausgehen.

Gruß McBane

Geschrieben
Diese Altschützen sind doch bis dato allesamt noch Mitglieder im DSB o.dgl.

Das schlimmste, was uns längerfristig passieren kann, sind aufgebende Altschützen. Dadurch würde die LWB-Zahl derart dezimiert, dass wir ähnlich wie die englischen Kurzwaffenschützen am Ende sehr leicht und ohne viel Aufhebens enteignet werden könnten. Deshalb muss es in unser aller Interesse liegen, diese Leute ein bisschen bei Stange zu halten.

Warum gehen die Vereine nicht wie folgt vor:

1. Anschreiben der (zu passiven) Altschützen und Aufklären über die neue Gesetzeslage, gleichzeitig Hilfestellungen im Schreiben anbieten, z.B.

2. kostenlose Standbesuche und kostenlose KK-Muni für z.B. quartalsweise zu organisierendes "Bedürfnisschiessen" als Vereinsevent.

3. Ältere, PKW-lose Mitglieder könnten ggf. hierzu auch mittels Minibus vom Verein abgeholt werden.

4. Ausstellen von Teilnahmebescheinigungen am "Bedürfnisschiessen Quartal x/20yz"

Diese Maßnahmen sind für Vereine nocht so teuer und bestimmt effektiv, um die Leute bei Stange zu halten. Ergänzend könnte man dann über die Verbände kollektiven Rechtsschutz für diejenigen anbieten, die trotz quartalsweise Schiessen etwa im Rahmen dieses "Bedürfnisschiessens" vom Amt die WBK entzogen bekommen sollen.

Manchmal braucht es einfach etwas Solidarität, um als Gruppe in der Gesellschaft voranzukommen!

Grüße

Schwarzwälder

Sehr gute Vorschläge.

Nämlich durch jeden Altschützen der seine Waffen zurück gibt werden die Vereine geschwächt.

Vielen wird dann als Folge nur noch das Aufgeben bleiben, da sie noch nicht mal mehr die notwendigen

Mitgliedsbeiträge zum Erhalt des Schießstandes mit allen Folgekosten einnehmen.

Die wenigen verbleibenden aktiven Schützen können die verbleibenden Aufgaben dann weder finanziell noch

durch Arbeitsleistung auffangen.

Somit ist, wenn wir nicht einen Trendwende hinbekommen, in 10-25 Jahren Ende mit dem Schiesssport.

Weil dann kannst Du Lichtgewehr mit elektromagnetischem Rückschlag und aktiven Lautsprecherboxen

durchführen.

Per Software ist dann alles zwischen Kleinkaliber und 8 x 57 IS einstellbar.

LG

M

Geschrieben
Sehr gute Vorschläge.

Nämlich durch jeden Altschützen der seine Waffen zurück gibt werden die Vereine geschwächt.

Vielen Dank, das freut mich.

Leider ist es nicht überall so, mitunter freuen sich Schützenbrüder auch, wenn andere aufgeben müssen. Ein Freund aus Süddeutschland wurde z.B. regelrecht unter Druck gesetzt, weil er einige Trainingstermine platzen ließ. Einige freuten sich schon, billig an seine Waffen zu kommen; die Winchester Pumpgun hat er fast verschenken müssen, weil er die ja außerhalb des Regelbedürfnisses besäße und bei seiner geringen Aktivität sowieso nicht behalten könne. Tja, und wo er dann die selbige für gut nen Hunni abgegeben hatte, machte man Druck, dass er die Muni jetzt doch auch nicht mehr behalten dürfe und so hat er sie notgedrungen gleich mitverschenkt (einige hundert Schuss Slugs etc.). Immer wieder drohte man, ihn der Behörde zu melden, seinen 308er HA hätten sich einige auch günstig schnappen wollen, aber den hab ich dann "gerettet"/übernommen usw.

Das ist alles sehr kurzsichtig. Oftmals ist es einfacher, Altschützen wenigstens phasenweise Brücken zum Erhalt ihres Hobbies zu bauen (z.B. in Form o.g. Veranstaltungen zum "Bedürfnisschiessen"), als mit viel Energie Neuschützen zu gewinnen (was auch gut ist, aber man sollte eben Aktionen für beide Gruppen machen!).

Insgesamt können wir von England lernen: Dort hat das Einführen einer Befristung der WBK für Pistolen+Gewehre auf 3 Jahre nach 2 Zyklen die Zahl der Waffenbesitzer schon zum 25% reduziert. Danach ging es immer schneller bergab. Als 1996 der handgun ban kam, gab es in ganz GB nur noch 40.000 Schützen mit GK-Kurzwaffen - die wurden dann spielend leicht enteignet! Kurz darauf kassierte Tony Blair dann auch die KK-Kurzwaffen, obwohl man die initial noch per Ausnahmeregelung erlaubt hatte, wenn sie im Vereinsheim gelagert würden.Link

Wir haben zwar keine WBK-Befristung von 3 Jahren wie in GB, dafür aber eine Bedürfnisüberprüfung alle 3 Jahre - mit genau selber Wirkung. Wenn wir LWB auch eine kritische Größe unterschreiten, dann wird man uns ebenso blitzschnell enteignen wie in GB. Daher brauchen wir JEDEN Schützen, jeder LWB mehr ist eine Schutzversicherung für unser Hobby.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Vielen Dank, das freut mich.

Leider ist es nicht überall so, mitunter freuen sich Schützenbrüder auch, wenn andere aufgeben müssen.

Wir haben zwar keine WBK-Befristung von 3 Jahren wie in GB, dafür aber eine Bedürfnisüberprüfung alle 3 Jahre - mit genau selber Wirkung. Wenn wir LWB auch eine kritische Größe unterschreiten, dann wird man uns ebenso blitzschnell enteignen wie in GB. Daher brauchen wir JEDEN Schützen, jeder LWB mehr ist eine Schutzversicherung für unser Hobby.

Grüße

Schwarzwälder

ich möchte nicht in einem Verein sein wo sich mein "Schützenbruder" auf meine Waffe freut.Die Entwicklung geht aber dorthin was Schwarzwälder beschrieben hat.

Wobei mit dem Nachwuchs nicht nur die Schützenvereine ihre Probleme haben.Da mag aber auch daran liegen das manche Vereine sehr "altbackenes " Gehabe an den Tag legen was der heutigen Jugend überhaupt nicht liegt.

Geschrieben
... der seine Waffen zurück gibt ...

Im Prinzip bin ich deiner Meinung - aber deine Wortwahl läßt mir die Hutschnur hochgehen!

Ich habe meine Waffen entweder von einem Händler oder einem anderen Schützen gekauft. Von meinem Geld.

Ich habe sie nicht von irgendeinem ominösem "Staat" als Leihgabe bekommen.

Darum kann ich meine Waffen nicht "zurückgeben".

DAS IST GEHIRNWÄSCHE PUR.

Geschrieben

Hallo

Hier die eindeutige Antwort des DSB:

Sehr geehrrter Herr ,

die von Ihnen geschilderte Verfahrensweise der Behörde verstößt gegen die Verwaltungsvorschriften, an die die Behörden - auch in Baden-Württemberg - grundsätzlich gebunden sind. Einschlägig für die Überprüfung des Bedürfnisses nach § 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG ist Nr. 4.4 der Verwaltungsvorschriften zum WaffG. Hierin ist eindeutig - und auch für die Sachbearbeiterin verbindlich - geregelt:

"Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung."

Nachzuweisen ist lediglich, dass überhaupt eine schießsportliche Aktivität vorliegt.

Nach meiner Kenntnis gibt es verwaltungsgerichtliches Urteil zu dieser Frage nicht. Sie sollten daher die Sachbearbeiterin bitten, Ihnen Gericht, Datum und Aktenzeichen zu nennen. Selbst wenn sie eine entsprechende Entscheidung haben sollte, ist diese nunmehr nach Herausgabe der Verwaltungsvorschriften gegenstandslos.

mit freundlichen Grüssen

.........

Hier gibt es also keinen Zweifel mehr,

die Behörde im Kreis Offenbach verhält sich rechtswidrig.

Man kann sich also doch auf seinen Verband verlassen.

Gruß

Geschrieben
...

Darum kann ich meine Waffen nicht "zurückgeben".

DAS IST GEHIRNWÄSCHE PUR.

Du hast aber deine Waffenrechtliche Erlaubnis zur Ausübung der tatsächichen Gewalt (im Volksmund Besitz genannt) nur aufgrund eines Leasingvertrags mit dem Staat erhalten, der von diesem jederzeit kündbar ist. Wenn das geschieht, wirst auch du deine Waffen wieder abgeben. Unsere Altschützen werden das dann vermutlich an den Büxer tun, bei dem sie meist auch gekauft wurde. Also war die Aussage "zurück geben" gar nicht so falsch...

Das hat nix mit Gehirnwäsche zu tun, sondern wird bittere Zukunftsrealität, wenn wir da nicht gegensteuern und den "Alten" weiterhin den Schützensport unterstützend ermöglichen.

MfG

LWB

Geschrieben
Du hast aber deine Waffenrechtliche Erlaubnis zur Ausübung der tatsächichen Gewalt (im Volksmund Besitz genannt) nur aufgrund eines Leasingvertrags mit dem Staat erhalten, der von diesem jederzeit kündbar ist.

Es ist eine Art von Gehirnwäsche. Sie wird von einem Großteil der Medien praktiziert und inzwischen von vielen Waffenbesitzern übernommen. Es ist aber trotzdem sachlich falsch.

Da kann und muss man Sal-Peter einfach nur zustimmen.

Denn es kann der Behörde lediglich die waffenrechtliche Erlaubnis zurückgegeben werden (freiwillig oder unfreiwillig). Davon bleibt dann aber das Eigentum an den Waffen unberührt. Diese sind lediglich einem Berechtigten zu überlassen oder unbrauchbar zu machen.

Wer in diesem Zusammenhang der Behörde auch gleich seine Waffen zur Vernichtung übergibt .... naja....muss jeder selbst entscheiden, kann "unserer Sache" aber nicht dienlich sein.

@Royal: wenn der Verband das jetzt auch der Behörde bzw. der/dem SB direkt so vermitteln würde, wäre es noch besser!

gruß alzi

Geschrieben

Hallo alzi,

formal rechtlich magst du recht haben, aber faktisch trifft es LWB ganz gut...

Wie die tatsächlichen Verwertungsmöglichkeiten für dein Eigentum aussehen, wenn dir (mit der waffenrechtlichen Erlaubnis)

die Besitzrechte hierfür entzogen worden sind, kannst du dir leicht ausrechnen.

Im Einzelfall einer WBK-Entziehung, wenn es drumherum noch genügend Erlaubnisinhaber gibt, die erwerben dürfen, mag das

noch halbwegs angehen... Wenn aber auf Grundlage geänderter Gesetzesgrundlagen plötzlich Erwerbs- und Besitzrechte in

Massen wegbrechen sollten, ist dein Eigentum nichts mehr wert. Du wirst es zu vernünftigen Konditionen nicht mehr los.

Wir haben dann nichts anderes als eine kalte Enteignung.

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