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IGNORED

Vor dem gesetz sind alle gleich, nur manche sind gleicher........


baer42

Empfohlene Beiträge

das Verfahren wurde wegen geringer Schuld eingestellt........

wie war das noch mit den Patronen die einer von der BW mitgenommen hatte?

da war nix mit geringer Schuld!!!!!!

Eschersheim – Es ist eine Posse, die Innenminister Boris Rhein (CDU) seit Jahresbeginn

beschäftigte – und von der lange niemand wusste. Ausgerechnet in der Familie des obersten

Ordnungshüters Hessens ermittelte über Monate die Kripo – wegen Verstoßes gegen das

Waffengesetz.

http://www.bild.de/regional/frankfurt/ermi...65922.bild.html

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schlimmer noch. Wie war das gleich noch mit dem Mann, der seine Waffe nicht richtig verwahrte, so dass sein Sohn sie an sich nehmen konnte und....?

Der Unterschied sind die Folgen. Hätte der Sparkassenangestellte die Chance genutzt und sich mittels des .38ers von der nervigen, alten, verwitweten Kundin, die meint mit ihren 1.800 € auf'm Sparbuch alle von oben herab zubehandeln zu müssen, final befreit, käme hier auch fahrlässige Tötung in Frage. Je größer der Schaden, desto härter muß für uns rachgiere Menschen die Strafe für ein und die selbe Handlung sein. :closedeyes:

Euer

Mausebaer

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Das war nicht bloß eine OWi, sondern eine Straftat!

Fahrlässiges Überlassen an Nichtberechtigte (§ 52 Abs. 3 Nr. 7, Abs. 4 i.V.m. § 34 Abs. 1 Satz 1 WaffG), wenn nicht durch Schlüsselübergabe an seine Frau, dann wurde durch das Nichtverschließen jedenfalls den Banker die Zugriffsmöglichkeitan eingeräumt, die deshalb ja auch die Polizei gerufen haben.

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Wenn der Banker das Ding in die Hand genommen hat, dann wäre er schon gegrillt worden, die Ehefrau, die es aus der Kassette genommen hat, erst recht!

Ich bin nicht sachkundig - könntest Du mir das erklären?

Ich dachte "finden" und an sich nehmen ist okay?

Ich schenke Dir ein "s" .....

Das verstehe ich auch nicht?

Liebe Grüße

Hildegunst

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