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IGNORED

KK im Dachboden gefunden - Eintragung auf WBK möglich?


mueder.joe

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen. Ich heisse Stefan und bin seit einiger Zeit begeisteter Jäger.

Am Wochenende haben wir unseren Dachboden aufgeräumt und dabei zwei Kleinkaliber (Langwaffen) gefunden. Wahrscheinlich sind diese noch vom Großvater. Ich denke eingetragen waren diese nicht.

Daher meine Frage, hergeben möchte ich diese nicht, ausser es muss sein.

Kann ich diese auf meiner WBK eintragen lassen, auch wenn diese noch nicht eingetragen waren?

Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.

Beste Grüße

Stefan

Geschrieben

Hallo Stefan, die Waffen bei der zuständigen Behörde als Fund melden und abklären, wer sie zur Behörde transportieren darf. Der Nachweis, wer rechtmäßiger Erbe des verstorbenen Großvaters ist, ist notwendig ( Erbschein ). Diese Person kann dann eine WBK auf Erbenbasis beantragen, ein Übertragen auf dich als Jäger dürfte kein Problem darstellen.

Als Legalwaffenbesitzer würde ich das Verfahren schnellst möglich in die Wege leiten, evtl. ist eine eidesstattlihe Versicherung notwendig, dass das Vorhandensein der Waffen erst jetzt bekannt geworden ist.

Geschrieben

Selbstverständlich ist eine Eintragung möglich.

Fraglich ist, ob die überhaupt dem Großvater gehört haben.

Hier in der Gegend werden laufend K98k, G88 oder ähnliches eingemauert oder unter Treppen versteckt gefunden, weil das Zeug jemand in den letzten Kriegstagen dort deponiert hat (falls der Ruß' kommt).

Wird es gefunden, so gehört es dem Hauseigentümer und wird auf WBK eingetragen.

Wichtig ist erstmal, daß die zwei Waffen entsprechhend von einem Berechtigten, also WBK-INhaber, verwahrt sind, das ist für Dich als Jäger ja kein Probölem.

Auf keinen Fall zur Behörde transportieren! Die könne damit eh nichts anfangen.

Einfach die gesetzeskonforme Verwahrung erklären.

Als normalen Fund deklarieren.

Vom Großvater würde ich nichts sagen.

Wann ist denn der überhaupt gestorben?

Geschrieben
Zitat editiert

So habe ich es auf dem Sachekunde Lehrgang beigebracht bekommen. Kein Witz jetzt!

Dann sollte man besser vorher nicht in einem Internetforum posten. WO ist die reinste Arbeitsbeschaffungsmaßnahme = 100% Erfolgsquote bei minimalem Aufwand. Da freut sich die Personalakte.

@TE

Mach jetzt das Richtige. Das Falsche wäre nichts zu tun.

Geschrieben
Zitat editiert

So habe ich es auf dem Sachekunde Lehrgang beigebracht bekommen. Kein Witz jetzt!

:gaga::contra:

Die Betreiber von WO sollten langsam mal über Konsequenzen nachdenken, für User die hier solchen Mist schreiben und damit das Forum und letztendlich alle Legalwaffenbesitzer in Misskredit bringen!

BTT:

Die richtige Vorgehensweise wurde schon genannt. Den Fund unverzüglich der zuständigen Behörde melden und abklären, wer die Waffe abtransportiert. Keinesfalls einfach so nehmen und aufs Rathaus oder zur Polizei tragen, das hat in der Vergangenheit schon die ein oder andere Anzeige nach sich gezogen.

Geschrieben
Zitat editiert

So habe ich es auf dem Sachekunde Lehrgang beigebracht bekommen. Kein Witz jetzt!

Könnte ein MOD das hier nicht löschen?

Da ist ja Fremdschämen angesagt und man braucht sich nicht wundern, dass ein großteil der Bevölkerung

über uns LWB eine besch... Meinung hat.

Wenn der Beitrag nicht noch x-mal zitiert würde, wäre es für die Mods auch etwas einfacher

Geschrieben
Die richtige Vorgehensweise wurde schon genannt. Den Fund unverzüglich der zuständigen Behörde melden und abklären, wer die Waffe abtransportiert (bzw. abtransportieren darf). Keinesfalls einfach so nehmen und aufs Rathaus oder zur Polizei tragen, das hat in der Vergangenheit schon die ein oder andere Anzeige nach sich gezogen.

.... genau das ist jedoch das idiotische an unserem (derzeitigen) Waffenrecht. Oma Krause, die den alten, rostigen Flobert und ein paar Schuß Munition vom gerade verstorbenen Opa Krause bei der Polizei abgiebt, macht die Welt sicher nicht gefährlicher. Jede Kleinigkeit wird bei uns bürokratisch und größtenteils unsinnig reguliert, bedarf irgendeiner Berechtigung und ist ansonsten zu 99% strafbar.

Kein Wunder, dass derartige "Empfehlungen" (wie oben geschildert) hinter vorgehaltener Hand die Runde machen. Mal ehrlich: Was ist, wenn sich vom letzten Preisschießen eine popelige .22-er, für die ihr selbst mangels Waffe in diesem Kaliber kein Bedürfnis habt, in eure Jachentasche verirrt hat. Die brennt doch ein Loch in die gesetzestreue Seele. Warum eigentlich?

Manfred

Geschrieben
[...] Der Nachweis, wer rechtmäßiger Erbe des verstorbenen Großvaters ist, ist notwendig ( Erbschein ). Diese Person kann dann eine WBK auf Erbenbasis beantragen, ein Übertragen auf dich als Jäger dürfte kein Problem darstellen.[...]
Wozu ein teurer Erbschein. Ein bedürfnisloser Erwerb als Erbe ist nicht möglich, da die Waffen nicht eingetragen waren (sonst hätte die Behörde ja längst nachgefragt). Ansonsten interessieren die Behörde die sowieso ungeklärten ("wahrscheinlich .. vom Großvater") Eigentumsverhältnisse nicht.

Der Finder hat unverzüglich ein Meldung nach § 37 WaffG an die Behörde zu machen. Die Behörde veranlaßt das Weitere (Aufbewahrung beim Finder oder Sicherstellung).

Ein Erwerb als Inhaber eines Jahresjagdscheins ist waffenrechtlich möglich. Eigentumsverhältnisse interessieren hier nicht.

Evtl. ordnet die Behörde eine kriminaltechnische Untersuchung an, bei KK vom Dachboden aber eher unwahrscheinlich.

Geschrieben

Ich kannte mal einen, der hat einen riesigen Ärger bekommen weil er versucht hat, einen auf seinem Speicher gefundenen Zimmerstutzen anzumelden (ein Sachbearbeiter hat wohl den Untergang des Abendlandes befürchtet wegen diesem nicht angemeldeten Zimmerstutzen). Er bekam eine Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz und eine nette Hausdurchsuchung postwendend! Dabei haben die dann noch ein paar Patronen gefunden - ganz schlimme Sache! :00000733: Das Verfahren wurde zwar eingestellt, aber den Ärger hatte er.

Also ich würde mir das nicht antun wollen, insbesondere angesichts des wohl doch eher begrenzten Wertes dieser "Spielsachen". Wenn es sich um einen Hahndoppelbüchsdrilling in Superzustand oder sonst ein edles Stück handeln würde vielleicht, aber nicht wegen 2 alten KK-Gewehren.

Geschrieben
Ich kannte mal einen, der hat einen riesigen Ärger bekommen weil er versucht hat, einen auf seinem Speicher gefundenen Zimmerstutzen anzumelden (ein Sachbearbeiter hat wohl den Untergang des Abendlandes befürchtet wegen diesem nicht angemeldeten Zimmerstutzen). Er bekam eine Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz und eine nette Hausdurchsuchung postwendend! Dabei haben die dann noch ein paar Patronen gefunden - ganz schlimme Sache! :00000733: Das Verfahren wurde zwar eingestellt, aber den Ärger hatte er.

So ist nun mal der Ablauf, wenn man den Fund nicht meldet.

Kein Sachberbeiter wird so einfach ein "Auge zudrücken", wenn er nicht gerade ein "Selbstmörder" ist!

Geschrieben
Ich kannte mal einen, der hat einen riesigen Ärger bekommen weil er versucht hat, einen auf seinem Speicher gefundenen Zimmerstutzen anzumelden ...

Und es gibt genügend Leute, die haben ihre im oder unterm Dach versteckten Waffen eingetragen bekommen.

Geschrieben
Das hängt, wie so häufig, davon ab, welche Behörde für einen zuständig ist.

Und wie gut man sich selbst auskennt.

Geschrieben

Guten Morgen,

ich danke euch schon mal für eure Antworten.

Ich werde heute noch bei der zuständigen Behörde vorbei fahren. Aber natürlich ohne die beiden Waffen. Diese bleiben bei mir erstmal im Waffenschrank (Klasse 1). Fotos mache ich mal und zeige diese der Behörde.

Und dann werden wir sehen was rauskommt. Vielleicht bekomme ich diese eingetragen, wenn nicht, kann man es auch nicht ändern. Wobei die zuständige Stelle bei uns mit Waffen sind wirklich sehr freundlich und zuvorkommend, da mache ich mir eigentlich keine Sorgen.

Ich wollte auch nur wissen, ob das theoretisch möglich ist, diese eingetragen zu bekommen.

Fraglich ist es natürlich, was es für einen Sinn machen würde, wenn die Waffen nicht eingetragen werden würden. Warum sollte für die Behörde eine Sicherstellung sinnvoller sein?

Beste Grüße

Stefan

Geschrieben
[...]

Ich wollte auch nur wissen, ob das theoretisch möglich ist, diese eingetragen zu bekommen.

Fraglich ist es natürlich, was es für einen Sinn machen würde, wenn die Waffen nicht eingetragen werden würden. Warum sollte für die Behörde eine Sicherstellung sinnvoller sein?[...]

Bei Waffen gibt es den "erweiterten Verfall" wenn sie unberechtigt besessen werden (Straftat), d.h. die Behörde könnte die Waffen nicht nur sicherstellen sondern auch einziehen (Eigentumserwerb durch die Behörde). Nur bei Erbwaffen erwirbt der neue Eigentümer gutgläubig und ohne Schuld, weshalb er die Waffen mindestens wirtschaftlich verwerten darf. Der Finder erwirbt zwar ebenfalls gutgläubig aber er ist nicht Eigentümer der Sache.

Im Bemühen soviel Waffen aus dem Bestand des Volkes herauszulösen wie möglich, versuchen hier Behörden schon mal Erwerber einzuschüchtern und mit dem Hinweis auf möglichen Verzicht auf Verfolgung zum Eigentumsverzicht zu überreden. Dabei darf die Behörde die Verfolgung garnicht einstellen denn bei Straftaten (unerlaubter Waffenbesitz) hat sie keinen Ermessensspielraum.

Geschrieben
Warum sollte für die Behörde eine Sicherstellung sinnvoller sein?

Weil dir ein böser Mensch z.B. unterstellen könnte, dass Du die Waffen illegal gekauft hast und jetzt mit der "Dachbodengeschichte" legalisieren möchtest.

Aber das ist alles nur Spekulation. Wir werden ja bald sehen was dabei rauskommt.

Es scheint ja von "Friede Freude Eierkuchen" bis "Hausdurchsuchung" alles möglich zu sein.

Geschrieben
So ist nun mal der Ablauf, wenn man den Fund nicht meldet.

Kein Sachberbeiter wird so einfach ein "Auge zudrücken", wenn er nicht gerade ein "Selbstmörder" ist!

Aus der Sicht des Behördenvertreters ist das durchaus nachvollziehbar, allerdings ist es auch nachvollziehbar, dass es der Finder angesichts der möglichen Scherereien vorzieht, die Dinger nicht anzumelden! Ist ja vielleicht auch so gewollt.

Es gibt letztlich 4 Möglichkeiten:

1) Finder versucht die Waffen anzumelden.

2) Finder behält die Sachen illegal weiter und versteckt sie mehr oder weniger gut.

3) Finder verkauft oder verschenkt die Sachen illegal weiter.

4) Finder "entsorgt" die Sachen heimlich in anderer Weise.

Welchen Weg man geht, hängt vom Einzelfall und der persönlichen Einstellung ab. In den 70er-Jahren war ganz eindeutig Nr. 2 der Favorit.

Geschrieben
Aus der Sicht des Behördenvertreters ist das durchaus nachvollziehbar, allerdings ist es auch nachvollziehbar, dass es der Finder angesichts der möglichen Scherereien vorzieht, die Dinger nicht anzumelden! Ist ja vielleicht auch so gewollt.

Es gibt letztlich 4 Möglichkeiten:

1) Finder versucht die Waffen anzumelden.

2) Finder behält die Sachen illegal weiter und versteckt sie mehr oder weniger gut.

3) Finder verkauft oder verschenkt die Sachen illegal weiter.

4) Finder "entsorgt" die Sachen heimlich in anderer Weise.

Welchen Weg man geht, hängt vom Einzelfall und der persönlichen Einstellung ab. In den 70er-Jahren war ganz eindeutig Nr. 2 der Favorit.

Ich bin für die Möglichkeit Nr. 1.

Und wenn es nicht geht, ein KK kostet nicht die Welt. Das wäre eher als Erinnerung.

Geschrieben
Irgendwann findet man sie aber dann auf!

Na ja, kommt darauf an, wie die "Entsorgung" erfolgt! Bisher hat man so zwischen 10 und 20 millionen Waffen immer noch nicht gefunden, die 1972-1976 "vergessen" wurden anzumelden und von den über 150.000 aus Bundeswehrbeständen verschwundenen Waffen sind auch die meisten nicht mehr aufgetaucht. Aber klar, "irgendwann" ist natürlich ein weiter Begriff. In einem unendlich langen Zeitraum tauchen bestimmt etliche wieder auf, in der einen oder anderen Form und bei diversen Anlässen.

Geschrieben

Ich tippe mal darauf, dass die Waffen beschlagnahmt werden. Die Frage ist nur, ob die Behörde sich mit der Begründung begnügen wird, oder ob sie eventuell eine Durchsuchung nach weiteren möglichen Waffenverstecken einleiten wird. Übernahme als Eigentum oder Vererbung kommt wohl nicht in Frage, denn dann müsste das beim Notar vom Vorbesitzer im Erbschein so hinterlegt worden sein.

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