Zum Inhalt springen
IGNORED

WBK gelb Eintragung nur mit Bedürfnis !


Sebv6

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, ich habe eine gelbe WBK beantragt. Laut der zuständigen Person im LK Stade ist die WBK nur mit einem Voreintrag erhältlich.

Bedürfnisfrei darf ich nur Einzellader mit gezogenem Lauf erwerben. Alles Andere bedarf einer Bedürfnisbescheinigung des Vereines. Die auch geprüft wird !

Ist das so überhaupt Gesetzeskonform ? Ich denke nicht !

Geschrieben

Für die erste Waffe auf " Neugelb" braucht es vom Verband eine Bedürfnisbescheinigung. Danach kannst du alles kaufen was über die neue Gelbe gedeckt ist, es muss nur in irgendeine genehmigte Sportordnung passen. Ich habe mir damal eine 308 vom Verband genehmigen lassen, mit der wurde die Gelbe begründet. Zuerst gekauft hatte ich aber glaube ich eine 22er. Hat auf dem Amt keinen interessiert, und das obwohl mein SB micht " nicht Leiden kann ".

Geschrieben

Sebv6,

hast du die WBK schon?

Normalerweise wird da nämlich auf irgend eine Art eine längerer Zusatztext angebracht oder reingeschrieben, der die Waffen betrifft, die man damit erwerben kann.

Es gibt nämlich scheinbar immer noch keine neuen Vordrucke, und die alten die nur für Einzelladerlangwaffen gültig waren werden weiter verwendet.

Nur eben mit Änderung.

Ansonsten fragst du mal deinen SB was im §14.4 WaffG steht.

Geschrieben
Für die erste Waffe auf " Neugelb" braucht es vom Verband eine Bedürfnisbescheinigung.

Himmiherrgottsakramentkreizkruzifixhallelujascheissklumpfarextamarschlextmi!

Auch wenn dieser Unsinn noch tausend mal gepostet wird: es ist und bleibt falsch!

Der Verband, bzw. Landesverband als mittlere Funktionsebene bescheinigt lediglich die Sportschützeneigenschaft und das Vorhandensein geeigneter Schiessanlagen und sonst gar nichts!

Leider haben das landauf landab selbst die Vertreter der Schießsportorganisationen bisher nicht begriffen und verlangen ebenfalls die Benennung einer zum Erwerb vorgesehenen Waffe.

Für die gelbe WBK bedarf es keines Voreintrages!

CM :angry2:

Geschrieben
Himmiherrgottsakramentkreizkruzifixhallelujascheissklumpfarextamarschlextmi!

:ridiculous:

Aber Recht hat er. Es ist nicht umsonst die Sportschützen-WBK, die man schon deswegen bekommt/bekommen muss, weil man lange genug Verbandsmitglied ist. Voreinträge sind hier gar nicht vorgesehen, gibt ja nicht mal eine Spalte dafür. ;)

Geschrieben
Himmiherrgottsakramentkreizkruzifixhallelujascheissklumpfarextamarschlextmi!

Für die gelbe WBK bedarf es keines Voreintrages!

CM :angry2:

Wo habe ich geschrieben das er einen Voreintrag bekommt? Und für das Bedürfnis vom Verband wird eine Disziplin und eine Kaliberangabe benötigt. Das man als erste , oder überhaupt, diese Waffe dann nicht zwingend erwrben muss schrieb ich auch.......... Gehst du ohne Bedürfnisbescheinigung aufs Amt und sagst du willst eine Gelbe weil du ja Sportschütze bist???? Bei mir auf dem Amt wollten sie sogar als meine erste gelbe voll war für das 2. Formular eine Bedürfnisbescheinigung.Musste ich ihnen mit Unterstützung des Innenministeriums und einer Fachaufsichtsbeschwerde ausreden. Aber für DIE ERSTE kommst du, zumindest hier im Saarland, um eine Bescheinigung nicht herum.

Geschrieben

Bedürfnis ( als Sportschütze ) wird vom Verband bescheinigt.

Disziplin und Kaliber ist rechtlich nicht gefordert. Es soll aber Behörden und Landesverbände geben, die derartiges "abgesprochen" haben und es so praktizieren.

Der WSV beispielsweise hat derartiges 2009 oder 2010 wieder aus seinen Formularen gestrichen.

gruß alzi

Geschrieben

Und wenn ihr noch so kreativ flucht, der WSB z.B. verlangt für die Erstbescheinigung für die Neubeantragung der gelben WBK explizit die Angabe der Art und des Kalibers der zu erwebenden Waffe wie bei grüner WBK. Damit soll angeblich sichergestellt werden, dass man nur für eine zugelassene Waffe eine Bedürfnisbescheinigung erhält

Ob das rechtlich einwandfrei ist sei dahingestellt. Aber es gilt: Friss oder stirb!

Man sitzt halt am längeren Hebel!

MfG

LWB

Geschrieben
Und wenn ihr noch so kreativ flucht, der WSB z.B. verlangt für die Erstbescheinigung für die Neubeantragung der gelben WBK explizit die Angabe der Art und des Kalibers der zu erwebenden Waffe wie bei grüner WBK. ...

Das ist die Frage, ob das dann als "Voreintrag" zu werten ist und ob es einer wird.

Eine Waffe einzutragen wird man hier in Bayern vom Amt auch mehr oder weniger gezwungen ("Sonst besteht kein Bedürfnis"). Da schrub ich etwas drauf, was die auf jeden Fall kennen (K98k) und gut isses.

Die Gelbe kam dann natürlich ohne Voreintrag und gekauft hab ich mir einen Perkussionsrevolver.

Geschrieben
Damit soll angeblich sichergestellt werden, dass man nur für eine zugelassene Waffe eine Bedürfnisbescheinigung erhält

Und damit ist der Verband aus dem Schneider, da ER eine gesetzekonforme Waffe absegnet. Was der einzelne dann daraus macht ist seine Sache, also ob er sich nun grade DIE Waffe oder eine andere, ebenfalls gesetzeskonforme, kauft. Sehe das problem nicht.

Sehe nur beim TS ein Problem, wenn die Behörde die Gelbe wirklich so einschränken will. Dann einspruch einlegen oder versuchen das im Vorfeld zu klären. Im Saarland ist für sowas dann ein Herr Bouillon zuständig, der ist die Fachaufsichtsbehörde hier. Wird es beim TS auch geben so einen Menschen.....wo bist du überhaupt her, Sebv6...hört sich fast nach Köln vor ein paar Jahren an...................

Geschrieben

Hallo, ich sitze in Niedersachsen LK Stade, bin im BDS und habe auch eine Bedürfnisbescheinigung für die WBK gelb.

Nur beim Ordnungsamt bekomme ich, wie es der BDS mir bestätigt hat, keine leere gelbe WBK.

Nur eine mit einem Voreintrag. Und dafür muss mir mein Verein ein Bedürfnis ausstellen.

Wenn ich also in einem Kurzwaffenverein bin und nur 2 mal im Jahr auf einen Langwaffenstand fahren kann, obgleich finanzieller Natur oder weil es hier in Niedersachsen kaum möglich ist einen Stand zu mieten, bekomme ich keine Langwaffe, ausser halt einen Einzellader gezogen.

Ich strebe auch das Long Rifle schießen in Dänemark oder in der Slowakei oder sonstwo an. Wie soll ich das nun Bedürfnis-bescheinigen ?

Dennoch befinde ich mich auf der legalen Seite und muss auch mein Recht fordern. Ansonsten ist bald zappenduster.

Wenn ihr wisst was ich meine.

Wenn hier also noch jemand aus Niedersachsen LK Stade Lüneburg ist und ein ähnliches Problem hat, melden !

Geschrieben

Laßt euch doch mal die passende gesetzliche Grundlage, von eurem Amt schriftlich darlegen.

Gelbe gibts bei uns hier auch ohne irgendwelche Voreinträge blanko (NRW).

cartridgemaster hat Recht.

Geschrieben

Schriftlichen Antrag stellen und gleich dazu schreiben, dass du im Falle einer negativen Antwort einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangst. Den Rest regelt dann falls nötig ein guter Anwalt.

Geschrieben

Landkreis Bad Kissingen : nach Bedüfnisbestätigung vom Verband (Sportschützeneigenschaft) gelbe Pappe blanko abgeholt und einkaufen gegangen. Pos.1 war damals eine 1894 Marlin LC in .357 :wub:

Himmiherrgottsakramentkreizkruzifixhallelujascheissklumpfarextamarschlextmi!

:rotfl2::s82: wie geil !!!!

Geschrieben
Hallo, ich sitze in Niedersachsen LK Stade, bin im BDS und habe auch eine Bedürfnisbescheinigung für die WBK gelb.

Nur beim Ordnungsamt bekomme ich, wie es der BDS mir bestätigt hat, keine leere gelbe WBK.

Nur eine mit einem Voreintrag. Und dafür muss mir mein Verein ein Bedürfnis ausstellen.

..

Kapier ich jetzt nich ganz, der Ablauf ist ja wie folgt:

1.) Beim Verband einen Antrag für die "gelbe" ausfüllen, hier beim BDS-Hessen muss man angeben was man erwerben möchte* (und als sogenannte Bedürfnissbescheinigung nach §14 Abs.4 WaffG bekommen)

2.) Damit beim "Amt" aufkreuzen und gelbe (natürlich leere) WBK abholen

3.) irgendwann die nächsten Tage/Monate mit der leeren WBK eine Waffe kaufen (die der Händler in der Regel auch in die Gelbe einträgt)

4.) längstens 14 Tage danach beim Amt stempeln lassen

- Voreintrag ist kein Feld für da

- ohne WBK kein (z.B.) 98er..

Das Du nicht auf's "Amt" gehen kannst, und sachst: "Ey Alder, gibst mir gelbe WBK - ok?",

sollte ja logisch sein.

In meinen WBK Bedürfnissantrag beim BDS hab ich auch UHR .357mag geschrieben, geworden ist's dann ein halbes Jahr später ein .44-40er UHR..

Mo

*ist aber egal was man dann als erstes einträgt, Hauptsache es passt zu der "Neugelben"

Geschrieben
Schade, dann kannst Du die RS des DSB nicht abschließen.

Doch, kann er. Einfach nochmal den zugehörigen Faden lesen mit den Angaben des zuständigen Mannes von der Versicherung.

gruß alzi

Geschrieben
Nur beim Ordnungsamt bekomme ich, wie es der BDS mir bestätigt hat, keine leere gelbe WBK.

Nur eine mit einem Voreintrag. Und dafür muss mir mein Verein ein Bedürfnis ausstellen.

Auf Gelb gibts keinen Voreintrag. D.h. die neue Gelbe wird blanko ausgestellt ( ausser Waffe inkl. Nummer liegt schon vor, blabla... ist ja aber nicht Thema)

Der Verein kann kein Bedürfnis ausstellen. Das Bedürfnis wird ausschließlich vom Verband bestätigt. Waffenrechtlich so geregelt.

Alles Andere sind "mauscheleien" zwischen Verband und Behörde, auf welcher Grundlage auch immer, aber keinesfalls auf einer Waffenrechtlichen.

Vielleicht der Behörde mal die entsprechenden Passagen aus WaffG / AWaffV / WaffVwV vorhalten.

gruß alzi

Geschrieben

meine neu gelbe, die ich im Mai abgeholt habe, war nicht leer.

Steht ein Perkusions-Revolver drauf, sprich es musste ein Antrag (Bedürnisantrag) gestellt werden.

Jetzt steht hat was drinn, ob ich das kaufe ist nicht relevant.

Wie schon geschrieben ist der Bedürfnissantrag nur einmal zu stellen, da nach kannste munter einkaufen gehen (2/6er Regel beachten).

Gruß

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.