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IGNORED

Gebühr wegen Waffenkontrolle


Andi08/15

Empfohlene Beiträge

Tach,

ich habe eben einen Brief der Behörde bekommen, so das ich für eine sog. "anlaßbezogene" Kontrolle 50 Euro löhnen soll.

Selbige verlief vollkommen ohne jede Beanstandung.

Hintergrund der Kontrolle war ein angeblicher Verstoß gegen das KwKG, weil ich bei Egun etwas von einem Anbieter kaufte, der offensichtlich es mit dem KwKG nicht sehr genau nahm (zumindest bei seiner eigenen Sammlung), welcher ebenso gegenstandslos war.

Die Waffenbehörde kam im Zuge der polizeilichen Nachschau gleich mal mit, wie gesagt alles ohne Beanstandung und ohne jeglichen festgestellten Straftatbestand.

Daher bin ich ehrlich gesagt nicht allzu bereit, diese Gebühr zu löhnen.

Zumal es nicht um meine erlaubnispflichtigen Waffen ging, sondern selbige Nachschau damit absolut nichts zu tun hatte.

Wie kann ich mich jetzt gegen den Bescheid zur Wehr setzen?

Ich habe den Eindruck, das man das "anlaßbezogen" nur flugs vorschiebt, um abzukassieren, wie gesagt alles gegenstandslos und beanstandungsfrei!

LG Andi!

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Servus,

wenn Du nicht zahlen willst, geh gleich zu einem Anwalt....

Viele Tip´s die Du hier bald bekommst werden dich vermutlich nicht wirklich weiterbringen...

Es werden Dir wahrscheinlich haufenweise Gesetzestexte um die Ohren gehauen die man so oder so auslegen kann.

Einige Ratschläge werden aber auch ganz vernünftig und überlegenswert sein.

Ich persönlich würde:

1. erst mit dem SB reden auf welcher Grundlage er die Kosten festsetzt.

2. über einen möglichen Nachlass oder streichung der Kosten reden.

3. (und jetzt werd ich vermutlich gleich ans Kreuz genagelt) den dann festgesetzten Betrag löhnen und dadurch viel Zeit und Nerven sparen.

4. das ganze unter "Lehrgeld" ablegen und in Zukunft etwas vorsichtiger sein.

Ist wie beim TÜV... da mußt du auch zahlen obwohl er keine Mängel festgestellt hat.

Gruß

fswald

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Der Anlaß war doch wohl der Verdacht auf Verstoss gegen das KwKg.

Das macht mich auch stutzig. Sollte bei Verdacht auf Verstoss gegen das KwKG nicht eher eine Hausdurchsuchung gemacht werden? Für mich sieht es so aus, als ob hier für eine (erfolg- und fundlose) "Hausdurchsuchung" dem Durchsuchten auch noch eine Rechnung präsentiert werden soll.

Ab zum Anwalt.

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Das macht mich auch stutzig. Sollte bei Verdacht auf Verstoss gegen das KwKG nicht eher eine Hausdurchsuchung gemacht werden?

Wohl kaum, da da ja ein konkreter Tatverdacht da sein müsste.

Der Beamte war schlau: Der dachte sich wahrscheinlich Hausdurchsuchung ist nicht möglich, also mal eine "anlassbezogene Kontrolle".

Bei der anlassbezogenen Kontrolle gehts aber darum zu prüfen, ob die Aufbewahrung falsch ist.

z.B. wenn einer damit rumprahlt, er schläft mit der Wumme unterm Kopfkissen.

Hier war der Anlass wohl, dass man gerne mal nachgucken wollte, ob man nicht ne Kriegswaffe findet.

Das hat mit Aufbewahrung nix zu tun, also mal ab zum Anwalt (sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht)!

Evtl. auch gut, damit das Amt nicht irgendwann sagt "bei dem mussten wir schon 10 anlassbezogene Kontrollen durchführen! Unzuverlässig!"

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Würde ich persönlich nur mit einer Rechtsschutzversicherung tun, ansonsten kann ich mich mit Deinem Kommentar solidarisieren!

Natürlich nur mit Rechtsschutz... ansonsten würde der Anwalt mehr kosten als der Streitwert.

Wobei ich mir nicht ganz sicher bin ob die Rechtsschutz schon bei 50€ greift.

edit: hab bei mir gerade nachgeschaut... Bei meiner Rechtsschutz hab ich 100€ Selbstbeteiligung... da ist das Problem gleich gelöst :bud:

Gruß

fswald

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Hintergrund der Kontrolle war ein angeblicher Verstoß gegen das KwKG, weil ich bei Egun etwas von einem Anbieter kaufte, der offensichtlich es mit dem KwKG nicht sehr genau nahm (zumindest bei seiner eigenen Sammlung), welcher ebenso gegenstandslos war.

LG Andi!

Wenn hier ein Anfangsverdacht wegen Verst. gegen das KwKG vorlag, so denke ich, dass Du eigentlich froh sein solltest, dass das so abgelaufen ist und nicht ein Durchsuchungsbeschluß erlassen wurde!

Ich bin mir 100 % -ig sicher, dass ein solcher auch erlassen worden wäre, wenn ihn jemand beantragt hätte!

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Es wäre hilfreich, wenn als Anlass der Verdacht auf Verstöße gegen Vorschriften des KWKG schriftlich genannt würde. Daraus ergäben sich gleich mehrere Ansatzpunkte (Anwendbarkeit des WaffG, Zuständigkeit bei Verwahrung von KWKG-Waffen und Zweck der Nachschau nach § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG).

Wenn es Dir darum geht, dass die Behörden sich bei ihrer Arbeit an Recht und Gesetz halten, dann ist der Empfehlung, einen kompetenten und materiell geeigneten Anwalt hinzuzuziehen, nichts zu ergänzen. Wenn es Dir ums Geld geht, empfählte sich ein kostenbewußteres Vorgehen (Gespräch bis Petitionsbeschwerde). Um persönlichen Aufwand, insb. Vor- und Aufbereitung, wirst Du dabei aber auch nicht herum kommen, wenn Du Erfolg haben möchtest.

Der Rat einfach zu zahlen ist materiell nicht uninteressant. Vermutlich dürfte auch genau das von Deiner Behörde mit einkalkuliert worden sein.

Dein

Mausebaer

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Man muss ja nicht immer gleich eine Klage gegen einen Verwaltungsakt führen. Ein Versuch wäre auch wie oben genannt Widerspruch zu bekunden und zu begründen, die Lage schildern und die eigene Forderung stellen. Der Widerspruch muss berücksichtigt werden. Und falls es wieder nicht im persönlichen Sinne endet, kann man sich immernoch entscheiden, ob man zahlt oder klagt.

Nur bitte nicht Widerspruch erheben und gleichzeitig klagen :excl:

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Das Thema ist interessant. Hier sollte unbedingt ein Jurist befragt werden. Denn der Anlass ist nicht vom LWB zu vertreten. Wenn jemand gebraucht eine olive Hose aus Beständen der Bundeswehr kauft, wird dann auch immer zuhause nachgeschaut, ob man zusätzlich einen Panzer hat mitgehen lassen? Wenn man seine Brötchen bei einem Bäcker kauft, der Probleme mit dem Finanzamt hat, kommt die Steuerfahndung dann zum Kunden? Kein Richter gäbe für so etwas einen Durchsuchungsbeschluss. Ein hinreichender Verdacht auf Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz rechtfertigt aber einen Durchsuchungsbeschluss. Also entweder Durchsuchungsbeschluss (das ist dann kostenfrei für den LWB) oder anlasslose Kontrolle (sollte auch kostenfrei sein). Das Umgehen eines Durchsuchungsbeschlusses durch Missbrauch einer anderen Kontrolle müsste eigentlich illegal sein. Jetzt, wo der offensichtlich unbegründete Verdacht widerlegt ist (und ein Durchsuchunngsbeschluss nicht mehr möglich ist), kann der LWB dieses Verfahren ja auch nachträglich würdigen als falsche Verdächtigung nach StGB §164. Zum Durchsuchungsbeschluss hat es ja vorher nicht gereicht, also war es ganz klar eine falsche Verdächtigung...

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Wenn hier ein Anfangsverdacht wegen Verst. gegen das KwKG vorlag, so denke ich, dass Du eigentlich froh sein solltest, dass das so abgelaufen ist und nicht ein Durchsuchungsbeschluß erlassen wurde!

Ich bin mir 100 % -ig sicher, dass ein solcher auch erlassen worden wäre, wenn ihn jemand beantragt hätte!

Er schrieb doch: Der Händler hats nicht so genau genommen, nicht er!

Also Händler H verkauft an Kunde A und Kunde B.

Kunde A kauft ein Magazin. Kunde B eine AK-47 "Direktimport"...

Das SEK stürmt die Bude vom Händler und nimmt erstmal alles mit (mit der gesamten Kundenkartei).

Zeig mir mal bitte einen Richter, der hier für Kunde A einen Durchsuchungsbefehl ausstellt - so eine gewisse Restmenge Rechtsstaat gibts schon noch (sowas wie Tatverdacht, Hürden usw.).

Aber hey, der Beamte ist schlau: Man kann ja mal bei Kunde A vorbeischaun, vielleicht findet sich da was im Waffenschrank...

Macht das Finanzamt doch genaus. Wenn Sie Firma X hochgenommen haben, wegen kräftiger Bilanzfälschung in Verbindung mit Insiderhandel und die Firma hatte Geschäftsbeziehungen zur Firma Y, es reicht aber nicht für einen Durchsuchungsbefehl, aber die Beamten haben "so ein Gefühl" dann macht man eben mal eine intensivere Betriebsprüfung.

Dabei schnüffelt man dann noch ein bischen so nebenbei da, wo man eigentlich nix zu Suchen hat (Früchte des verbotenen Baums sind in Deutschland zulässig!)

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Tach,

zur Erklärung, es handelte sich bei dem bei Egun von dem Verkäufer ersteigerten Gegenstand um DEKO-Munition aus den 2. Weltkrieg, welches in befülltem Zustand selbstverständlich unter das KwKG fallen würde, das Teil welches auf dem Weg in meinen Besitz gelangt ist, war absolut gesetzeskonform.

Ich sammle DEKO-Muntion von bis alles aus dem 1. und 2. Weltkrieg, das schon viele Jahre.

Der Verkäufer besaß aber offensichtlich Sachen, die diesen gesetzlichen Anforderungen nicht entsprachen, also sichtete die Kripo und Staatsanwaltschaft seinen Computer und stieß so außer mir auf ca. 150 andere Käufer, die ebenfalls Besuch bekommen/bekamen.

Es begannen mehrere Staatsanwaltschaften bundesweit zu ermitteln, bis es letztlich bei meiner zuständigen Staatsanwaltschaft landete.

Selbige beaufragte per Durchsuchungsbeschluß die hiesige Polinalkrimizei mit einem Besuch vor Ort und der Maßgabe, alles zu beschlagnahmen, was irgendwie nach "politisch unkorrekt" ("...mit dem Auffinden weiterer Gegenstände ist zu rechnen...") riecht, inkl. meiner Legalwaffen, da bekannt (unbescholtener LWB).

Die Kripo fand heraus, das ich Legalwaffen besitze und nahm zur Nachschau/Durchsuchung gleich die Waffenbehörde mit.

Das Ergebnis war, das außer dem von der Person ersteigerten Gegenstand gar nichts beschlagnahmt wurde.

Die Kripo sagte: "So ein Käse, dafür sind wir nicht zuständig, Metallschrott einzusammeln, machen Sie sich keine Sorgen, das wird eingestellt, was sollten wir eigentlich jetzt hier!?"

Aussage Staatsanwältin nach Inaugenscheinnahme: "Wegen dem Gedöns verschwenden wir unsere Zeit...!"

Aussage kriminaltechnische Untersuchung: "Altmetall!"

Ich muß, was ich übrigens auch den Beamten so gesagt habe, mich für deren Augenmaß bedanken, die waren verdammt sachlich, kompetent und vor allem nicht der Panik verfallen, die im Zusammenhang mit solchen Sachen normal heute gängig ist.

Es gab, wie gesagt, keine Beanstandungen, schon gar keine Straftat, der Durchsuchungsbeschluß und die angeordnete Beschlagnahmung wurde nach objektiver Nachschau wegen Gegenstandslosigkeit nicht vollstreckt, ich war zu keiner Sekunde unkooperativ (wieso auch?), die Beamten und der Vertreter der Waffenbehörde waren verdammt kompetent und sehr freundlich, Hut ab! Die Waffenbehörde sieht auch keinen Handlungsbedarf wegen der fälligen Einstellung des Verfahrens.

Nur das Löhnen für nichts und wieder nichts käst mich an!

LG Andi!

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...

Es gab, wie gesagt, keine Beanstandungen, schon gar keine Straftat, der Durchsuchungsbeschluß und die angeordnete Beschlagnahmung wurde nach objektiver Nachschau wegen Gegenstandslosigkeit nicht vollstreckt, ich war zu keiner Sekunde unkooperativ (wieso auch?), die Beamten und der Vertreter der Waffenbehörde waren verdammt kompetent und sehr freundlich, Hut ab! Die Waffenbehörde sieht auch keinen Handlungsbedarf wegen der fälligen Einstellung des Verfahrens.

Nur das Löhnen für nichts und wieder nichts käst mich an!

LG Andi!

Oh,

war der Anlaß für die Nachschau etwa Dein Wunsch? :huh:

Dein

Mausebaer

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Nö (aber du reitest wenigstens Konsequent auf der angeblichen Freiwilligkeitswelle) deshalb haben die Gerichte auch die Sache mit dem Pflichtenkreis und nicht mit der Freiwilligkeit begründet.

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Schaue, was Du beweisen kannst!

  • Für KWKG-Sachen ist das WaffG nicht anzuwenden, denn dann wären es ja auch WaffG-Sachen.
  • Der Zweck der Nachschauen steht in § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG "... zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 ..."

Dein

Mausebaer

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@Andi 08/15

haben die nur in Deinen Waffenschrank geschaut, oder haben die Deine Wohnung

"zerlegt" ?(wie man es sich bei einer Durchsuchung ja vorstellt) ? Bzw. haben die erst gar nicht weiter gesucht, nachdem sie das ersteigerte Deko-Objekt hatten ?

Gruß Svenni

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....deshalb haben die Gerichte auch die Sache mit dem Pflichtenkreis und nicht mit der Freiwilligkeit begründet.

Was, nebenbei gesagt, ein Witz ist - und so praktisch auf keinem anderen Gebiet angewandt wird.

Aber hier haben wir ja ohnehin ein anderes Thema als die Gebühren für Kontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG.

Ich frage mich, seit wann für Ermittlungen bei Dritten in (möglichen) KWKG-Sachen Gebühren von diesen Dritten erhoben werden...

Reilchich abstrus.

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Svenni,

die mußten ja gar nichts suchen, ich habe denen das "corpus delicti" gleich gezeigt, ich wußte ja, welches gemeint war, als sie sagten, um was es geht. Das haben sie pro forma mitgenommen, obwohl schon vor Ort geklärt war, das es dem Gesetz entspricht. Ich bekomme es auch wieder, wenn alles abgeschlossen ist.

Es brauchte quasi ja gar nichts ge(durch)sucht werden. Der Rest wurde nur soweit in Augenschein genommen, bis klar war, das von keinem Gegenstand irgendeine Gefahr ausgeht, (außer man schmeißt ihn sich auf die Füße)

Die Kontrolle der Waffenbehörde lief danach ab im Beisein der anderen Beamten.

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...

Die Kontrolle der Waffenbehörde lief danach ab im Beisein der anderen Beamten.

Insoweit könnte es sich um zwei von einander getrennte und unabhängige Maßnahmen gehandelt haben. Die anderen Beamten hätten dann aus Höflichkeit gewartet und da Du sie nicht Deines befriedeten Besitztums verwiesen hattest, durften sie auch an Ort und Stelle warten.

Ich denke, aus der Anwesenheit der anderen Beamten alleine, ließe sich nur schwer etwas ableiten.

Dein

Mausebaer

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